Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20120101
- Title
- Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Mit vorliegender Botschaft wird der Bundesversammlung das Bundesgesetz zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014) vorgelegt. Damit kommt der Bundesrat zum einen dem Auftrag nach, den ihm das Parlament mit der Motion 11.3317 zur Aufgabenüberprüfung gegeben hat. Die Motion fordert die Fortführung der Aufgabenüberprüfung sowie substanzielle Entlastungen des Bundeshaushalts. Zum anderen will der Bundesrat mit dem KAP 2014 mit kurzfristig realisierbaren Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 700 Millionen pro Jahr den für die Zukunft nötigen finanzpolitischen Handlungsspielraum wahren. Die Vorlage enthält 16 Sparaufträge an den Bundesrat, die im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts festgeschrieben werden sollen. In diesem Gesetz soll auch der Ausgabenplafond der Armee für die Jahre 2014-2017 festgelegt werden. Daneben sind für die Umsetzung des KAP 2014 Änderungen in fünf weiteren Bundesgesetzen notwendig. Zudem legt der Bundesrat in der Botschaft den Inhalt, den Stand und den Zeitplan weiterer Reformen der Aufgabenüberprüfung dar.</p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Das Parlament hat im Jahr 2012 die Motion 11.3317 der Finanzkommission des Nationalrates zur Aufgabenüberprüfung überwiesen. Es fordert darin den Bundesrat auf, die Aufgabenüberprüfung fortzuführen und dem Parlament bis Ende 2012 eine Sammelbotschaft vorzulegen, mit welcher der Haushalt substanziell entlastet werden soll. Die daraus resultierenden Überschüsse sollen im Regelfall für den Schuldenabbau eingesetzt werden, können aber im Einzelfall auch für prioritäre neue Aufgaben verwendet werden.</p><p>Am 22. August 2012 hat der Bundesrat den Bericht zum Finanzplan 2014-2016 verabschiedet. Im Finanzplan sind die Vorgaben der Schuldenbremse zwar weitgehend erfüllt, doch haben Bundesrat und Parlament in der Zwischenzeit verschiedene Entscheide gefällt, die zu einer Verschlechterung der Haushaltslage geführt haben. So hat das Parlament die Mittel für die Bildung, Forschung und Innovation (BFIBotschaft 2013-2016) erhöht. Der Bundesrat hat seinerseits namentlich im Energiebereich Vorlagen (Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 und Botschaft zur Förderung der Energieforschung) verabschiedet, die zu Mehrbelastungen von rund 130 Millionen pro Jahr führen. Mit Blick auf die unsichere Entwicklung der Wirtschaftslage (Schuldenkrise im Euroraum) und auf weitere mögliche Mehrbelastungen durch Steuervorlagen von Bundesrat und Parlament erachtet es der Bundesrat als nötig, Sparmassnahmen zu ergreifen, um strukturelle Defizite zu vermeiden und den nötigen finanzpolitischen Handlungsspielraum zu wahren.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Vor diesem Hintergrund unterbreitet der Bundesrat mit vorliegender Botschaft das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) mit einem Entlastungsvolumen von rund 700 Millionen (exkl. noch nicht umgesetzte tiefergreifende Massnahmen der Aufgabenüberprüfung). Das KAP 2014 setzt vornehmlich auf der Ausgabenseite an. Dies ergibt sich zum einen aus dem Auftrag des Parlaments, die Aufgaben - sprich die Ausgaben - zu überprüfen, zum anderen aber auch aus der wirtschafts- und finanzpolitischen Erkenntnis, dass Konsolidierungsmassnahmen vor allem dann nachhaltig wirken, wenn sie auf der Ausgabenseite greifen. Dennoch hat der Bundesrat im Zuge der Vorbereitung des KAP 2014 beschlossen, die Tabaksteuer zu erhöhen, um den Haushalt auch einnahmenseitig massvoll zu entlasten.</p><p>Das KAP 2014 enthält zwei Typen von Massnahmen. Zum einen sind dies kurzfristig wirksame Massnahmen, die den Haushalt umgehend entlasten. Zum anderen informiert der Bundesrat das Parlament in der vorliegenden Botschaft über ein Paket von längerfristig wirkenden, meist strukturellen Reformen der Aufgabenüberprüfung, die vornehmlich darauf abzielen, Mehrbelastungen vom Haushalt fern zu halten.