Aarhus-Konvention. Genehmigung

Details

ID
20120044
Title
Aarhus-Konvention. Genehmigung
Description
Botschaft vom 28. März 2012 zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention und von deren Änderung
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit dem Bundesbeschluss, der den eidgenössischen Räten mit dieser Botschaft zur Genehmigung unterbreitet wird, sollen die Voraussetzungen für eine Ratifizierung der Aarhus-Konvention geschaffen werden. Nur geringe Gesetzesanpassungen sind dabei nötig. Mit der Genehmigung der Aarhus-Konvention und der Änderung von Almaty, die die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen betrifft, würde die Schweiz ein wichtiges Zeichen für eine verbesserte Umweltinformation setzen.</p><p></p><p>Am 25. Juni 1998 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention). Die Konvention trat am 30. Oktober 2001 in Kraft. Bis heute haben 44 vorwiegend europäische Staaten sowie die Europäische Union die Konvention ratifiziert. Das Sekretariat der Konvention ist in Genf angesiedelt.</p><p>Die Aarhus-Konvention umfasst drei Pfeiler. Der erste Pfeiler beinhaltet die Umweltinformation. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, jedermann ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren. Bei überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen kann das Gesuch abgelehnt werden. Die Vertragsstaaten müssen zudem sicherstellen, dass sie über aktuelle Umweltinformationen verfügen und diese - möglichst auf elektronischem Weg - öffentlich machen. Der zweite Pfeiler beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren. Die Vertragsparteien sollen bei umweltrelevanten Entscheiden den direkt Betroffenen Parteirechte gewähren. Der dritte Pfeiler regelt den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Vertragsparteien müssen für die Durchsetzung verschiedener Rechte der Konvention ein Überprüfungsverfahren vor einem Gericht vorsehen. Die Änderung von Almaty vom 27. Mai 2005, die noch nicht in Kraft ist, ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Mit dieser Vorlage sollen die Voraussetzungen für eine Ratifikation der Aarhus-Konvention geschaffen werden. Dabei sind nur geringe Gesetzesanpassungen nötig. Im Bereich des ersten Pfeilers (Zugang zu Umweltinformation) ist der Anspruch auf Bundesebene mit dem Öffentlichkeitsgesetz bereits weitestgehend erfüllt. Neu werden auch die Kantone verpflichtet, ein solches Zugangsrecht für Umweltinformationen zu schaffen. Da mehr als die Hälfte aller Kantone bereits das Öffentlichkeitsprinzip kennen und zwei Kantone daran sind, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten, ist der Anpassungsbedarf für die Kantone hier eher klein. Im Bereich des zweiten Pfeilers (Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidverfahren) ist insbesondere eine geringe Ergänzung zum Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichtes nötig. Schliesslich erweist sich auch der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nach dem dritten Pfeiler grundsätzlich als genügend. Im Bereich der ionisierenden Strahlung und in Bezug auf radioaktive Stoffe wird die Schweiz beim Beschwerderecht der Umweltorganisationen allerdings einen Vorbehalt anbringen. Da die Schweiz im Grundsatz beschlossen hat, mittelfristig aus der Kernenergie auszusteigen, wird dieser Vorbehalt an Bedeutung verlieren; er ist aber nach wie vor nötig.</p><p>Mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention und der Änderung von Almaty würde die Schweiz ein wichtiges Zeichen für eine verbesserte Umweltinformation setzen und damit auch dem international und national immer mehr an Bedeutung gewinnenden Prinzip des "Open-Government-Data" Nachachtung verschaffen. Die Akzeptanz der Umweltpolitik in der Öffentlichkeit und der Vollzug würden gestärkt. Schliesslich führt die Ratifizierung und Umsetzung der Konvention zu einer sinnvollen Angleichung an das Recht der Europäischen Union und der europäischen Staaten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. März 2012 zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention und von deren Änderung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Aarhus-Konvention und von deren Änderung
    Resolutions
    Date Council Text
    13.09.2012 1 Eintreten.
    04.03.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.06.2013 2 Eintreten. Das Geschäft geht für die Detailberatung an die Kommission zurück.
