Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung. Volksinitiative

Details

ID
20120052
Title
Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 9. Mai 2012 zur Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"
InitialSituation
<p><b>Die Initiative wurde von beiden Räten deutlich zur Ablehnung empfohlen. Unterstützung erhielt sie von einem Teil der SVP- und der CVP-Fraktion. Die Initiativbefürworter führten finanzielle und ethische Argumente ins Feld. Eine Abtreibung sei keine Krankheit, die Kosten sollen privat und nicht via Krankenversicherung von der Allgemeinheit übernommen werden. Die Gegnerschaft erinnerte daran, dass vor elf Jahren über 70 Prozent der Abstimmenden den Schwangerschaftsabbruch gesetzlich regelte und damit auch die Finanzierung durch die Krankenversicherung guthiess. Mit der Initiative versuche man diesen Entscheid wieder umzustossen. Im Übrigen sei die Abbruchrate in der Schweiz vergleichsweise gering.</b></p><p></p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Nach seiner Ansicht sollen auch weiterhin moralische, religiöse oder sozialethische und nicht finanzielle Kriterien im Vordergrund stehen, bevor sich eine Frau für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. </p><p>Die von einem überparteilichen Komitee lancierte Initiative will unter Vorbehalt weniger Ausnahmen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Der Bundesrat dagegen will die bestehende Regelung nicht ändern, die in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von über 72 Prozent angenommen wurde. Nach Auffassung des Bundesrates ist es richtig, dass die geltende gesetzliche Regelung nicht nur die Voraussetzungen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen festschreibt, sondern auch die Finanzierung umfasst. Ein Eingriff darf erst nach einem obligatorischen Beratungsgespräch und auf schriftliches Verlangen der Frau hin vorgenommen werden. Ansonsten werden die Kosten von der Grundversicherung nicht übernommen. </p><p>Eine Annahme der Initiative würde dazu führen, dass die Versicherer bei den zugelassenen Ausnahmen von Fall zu Fall entscheiden müssten, ob sie die Kosten für den Eingriff übernehmen oder nicht, weil der Initiativtext diesbezüglich unpräzis ist. Der Bundesrat befürchtet, dass nicht zuletzt diese Unsicherheit wieder zu gesetzeswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen mit schädlichen Folgen für die Gesundheit der Frauen führen könnte. Die Kosten dafür müsste dann wiederum die Krankenversicherung tragen. </p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass die ungefähr acht Millionen Franken, die bei einer Streichung der Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch in der Grundversicherung eingespart werden könnten, sich angesichts der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen für die Frauen nicht rechtfertigen lassen. Die Volksinitiative steht auch im Widerspruch zu den Empfehlungen des Europäischen Parlaments, wonach Frauen die Möglichkeit haben sollen, unter sicheren Bedingungen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.</p><p>Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist im Vergleich mit anderen europäischen Staaten tief. Der Prozentsatz ist seit 2004 stabil und insbesondere bei Frauen zwischen 15 und 19 Jahren eher rückläufig. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Mai 2012 zur Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung»
    Resolutions
    Date Council Text
    17.04.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.09.2013 2 Zustimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionssprecherin Barbara Schmid-Federer (CE, ZH) die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Kosten für die Krankenversicherung durch die Initiative nur marginal oder gar nicht gesenkt werden können. Die Abtreibungskosten von derzeit 8 Millionen Franken pro Jahr entsprechen 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Durch indirekte Kosten eines illegalen Abbruchs, welche von der Krankenkasse übernommen werden müssten, könnten die Kosten sogar ansteigen, gab die Kommissionssprecherin zu