</p><p>Die kurzfristig wirksamen Entlastungsmassnahmen werden dem Parlament in der Form von 16 Sparaufträgen an den Bundesrat im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts vorgelegt; in fünf Fällen sind für die Umsetzung Gesetzesänderungen notwendig. Es handelt sich dabei teilweise um Aufgabenverzichte und -reformen, teilweise aber auch um Kürzungen und Priorisierungen.</p><p>Das Massnahmenpaket fällt ausgewogen aus und hat weder markante negative Auswirkungen auf die Erfüllung der Kernaufgaben des Staates, noch auf das Wachstum und die Wohlfahrt des Landes. Sowohl der Eigen- und der Transferbereich als auch alle Departemente und Aufgabengebiete tragen angemessen zur Haushaltentlastung bei. Eine eigentliche Abwälzung von Lasten auf die Kantone wird vermieden, und wo einzelne Massnahmen den Verbundbereich betreffen, werden sie so ausgestaltet, dass die Kantone möglichst grosse Wahlfreiheit bei der Umsetzung haben. Die Auswirkungen des KAP 2014 auf die Volkswirtschaft und das Wirtschaftswachstum sind aus Sicht des Bundesrates mit Blick auf dessen vergleichsweise geringes Volumen unproblematisch.</p><p>Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushalts soll darüber hinaus der Ausgabenplafond der Armee für die Jahre 2014-2017 festgelegt werden.</p><p>Die in der Botschaft ausgeführten tiefergreifenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung entsprechen weitgehend den Reformen, die der Bundesrat in seinem Bericht vom 14. April 2010 über die Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung präsentiert hatte. Kernstücke dieses Massnahmenpakets sind insbesondere verschiedene grössere Reformen im Verkehrsbereich (FABI, NEB), die umfassende Reform der Altersvorsorge und die Weiterentwicklung der Armee. Insgesamt weist dieses zweite Massnahmenpaket ein Entlastungspotenzial von gut einer Milliarde aus, das indes vor allem durch die Vermeidung von Mehrbelastungen erreicht wird. Dieses Massnahmenpaket wird der Bundesversammlung nicht zum Entscheid vorgelegt; die einzelnen Vorhaben werden ihr mit separaten Botschaften unterbreitet oder liegen ihr bereits vor, oder aber sie werden vom Bundesrat in eigener Kompetenz umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat benützt die Gelegenheit, um eine punktuelle Anpassung des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung zu unterbreiten. Die Anpassung führt zwar nicht zu einer Entlastung des Bundeshaushalts, garantiert jedoch das gute Funktionieren der Schuldenbremse und die Übereinstimmung mit den Standards der Rechnungslegung.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.09.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Zusatzbotschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Zusatzbotschaft zur Kenntnis zu nehmen, die erarbeiteten Szenarien nicht umzusetzen und das ursprünglich vorgelegte KAP 2014 zu beraten. </b></p><p>Der Nationalrat hatte den Bundesrat im Zuge der Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) beauftragt, zwei neue Szenarien zu prüfen. Im einen Szenario erwartet er Vorschläge, wie der Bundeshaushalt mit zusätzlichen Einnahmen oder Verzichten auf Steuersenkungen ins Gleichgewicht gebracht werden könnte. Im andern Szenario soll in drei grundsätzlichen Varianten aufgezeigt werden, wie die Personalbezüge zu Lasten von Personalkrediten in der Periode 2014-2016 auf 3 Milliarden stabilisiert werden könnten. Dies entspricht einer Kürzung des Personalaufwands um rund 300 Millionen pro Jahr. Gleichzeitig soll die Staatsquote (Ausgaben / BIP) auf dem Niveau der Rechnung 2012 stabilisiert werden. In beiden Szenarien soll auf die Abwälzung von Lasten auf die Kantone verzichtet werden. </p><p>In der Zusatzbotschaft zeigt der Bundesrat auf, dass nach seiner Einschätzung auf der Einnahmenseite keine Möglichkeiten für Massnahmen