KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung
Details
- ID
- 20120092
- Title
- KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung
- Description
- Botschaft vom 21. November 2012 zur Teilrevison des Krankversicherungsgesetzes (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung)
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Nach mehrmaliger Verlängerung ist Artikel 55a des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Mit dem im Jahr 2001 in Kraft getretenen Artikel war eine Zulassungsbegrenzung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eingeführt worden. Die Änderung des KVG im Zusammenhang mit den integrierten Versorgungsnetzen ("Managed Care") wurde von den Stimmberechtigten im Juni 2012 abgelehnt. Die Kantone verfügen daher über kein Instrument mehr, um das Angebot im ambulanten Bereich zu steuern. Seit Anfang 2012 ist ein erheblicher Anstieg der Anzahl Gesuche um Erteilung einer Zahlstellenregisternummer zu beobachten. Da die Kosteneindämmung eines der Hauptziele des KVG ist und jede neu eröffnete Praxis erhebliche Zusatzkosten verursacht, sind Bundesrat und Parlament zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf besteht.</p><p>Mit dem vorliegenden Entwurf soll die Beschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Form wieder eingeführt werden. Die Massnahme soll auf drei Jahre beschränkt sein. Dies ermöglicht es, einerseits die Auswirkungen der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung zwischen dem 1. Januar 2012 und dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung zu untersuchen. Andererseits können Bestimmungen vorbereitet werden, mit denen die Kosten längerfristig eingedämmt werden können. In Anbetracht des kürzlich lancierten Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" und der Einreichung der Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" (11.062) möchte der Bundesrat nicht auf die letzte Änderung von Artikel 55a vor dessen Aufhebung zurückkommen, die die Leistungserbringer im Bereich der Grundversorgung von der Zulassungsbeschränkung ausschloss. Zudem ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen, die festlegt, dass Artikel 55a nicht anwendbar ist auf Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig waren. Die Gesetzesänderung soll rasch in Kraft treten, damit die Kantone, die sie benötigen, über die erforderlichen rechtlichen Instrumente verfügen. Sie ermöglicht eine bessere Steuerung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was sich ebenfalls positiv auf die Finanzen von Bund und Kantonen auswirken wird.</p><p>Falls gewisse Kantone die Zulassung an bestimmte Bedingungen knüpfen, könnten sich zudem Netzwerke der integrierten Versorgung entwickeln oder ärztliche Grundversorgerinnen und Grundversorger könnten sich in Randregionen oder abgelegenen Gemeinden niederlassen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. November 2012 zur Teilrevison des Krankversicherungsgesetzes (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung)
- Resolutions
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Date Council Text 06.03.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 12.03.2013 2 Eintreten, geht zur Detailberatung zurück an die SGK. 05.06.2013 2 Abweichung 13.06.2013 1 Abweichung 17.06.2013 2 Zustimmung 18.06.2013 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 19.06.2013 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 12.03.2013</b></p><p>Gesundheit - Ständerat mit Stichentscheid für neuen Ärztestopp</p><p>Furcht vor Stopp: Über 1000 Gesuche im Januar und Februar 2013</p><p>(sda) Nach dem Nationalrat ist auch der Ständerat im Prinzip für einen weiteren Ärztestopp. Die Details hat er allerdings noch nicht beraten, da die vorberatende Kommission das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen wollte. Ratspräsident Lombardi fällte den Stichentscheid.</p><p>Vor allem städtische und grenznahe Kantone haben eine wahre Flut von Gesuchen für neue Praxisbewilligungen erlebt, nachdem der Ärztestopp Ende 2011 ausgelaufen war.</p><p>Mit einer Neuauflage sollen deshalb diese Entwicklung gebremst und die Kosten eingedämmt werden. Der Bundesrat möchte den Stopp auf Anfang April in Kraft setzen, weshalb das Parlament das Geschäft im Dringlichkeitsverfahren behandelt. Vor Wochenfrist hatte sich bereits der Nationalrat dafür ausgesprochen. Er lehnte einen Rückweisungsantrag nur knapp ab.</p><p>Noch knapper war der Ausgang am Dienstag in der kleinen Kammer. Eine Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission (SGK) wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Die Idee dahinter: Der Bundesrat sollte nach Jahren des Provisoriums bis Ende Jahr eine endgültige Lösung vorlegen, die unter anderem die Lockerung des Vertragszwangs beinhaltet. Die SGK hat die Vorlage deshalb gar nicht im Detail beraten.</p><p>Mit Stichentscheid von Ratspräsident Filippo Lombardi (CVP/TI) stimmte der Ständerat jedoch gegen die Rückweisung. Die SGK wird sich nun also doch noch über die Details beugen müssen.