Geldwäschereigesetz. Änderung
Details
- ID
- 20120065
- Title
- Geldwäschereigesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 27. Juni 2012 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit einer Revision des Geldwäschereigesetzes soll es der schweizerischen Meldestelle für Verdachtsmeldungen mit Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ermöglicht werden, künftig mit ihren ausländischen Partnerbehörden auch Finanzinformationen auszutauschen. Mit dieser Vertiefung des Informationsaustausches werden sich einerseits die Analysetätigkeit der Meldestelle verbessern und anderseits eine Angleichung an die international anerkannten Standards erzielen lassen.</p><p></p><p>Die Schweiz verfügt über ein international anerkanntes Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei, von deren Vortaten, organisierter Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung. Den Rahmen legt das Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (GwG) fest. Im Wissen, dass Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung grenzüberschreitenden Charakter haben, beteiligt sich die Schweiz an der "Groupe d'action financière" (GAFI) seit deren Gründung im Jahr 1989. Die Standards der GAFI verlangen, dass jedes Land über eine zentrale Meldestelle für Verdachtsmeldungen (Financial Intelligence Unit, FIU) verfügt. Die FIUs sollen auf nationaler Ebene für den Empfang und die Analyse von Meldungen der Finanzintermediäre zuständig sein und die entsprechenden Erkenntnisse amtshilfeweise untereinander austauschen. Analyse und Austausch dienen der ersten Aufklärung der erwähnten Kriminalitätsphänomene und ihrer Vortaten. Sie sind jedoch nicht Selbstzweck. Vielmehr sollen die von den FIUs empfangenen und weiterbearbeiteten Daten die spätere Durchführung von justizförmigen Straf- und Rechtshilfeverfahren ermöglichen, ohne diese jedoch vorwegzunehmen. In der Schweiz nimmt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) die Funktion einer FIU wahr.</p><p>Im Jahre 1995 schlossen sich 13 FIUs zur sogenannten Egmont-Gruppe zusammen, die inzwischen 127 FIUs aus allen Weltregionen vereinigt, darunter die Meldestellen aller Staaten mit global ausgerichteten Finanzplätzen. Die Gruppe hat sich in Anlehnung an die Standards der GAFI den Zweck gesetzt, die internationale Zusammenarbeit zwischen ihren FIU-Mitgliedern durch einen direkten, formlosen und damit effizienten Informationsaustausch zu fördern. Die MROS ist seit 1998 Mitglied dieser Gruppe.</p><p>Im Februar 2012 revidierte die GAFI ihre Empfehlungen dahingehend, dass es den FIUs inskünftig erlaubt sein muss, alle Informationen untereinander auszutauschen, die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, worunter nach den revidierten Wortlauten und Interpretativnoten neu explizit auch die in den Meldungen der Finanzintermediäre enthaltenen Finanzinformationen fallen. Mit dem Abschluss ihrer Revision traten die Vorgaben der GAFI in Konflikt mit dem schweizerischen Bankkunden- und Amtsgeheimnis, das dazu führt, dass die Meldestelle die Weitergabe von Finanzinformationen als einzige FIU der Egmont-Gruppe generell und integral verweigern muss.</p><p>Mit der sich abzeichnenden Revision der GAFI-Standards stiess diese Weigerung der Meldestelle auf zunehmenden Protest in der Egmont-Gruppe. Dieser mündete im Juli 2011 in einer formellen Androhung, die schweizerische Meldestelle in ihrer Mitgliedschaft zu suspendieren. Diese Androhung wurde mit der Aufforderung verbunden, dass die Schweiz bis zum Juli 2012 aufzuzeigen haben werde, dass sie den erforderlichen Gesetzgebungsprozess eingeleitet hat, um ihre FIU in die Lage</p><p>zu versetzen, auch Finanzinformationen auszutauschen.</p><p>Der Umstand, dass die Meldestelle keine Finanzinformationen weitergeben darf, wirkt sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei für alle Beteiligten und namentlich auch die Schweiz selbst nachteilig aus. Andere FIUs halten nämlich Gegenrecht und lassen der Meldestelle ihrerseits keine Finanzinformationen zukommen. Somit liegt es nach der Überzeugung des Bundesrates im Interesse der Schweiz selbst, der durch das Bankkunden- und Amtsgeheimnis bedingten Behinderungen des Amtshilfevollzugs ein baldiges Ende zu setzen und die Meldestelle vollumfänglich am Austausch von allen verfügbaren Daten teilhaben zu lassen. Damit wird die Datenbasis der Meldestelle verbreitert, sodass ihre Analysen an Qualität und das Dispositiv des schweizerischen Finanzplatzes gegen die Geldwäscherei an Effizienz und Glaubwürdigkeit gewinnen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Das Kernanliegen der Vorlage besteht darin, die Meldestelle in die Lage zu versetzen, die bei ihr vorhandenen