bestehen, die das KAP 2014 ersetzen könnten. Bei den Steuereinnahmen mit grösserem Aufkommen sind bereits Erhöhungen, Senkungen oder Reformen geplant oder in Vorbereitung (Erhöhung MWST für die AHV, Erhöhung Mineralölsteuer für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III, Ersatz der Verrechnungs- durch eine Zahlstellensteuer). Steuerreformen sind zudem oft komplex und zeitintensiv, so dass sie für den Ersatz eines Konsolidierungspakets ausser Betracht fallen. Zur langfristigen Erhaltung des Gleichgewichts im Haushalt ist aus Sicht des Bundesrates eine Priorisierung von Steuerreformen und, im Einzelfall, die Sicherstellung einer adäquaten Gegenfinanzierung notwendig.</p><p></p><p>Kürzung der Personalausgaben um 300 Millionen aus heutiger Sicht nicht verantwortbar</p><p>Im ausgabenseitigen Szenario enthält die Zusatzbotschaft drei Varianten, wie die Personalausgaben des Bundes um 300 Millionen beziehungsweise um rund 6,1 Prozent reduziert werden könnten. Für die Variantenbildung hat der Bundesrat mit folgenden Vorgaben gearbeitet: In Variante 1 werden die Personalausgaben linear um 6,1 Prozent gekürzt, wobei die Departemente Prioritäten setzen konnten. Variante 2 sieht bei jenen Aufgaben, deren Erfüllung der Bund selbst in der Hand hat, Kürzungen der Personalausgaben von 7,3 Prozent vor. In den Aufgabengebieten, in denen der Bund die Aufgabenerfüllung vornehmlich über Vorschriften und Subventionen steuert, müssen die Personalausgaben um 2,5 Prozent gekürzt werden. In Variante 3 müssen bei Aufgabengebieten, in denen die Aufgabenerfüllung primär über Vorschriften und Subventionen gesteuert wird, die Personalausgaben zur Erfüllung der Vorgabe des Parlaments um 17 Prozent reduziert werden, bei den Aufgabengebieten in der Kompetenz des Bundes um 2,5 Prozent. </p><p>In der Zusatzbotschaft wird skizziert, mit welchen Massnahmen diese Vorgaben erreicht werden könnten. Dafür sind tiefgreifende Aufgabenverzichte und ein erheblicher Leistungsabbau notwendig, was nicht ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden könnte. Die Aufgabenerfüllung des Bundes wäre in verschiedenen Bereichen gefährdet. Der Bundesrat erachtet deshalb in der heutigen finanzpolitischen Lage alle drei Varianten als nicht verantwortbar, zumal der Finanzplan 2016-2018 stetig steigende Überschüsse ausweist. Er beantragt deshalb dem Parlament, auf die Umsetzung der Zusatzbotschaft zu verzichten und stattdessen die Beratung des Ende Dezember 2012 vorgelegten KAP 2014 aufzunehmen. Dieses ausgewogene Paket mit einem Entlastungsvolumen von knapp 700 Millionen genügt aus heutiger Sicht, um den Bundeshaushalt auf Kurs zu halten. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
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- Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 19. September 2014
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014)
- Resolutions
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Date Council Text 13.06.2013 1 Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat. 10.09.2013 2 Ablehnung der Rückweisung. 02.12.2013 1 Festhalten (= Rückweisung an den Bundesrat). 06.05.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.06.2015 2 Abweichung 11.06.2015 1 Abweichung 15.06.2015 2 Abweichung 16.06.2015 1 Zustimmung 19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 06.05.2015</b></p><p><b>Bundesfinanzen - Der Nationalrat verkleinert das Sparpaket </b></p><p><b>Kein bürgerlicher Schulterschluss für drastische Sparmassnahmen</b></p><p><b>(sda) Der Bund soll im Jahr 2016 gegenüber dem Finanzplan rund 500 Millionen Franken einsparen. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Sparpaket gutgeheissen. Den grössten Sparposten strich er allerdings. Nein sagte er auch zu einem Kahlschlag beim Bundespersonal.