Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative
Details
- ID
- 20120074
- Title
- Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 14. September 2012 zur Volksinitiative “Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
- InitialSituation
- <p><b>Bei der Mehrwertsteuer gibt es neben einem Normalsatz von 8 Prozent einen reduzierten Satz von 2,5 Prozent und einen bis Ende 2013 befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 Prozent. Take-Away-Leistungen werden wie Verkäufe von Nahrungsmitteln (inkl. alkoholfreier Getränke) zum reduzierten Satz besteuert. Die Abgabe von Nahrungsmitteln im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen hingegen wird zum Normalsatz besteuert, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält oder die Nahrungsmittel beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert werden. Die Initiative will durch eine entsprechende Verfassungsbestimmung eine Gleichstellung der gastgewerblichen Leistungen mit den Take-Away-Leistungen erreichen. Zu diesem Zweck sollen die gastgewerblichen Leistungen (ohne Abgabe von alkoholischen Getränken oder Raucherwaren) dem gleichen Steuersatz unterstellt werden wie die Lieferung von Nahrungsmitteln.</b><b>Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.</b></p><p></p><p>Der Bundesrat wies in seiner Botschaft vom 14. September 2012 darauf hin, dass die Initiative sich nur durch die Unterstellung der gastgewerblichen Leistungen unter den reduzierten Steuersatz umsetzen lasse. Damit aber schiesse die Initiative weit über ihr eigentliches Ziel hinaus, denn für eine Besteuerung der gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Satz sei keine sozial- oder verteilungspolitische Begründung denkbar. Die Annahme der Initiative hätte zudem Mindereinnahmen von jährlich 700-750 Millionen Franken zur Folge, wovon rund 75 Millionen Franken zulasten des AHVFonds und rund 40 Millionen Franken zulasten des IV-Fonds gehen würden. Mindereinnahmen in dieser Grössenordnung kann der Bundeshaushalt kaum verkraften. Für den Bundesrat komme deshalb nur eine ertragsneutrale Umsetzung der Initiative infrage, wobei die Kompensation zwingend innerhalb des Mehrwertsteuersystems zu erfolgen hat. Dabei erweise sich eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes auf 3,8 Prozent als am besten geeignet, da dadurch zum einen die absolute Differenz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz wieder ungefähr auf das ursprüngliche Niveau zurückgebildet würde und zum anderen keine Anpassung der Bundesverfassung notwendig wird. Zudem wirke sich diese Kompensationsvariante als einzige nicht zum Nachteil der Kantone und Gemeinden aus. Die Kompensationsvariante habe nur geringfügige Auswirkungen auf die privaten Haushalte, wobei Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine gewisse Mehrbelastung erfahren und Haushalte in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen leicht entlastet würden.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. September 2012 zur Volksinitiative “Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!»
- Resolutions
-
Date Council Text 11.12.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf 06.03.2014 2 Zustimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> lehnte die Initiative mit 94 zu 78 Stimmen bei 16 Enthaltungen ab. Zwar teilten viele Ratsmitglieder das Unverständnis der Branche über die ungleichen Steuersätze für Restaurants und Take-Away-Läden. Die Gastrosuisse-Initiative ging ihnen aber zu weit. Für die Initiative setzten sich die Mitglieder der SVP-Fraktion, aber auch grössere Teile der CVP-Fraktion ein: Ein Arbeiter bezahle bei einem täglichen Besuch im Restaurant 30 Franken Mehrwertsteuer pro Monat, wer beim Take-Away vergleichbare Speisen konsumiere dagegen nur 10 Franken. Es sei doch absurd, wenn man für das gleiche Produkt unterschiedlich hohe Steuern bezahle, wurde unter anderem argumentiert. Die Befürworter der Initiative sahen ferner eine Wettbewerbsverzerrung im harten Konkurrenzkampf der Gastrobetriebe, nachdem Restaurants bereits schon unter dem Rauchverbot und der tieferen Promille-Grenze zu leiden hätten. Die Leute gingen wegen der tieferen Mehrwertsteuer eher zum Take-Away. Das Gastgewerbe werde mit der höheren Mehrwertsteuer abgezockt. </p><p>Die Linke und auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf kritisierten andererseits die drohenden Steuerausfälle bei Annahme der Initiative. Die Ausfälle von bis zu 750 Millionen Franken seien nicht zu verkraften. Ein Mitglied der freisinnig-liberalen Fraktion gab zudem zu bedenken, dass das Problem für die Restaurantbetreiber nicht die Take-Aways und auch nicht der höhere Mehrwertsteuersatz seien; die Herausforderung bestehe vielmehr darin, dass sich die Verpflegungsgewohnheiten der Bevölkerung in den letzten Jahren stark verändert hätten. Anstatt gegen Take-Away-Betriebe vorzugehen, seien von den Restaurantbetreibern vor allem Bewegung und neue Angebote gefragt.</p><p>Ein Gegenvorschlag von Alec von Graffenried (G, BE) wollte grundsätzlich danach unterscheiden, ob die Nahrungsmittel warm oder kalt verkauft werden. Warme Speisen würden zum Normalsatz besteuert, kalte zum reduzierten Satz. Das bringe nur neue Ungerechtigkeiten, Abgrenzungsprobleme beispielsweise für Bäckereien oder Metzgereien sowie einen beträchtlichen administrativen Aufwand, hiess es links wie rechts. Der Gegenvorschlag scheiterte deutlich mit 163 zu 18 Stimmen. Dieser Gegenvorschlag war ursprünglich von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates ausgearbeitet worden, später aber nach harscher Kritik in der Konsultation wieder fallen gelassen worden.</p><p>Wie der Nationalrat lehnte auch der <b>Ständerat </b>die Initiative ohne Gegenvorschlag mit 24 zu 13 Stimmen ab. Die Initiative sei auf den ersten Blick sehr sympathisch, sagte der Kommissionssprecher. Der zweite Blick falle jedoch kritischer aus: Die Reduktion des Steuersatzes für Restaurants auf 2,5 Prozent hätte Mindereinnahmen von 750 Millionen Franken zur Folge. Den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Nahrungsmitteln auf den Normalsatz anzuheben, würde hingegen zu einem unerwünschten Anstieg der Fiskalquote führen. Eine ertragsneutrale Umsetzung würde wiederum die Abgrenzungsprobleme nicht beseitigen. </p><p>"Unrecht wird mit der Fortschreibung des Zustandes nicht zu Recht", warnte hingegen Hans Hess (RL, OW). Gerade im Alpenraum sei die Gastronomie das Rückgrat der Dörfer und auch der Tourismusindustrie, so Hess. Mit der Initiative könne ein Zeichen gesetzt werden für den Einheitssteuersatz. Pirmin Bischof (CE, SO) wies jedoch darauf hin, dass im Grundsatz alle für den Einheitssatz seien. Die Differenzen begännen bei den Ausnahmen. Den Antrag von Hans Hess, die Vorlage an die WAK zurückzuweisen mit der Forderung nach einer Vorlage mit Einheitssatz, wurde mit 31 zu 5 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 99 zu 82 Stimmen und im Ständerat mit 22 zu 13 bei 7 Enthaltungen angenommen.</b></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 2014 mit 71,5 Prozent Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35