Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen. BG. Anpassung

Details

ID
20120039
Title
Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen. BG. Anpassung
Description
Botschaft vom 2. März 2012 zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>In der gegenwärtigen Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sollen Lücken geschlossen werden. Mit der Einführung von Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, der Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen verstossen, sowie der Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge wird eine noch effizientere Umsetzung der flankierenden Massnahmen möglich.</p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurden sie verstärkt, und der Vollzug wurde durch verschiedene Massnahmen mehrfach optimiert. Im Rahmen der flankierenden Massnahmen werden der Arbeitsmarkt beobachtet und die Arbeitsbedingungen kontrolliert, um bei allfälligen Missbräuchen Massnahmen ergreifen zu können. Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass diese einen wirksamen Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Sie sorgen ausserdem für gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer sowie für die Akzeptanz des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Es hat sich aber herausgestellt, dass in der gegenwärtigen Gesetzgebung Lücken bestehen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Auf Gesetzesebene schlägt der Bundesrat die folgenden Massnahmen vor:</p><p>--Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer durch die Einführung einer Dokumentationspflicht sowie die Schaffung neuer Sanktionsbestimmungen;</p><p>--Schaffung einer Sanktionsmöglichkeit für Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigen und gegen zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen im Sinn von Artikel 360a des Obligationenrechts verstossen;</p><p>--Einführung einer Sanktionsmöglichkeit für Betriebe, die eine rechtskräftige Dienstleistungssperre missachten;</p><p>--Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Weiterleitung der rechtskräftigen kantonalen Sanktionen an die zuständigen paritätischen Kommissionen;</p><p>--Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei Verstössen gegen im Sinn von Artikel 1a des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, indem neu Bestimmungen in einem Gesamtarbeitsvertrag über Sanktionen und die Auferlegung von Kontrollkosten erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. März 2012 zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
    Resolutions
    Date Council Text
    29.05.2012 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    30.05.2012 2 Abweichung
    04.06.2012 1 Abweichung
    07.06.2012 2 Zustimmung
    15.06.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.06.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG9)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2012 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.12.2012 1 Abweichung
    12.12.2012 2 Zustimmung
    14.12.2012 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    14.12.2012 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 25.09.2012</b></p><p>Flankierende Massnahmen - Ständerat will Solidarhaftung für ganze Subunternehmerkette </p><p>(sda) Zur Bekämpfung des Lohndumpings auf dem Bau spricht sich der Ständerat für eine Solidarhaftung für die ganze Auftragnehmerkette aus. Gegen den Widerstand eines Teils der Bürgerlichen beschloss dies die kleine Kammer am Dienstag mit 22 zu 18 Stimmen.</p><p>Die Ratslinke und einige Bürgerliche vor allem aus der CVP unterstützten die so genannte Mittelvariante II. Demnach soll ein Erstunternehmen dafür haften, wenn ein Subunternehmen die Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen nicht einhält. Jedes Unternehmen soll für die gesamte ihm nachfolgende Kette an Auftragnehmern haften.</p><p>Befreien kann sich ein Unternehmen von der Solidarhaftung, wenn es die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft hat und dies auch nachweisen kann. Die Solidarhaftung betrifft nur das Baugewerbe und nur die Lohnbedingungen; sie erstreckt sich auch auf Sanktionen.</p><p></p><p>Zu einfache Befreiung</p><p>Zur Debatte stand auch eine abgeschwächte Variante aus den Reihen der Bürgerlichen. Deren Version hätte lediglich vorgesehen, dass sich ein Erstunternehmer über einen schriftlichen Vertrag über die Einhaltung Schweizer Arbeitsbedingungen hätte absichern sollen. Ohne Vertrag hätte das Unternehmen gehaftet - allerdings nur für den direkt nachfolgenden Auftragnehmer.</p><p>Die vorberatende Kommission schlug diese Variante vor. Sie lasse sich einfach und leicht umsetzen, sagte Konrad Graber (CVP/LU) im Namen der Kommission. Damit liesse sich ein grosser Teil der Mängel beseitigen, zeigte er sich überzeugt.</p><p>Dagegen beurteilte vor allem die Linke die Befreiung von einer Haftung in der schwächeren Variante als zu einfach: "Ein polnischer Plättlileger wird gar nicht verstehen, was er unterschreibt", sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Aus Zanettis Sicht wäre dieser Vorschlag gar ein Rückschritt gegenüber heute gewesen.</p><p></p><p>Sukkurs des Bundesrates</p><p>Auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hielt die abgeschwächten Variante für nicht wirkungsvoll. Dagegen könne die strengere Solidarhaftung den "Lohnunterbietungen einen Riegel schieben". Bei einer Vernehmlassung habe diese eine Mehrheit erhalten.</p><p>Christian Levrat (SP/FR) zeigte sich überrascht, dass er als Gewerkschafter bei der Solidarhaftung die Variante des FDP-Bundesrates und ehemaligen Unternehmers Schneider-Ammann verteidigt.</p><p>Griffige Massnahmen gegen Lohndumping dienten direkt der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit, sagte Levrat. Jede Medienmeldung über Arbeiter aus Osteuropa, die für weniger als 10 Euro in der Stunde in der Schweiz arbeiteten, senke die Unterstützung. Die Personenfreizügigkeit werde aber schon bald durch eine SVP-Initiative auf den Prüfstand gestellt.</p><p></p><p>Blick auf Abstimmungen</p><p>Die Befürworter der Solidarhaftung stellten das Lohndumping-Problem auch als Bedrohung für Schweizer KMU dar. Die Solidarhaftung diene dazu, dass anständige Subunternehmer, welche die Lohnbedingungen einhalten, gegenüber unanständigen Subunternehmern nicht benachteiligt würden, sagte Zanetti.</p><p>Dieses Argument zog auch bei einigen Bürgerlichen. "Der kleine Schweizer Gewerbler erhält Aufträge nicht mehr, weil er Schweizer Recht einhält", sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Solidarhaftungen seien im Schweizer Recht zudem bereits bekannt. Nachbarländer hätten ähnliche oder sogar strengere Bestimmungen.</p><p></p><p>"Unvorstellbare Bürokratie"</p><p>Die Solidarhaftung setze eine "unvorstellbare Bürokratie-Maschinerie in Bewegung", sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Er und weitere SVP- und FDP-Vertreter traten für die abgeschwächte Variante ein. Wenn der Erstunternehmer sämtliche Risiken übernehmen müsse, werde das beispielsweise auch Bankkredite für Bauunternehmer verteuern. Das gefährde Arbeitsplätze.</p><p>"Es herrscht primär ein Vollzugsproblem", sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG). Angezeigt wäre eine einheitliche Umsetzung der Kontrollen und Sanktionen zu Arbeitsbedingungen. Daran arbeite die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren aber bereits.</p><p>Die Regelung zur Haftung für Lohnmissbräuche lagerten die Räte aus einer umfassenderen Vorlage zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit aus. Dabei hiess das Parlament schon in der Sommersession Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit gut.</p>
Updated
09.04.2025 00:26

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