</b></p><p>Den Entscheiden ging eine finanzpolitische Grundsatzdebatte voraus. Die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien verwiesen auf die Lage der Bundesfinanzen. Die guten Jahre seien vorbei, nun brauche es Sparmassnahmen, lautete der Tenor.</p><p>Vor zwei Jahren hatte der Nationalrat das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) an den Bundesrat zurückgewiesen. Zustande kam der Entscheid durch eine Allianz von SVP, SP und Grünen. In der Zwischenzeit hat sich die SVP auf die Seite der Befürworter geschlagen.</p><p>Allerdings stimmte die Volkspartei am Mittwoch gemeinsam mit der Linken gegen den grössten Sparposten. Dieser betrifft die AHV: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV sollten 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Das hat der Nationalrat mit 113 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.</p><p></p><p>Keine Kürzungen bei der Landwirtschaft</p><p>Der Bundesrat will mit dem KAP insgesamt über 700 Millionen Franken einsparen. Massnahmen im Umfang von rund 170 Millionen Franken, für die es keine Gesetzesänderung braucht, nahm er bereits ins Budget 2015 auf. Das Parlament hiess den grössten Teil der Kürzungen gut. Nicht einverstanden war es mit Kürzungen bei der Landwirtschaft im Rahmen von rund 57 Millionen Franken.</p><p>Die Landwirtschaft will der Nationalrat nun auch 2016 verschonen. Ausserdem stellt er sich gegen die Abschaffung der indirekten Presseförderung. Die übrigen Massnahmen fanden - mit Ausnahme des AHV-Postens - eine Mehrheit. Die Linke stellte sich vergeblich gegen Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit und im Schienenverkehr. Die Rechte wiederum beantragte vergeblich zusätzliche Sparmassnahmen, etwa bei den Bundesämtern für Gesundheit und für Kultur.</p><p></p><p>Bürgerlicher Schulterschluss gescheitert</p><p>Für heftige Diskussionen sorgten Anträge der SVP und der FDP, die Ausgaben des Bundes im Jahr 2016 bei 64 Milliarden Franken zu plafonieren, auf dem Niveau von 2014. Die Forderung ist aus Sicht der Befürworter ein Element des Ende März angekündigten "bürgerlichen Schulterschlusses" zwischen den Präsidenten von SVP, FDP und CVP. Die CVP zog aber nicht mit.</p><p>"Ich höre jetzt schon die Kritik, dass unsere Fraktion den bürgerlichen Schulterschluss breche", sagte CVP-Sprecher Leo Müller (LU). Doch die Anträge, die Einsparungen von 7 Milliarden Franken erfordern würden, seien schlicht unrealistisch.</p><p></p><p>"Medienwirksam, aber unrealistisch"</p><p>Nach dem Willen von SVP und FDP sollte die Kürzung insbesondere beim Personalaufwand und beim Sach- und Betriebsaufwand erfolgen. Diese Bereiche hätten zusammen rund 10 Milliarden Franken zur Verfügung, sagte Müller. Es sei unmöglich, davon 7 Milliarden einzusparen.</p><p>Ähnlich sahen es die Rednerinnen und Redner der anderen Fraktionen. Die Anträge von SVP und FDP seien vielleicht medienwirksam, aber höchst unrealistisch, befand Heinz Siegenthaler (BDP/BE). Aus den Reihen der Linken erhielt die CVP Applaus für ihre Position. Daniel Vischer (Grüne/ZH) dankte ihr dafür, dass sie den "Herrliberger Konsens" verlassen habe.</p><p></p><p>FDP als "neuer Zottel der SVP"</p><p>Auch Häme war aber zu vernehmen. Der bürgerliche Schulterschluss falle auseinander wie ein Kartenhaus, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Faktisch handle es sich ohnehin um das SVP-Parteiprogramm. Die FDP sei "der neue Zottel der SVP". Die gleichen Leute, die einen Kahlschlag forderten, stellten sich beim KAP gegen Sparmassnahmen etwa in der Landwirtschaft, kritisierte Bäumle.</p><p>Die Anträge der SVP und FDP scheiterten mit 107 zu 76 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Nein sagte der Rat indes auch zum Vorschlag der GLP, die Ausgaben bei 67 Milliarden Franken festzulegen, und zwar mit 98 zu 90 Stimmen.