Gegen Masseneinwanderung. Volksinitiative

Details

ID
20120098
Title
Gegen Masseneinwanderung. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 7. Dezember 2012 zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
InitialSituation
<p>Die Volksinitiative, die am 14. Februar 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde, verlangt eine grundsätzliche Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik. Sie schlägt vor, jährliche Höchstzahlen festzulegen, mit denen die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern könnte. Höchstzahlen und Bewilligungserteilungen sollen gemäss Initiativtext auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden.</p><p>Eine Annahme der Initiative würde der Schweizer Wirtschaft schaden und die bilateralen Beziehungen zu unseren europäischen Partnerländern in Frage stellen. Die vorgeschlagene Regelung ist mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie mit der entsprechenden EFTA-Konvention nicht vereinbar. Sie führt zudem zu einem bürokratischen Mehraufwand. Der Bundesrat beantragt daher der Bundesversammlung, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p></p><p>Die Zuwanderungspolitik der Schweiz hat sich bewährt</p><p>Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU (FZA) sowie einer beschränkten Zulassung von Angehörigen der übrigen Staaten aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen. Dieser Grundsatz hat sich bewährt. Die Zuwanderung wird heute in erster Linie durch die wirtschaftliche Situation der Schweiz und die damit verbundene Nachfrage insbesondere nach qualifizierten Arbeitskräften gesteuert. Die Schweiz gilt als wettbewerbsfähigstes Land der Welt und hat eine ausserordentlich tiefe Arbeitslosenzahl. Der Bundesrat erachtet die Zuwanderung als einen der Schlüsselfaktoren für die ausgezeichnete Verfassung der Schweizer Volkswirtschaft. Deshalb will der Bundesrat an seiner Zuwanderungspolitik festhalten und allfälligen negativen Auswirkungen insbesondere in einzelnen Infrastrukturbereichen mit innenpolitischen Reformen begegnen.</p><p></p><p>Massnahmen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum</p><p>Bereits mit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens wurden flankierende Massnahmen eingeführt, um Missbräuchen insbesondere im Bereich der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu begegnen. Eine Verstärkung dieser Massnahmen ist zurzeit geplant, zum Beispiel mit der Solidarhaftung.</p><p>Das schweizerische Wirtschaftswachstum und die vergleichsweise hohe Zuwanderung der letzten Jahre haben zu einem Bevölkerungswachstum geführt. Dadurch sind die Herausforderungen insbesondere bei der Integration, beim Wohnungsmarkt, bei der Infrastruktur- und Raumplanung und bei der Bildungspolitik gestiegen. Die hohe Zuwanderung erhöht in den genannten Bereichen den innenpolitischen Reformdruck. Zu diesem Schluss kommt auch der Bericht der Arbeitsgruppe Personenfreizügigkeit und Zuwanderung, der am 4. Juli 2012 vom Bundesrat verabschiedet wurde. Ausschlaggebend für den Erfolg der Zuwanderungspolitik ist letztlich die berufliche und soziale Integration der Ausländerinnen und Ausländer. Sie ist heute trotz starker Zuwanderung insgesamt gut. Der Bundesrat plant zudem weitere integrationspolitische Massnahmen sowie eine Erhöhung der finanziellen Mittel.</p><p></p><p>Initiative schwächt Wirtschaft und führt zu Bürokratisierung</p><p>Die Personenfreizügigkeit gehört zu den zentralen Grundfreiheiten, die aus Sicht der EU mit einer Teilnahme am europäischen Binnenmarkt verbunden sind. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Weiterführung des FZA in Frage gestellt. Ein solches Szenario hätte gravierende Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft, die jeden zweiten Franken in der EU verdient. Das FZA ist eines von insgesamt sieben sektoriellen Abkommen, welche gleichzeitig zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wurden. Bei einer Kündigung des FZA würden die andern Abkommen automatisch hinfällig. Zudem würde die von der Initiative geforderte Zulassungsregelung sowohl für die schweizerischen Arbeitgeber als auch für die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Kantone und des Bundes zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen.