Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen und für einen schlanken Staat. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motionen 07.3607 und 08.3854
Details
- ID
- 20120060
- Title
- Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen und für einen schlanken Staat. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motionen 07.3607 und 08.3854
- Description
- Bericht vom 16. Mai 2012 zur Abschreibung der Motionen Pfisterer 07.3607 «Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen» und FDP-Liberale Fraktion 08.3854 «Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen»
- InitialSituation
- <p><b>Bericht des Bundesrates vom 16.05.2012</b></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p>Am 2. Oktober 2007 wurde die Motion 07.3607 Pfisterer "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen" eingereicht. Sie wurde vom Ständerat am 17. Dezember 2007 und vom Nationalrat am 11. Juni 2009 angenommen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, eine Vorlage zur Einführung eines neuen Steuersystems zu erarbeiten, welches im Vergleich zum heutigen Steuersystem: - in erster Linie wesentlich einfacher,</p><p>- gleichzeitig gerechter,</p><p>- nachhaltig wachstumsfördernd</p><p>- und international wettbewerbsfähiger ist.</p><p>Schliesslich soll das neue Steuersystem im Sinne der Verfassung nach Solidarität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein. Der Bund hat ferner den Kantonen eine entsprechende Vereinfachung ihres Steuersystems zu ermöglichen, wobei der Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden beizubehalten ist. In seiner Stellungnahme vom 21. November 2007 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion. Er wies aber auch darauf hin, dass die konkreten Ziele der Motion sehr ambitiös seien, weil das geforderte neue Steuersystem dem bestehenden gleichzeitig in mehreren Punkten überlegen sein müsse. Es müsse daher auch bei Annahme der Motion offenbleiben, ob mit einer Steuerreform alle Vorgaben der Motion erfüllt werden können. Am 17. Dezember 2008 wurde überdies die Motion 08.3854 FDP-Liberale Fraktion "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen" eingereicht. Der Nationalrat nahm diese Motion am 9. März 2009 an, der Ständerat am 17. März 2010. Die Motion beauftragt den Bundesrat, durch die Revision des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19901 über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19902 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Bund und Kantonen zu erlauben, die Besteuerung der natürlichen Personen zu vereinfachen. Dabei sei ein Recht der Steuerzahlenden auf Einfachheit der Besteuerung zu verbriefen. Zusätzlich seien Einheitstarife, grosszügige Pauschalabzüge und eine Sollkapitalrendite zur vereinfachten Vermögensbesteuerung orzusehen. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2009, die Motion abzulehnen, und erklärte, dass er sich vorbehalte, im Zweitrat Antrag auf Änderung der Motion in einen Prüfungsauftrag zu stellen, falls die Motion entgegen seinem Antrag im Nationalrat angenommen werden sollte. Der Bundesrat führte aus, dass er das Anliegen der Motion teile, die Besteuerung der natürlichen Personen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene zu vereinfachen. Er habe dies bereits in seinen befürwortenden Stellungnahmen zu den Motionen 07.3607 "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen" und 08.3137 "Vereinfachung der Einkommenssteuern durch Pauschalierung und/oder Streichung von Abzügen" zum Ausdruck gebracht. Letztere sei jedoch vom Ständerat abgelehnt worden. Nebst der administrativen Entlastung erhoffe sich der Bundesrat von der vorgeschlagenen Stossrichtung auch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer. Dadurch könnten die Grenzsteuersätze aufkommensneutral abgesenkt werden. Dies stärke die Leistungsanreize, woraus eine Effizienzverbesserung, verbunden mit zusätzlichem Wachstum, resultiere. Der Motionstext stiess beim Bundesrat jedoch auf Vorbehalte. Er begründete diese folgendermassen: "Die Motion beschränkt sich auf eine Revision des DBG und des StHG. Ein solches Reformvorhaben darf nicht in Widerspruch zu den geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung geraten. Konkret sind im vorliegenden Zusammenhang namentlich die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung zu beachten. Ausserdem sind die Bestimmungen von Artikel 129 der Bundesverfassung zur Steuerharmonisierung einzuhalten.</p><p>- Im Rahmen der Anforderungen einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit lässt sich eine stärkere Pauschalierung von Abzügen im Sinne einer Abwägung zwischen Vereinfachung und Einzelfallgerechtigkeit grundsätzlich rechtfertigen. Eine wesentliche Vereinfachung ergibt sich jedenfalls dann, wenn die Pauschalabzüge generell gelten und nicht optional höhere nachgewiesene Kosten in Abzug gebracht werden dürfen. Auch mit einer allfälligen Streichung von Abzügen sowie einer engeren Fassung des Gewinnungskostenbegriffs lässt sich das Leistungsfähigkeitsprinzip - in einer gegenüber dem Status quo modifizierten Form - umsetzen. Bei gleichzeitiger Senkung der Grenzsteuersätze könnten auf diesem Weg zusätzliche Wachstumsimpulse (im Vergleich zur Pauschalierung von Abzügen) ausgelöst werden.</p><p>- Offen ist derzeit, ob die Sollertragsbesteuerung des Vermögenseinkommens den Anforderungen des Leistungsfähigkeitsprinzips genügt. Seitens der Rechtswissenschaft bestehen hier erhebliche Zweifel. Der wissenschaftliche Diskurs hiezu hat aber erst gerade eingesetzt.</p><p>- Artikel 129 Absatz 2 der Bundesverfassung zufolge darf der Bund den Kantonen keine Vorschriften über die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge machen. Deshalb besteht für die Forderung der Motion nach "Einheitstarifen" im StHG keine Verfassungsgrundlage. Mit seiner grundsätzlichen Zustimmung bekennt sich der Bundesrat zwar zur Vereinfachungszielsetzung der Motion. Er kann und will sich aber erst nach der Klärung der noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen und in Abwägung der Vorund Nachteile festlegen, mit welchen konkreten Massnahmen dieses Ziel realisiert werden soll." </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Bericht vom 16. Mai 2012 zur Abschreibung der Motionen Pfisterer 07.3607 «Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen» und FDP-Liberale Fraktion 08.3854 «Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen»
- Resolutions
-
Date Council Text 04.12.2013 2 Abschreibung 04.12.2013 2 Motionen 07.3607 und 08.3854 10.03.2014 1 Abschreibung 10.03.2014 2 Motionen 07.3607 und 08.3854
-
- Proceedings
- Updated
- 10.04.2024 11:50