</p><p></p><p>Jeden sechsten Mitarbeitenden entlassen</p><p>Gegen eine Ergänzung des KAP mit einem Ausgabenplafond stellte sich auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Bei einem Ja zu den Anträgen der SVP und FDP müsste jeder sechste Mitarbeitende der Bundesverwaltung auf Ende Jahr entlassen werden, gab sie zu bedenken. Kürzungen wären bei schwach gebundenen Ausgaben möglich, etwa in der Armee und in der Landwirtschaft. Dort seien sie aber im Parlament nicht erwünscht.</p><p>Die Finanzministerin wies auch darauf hin, dass der Bundesrat bereits Korrekturen vorgenommen habe. Im Finanzplan, den das Parlament im Winter zur Kenntnis genommen hat, waren für 2016 Ausgaben von rund 71 Milliarden Franken vorgesehen.</p><p>Angesichts der Lage der Bundesfinanzen will der Bundesrat die Ausgaben drosseln, und zwar um rund 1,3 Milliarden Franken. "Wir haben den Haushalt im Gleichgewicht gehalten und werden ihn weiterhin im Gleichgewicht behalten", sagte Widmer-Schlumpf.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2015</b></p><p><b>Bundeshaushalt - Ständerat heisst Sparmassnahmen gut </b></p><p><b>(sda) Der Bund soll im Jahr 2016 gegenüber dem Finanzplan rund 630 Millionen Franken einsparen. Der Ständerat hat am Dienstag ein Sparpaket in diesem Umfang gutgeheissen. Er möchte die Sparschraube stärker anziehen als der Nationalrat.</b></p><p>Zur Debatte stand das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP), mit dem der Bundesrat den Bundeshaushalt um rund 700 Millionen Franken entlasten möchte.</p><p>Das KAP sei dringend notwendig, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Für das Budget 2016 seien Ausgaben in der Grössenordnung von 67 Milliarden Franken geplant. Gegenüber der ursprünglichen Planung seien zusätzlich zum KAP bereits Kürzungen von 1,3 Milliarden Franken vorgesehen. Das KAP sei der erste Schritt zu einer besseren Ausgangslage.</p><p></p><p>Keine Ausnahme für die Landwirtschaft</p><p>Der Ständerat stimmte dem Sparpaket mit 28 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Anders als der Nationalrat möchte er auch die Landwirtschaft nicht gänzlich verschonen. Er hat sich für einen Kompromiss ausgesprochen: Bei der Landwirtschaft sollen 30 Millionen Franken gespart werden. Der Bundesrat hatte 57 Millionen vorgeschlagen, der Nationalrat reduzierte den Betrag auf 0.</p><p>Im Ständerat stiess dies auf Kritik. Die Rede war von Opfersymmetrie. Beim Sparen müssten alle mithelfen, befand Anita Fetz (SP/BS). Sie kritisierte den Bauernverband für dessen Lobbying im Vorfeld der Debatte. Die Branche habe sich schon bei den letzten Budgetberatungen 100 Millionen Franken mehr geholt. Ihre Begehrlichkeiten würden langsam zum Problem.</p><p></p><p>Bauernfamilien mit niedrigen Einkommen</p><p>Werner Hösli (SVP/GL) lud Fetz daraufhin ein, mit ihm einen Tag in der Berglandwirtschaft zu verbringen. Er plädierte dafür, auf Sparmassnahmen in der Landwirtschaft zu verzichten. Die Einkommen der Bauernfamilien seien niedrig, die Anforderungen an Umwelt, Tierhaltung und Produkte stiegen laufend.</p><p>Andere wiesen auf sinkende Milchpreise oder das neue Direktzahlungssystem hin. Die Versprechen zur Abfederung der Auswirkungen dürften nicht gebrochen werden. Auf die Seite der Gegner von Kürzungen in der Landwirtschaft schlug sich auch SP-Ständerat Christian Levrat aus dem Bauern-Kanton Freiburg. Der Rat stimmte jedoch am Ende mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Einsparungen von 30 Millionen Franken.</p><p></p><p>Tiefere Verzinsung der IV-Schuld</p><p>Anders als der Nationalrat hiess der Ständerat zudem den grössten Sparposten gut: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV sollen 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Die Gegner aus den Reihen der Linken argumentierten vergeblich, dies sei eine fragwürdige Massnahme.</p><p>Roberto Zanetti (SP/SO) verglich das Vorgehen mit der Idee, Geld aus der Ferienkasse zu nehmen, um damit Einkäufe zu finanzieren. Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte daran, dass die Verzinsung ein Bestandteil des Pakets zur umstrittenen Übergangsfinanzierung für die IV gewesen sei. Damals sei eine feste und nicht eine variable Verzinsung beschlossen worden. Daran müsse sich das Parlament halten.