Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz)

Details

ID
20120085
Title
Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz)
Description
Botschaft vom 14. November 2012 zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz)
InitialSituation
<p><b>In beiden Räten lehnten Linke und Grüne beide Vorlagen ab, während trotz teils grosser Kritik die bürgerliche Seite fast geschlossen der Beschaffung und dem referendumspflichtigen Gripen-Fonds-Gesetz zustimmte. Im Ständerat scheiterte der Bundesbeschluss bei der Erstberatung am qualifizierten Mehr für die Ausgabenbremse, in der Differenzbereinigung wurde dann jedoch das qualifizierte Mehr erreicht. </b></p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten mit dem Rüstungsprogramm 2012 die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen Gripen E (Einsitzer). Dazu ist ein Verpflichtungskredit von 3,126 Milliarden Franken zu beschliessen. Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung sicherstellen. Dieses untersteht dem fakultativen Referendum.</p><p>Der Bundesrat beauftragte am 25. April 2012 das VBS, eine Rüstungsbotschaft zur Beschaffung des Tiger-Teilersatzes (TTE) vorzulegen. Zudem beschloss der Bundesrat, dass zur Finanzierung dieser Beschaffung ein Fonds zu schaffen sei. Das VBS wurde beauftragt, gemeinsam mit dem EFD einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und ihn gleichzeitig mit der Rüstungsbotschaft dem Bundesrat zu unterbreiten. Bereits am 30. November 2011 traf der Bundesrat die Typenwahl TTE zu Gunsten des Saab Gripen. Der Gripen erfüllt die militärischen Anforderungen und ist mit Abstand günstiger als die anderen Kandidaten. Er weist das klar beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aus und verursacht die geringsten Betriebskosten. Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientierte sich daran, dass ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen ist, ohne maximale Leistungen anzustreben, damit auch die anderen Teile der Armee finanziell ausreichend alimentiert werden können. Die 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E sollen die veralteten F-5 Tiger der Luftwaffe ersetzen. Zusammen mit den 33 F/A-18, die bis nach 2030 im Einsatz stehen werden, sollen sie für Luftraumüberwachung, Luftpolizei und notfalls Luftverteidigung eingesetzt werden. Zudem soll der Gripen dazu dienen, Grundfähigkeiten zur Luftaufklärung und Bekämpfung von Bodenzielen wieder aufzubauen. Diese beiden Fähigkeiten wurden mit den Ausserdienststellungen der Mirage IIIRS-Flotte 2004 und der Hunter-Flotte 1995 vorübergehend aufgegeben. Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung für die Beschaffung der Gripen sicherstellen. Dazu sollen Einlagen in den Gripen-Fonds aus dem Ausgabenplafond der Armee erfolgen. Sie werden über zehn Jahre verteilt und zu einer ausgeglichenen Belastung für die Armee und den Bundeshaushalt führen; Zahlungsspitzen können abgefedert werden. Damit verbessert sich die Planungssicherheit für übrige Rüstungsvorhaben, und Kreditreste können weitgehend vermieden werden. Die Beschaffung des Gripen setzt voraus, dass das entsprechende Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fondsgesetz) in Kraft tritt. Dieses basiert auf einem Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 2005 (SR 611.0) und untersteht dem fakultativen Referendum. Der Gripen-Fonds wird über die Mittel des Ausgabenplafonds der Armee geäufnet. Darüber hinaus entstehen dem Bund keine zusätzlichen Aufwände. Die Ausgaben für die Beschaffung werden durch Kompensationsgeschäfte wirtschaftlich ausgeglichen und sind deshalb für die schweizerische Volkswirtschaft vorteilhaft. Die ausländischen Lieferanten verpflichten sich mit dem Beschaffungsvertrag, den Vertragswert zu 100 Prozent bei der Schweizer Industrie zu kompensieren. Nicht berücksichtigt werden die Anteile von Schweizer Lieferanten, Regierungsstellen und kleinere Beschaffungen bei Dritten. Das gesamte Kompensationsvolumen wird aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Milliarden Franken geschätzt. Dies führt zu Knowhow-Aufbau und Wertschöpfung in technologisch hochstehenden Industriezweigen. Das erwartete Kompensationsvolumen entspricht üblicherweise einer Beschäftigungswirksamkeit von rund 10'000 Mannjahren. Weiter werden durch den Betrieb und die Instandhaltung des Gripen langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen. Die Beschaffung des Gripen wirkt sich positiv auf die Standorte der Militärflugplätze und der Ausbildungsplätze der Armee aus. In diesen Regionen bleiben Arbeitsplätze in den Bereichen Industrie, Technologie und Dienstleistungen sowie der Armee erhalten oder werden teilweise neu geschaffen. (Quelle : Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.11.2012)</p><p><b></b></p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. November 2012 zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012 und Gripen-Fondsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012)
    Resolutions
    Date Council Text
    05.03.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2013 1 Abweichung
    18.09.2013 2 Zustimmung
    15.10.2013 0