Finanzinformationen mit anderen FIUs auszutauschen. Dieses Kernanliegen lässt sich gesetzgeberisch nicht isoliert realisieren. Vielmehr muss es im Regelungszusammenhang mit den Rechtsgrundsätzen und Prüfkriterien abgebildet werden, welche die bewährte Praxis der Meldestelle determinieren. Mit deren Kodifikation bietet sich für den Gesetzgeber eine Gelegenheit, die generell gehaltenen Vorgaben des heutigen GwG zu konkretisieren und nebst dem erwähnten Kernanliegen durch zwei weitere materielle Novellen zu ergänzen:</p><p>Erstens soll die bestehende Kompetenz der Meldestelle, Finanzintermediäre zur Vervollständigung bereits erstatteter Meldungen anzuhalten, punktuell erweitert werden: Neu soll die Meldestelle Informationen auch bei dritten Finanzintermediären einfordern können, das heisst bei solchen, die nicht selber eine Verdachtsmeldung erstattet haben. Dies jedoch nur, wenn ein Zusammenhang mit Erkenntnissen besteht, die auf eine bereits erstattete Meldung zurückgehen. Damit kann der Gesetzgeber in einer den Bedürfnissen des Finanzplatzes angemessenen Weise den gesteigerten Anforderungen der GAFI Rechnung tragen, wonach die FIUs bei den Finanzintermediären zusätzliche Informationen beschaffen können müssen, die sie zur effizienten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.</p><p>Zweitens soll der Meldestelle die Zuständigkeit übertragen werden, mit ausländischen FIUs, die zur Zusammenarbeit mit ihren Gegenstellen einen technischen Zusammenarbeitsvertrag (Memorandum of Understanding, MoU) benötigen, in eigener Kompetenz einen solchen abzuschliessen, was ebenfalls einer Vorgabe der GAFI entspricht.</p><p>Die übrigen Aspekte der Vorlage stellen eine Konkretisierung von Artikel 32 GwG dar, der die Meldestelle schon heute grundsätzlich ermächtigt, die bei ihr vorhandenen Daten amtshilfeweise mit ihren ausländischen Gegenstellen auszutauschen. Mit der neu eingeführten expliziten gesetzlichen Befugnis, auch Finanzinformationen amtshilfeweise an ihre ausländischen Partnerstellen weiterzugeben, entfällt der Vorrang des Bankkunden- und des Amtsgeheimnisses. Damit wird diese Bestimmung ihre volle Wirkung entfalten, sodass die Meldestelle ihre Mitgliedschaft bei der Egmont-Gruppe im Einklang mit den revidierten Vorgaben der GAFI wird wahrnehmen können.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. Juni 2012 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG)
- Resolutions
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Date Council Text 11.12.2012 2 Beschluss gemäss Entwurf 21.03.2013 1 Abweichung 06.06.2013 2 Zustimmung 21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 21.03.2013</b></p><p></p><p><b>Geldwäscherei - Meldestelle kann Finanzinformationen weitergeben</b></p><p>Nationalrat heisst Änderungen des Geldwäschereigesetzes gut</p><p>(sda) Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben dürfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat einer Änderung des Geldwäschereigesetzes zugestimmt.</p><p>Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz bisher den internationalen Standard nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu soll sie dies tun dürfen.</p><p>Die Schweiz erfüllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI). Ohne Einlenken hätte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von über 130 Geldwäscherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Behörden Finanzinformationen zu teilen.</p><p></p><p>Reputationsschaden verhindern</p><p>"Unsere Meldestelle steht weltweit isoliert da", sagte Kommissionssprecherin Gabi Huber (FDP/UR). Sie warnte vor einem Reputationsschaden für den Finanzplatz und das Land. Bundesrätin Simonetta Sommaruga rief in Erinnerung, dass es um organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus gehe. "Mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis die Bekämpfung solcher Verbrechen zu verhindern, können wir uns nicht mehr erlauben."</p><p>Gegen die Gesetzesänderung stellte sich die SVP. "Wir wollen nicht unter dem Diktat der Egmont-Gruppe stehen", sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Er plädierte dafür, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.</p><p></p><p>Nicht nur im Ausnahmefall</p><p>Umstritten war im Nationalrat auch die exakte Formulierung der neuen Bestimmung. Die Mehrheit folgte jedoch dem Vorschlag des Bundesrates. Demnach kann die Meldestelle künftig alle Personendaten und übrigen Informationen an eine ausländische Meldestelle weitergeben.</p><p>Eine linke Minderheit beantragte, dass sie dies nicht nur tun kann, sondern muss. Eine rechte Minderheit wollte dagegen im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle nur ausnahmsweise Personendaten an eine ausländische weitergibt. Der Rat lehnte aber beide Anträge ab.