</p><p></p><p>Soziale Wohlfahrt nicht verschonen</p><p>Die Befürworter befanden jedoch, eine Verzinsung von 1 Prozent sei heute marktkonform. Damit werde das Parlament nicht wortbrüchig. Widmer-Schlumpf rief dazu auf, die soziale Wohlfahrt - die einen Drittel der Bundesausgaben ausmache - nicht von den Sparmassnahmen auszunehmen. Der Rat sprach sich mit mit 28 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die AHV-Massnahme aus.</p><p>Insgesamt will der Ständerat 163 Millionen Franken mehr sparen als der Nationalrat. Die Vorlage geht nun zurück an die grosse Kammer. Sie hat eine lange Vorgeschichte: Beim ersten Anlauf war das KAP am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Bundeshaushalt - Nationalrat schont Bauern und AHV beim Sparen </b></p><p><b>(sda) Der Bund muss sparen. Noch sind sich die Räte aber nicht ganz einig, wo der Rotstift angesetzt werden soll. Ein Zankapfel ist einmal mehr die Landwirtschaft. Für sie will der Nationalrat eine Ausnahme machen.</b></p><p>Das hat er am Donnerstag bei der Beratung über das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP) beschlossen. Mit 101 zu 82 Stimmen hielt er daran fest, bei der Landwirtschaft keine Einsparungen zu machen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Mittel in dem Bereich um 57 Millionen Franken zu kürzen, der Ständerat suchte einen Mittelweg und willigte in 30 Millionen ein.</p><p>Im Nationalrat fand sich auch dafür keine Mehrheit. Die Landwirtschaft habe ihren Sparbeitrag bereits geleistet, sagte Jean-Pierre Grin (SVP/VD). Die Einsparung würde einer Reduktion der Direktzahlungen von 50 Franken pro Hektare entsprechen, was angesichts sinkender Preise für Landwirtschaftsprodukte unverantwortlich wäre.</p><p>Einsparungen seien immer schmerzhaft, hielt Roland Fischer (GLP/LU) dagegen. Aber nur wenn in allen Bereichen gespart werde, bleibe das KAP ausgewogen. Die Landwirtschaft geniesse viel Sympathie, das rechtfertige aber nicht, sich aus der Staatskasse zu bedienen, sagte Philipp Hadorn (SP/SO).</p><p></p><p>Vereinbarung eingehalten</p><p>Standhaft blieb der Nationalrat auch beim grössten Sparposten: Durch die Reduktion der Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV könnten 132,5 Millionen Franken eingespart werden. Angesichts von Negativzinsen hält die Finanzkommission einen Satz von 1 Prozent für gerechtfertigt. Der Sozialbereich, der einen grossen Teil der Bundesausgaben beanspruche, dürfe nicht von den Sparanstrengungen ausgenommen werden, argumentierte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.</p><p>Dagegen setzten sich die Linke und die SVP zur Wehr. Die Verzinsung sei zu einem festen Satz von 2 Prozent vereinbart worden, sagte Barbara Gysi (SP/SG). Eine Halbierung widerspreche damit Treu und Glauben. Der Rat stimmte ihrem Minderheitsantrag mit 110 zu 98 Stimmen zu.</p><p>Umstritten bleibt auch der vom Bundesrat vorgeschlagene Verzicht auf Beiträge für die Kulturgüterschutz-Sicherheitsdokumentation. Nach dem Willen des Nationalrats soll der Bund die Kantone weiterhin mit 0,7 Millionen Franken unterstützen. Dieser kleine Betrag habe eine grosse Wirkung, sagte CVP-Sprecher Leo Müller (LU).</p><p>Das KAP geht nun wieder an den Ständerat. Setzt sich der Nationalrat mit seinen Beschlüssen durch, wird der Bundeshaushalt 2016 um knapp 500 Millionen Franken entlastet. Der Ständerat hat Einsparungen von rund 660 Millionen zugestimmt, der Bundesrat möchte knapp 700 Millionen Franken einsparen.</p><p></p><p>Teilweise umgesetzt</p><p>Die Vorlage hat eine lange Vorgeschichte: Beim ersten Anlauf war das KAP am Widerstand von SVP, SP und Grünen gescheitert. Während SP und Grüne Massnahmen gegen Steuerhinterziehung forderten, pochte die SVP auf einen Kahlschlag beim Personal.