</p><p></p><p>Die Initiative lässt sich so auslegen, dass sie den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht widerspricht. Sie ist deshalb gültig. Im Fall einer Annahme müsste bei der Umsetzung jedoch gewährleistet sein, dass das zwingende Non-Refoulement-Prinzip und weitere völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz eingehalten werden. Dies wäre insbesondere bei der geforderten Einführung von Höchstzahlen auch bei der Zulassung von Ausländern aus humanitären Gründen zu beachten. (Quelle: Pressemitteilung vom 07.12.2012)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Dezember 2012 zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    19.09.2013 2 Zustimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Das Parlament sprach sich gegen die Wiedereinführung von Kontingenten aus und empfahl Volk und Ständen die Initiative gegen Masseneinwanderung abzulehnen. In den Augen der Initiativgegnerinnen und -gegner steht der Initiativtext zwar im Einklang mit dem zwingenden Völkerrecht, verstösst aber gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen, das der Schweiz erheblich mehr wirtschaftliche Vorteile als Nachteile gebracht habe. Die SVP-Fraktion war demgegenüber der Auffassung, es sei unabdingbar, dass die Schweiz die unerwünschten Folgen der Zuwanderung mithilfe eines Kontingentsystems, das an die tatsächlichen Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst sei, unter Kontrolle bringe.</b></p><p></p><p>Beide Räte empfahlen mit grosser Mehrheit die Volksinitiative abzulehnen. Die sehr eindeutigen Abstimmungsergebnisse (128 zu 49 Stimmen im <b>Nationalrat</b>, 34 zu 6 Stimmen im <b>Ständerat</b>) sollten jedoch nicht zu einem fehlerhaften Schluss verleiten: Wie auch die Mehrzahl der Rednerinnen und Redner betont hat, stösst diese Initiative in der Bevölkerung auf eine gewisse Sympathie. Die starke Zuwanderung der letzten Jahre wird für zahlreiche Probleme wie Wohnungsknappheit, überfüllte Verkehrsmittel, Lohnunterbietungen, Kriminalitätsanstieg, Arbeitslosigkeit und Sozialversicherungsmissbrauch verantwortlich gemacht. Und dies zu Recht, behaupten die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative, für welche die Situation immer inakzeptabler und auf lange Sicht unhaltbar wird. Während sich die wirtschaftliche Lage zunehmend verschlechtere, werde auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen ein enormer Druck ausgeübt und die AHV über kurz oder lang stark belastet. Abhilfe könne hier nur die Rückkehr zu einer eigenständigen und bewussten Zuwanderungspolitik, das heisst die Wiedereinführung des bewährten Kontingentsystems, schaffen.</p><p></p><p>Die Initiativgegnerinnen und -gegner verneinten keinesfalls die Probleme wie beispielsweise die Verbauung der Landschaft, die Wohnungsproblematik und die Überlastung der Strassen- und Schieneninfrastruktur, sprachen sich jedoch gegen den in der Initiative vorgeschlagenen Weg aus. Die Wiedereinführung des Kontingentsystems würde ein bürokratisches Monster schaffen, welches der Wirtschaft schaden und die Zuwanderung nicht zwangsläufig verringern würde, wie beispielsweise die Fünfziger- und Sechzigerjahre gezeigt hätten. Zudem wäre eine solche Massnahme nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar und hätte letztlich eine Kündigung sämtlicher bilateraler Verträge mit der EU zur Folge. Um die unerwünschten Folgen der Zuwanderung zu bekämpfen, befürworteten die Initiativgegnerinnen und -gegner eine Bildungsoffensive und einen Ausbau der Infrastrukturen. Die Vertreterinnen und Vertreter des links-grünen Lagers sprachen sich darüber hinaus für eine strengere Kontrolle der Arbeitsbedingungen, die Einführung von Mindestlöhnen und eine stärkere Regulierung des Wohnungsmarktes aus.</p><p></p><p><b>Der Bundesbeschluss, in welchem Volk und Ständen empfohlen wird, die Initiative abzulehnen, wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 140 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung und im Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen und von 12 Kantonen und 5 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:23

Back to List