    12.09.2013 2 Zustimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2013</b></p><p><b>Ständerat hält an Aarhus-Konvention fest</b></p><p>Bern (sda) Der Ständerat möchte die Aarhus-Konvention ratifizieren können. Er hat seine Umweltkommission beauftragt, die Vorlage zu diskutieren und dem Rat erneut vorzulegen. Die Kommission war auf den Ratifikations-Beschluss nicht eingetreten. Grund waren unter anderem Bedenken, dass dadurch das Verbandsbeschwerderecht ausgeweitet werden könnte. Umweltministerin Doris Leuthard versicherte jedoch, dass dies nicht der Fall sei. Auch ausländische Umweltorganisationen würden nur dann zum Verbandsbeschwerderecht zugelassen, wenn sie die Schweizer Bedingungen erfüllten, sagte sie. Die Konvention ändere daran nichts. Die Aarhus-Konvention will insbesondere den Zugang zu Umweltinformationen verbessern: Bürgerinnen und Bürger sollen Dokumente bei Behörden einsehen können. Mit dem Öffentlichkeitsgesetz ist das Einsichtsrecht in der Schweiz bereits sichergestellt. Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffene bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen können. Dafür müsste der Umweltverträglichkeitsbericht künftig eine Zusammenfassung der geprüften Varianten enthalten. Es handelt sich um eine der wenigen Anpassungen, welche die Schweiz für die Umsetzung vornehmen müsste.</p><p></p><p>Mehr Bürokratie</p><p>"Es steht der Schweiz gut an, wenn sie schon so gut dasteht, die Konvention zu ratifizieren", sagte Leuthard. Die Gegner aus dem bürgerlichen Lager zogen daraus jedoch den gegenteiligen Schuss: Wenn die Schweiz die Bedingungen der Konvention bereits erfülle, müsse sie diese auch nicht ratifizieren. Die Konvention führe lediglich zu mehr Bürokratie und mehr Kosten, sagte Kommissionssprecher Georges Theiler (FDP/LU). Es werde mit Sicherheit mehr neue Beschwerden geben, und auch die vorgesehene Umwelterziehung sei nicht gratis zu haben.</p><p>Die Gegner sehen die Konvention auch als Hindernis bei der Umsetzung der Energiewende. Dafür brauche es kurze Verfahren, die neben den Interessen der Natur auch die Gesamtinteressen der Energiewende berücksichtigten, sagte Theiler. "In der Tendenz würde die Ratifikation der Konvention diese Bemühungen eher erschweren." Trotz dieser Bedenken trat der Ständerat mit 20 zu 13 Stimmen auf den Umsetzungsbeschluss ein. Dieser geht nun zurück an die Kommission. Der Nationalrat hatte der Ratifizierung der Konvention in der Frühjahrssession zugestimmt - ebenfalls gegen den Antrag seiner Umweltkommission.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.9.2013</b></p><p><b>Umwelt - Schweiz kann Aarhus-Konvention ratifizieren</b></p><p><b>Räte heissen Anpassungen des Umweltschutzgesetzes gut</b></p><p>(sda) Die Schweiz kann die Aarhus-Konvention ratifizieren, die den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung an Bewilligungsverfahren regelt. Nach längeren Diskussionen hat das Parlament die Zustimmung zur Ratifikation gegeben.</p><p>Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat die nötigen Anpassungen des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen, mit 29 zu 14 Stimmen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. In beiden Räten hatten sich die vorberatenden Kommissionen zunächst gegen die Ratifikation gestellt.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner brachten am Donnerstag erneut ihre Einwände vor und warnten vor "fremden Richtern". Die Schweiz stehe beim Umweltschutz sehr gut da, stellte Georges Theiler (FDP/LU) fest. Es gebe bereits genügend Regeln. "Ich möchte nicht, dass die UNO uns vorschreibt, was wir zu tun haben." </p><p>Die Konvention bringe "noch mehr Mitwirkung durch die Bevölkerung, noch mehr Bürokratie, noch mehr Kosten und noch mehr Einsprachemöglichkeiten", warnte Theiler. Gerade für die Energiewende brauche es aber kurze Verfahren. This Jenny (SVP/GL) argumentierte, es sei unnötig, die Konvention zu ratifizieren, wenn die Schweiz die Bedingungen ja schon erfülle. "Ich sehe schlichtweg den Nutzen nicht."</p><p></p><p>Nur minimale Gesetzesanpassungen</p><p>Die Mehrheit im Ständerat zeigte sich jedoch überzeugt, dass es der Schweiz gut anstehe, die Konvention zu ratifizieren. Es brauche nur minimale Gesetzesanpassungen, gab Raphaël Comte (FDP/NE) im Namen der Kommission zu bedenken. Pascale Bruderer (SP/AG) stellte fest, die Schweiz erfülle zwar die Vorgaben, habe aber ein Interesse daran, dass auch in anderen Ländern strenge Regeln gälten.</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich verwundert, dass internationale Konventionen im Parlament plötzlich bekämpft würden mit dem Argument, die Schweiz erfülle die Bedingungen bereits und habe somit nichts davon. Das sei neu. "Heisst das jetzt, wir engagieren uns nicht mehr in diesen Fragen?", fragte Leuthard. Dies wäre nicht sinnvoll, denn kleine Länder hätten nur mit multilateralen Regeln eine Chance.</p><p>Die Angst, dass das Verbandsbeschwerderecht ausgedehnt werde, sei unbegründet, betonte Leuthard. Es würden weiterhin die Schweizer Vorschriften gelten in der Frage, wer zur Beschwerde zugelassen werde. Und "fremde Richter" werde es nicht geben. Dies seien falsche Behauptungen.</p><p></p><p>Mehr Zugang zu Umweltinformationen</p><p>Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet. Die Konvention will den Zugang zu Umweltinformationen verbessern: Bürgerinnen und Bürger sollen Dokumente bei Behörden einsehen können. Mit dem Öffentlichkeitsgesetz ist das Einsichtsrecht in der Schweiz bereits sichergestellt.</p><p>Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffene bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen können. Dafür muss der Umweltverträglichkeitsbericht künftig eine Zusammenfassung der geprüften Varianten enthalten. Es handelt sich um eine der wenigen Anpassungen, welche die Schweiz für die Umsetzung vornehmen müsste.</p><p>Eine der geplanten Änderungen haben die Räte aus dem Gesetz gestrichen. Der Passus hätte die Kantone verpflichtet, regelmässig den Zustand der Umwelt auf ihrem Gebiet zu beurteilen. Laut Umweltministerin Doris Leuthard kann die Schweiz die Konvention aber auch ohne den Artikel ratifizieren.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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