</p><p>Der Bundesrat beschloss aber, das KAP dem Parlament unverändert nochmals vorzulegen. Massnahmen, für die es keine Gesetzesänderungen braucht, nahm er bereits ins Budget 2015 auf. Insgesamt summieren sich die bereits umgesetzten Massnahmen auf rund 170 Millionen Franken.</p><p>Als der Nationalrat die Vorlage in der Frühjahrssession dann inhaltlich behandelte, gaben vor allem die Personalkosten zu reden. Die FDP und die SVP beantragten, die Ausgaben des Bundes im Jahr 2016 bei 64 Milliarden Franken zu plafonieren, auf dem Niveau von 2014. Das hätte bedeutet, dass jeder sechste Mitarbeitende der Bundesverwaltung per Ende Jahr hätte entlassen werden müssen. Die Mehrheit lehnte den Kahlschlag dann aber ab.</p><p></p><p>Weitere Sparpakete nötig</p><p>Unabhängig davon kündigte der Bundesrat aber kurz darauf an, den Verwaltungsaufwand gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 um 330 Millionen Franken zu senken. Die Hälfte der Einsparungen soll beim Personal realisiert werden. Insgesamt sind Kürzungen von rund 1,3 Milliarden Franken nötig, unter anderem zur Finanzierung der Unternehmenssteuerreform III.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.06.2015</b></p><p><b>Bundeshaushalt - Bund spart nächstes Jahr 635 Millionen Franken </b></p><p><b>(sda) Der Bund spart nächstes Jahr 635 Millionen Franken. Das hat das Parlament beschlossen. Der Nationalrat räumte am Dienstag beim Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspakets (KAP) die letzten Differenzen aus.</b></p><p>Die eine betraf den grössten Posten des vom Bundesrat vorgelegten Sparpakets. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die IV-Schuld bei der AHV nicht mehr mit 2 Prozent, sondern zu 1 Prozent zu verzinsen. Dadurch lassen sich 132,5 Millionen Franken einsparen. Der Nationalrat lehnte dies zunächst ab. Mit 96 zu 68 Stimmen beschloss er nun aber, dem Ständerat zu folgen.</p><p>Die zweite verbleibende Differenz betraf die Beiträge des Bundes an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Dokumentation. Dieser Betrag von 0,7 Millionen Franken wird ebenfalls eingespart. In den übrigen umstrittenen Punkten des KAP waren sich die Räte schon früher einig geworden.</p><p></p><p>Bauern und Medien geschont</p><p>Sie haben die Vorschläge des Bundesrats mit zwei Ausnahmen übernommen: Zum einen werden die Bauern beim Sparen verschont. Am Montag hatte der Ständerat eingelenkt und den Sparposten von 57 Millionen Franken aus dem KAP gestrichen. Zunächst hatte er noch 30 Millionen Franken als Kompromiss durchzusetzen versucht.</p><p>Ungeschoren kommen auch die Medien davon. Beide Räte haben die Abschaffung der indirekten Presseförderung im Umfang von 50 Millionen Franken abgelehnt. Unter dem Strich werden damit 635 Millionen Franken eingespart. Der Bundesrat hatte ursprünglich Einsparungen rund 740 Millionen Franken beantragt.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.06.2015</b></p><p><b>Bundeshaushalt - Bund spart nächstes Jahr 635 Millionen Franken </b></p><p><b>(sda) Der Bund spart nächstes Jahr 635 Millionen Franken. Das hat das Parlament beschlossen. Der Nationalrat räumte am Dienstag beim Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspakets (KAP) die letzten Differenzen aus.</b></p><p>Die eine betraf den grössten Posten des vom Bundesrat vorgelegten Sparpakets. Die Regierung hatte vorgeschlagen, die IV-Schuld bei der AHV nicht mehr mit 2 Prozent, sondern zu 1 Prozent zu verzinsen. Dadurch lassen sich 132,5 Millionen Franken einsparen. Der Nationalrat lehnte dies zunächst ab. Mit 96 zu 68 Stimmen beschloss er nun aber, dem Ständerat zu folgen.</p><p>Die zweite verbleibende Differenz betraf die Beiträge des Bundes an die Kantone für die Kulturgüterschutz-Dokumentation. Dieser Betrag von 0,7 Millionen Franken wird ebenfalls eingespart. In den übrigen umstrittenen Punkten des KAP waren sich die Räte schon früher einig geworden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:27