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    05.03.2013 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2013 1 Zustimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat </b>beantragte eine Minderheit Roberto Zanetti (S, SO) Nichteintreten auf den Beschaffungsbeschluss. Luc Recordon (G, VD) beantragte die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag den Erwerbsvertrag vertieft zu analysieren. Hans Hess (RL, OW) begründete als Kommissionsprecher den Antrag der Kommissionmehrheit damit, dass die Schweiz eine leistungsfähige und moderne Luftwaffe brauche. Die Durchsetzung der Souveränität im Luftraum, Überwachung, Luftpolizei und notfalls Luftraumverteidigung seien erstrangige staatliche Aufgaben. Roberto Zanetti begründete den Antrag der Minderheit damit, dass die Schweiz ihren Luftraum auch sichern könne, indem sie sich an entsprechenden Nato-Programmen beteilige. Auch fragte er, ob der Bundesrat wirklich mit einer Luftschlacht über dem Mittelland rechne. Zudem werfe die Eignung des evaluierten Typs zu viele Fragen auf. Auch bürgerliche Ständeräte argumentierten gegen die Gripen-Beschaffung. Für This Jenny (V, GL) bindet der Gripen zu viele finanzielle Mittel, das Kosten-Nutzen-Verhältnis überzeuge ihn nicht. Kritik geäussert wurde auch an den Kaufverträgen mit Schweden. Für die Kommissionsmehrheit waren jedoch Kooperationsideen mit der Nato mit der Neutralität nicht vereinbar. Urs Schwaller (C, FR) sagte, ohne sicheren Luftraum gebe es überhaupt keine glaubwürdige Verteidigung mehr. Hauptsächliches Thema der Eintretensdebatte waren jedoch die finanziellen Prioritäten. Selbst Gripen-Befürworter wollten wissen, ob wegen der neuen Jets beim Rest der Armee Abstriche nötig würden. Bundesrat Ueli Maurer konnte dazu keine präzise Antwort geben, da derzeit noch nicht klar sei, wie hoch das künftige Kostendach der Armee genau sein werde. Je nachdem werde man aber nicht darum herumkommen, bei der Ausrüstung zu sparen oder die Bereitschaft zu senken. Bundesrat Ueli Maurer wies auch darauf hin, dass die neuen Flugzeuge bis nach 2050 im Einsatz stehen würden. Heute könne aber niemand eine Garantie abgeben, dass auch dann noch Frieden in Europa herrsche. Zudem dürfe die reiche Schweiz nicht erwarten, dass die Nachbarländer für ihre Sicherheit garantieren. Mit 22 zu 20 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Der Rückweisungsantrag Recordon wurde mit 25 zu 11 Stimmen abgelehnt. Mit 23 zu 19 Stimmen scheiterte jedoch der Bundesbeschluss am benötigten qualifizierten Mehr für die Ausgabenbremse. Dem referendumspflichtigen Gripen-Fonds-Gesetz stimmte der Rat in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 15 Stimmen zu.</p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Evi Allemann (S, BE) Nichteintreten und eine Minderheit Walter Müller (RL, SG) und eine Minderheit Roland Fischer (GL, LU) Rückweisung an den Bundesrat. Die Debatte im Nationalrat verlief einerseits nach einem Rechts-Links Schema, anderseits war die Frage um den Flugzeugtyp ebenfalls umstritten. Die Kommissionssprecher erklärten, dass die Verträge mit Schweden verbessert werden konnten. Sollte sich bei der Auslieferung zeigen, dass die Flugzeuge die Spezifikationen nicht erfüllten, hätte die Schweiz Anspruch auf volle Rückerstattung. Dass die bürgerliche Kritik am Gripen im Nationalrat trotzdem nachhallte, dafür sorge Walter Müller (RL, SG). Er beantragte, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, Alternativangebote zu prüfen. Denn der Gripen habe ausgerechnet bei seiner Hauptaufgabe, dem Luftpolizeidienst, nur knapp befriedigend abgeschnitten. Ausser der Linken folgten Müller aber nur eine Handvoll bürgerliche Nationalräte. Der Rest war sich einig, dass die Armee einen neuen Kampfjet braucht - und dass der Gripen dafür die richtige Wahl ist. Für die Linke sind die Flugzeuge dem gegenüber "reine Geldverschwendung", wie Evi Allemann (S, BE) bei der Begründung der Minderheit sagte. Die Grünliberalen erklärten, sie seien zwar für die Armee, doch die grössten Gefahren drohten heute durch Cyberangriffe oder Terrorismus. Mehrere Votanten argumentierten, die Schweiz sei von lauter befreundeten Staaten umgeben, weshalb es keine neuen Flugzeuge brauche. Bundesrat Ueli Maurer sagte, die 22 Gripen seien nur ein bescheidener Ersatz für die 54 Tiger. Zusammen mit den 33 F/A-18 hätte die Schweiz noch 55 Kampfjets. Für "den vaterländischen Krieg" genüge das nicht. Aber man könne so immerhin in einer angespannten Situation während vier bis fünf Wochen den Luftraum schützen. Mit 119 zu 70 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und bei der Ausgabenbremse erreichte er das qualifizierte Mehr mit 114 zu 70 Stimmen. Mit 118 zu 67 stimmte der Nationalrat in der Gesamtabstimmung auch dem Gripen-Fonds-Gesetz zu.</p><p>In der Differenzbereinigung erreichte der <b>Ständerat</b> schliesslich mit 27 zu 17 Stimmen das qualifizierte Mehr, welches für das Lösen der Ausgabenbremse notwendig ist.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Gripen-Fonds-Gesetz im Ständerat mit 25 zu 17 Stimmen und im Nationalrat mit 119 zu 71 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 mit 53,4 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:28

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