IWF. Kreditvereinbarungen. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz
Details
- ID
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20120093
- Title
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IWF. Kreditvereinbarungen. Verlängerung der Teilnahme der Schweiz
- Description
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Botschaft vom 30. November 2012 über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- InitialSituation
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<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit dieser Botschaft wird beantragt, die Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds zu verlängern. Zudem soll dem Bundesrat die Kompetenz übertragen werden, in Zukunft im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank allfällige weitere Vertragsverlängerungen der AKV beschliessen zu können.</p><p></p><p>Die Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) erlauben es dem Internationalen Währungsfonds (IWF), im Falle von Knappheit an eigenen Mitteln Sonderziehungsrechte (SZR) im Umfang von 17 Milliarden (24,3 Mrd. Fr.) aufzunehmen. Die 1962 geschaffenen AKV werden jeweils für eine Dauer von fünf Jahren beschlossen.</p><p>Die im Umfang und Teilnehmerkreis beschränkten AKV sind eng mit den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) verknüpft.</p><p>Die NKV sind den AKV nachgebildet, und sie sind finanziell miteinander verbunden: Unter einer der beiden Kreditfazilitäten bereits gewährte Darlehen führen zu einer entsprechenden Verminderung der Höhe der unter der anderen Fazilität zu finanzierenden Verpflichtungen. Die höhere Darlehenszusage unter den NKV bildet deshalb - unabhängig von der Teilnahme an den AKV - die maximale Darlehensverpflichtung eines jeden Teilnehmers.</p><p>Die maximale Darlehenszusage der Schweiz unter den NKV allein oder unter beiden Kreditvereinbarungen zusammen beträgt somit SZR 10 905 Millionen (15 600 Mio. Fr.). Folglich erwachsen aus der Verlängerung der AKV keine Verpflichtungen, welche über die NKV hinausgehen.</p><p>Die AKV wurden bisher zehn Mal, das letzte Mal im Jahre 1998 aktiviert. Im selben Jahr wurden die damals neu in Kraft getretenen, ursprünglichen NKV das erste Mal aktiviert. Die erweiterten NKV traten im März 2011 in Kraft, wurden im April 2011 in vollem Umfang aktiviert und werden seither vom IWF laufend beansprucht. Per Ende September 2012 wurden über 11 Prozent der Kreditzusagen der erweiterten NKV vom IWF als Kredit beansprucht. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die AKV trotz ihrer umfangmässig relativ geringeren Bedeutung im Vergleich zu den in ihrem Umfang und Bedeutung stark angewachsenen NKV aus währungspolitischen Gründen auch in Zukunft eine gewisse Berechtigung haben.</p><p>Die mit den AKV verbundene Zusammenarbeit in der Zehnergruppe war ab den 1960er-Jahren von zentraler Bedeutung für die internationale Finanz- und Währungspolitik der Schweiz. Die Zehnergruppe ist zurzeit zwar nicht aktiv, vereinigt aber nach wie vor die massgebenden industrialisierten Kreditgeber der Welt, welche wesentliche Verantwortung für das gute Funktionieren des internationalen Währungssystems tragen. Für die Schweiz ergab sich aus dieser Mitgliedschaft die Möglichkeit der Zugehörigkeit zu ähnlich zusammengesetzten Gremien bei anderen finanzpolitisch wichtigen internationalen Organisationen, wie massgebende Arbeitsgruppen der OECD, dem Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) oder dem Financial Stability Board (FSB). Allgemein könnte ein aktives Ausscheiden der Schweiz aus den AKV auch als politisches Signal gewertet werden, dass sich die Schweiz aus internationalen Finanzgremien zurückziehen wolle.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>2008 wurden die AKV letztmals verlängert. Sie würden also Ende 2013 auslaufen.</p><p>Mit der vorliegenden Botschaft wird die Verlängerung der schweizerischen Teilnahme an den AKV beantragt. Vorausgesetzt die Schweiz stimmt der Verlängerung der Teilnahme an den AKV zu, so verpflichtet diese Vereinbarung die Schweizerische Nationalbank als teilnehmende Institution vom 26. Dezember 2013 bis zum 25. Dezember 2018 weiterhin zu einer Darlehenszusage von SZR 1020 Millionen (rund 1460 Mio. Fr.). Der Bundesrat schlägt gemäss vorliegendem Beschlussentwurf vor, in Zukunft im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank für allfällige weitere Vertragsverlängerungen der AKV zuständig zu sein. Damit würde die Regelung für die AKV mit derjenigen, die für die NKV gilt, in Übereinstimmung gebracht. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte weiterhin regelmässig über die Beteiligung der Schweiz an den AKV unterrichten.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 30. November 2012 über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 11.03.2013 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 13.06.2013 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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- Updated
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09.04.2025 00:27
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