Prostitution ist nicht sittenwidrig

Details

ID
20120317
Title
Prostitution ist nicht sittenwidrig
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund wird aufgefordert, eine gesetzliche Bestimmung zu erlassen, die den Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt als rechtsgültig erklärt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    22.01.2013 0 Folge geben (Erstrat)
    22.01.2013 0 Folge geben (Erstrat)
    05.09.2013 0 Zustimmung
    05.09.2013 0 Zustimmung
    16.09.2015 2 Fristverlängerung bis zur Wintersession 2017.
    16.03.2016 2 Abschreibung
    17.06.2016 1 Abschreibung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 16.03.2016</b></p><p><b>Ständerat will Verträge Prostituierter nicht regeln </b></p><p><b>(sda) Die Gerichte sollen entscheiden, ob Prostituierte ihren Lohn vor Gericht einfordern können oder ob das nicht möglich ist, weil Prostitution sittenwidrig ist. Dieser Auffassung ist der Ständerat. Er will keine neuen Regeln erlassen.</b></p><p>Die kleine Kammer hat am Mittwoch oppositionslos beschlossen, eine Standesinitiative des Kantons Bern abzuschreiben. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Kanton Bern fordert vom Bund eine gesetzliche Bestimmung, die sicherstellt, dass der Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt rechtsgültig ist.</p><p>Die Ständeratskommission hatte die Standesinitiative "Prostitution ist nicht sittenwidrig" Anfang 2013 angenommen. Dass diese nun abgeschrieben werden soll, begründet die Kommission mit einem Entscheid des Bezirksgerichts Horgen vom Juli 2013. Das Gericht entschied, dass die Sittenwidrigkeit bei der Forderung einer Prostituierten gegenüber ihrem Freier nicht bejaht werden könne.</p><p>Auch das Bundesgericht habe sich "andeutungsweise" in diese Richtung bewegt, hielt die Kommission fest. Sie sei deshalb der Ansicht, dass auf eine ausdrückliche Regelung im Gesetz verzichtet werden könne. Die Umsetzung des Anliegens sei der Rechtssprechung zu überlassen. Bei einer gesetzlichen Regelung bestünde die Gefahr von Lücken und neuen Rechtsunsicherheiten.</p><p>Im Kanton Bern hatte das Parlament 2012 ein Prostitutionsgesetz erlassen und dabei die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Er überschritt damit aber seine gesetzgeberische Kompetenz. Daher forderte er gleichzeitig mit einer Standesinitiative die Aufhebung der Sittenwidrigkeit auf Bundesebene.</p><p>Die Befürworter des Vorstosses argumentierten, die Sittenwidrigkeit sei Ausdruck einer Doppelmoral im Umgang mit dem Sexgewerbe. Prostituierte seien zwar als Gewerbetreibende anerkannt, sie müssten Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen. Gleichzeitig würden ihnen aber elementare Rechte vorenthalten.</p><p><b></b></p><p><b>Verhandlungen im Nationalrat, 17.06.2016</b></p><p>(sda) Es ist weiterhin an den Gerichten zu entscheiden, ob Prostituierte ihren Lohn vor Gericht einfordern können oder ob das nicht möglich ist, weil Prostitution sittenwidrig ist. Nach dem Ständerat hat es auch der Nationalrat abgelehnt, neue Regeln zu erlassen. Er hat eine Standesinitiative des Kantons Bern stillschweigend abgeschrieben. Dieser hatte vom Bund eine gesetzliche Bestimmung verlangt, die sicherstellt, dass der Vertrag zur Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt rechtsgültig ist. Die Räte sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass die Gerichte diese Frage regeln sollen.</p>
Updated
14.11.2025 07:18

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