Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Revision

Details

ID
20120095
Title
Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Revision
Description
Botschaft vom 30. November 2012 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Ziel dieser Vorlage ist es, die Lärmemissionen der Eisenbahn durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 und durch die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur zu reduzieren. Weiter sind Massnahmen an der Fahrbahn vorgesehen. </p><p>Der Gütertransport auf der Schiene ist zentraler Bestandteil der Verkehrs- und Verlagerungspolitik des Bundesrats. Gleichzeitig verursacht er erheblichen Lärm. Nach Abschluss der ordentlichen Lärmsanierung in der Schweiz stellen ausländische Güterwagen mit einer veralteten Bremstechnologie die Hauptursache der übermässigen Lärmbelastung dar.</p><p>Neues Rollmaterial muss in Europa seit 2006 mit lärmarmer Technologie beschafft werden, wenn es grenzüberschreitend in Betrieb gesetzt werden soll. Bis zur altersbedingten Erneuerung des Rollmaterials werden aber noch mindestens 30-40 Jahre vergehen.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Mit der vorgeschlagenen Regelung soll das minimale Sanierungsziel der Lärmsanierung (Schutzgrad 66,7 %) übertroffen und ein Ansteigen der Lärmbelastung durch den zu erwartenden Mehrverkehr verhindert werden.</p><p>Folgende Massnahmen sind vorgesehen:</p><p>- Ab 2020 sollen in der Schweiz Emissionsgrenzwerte für bestehende Güterwagen eingeführt und damit Güterwagen mit lärmverursachenden Graugussbrems-Sohlen faktisch verboten werden. Die Emissionsgrenzwerte ergänzen den Lärmbonus und damit das bereits im Jahr 2000 eingeführte wirtschaftliche Anreizsystem zur Umrüstung des bestehenden Rollmaterials.</p><p>- Weiter sollen neu entwickelte lärmbegrenzende Massnahmen an der Fahrbahn wie Schienenschallabsorber oder das akustische Schienenschleifen eingesetzt werden. Hierfür sind 76 Millionen Franken (zum Preisstand des Kredits vom Okt. 1998) vorgesehen.</p><p>- Ferner kann der Bund Investitionsbeihilfen in besonders lärmarmes Rollmaterial leisten und die Erprobung und Zulassung lärmarmer Produkte fördern.</p><p>Dafür können 40 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998) eingesetzt werden.</p><p>- Schliesslich sollen Härtefälle beseitigt werden, die beim konsequenten Vollzug des bisherigen Gesetzes entstanden sind. Dazu sollen zum Beispiel punktuell Lärmschutzwände zum Schliessen von störenden Wandlücken gebaut oder Stahlbrücken saniert werden. Dafür werden insgesamt 51 Millionen Franken (Preisstand Okt. 1998) vorgesehen.</p><p>Mit der Ergänzung des Lärmsanierungskonzepts können netzweit zusätzlich über 50 000 Personen vor Eisenbahnlärm über den Immissionsgrenzwerten geschützt werden. Die Einführung von Emissionsgrenzwerten für Güterwagen trägt voraussichtlich rund 80 Prozent zu dieser Verbesserung bei. Das gesetzlich verankerte Ziel, mindestens zwei Drittel der Bahnanwohnerinnen und -anwohner vor Grenzwertüberschreitungen zu schützen, kann damit deutlich übertroffen werden. Die Vorlage ist bis Ende 2028 befristet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. November 2012 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.09.2013 2 Zustimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    12.09.2013 2 Zustimmung
    15.10.2013 0
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalat, 12.06.2013</b></p><p><b>Nationalrat will laute Güterwagen verbieten</b></p><p>(sda) Wer an einer lauten Bahnlinie wohnt, soll künftig weniger Lärm ertragen müssen und besser schlafen können. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Massnahmenpaket des Bundesrats einstimmig gutgeheissen. Kernstück ist ein Verbot von lärmigen Güterwagen.</p><p>Mit den Massnahmen sollen entlang des gesamten Bahnnetzes rund 50'000 Menschen zusätzlich vor übermässigem Bahnlärm geschützt werden - insgesamt 220'000 Anwohnerinnen und Anwohner von lauten Bahnlinien.</p><p>Die Vorlage war in der grossen Kammer nicht umstritten. Zu Diskussionen führte im Erstrat fast nur die Frage nach dem Tempo bei der Umsetzung. Die Linke wollte die Lärmgrenzwerte drei Jahre früher in Kraft setzen, scheiterte aber mit einem Minderheitsantrag.