Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Volksinitiative

Details

ID
20120068
Title
Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 4. Juli 2012 zur Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
InitialSituation
<p><b>Die Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" verlangt, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, für die Kinderbetreuung einen mindestens gleich hohen Steuerabzug erhalten wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.</b></p><p><b>Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</b></p><p><b>Befürworter und Gegner der Initiative sind sich einig, dass die Steuerpolitik kein Familienmodell bevorzugen oder fördern soll. Sie ziehen aus diesem Grundsatz jedoch sehr unterschiedliche Schlüsse. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder ist der Ansicht, dass das Initiativanliegen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und insbesondere gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstösst. Werde die Initiative angenommen, so habe dies erhebliche Steuerausfälle zur Folge. Ausserdem würde damit das Hausfrauenmodell als Familienkonzept gefördert. Eine Minderheit bestehend aus der SVP-Fraktion und einem Teil der CVP/EVP-Fraktion ist hingegen der Auffassung, das geltende Recht diskriminiere jene Familien, die ihre Kinder selbst betreuen. Diese Ungerechtigkeit werde durch die vorgeschlagene Neuregelung beseitigt.</b></p><p><b></b></p><p><b></b></p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" und hat heute die entsprechende Botschaft verabschiedet. Das Steuerrecht soll gegenüber verschiedenen Familienkonstellationen möglichst neutral sein. Mit der Annahme der Initiative würde die im geltenden Steuerrecht verfolgte Neutralität aufgegeben.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates sollten Eltern über die Gestaltung des Familienlebens frei entscheiden können und nicht durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden. So wurde am 1. Januar 2011 ein Kinderfremdbetreuungsabzug eingeführt, da Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung steht. Sie müssen nämlich zuerst die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder bestreiten. Bei einer Annahme der Initiative würde die von der Bundesversammlung erst kürzlich erreichte Neutralität des Systems wieder rückgängig gemacht.</p><p>Der Bundesrat empfiehlt die Initiative auch zur Ablehnung, weil die Definition von Eigenbetreuung beispielsweise im Fall der Betreuung durch Verwandte unklar ist. Die tatsächlich entstandenen Kosten der Eigenbetreuung könnten zudem nicht beziffert werden.Eltern mit eigener Kinderbetreuung sind steuerlich nicht überbelastet und sie finanzieren Eltern mit Fremdbetreuung der Kinder nach Auffassung des Bundesrates nicht quer. (Quelle: Pressemitteilung vom 04.07.2012)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. Juli 2012 zur Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen"
    Resolutions
    Date Council Text
    15.04.2013 1 Diskussion
    16.04.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.06.2013 2 Zustimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Nach einer oftmals emotionalen Debatte, im Laufe derer sich rund sechzig Parlamentarierinnen und Parlamentarier zur Wort gemeldet hatten, sprach sich der <b>Nationalrat</b> mit 184 zu 5 Stimmen dagegen aus, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der eine Neuregelung des Systems der steuerliche Abzüge für Kinder vorsieht. Der Nationalrat war wie seine Kommission der Ansicht, dass eine entsprechende Grundsatzdebatte bereits im Rahmen der Behandlung des Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (09.045) geführt wurde und es deshalb unnötig ist, dieses Thema erneut zu behandeln. Mit 109 zu 74 Stimmen bei 6 Enthaltungen empfahl er Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.</p><p>Von der SVP-Fraktion und einer Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion wurde die Initiative mit Verweis auf die Eigenverantwortung und den Grundsatz der Gleichbehandlung verteidigt. In ihren Augen diskriminiert das geltende Recht jene Familien, die ihre Kinder selbst betreuen. Diese seien doppelt bestraft, da sie nicht nur auf eine Einkommensquelle verzichteten, sondern gleichzeitig auch noch zur Finanzierung der mehrheitlich mit öffentlichen Geldern subventionierten Betreuungseinrichtungen beizutragen hätten. Die Initiative wolle die Freiheit und Eigenbestimmung der Eltern bei der Kindererziehung wiederherstellen und gleichzeitig die Tendenz bekämpfen, elterliche Aufgaben an den Staat abzugeben.</p><p>Auch die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen verwiesen auf die Steuergerechtigkeit, allerdings um damit die Ablehnung der Initiative zu begründen. Der neue Verfassungsartikel würde die Ungleichbehandlung wieder einführen, die mit der 2009 von den Räten verabschiedeten Revision des Steuerrechts beseitigt worden sei. Bei Annahme der Initiative würden nämlich Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, steuerlich gleich belastet wie Eltern mit dem gleichen Einkommen, die ihre Kinder gegen Bezahlung fremdbetreuen lassen und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch geringer ist. Familien, in denen beide Elternteile gezwungen sind, einer Erwerbtätigkeit nachzugehen, würden dadurch benachteiligt und wohlhabende Familien, die sich mit einem Einkommen begnügen können, erhielten ein Geschenk. Parlamentarierinnen aus allen politischen Lagern warfen den Initianten vor, die Frauen ermuntern zu wollen, sich aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, was nicht nur zum persönlichen Nachteil dieser Frauen, sondern auch zum Nachteil der Schweizer Volkswirtschaft sei.</p><p>Die Initiativgegner wiesen ausserdem darauf hin, dass die Annahme der Initiative erhebliche Steuerausfälle zur Folge hätte. Darüber hinaus ist es in ihren Augen nicht sinnvoll, einen Sozialabzug für Leistungen zu gewähren, welche von den Steuerpflichtigen gar nicht in Anspruch genommen werden.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> gelangte zur selben Ansicht wie die grosse Kammer und empfahl mit 26 zu 17 Stimmen Volk und Ständen ebenfalls, die Initiative abzulehnen. Zuvor hatte er mit 24 zu 18 Stimmen den Antrag von Stefan Engler CE, GR) abgelehnt, der den Entwurf an den Bundesrat zurückweisen wollte mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten. Dieser sollte die Beibehaltung des geltenden Fremdbetreuungsabzuges und die Zulassung eines angemessenen Betreuungsabzuges für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, beinhalten. Die kleine Kammer lehnte diesen Antrag hauptsächlich aus finanziellen Überlegungen ab.</p><p></p><p>In der Schlussabstimmung empfahlen beide Räte Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen, der <b>Nationalrat</b> mit 100 zu 72 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der <b>Ständerat</b> mit 26 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 24. November 2013 mit 58,5 Prozent Nein-Stimmen und von 18 Kantonen und</b></p><p><b>5 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:32

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