</p><p></p><p>"Hüst-und-Hott"-Politik</p><p>Die Gegner des Stopps argumentierten, es brauche endlich eine langfristige Lösung. SGK-Sprecherin Verena Diener (GLP/ZH) kritisierte die Anwendung dringlichen Bundesrechts über mehr als zwölf Jahre. Sie erinnerte daran, dass der Stopp 2001 per Dringlichkeit beschlossen und 2004 verlängert worden war. Die dritte Verlängerung aus dem Jahr 2009 lief Ende 2011 aus.</p><p>Joachim Eder (FDP/ZG) sprach von einer "Hüst-und-Hott"-Politik - dem "mehrjährigen Trauerspiel" müsse ein Ende bereitet werden.</p><p>Zwar zeigte sich auch der St. Galler Sozialdemokrat Paul Rechsteiner wenig begeistert von der Vorlage, die er gar als "primitiv" bezeichnete. Seiner Ansicht nach gibt es aber keine Alternative dazu.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) ging noch einen Schritt weiter und warf den Gegnern vor, ihre wahre Absicht zu verschleiern. Eigentlich wollten sie nur den Zulassungsstopp mit der Aufhebung der freien Arztwahl koppeln, sagte Fetz und sprach von "Obstruktionspolitik mit Scheuklappen".</p><p></p><p>Mehr Praxen in Städten und in Grenzkantonen</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset bat die Ratsmitglieder, das Geschäft nicht zurückzuweisen. Etwas Besseres als diese Vorlage gebe es nicht. Mit dem Ende des Ärztestopps 2011 und dem Nein des Stimmvolks zur Managed-Care-Vorlage sei eine neue Situation entstanden - die Zahl der neuen Praxen und die Kosten seien explodiert. Zudem sprächen sich die meisten Kantone für eine erneute Beschränkung aus.</p><p>Im Jahr 2012 haben landesweit 2049 Ärztinnen und Ärzte eine neue Praxisbewilligung erhalten. Dies geht aus Zahlen des Krankenkassendachverbands santésuisse hervor, die der Nachrichtenagentur sda vorliegen. Im Vorjahr waren es 896 gewesen.</p><p>Am meisten neue Praxen bewilligt wurden im Kanton Zürich (445), gefolgt von Genf (270), Bern (224) und Tessin (173). 328 der Gesuchsteller waren Psychiater und Psychotherapeuten, 120 Gynäkologinnen und Gynäkologen und 99 Radiologen.</p><p>Wie santésuisse-Sprecherin Anne Durrer zur sda sagte, gab es im Januar und Februar 2013 eine weitere Flut von Gesuchen: über 1000 allein in diesen beiden Monaten. Durrer spricht von einem "Nachholeffekt" und davon, dass sich viele Ärzte vor dem erneuten Zulassungsstopp fürchten.</p><p></p><p>sda, 19.06.2013 </p><p><b>Zulassungsstopp: Ärztestopp ab 1. Juli - Nationalrat bringt Vorlage unter Dach </b></p><p>Bern (sda) Bereits in knapp zwei Wochen können die Kantone die Zahl neuer Spezialärzte wieder begrenzen. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz weitergebildet haben. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat der Dringlichkeit zugestimmt und die Vorlage damit unter Dach gebracht. </p><p>Die kleine Kammer hiess die Dringlichkeit mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. </p><p>Mit der Neuauflage des Ärztestopps ab dem 1. Juli für drei Jahre sollen die Flut neuer Praxisbewilligungen in einzelnen Regionen gebremst und die Kosten eingedämmt werden. Insbesondere die grenznahen Kantonen Genf und Tessin sowie Zürich sehen sich seit Aufhebung des Stopps Ende 2011 mit zahlreichen neuen Praxisgesuchen konfrontiert. Die Notwendigkeit dieser Massnahme war im Parlament zwar weitgehend unbestritten. Doch National- und Ständerat waren sich lange nicht einig, ob es eine Ausnahme geben soll für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Schweiz für einige Zeit weitergebildet haben. </p><p>Nachwuchs soll arbeiten dürfen </p><p>Im Nationalrat herrschte die Meinung vor, bei diesen Medizinern handle es sich um den einheimischen Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung, dem man die Türen in die Praxis nicht verschliessen dürfe. Zudem gälten die drei Jahre auch für Anwälte. </p><p>Bundesrat und Ständerat hingegen befürchten, die Ausnahme, die auch unter der Bezeichnung "Heimatschutzklausel" die Runde machte, sei nicht vereinbar mit der Personenfreizügigkeit. Die vorberatende Ständeratskommission hatte zur Klärung dieser Frage zwei Völkerrechtsexperten eingeladen, die allerdings nicht zum gleichen Schluss kamen. </p><p>Kinderpsychiater und Gynäkologen </p><p>Schliesslich schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrats ein. Er stimmte einer Ausnahme zu für jene Ärzte, die sich während mindestens dreier Jahre in der Schweiz weitergebildet haben. Die drei Jahre waren ein Kompromissvorschlag des Nationalrats, der ursprünglich fünf Jahre gefordert hatte. </p><p>Im Laufe der Beratungen legte Gesundheitsminister Alain Berset neue Zahlen vor. So haben im Kanton Zürich allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres 41 Gynäkologinnen und Gynäkologen eine neue Praxisbewilligung erhalten. Im ganzen Jahr 2012 waren es 29 und im Jahr 2011 deren 5. Insgesamt waren es im Kanton Zürich in den ersten Monaten 2013 417 Bewilligungen für Spezialisten - gegenüber 445 im ganzen vergangenen Jahr. </p><p>In Genf ersuchten von Januar bis April elf Kinderpsychiater um eine Bewilligung, während es 2012 deren vier und 2011 lediglich zwei waren. Und im Kanton Tessin kamen im laufenden Jahr zehn neue Augenärzte hinzu, doppelt so viele wie im ganzen Jahr 2012. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:19