</p><p></p><p>Keine Weitergabe an Dritte</p><p>Die ausländischen Meldestellen dürfen die Informationen gemäss den neuen Bestimmungen ausschliesslich zu Analysezwecken im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei verwenden. Auch dürfen sie diese nicht ohne Zustimmung der Schweizer Meldestelle an Dritte weitergeben.</p><p>Originaldokumente werden nicht ins Ausland geliefert. Die Weitergabe der Informationen erfolgt in Form von Berichten. Auf Basis dieser Berichte kann die Partnerbehörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht wird. In diesem Fall gilt dann ein umfassender Rechtsschutz.</p><p></p><p>Neuer Grund für Auskunftsverweigerung</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Änderungen mit 105 zu 48 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen Differenz zurück an den Ständerat. Dabei geht es um die Gründe für eine Auskunftsverweigerung.</p><p>Der Nationalrat möchte zusätzlich im Gesetz verankern, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausländischen nicht eingeht, wenn die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt würden. Die Linke sieht in dieser Bestimmung ein mögliches Schlupfloch, die Vertreter der bürgerlichen Parteien sprachen von einem Notnagel.</p><p>Die beschlossenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes stellen nur einen ersten Schritt dar. Folgen wird die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um Steuerdelikte geht. Der Bundesrat hat seine Vorschläge dazu im Februar in die Vernehmlassung geschickt.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 06.06.2013 </b></p><p></p><p><b>Meldestelle kann Finanzinformationen weitergeben </b></p><p><b>Änderungen des Geldwäschereigesetzes unter Dach </b></p><p>Bern (sda) Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Der Ständerat hat am Donnerstag eine Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Änderungen des Geldwäschereigesetzes sind damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. </p><p>Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz den internationalen Standard bisher nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu wird sie dies tun dürfen. Die Schweiz erfüllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI). Ohne Einlenken hätte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von über 130 Geldwäscherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Behörden Finanzinformationen zu teilen. </p><p></p><p>Reputationsschaden verhindern </p><p>Der Bundesrat warnte vor einem Reputationsschaden für den Finanzplatz. Bundesrätin Simonetta Sommaruga rief in den Räten in Erinnerung, dass es um organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus gehe. Die Schweiz könne sich nicht mehr erlauben, mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis die Bekämpfung solcher Verbrechen zu verhindern. </p><p>Gegen die Gesetzesänderung hatte sich die SVP gestellt. Die Schweiz dürfe sich nicht dem Diktat der Egmont-Gruppe beugen, argumentierte sie. Die Mehrheit überzeugte dieser Einwand jedoch nicht. </p><p></p><p>Nur zur Bekämpfung der Geldwäscherei </p><p>Die Meldestelle kann damit künftig alle Personendaten und übrigen Informationen an eine ausländische Meldestelle weitergeben. Die ausländischen Meldestellen dürfen die Informationen ausschliesslich zu Analysezwecken im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei verwenden. Auch dürfen sie diese nicht ohne Zustimmung der Schweizer Meldestelle an Dritte weitergeben. Originaldokumente werden nicht ins Ausland geliefert. Die Weitergabe der Informationen erfolgt in Form von Berichten. Auf Basis dieser Berichte kann die Partnerbehörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht wird. In diesem Fall gilt dann ein umfassender Rechtsschutz. </p><p></p><p>Neuer Grund für Auskunftsverweigerung </p><p>Umstritten waren in den Räten die Gründe für eine Auskunftsverweigerung. Der Nationalrat verankerte im Gesetz, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausländischen nicht eingeht, wenn dies die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen würde. </p><p>Die Linke sah in dieser Bestimmung ein mögliches Schlupfloch, die Vertreter der bürgerlichen Parteien sprachen von einem Notnagel. Der Bundesrat erachtete die Klausel als überflüssig, zeigte sich aber einverstanden damit. Am Donnerstag hat nun auch der Ständerat zugestimmt. </p><p>Die beschlossenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes stellen nur einen ersten Schritt dar. Folgen wird die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um Steuerdelikte geht. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17