bedenken. Mit einem Ja zur Initiative würde zudem die vom Volk 2002 angenommene Fristenregelung, wonach jede Frau Zugang zu einem fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch hat, wieder zunichtegemacht. Die Initiative wurde unterstützt von einem Teil der SVP-Fraktion und einzelnen CVP-Vertretern. Toni Bortoluzzi (V, ZH) meinte, dass man denjenigen gegenüber Verständnis entgegenbringen solle, die aus ethischen Überzeugungen Abtreibungen nicht über Prämien mitfinanzieren wollen. Für Abtreibungswillige seien die Aufwendungen für eine Abtreibung von 800 bis 1000 Franken zumutbar, ergänzte er. In die gleiche Kerbe schlug Sebastian Frehner (V, BS), der argumentierte, es liege in der Selbstverantwortung der Frauen zu verhüten, also hätten sie auch die Kosten einer Abtreibung selbst zu bezahlen. Für Bea Heim (S, SO) auf der anderen Seite führt die Initiative zurück ins Mittelalter, zu illegalen und gefährlichen Abtreibungen in Hinterhöfen. Die Initiative bringe der Schweiz mit ihrer vergleichsweise sehr tiefen Schwangerschaftsabbruchrate nichts sondern schade nur. Von verschiedener Seite wurde den Initianten vorgehalten, mit der Initiative einen Schritt zur Berücksichtigung persönlichen Verhaltens - Rauchen, falsche Ernährung, zu viel oder zu wenig Sport - in der Krankenversicherung zu tun. Damit stelle man auch das Solidaritätsprinzip in Frage, meinte Christian Lohr (CE, TG) und fragte was der nächste Schritt sei, etwa die Einschränkung von Leistungen für ältere und behinderte Menschen? Nach einer mehrstündigen und emotionalen Debatte folgte der Nationalrat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative mit 130 zu 29 Stimmen bei 19 Enthaltungen ab. </p><p>Im <b>Ständerat</b> beantragte Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) im Namen der vorberatenden Kommission die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Sie und mehrere Rednerinnen und Redner erinnerten daran, dass die Schweizer Bevölkerung vor 11 Jahren mit einem Anteil von 72 Prozent Jastimmen die sogenannte Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch angenommen hatte. Eine Übernahme der Kosten eines Abbruchs durch die Krankenversicherung war integrierender Bestandteil der damaligen Abstimmung. Diese Regelung hat in der Frage der Abtreibung Rechtssicherheit geschaffen und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche sind seither weiter zurückgegangen. Peter Föhn (V, SZ) warb für die Annahme der Initiative. Es gehe darum, den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu entschlacken und damit den Prämienanstieg zu bremsen. Eine Abtreibung sei keine Krankheit und es gehe nicht an, dass Abtreibungen von anderen Prämienzahlern mitfinanziert würden. Wer eine Abtreibung in Betracht ziehe, solle eine Zusatzversicherung abschliessen. This Jenny (V, GL) konnte dieser Argumentation nichts abgewinnen. Die Initiative könnte Betroffene in Not bringen, diejenigen Frauen nämlich, die die finanziellen Mittel nicht haben, um einen Abbruch selber zu finanzieren, gab er zu bedenken. Pascale Bruderer Wyss (S, AG) wehrte sich gegen die Aussage der Initianten, die Abtreibung werde gerade von jungen Frauen als sogenannte Verhütung der letzten Stunde betrachtet. Dies entspreche nicht der Realität. Zudem sei die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche gerade bei jungen Frauen noch stärker zurückgegangen als bei den anderen Alterskategorien. Somit sei man auf dem richtigen Weg. Bundesrat Alain Berset warnte vor dem Argument, die Grundversicherung solle nur die Kosten von Krankheiten decken. Leistungen während der Schwangerschaft und der Geburt werden richtigerweise ebenfalls übernommen, obwohl es sich dabei nicht um Krankheiten handle. </p><p>Peter Föhn (V, SZ) beantragte, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Der Rat lehnte diesen Antrag mit 37 zu 4 Stimmen ab und lehnte wie der Bundesrat und der Nationalrat die Initiative ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 155 zu 33 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 mit 69,8 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:22

Back to List