Umsetzbares revidiertes Gewässerschutzgesetz
Details
- ID
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20120309
- Title
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Umsetzbares revidiertes Gewässerschutzgesetz
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Schwyz folgende Standesinitiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; GSchG) und die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (SR 814.201; GSchV) sind nach folgenden Grundsätzen anzupassen:</p><p>- Die Bewirtschaftung und Gestaltung der im Gewässerraum liegenden Flächen ist im Gewässerschutzgesetz so zu formulieren, dass der Gewässerschutz auch in Gebieten mit einem sehr verzweigten Gewässernetz die bestehende, traditionelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht übermässig einschränkt, wenn daraus kein entsprechender Nutzen für den Gewässerschutz resultiert.</p><p>- Die Definition der "extensiven Bewirtschaftung des Gewässerraumes" ist entsprechend den geltenden Regeln zum ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) anzupassen, das heisst, Betriebseinschränkungen dürfen nur auf einem Krautsaum mit einer Mindestbreite von 6 Metern, davon 3 Metern ohne Düngung und ohne Pflanzenschutzmittel, vorgesehen werden.</p><p>- Den Kantonen ist die Kompetenz und die Freiheit einzuräumen, dass die Interessen betreffend Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen und standortgebundenen landwirtschaftlichen Anlagen verstärkt berücksichtigt werden.</p><p>- Die Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Flächen sind vorher zu konsultieren und in die Entscheide einzubeziehen.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 16.03.2015 |
2 |
Keine Folge gegeben |
| 23.09.2015 |
1 |
Folge gegeben |
| 03.12.2015 |
2 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2015</b></p><p>(sda) Der Nationalrat stellt den Kompromiss in Frage, mit dem der Fischerei-Verband 2010 zum Rückzug seiner Initiative "Lebendiges Wasser" bewegt werden konnte. Er will die neuen Regeln für den Gewässerschutz lockern, bevor sie überhaupt umgesetzt sind. Er hat eine Motion (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20153001">15.3001</a>) aus dem Ständerat angenommen, die innerhalb des geltenden Rechts den höchstmöglichen Spielraum verlangt. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat aber auch neun Standesinitiativen überwiesen, von welchen sieben die Änderung des Gewässerschutzgesetzes verlangen. Kritik kommt vor allem aus bäuerlichen Kantonen. Sie wollen verhindern, dass die Nutzung von Landwirtschaftsland im Gewässerraum eingeschränkt wird.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.12.2015</b></p><p><b>Der Ständerat steht beim Gewässerschutz zu seinem Wort </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hält beim Gewässerschutz Wort. Er hat am Donnerstag eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, die den Kompromiss mit dem Fischerei-Verband zur Initiative "Lebendiges Wasser" nach kurzer Zeit wieder unterlaufen hätte.</b></p><p>Der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller verlangte, dass die minimale Breite des Gewässerraums unterschritten werden darf. Zudem sollte den Interessen der Grundeigentümer besser Rechnung getragen werden. Der Gewässerraum ist ein zentraler Baustein des Gegenvorschlags, mit dem der Fischerei-Verband 2010 zum Rückzug seiner Initiative bewegt werden konnte.</p><p>Statt 15'000 Kilometer müssen nur 4000 Kilometer stark verbauter Gewässer revitalisiert werden. Überall dort, wo nicht revitalisiert wird, muss bis 2018 ein Gewässerraum mit eingeschränkter landwirtschaftlicher und baulicher Nutzung ausgeschieden werden. Das betrifft insgesamt rund 20'000 Hektaren.</p><p>Kaum waren die Fischer aus dem Spiel, setzte ein wahres Trommelfeuer gegen diese Vereinbarung ein. Bauernvertreter versuchten mit Vorstössen, die Vereinbarung aufzuweichen, bevor sie überhaupt umgesetzt werden konnte. Sie scheiterten am Ständerat. Einmütig schickte die kleine Kammer am Donnerstag auch neun Standesinitiativen bachab, mit welchen die Kantone eine Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung verhindern wollten.</p><p></p><p>Verstoss gegen Treu und Glauben</p><p>Müllers Motion hingegen sorgte für eine heftige Debatte. Die Umweltkommission beantragte, diese anzunehmen. Laut Präsident Ivo Bischofberger (CVP/AI) ist die Mehrheit überzeugt, dass das Hauptproblem beim Vollzug liegt und nicht bei beim Gesetz selber. Dem Anliegen könne in diesem Rahmen Rechnung getragen werden.</p><p>Der Glarner Werner Hösli (SVP) ging weiter: Er sprach von einem "unpraktikablen Kompromiss". Auch das Parlament mache Fehler, sagte er. Es sei sein gutes Recht, diese wieder zu korrigieren. Damit löste er lebhaften Widerspruch aus. Viele Ratsmitglieder warnten vor einem Verstoss gegen Treu und Glauben.</p><p>Die Glaubwürdigkeit des Parlaments stehe auf dem Spiel, sagte der Genfer Grüne Robert Cramer. Auch Filippo Lombardi (CVP/TI), der als damaliger Präsident der Umweltkommission massgeblich an der Ausarbeitung des Gegenvorschlags beteiligt war, bezeichnete das Vorgehen als unfair. Eine neue Initiative würden die Fischer bestimmt nicht zurückziehen.</p><p>Deren Präsident, der Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti, drohte nicht direkt mit einem neuen Volksbegehren. Aber wer in der Lage sei, Initiativen zurückzuziehen, sei wahrscheinlich auch referendumsfähig, sagte er. Auf jeden Fall wäre die Enttäuschung unter den Fischerinnen und Fischern "kolossal", sagte Zanetti.</p><p></p><p>Ausnahmen beschlossen</p><p>Umweltministerin Doris Leuthard gestand ein, dass die Umsetzung zunächst nicht ganz rund gelaufen sei. Es seien aber die Kantone gewesen, die eine Harmonisierung verlangt hätten. Vor einem Monat hat der Bundesrat darum verschiedene Änderungen der Gewässerschutzverordnung beschlossen.</p><p>Beispielsweise sollen im Gewässerraum landwirtschaftliche Wege angelegt werden dürfen. Ausnahmen sind auch für Wasserentnahmen möglich. Dauerkulturen wie Reben oder Obstanlagen werden nicht angetastet. Weitere offene Fragen sollen in einer zweiten Etappe geregelt werden.</p><p>"Lassen wir die Kantone arbeiten", sagte Leuthard. Diese lehnen eine erneute Änderung des Gewässerschutzgesetzes mehrheitlich ab. Der Ständerat folgte dem Appell und lehnte die Motion mit 33 zu 11 Stimmen ab.</p>
- Updated
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10.04.2024 18:06
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