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage einstimmig gut. Auch den Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Lärmsanierung über 1,5 Milliarden Franken genehmigte er einstimmig.</p><p></p><p>Laute Bremssohlen ersetzen</p><p>Kernstück der Vorlage sind Lärmgrenzwerte und damit ein faktisches Verbot von lärmigen Güterwagen ab 2020. Betroffen sind Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen, die durch neue Komposit-Sohlen ersetzt werden sollen.</p><p>Die Vorschriften gelten auch für ausländische Wagen, welche die Schweiz durchqueren. Die EU hatte deshalb gewünscht, dass die Schweiz erst später über ein Verbot entscheidet.</p><p>Als weitere Massnahmen will der Bundesrat Lücken zwischen bestehenden Lärmschutzwänden schliessen und Stahlbrücken sanieren. Und schliesslich sollen die Entwicklung von besonders geräuscharmem Rollmaterial gefördert werden.</p><p></p><p>Leuthard: Mit Lärm leben</p><p>"Wir müssen mit Lärm leben", sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard am Mittwochmorgen im Rat. Dennoch will sie das Sanierungsziel auch bei zunehmendem Verkehr erreichen und rund 67 Prozent derjenigen Anwohner schützen, die noch im Jahr 2000 von übermässigem Lärm betroffen waren.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.9.2013</b></p><p><b>Bahnlärm - Das Parlament will lärmige Güterwagen aus dem Verkehr ziehen </b></p><p>(sda) Lärmige Güterwagen werden in der Schweiz ab 2020 faktisch verboten. Das hat nach dem Nationalrat der Ständerat beschlossen. Dank Lärmgrenzwerten und weiteren Massnahmen sollen 50'000 Menschen weniger als heute unter zu starkem Bahnlärm leiden müssen.</p><p>Der Ständerat hiess das Geschäft und den für die Finanzierung erforderlichen Verpflichtungskredit von rund 1,5 Mrd. Franken am Donnerstag mit 41 respektive 40 Stimmen und ohne Gegenstimme gut. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Insgesamt kosten die neuen Massnahmen 185 Millionen Franken. Der 1998 genehmigte Verpflichtungskredit von 1,85 Milliarden Franken für die Lärmsanierung der Eisenbahnen konnte deshalb laut Bundesamt für Verkehr (BAV) auf rund 1,5 Milliarden Franken gesenkt werden. </p><p>Vorgesehen ist, dass ab 2020 Lärmgrenzwerte für alle Güterwaggons gelten, die auf Schweizer Schienen unterwegs sind. Lärmige Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen werden damit faktisch verboten.</p><p></p><p>Schienenschallabsorber und Lärmschutzwände</p><p>Geplant sind zudem Massnahmen wie der Einbau von Schienenschallabsorbern und akustisches Schienenschleifen. Der Bund kann Investitionshilfen für besonders ruhiges Rollmaterial leisten und die Erprobung und Zulassung von lärmarmen Produkten fördern. Lärmschutzwände sollen ergänzt und Stahlbrücken saniert werden.</p><p>Im Gesetz verankert ist das Ziel, dass diese Massnahmen mindestens zwei Drittel der Menschen, die unter Bahnlärm über den Grenzwerten leiden, vor dem Lärm schützen. Eine Minderheit hätte dieses Ziel auf drei Viertel erhöhen wollen. Ihr Antrag wurde jedoch mit 25 zu 13 Stimmen abgelehnt.</p><p>Es gehe um eine moderate Erhöhung auf 75 Prozent, begründete Markus Stadler (GLP/UR) den Antrag namens der Minderheit. Der Bundesrat führe in seiner Botschaft aus, dass das geltende Ziel von 66,6 Prozent übertroffen werde.</p><p></p><p>Auf Vorgehen in der EU abgestimmt</p><p>"Entscheidend ist nicht, welches Ziel wir setzen, sondern welchen Betrag wir zur Verfügung stellen und welche Massnahme wir damit auslösen", hielt Peter Bieri (CVP/ZG) dagegen.</p><p>"Die Ziele immer anpassen ist keine zuverlässige Gesetzesarbeit", doppelte Georges Theiler (FDP/LU) nach. Wo es nicht gelinge, mit den neu beschlossenen Massnahmen die Bevölkerung genügend zu schützen, würden Massnahmen an den Häusern getroffen, etwa Schallschutzfenster.</p><p>Laut Verkehrsministern Doris Leuthard ist die Vorlage auf das Vorgehen der EU abgestimmt. Die Güterverkehrsbranche stehe deshalb hinter den Massnahmen im neuen Gesetz, sagte sie. Die Lärmprobleme würden vor allem durch ausländische Güterwagen verursacht. </p>
Updated
09.04.2025 00:24

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