Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher

Details

ID
20120400
Title
Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher
Description
InitialSituation
<p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beschliesst, eine Änderung des Energiegesetzes auszuarbeiten, sodass:</p><p>1. die maximale KEV-Abgabe (Art. 15b) erhöht wird, damit die Anzahl Projekte auf der Warteliste reduziert werden kann;</p><p>2. für energieintensive Betriebe Entlastungen vorgesehen werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    21.02.2012 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    21.02.2012 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    12.06.2012 0 Zustimmung
    12.06.2012 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Energiegesetz (EnG)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.03.2013 1 Beschluss nach Entwurf der Kommission.
    03.06.2013 2 Abweichung
    06.06.2013 1 Abweichung
    13.06.2013 2 Zustimmung
    21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    09.07.2013 2 Dieses Gesetz wird im Bundesblatt publiziert, sobald die Volksinitiative "Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative)" zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2013</b></p><p>Erneuerbare Energien - Nationalrat läutet "Energiewende light" ein</p><p>SP lässt Rückzug ihrer Cleantech-Initiative offen</p><p>(sda) Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 122 zu 56 Stimmen die "Energiewende light" eingeläutet. Diese will den Stau bei der Subventionierung projektierter Anlagen für erneuerbare Energien schnell abbauen. Die Vorlage gilt als indirekter Gegenvorschlag zur SP-Cleantech-Initiative.</p><p>Die punktuelle Änderung des Energiegesetzes soll die Zeit bis zum Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 überbrücken, wie Kommissionssprecher Yannick Buttet (CVP/VS) im Erstrat erklärte. Sie sei ein Kompromiss zwischen der Wirtschaft und der Förderung der erneuerbaren Energie.</p><p>Für Haushalte und Betriebe bringt die Gesetzesänderung in erster Linie eine höhere Stromrechnung. So soll der Einspeisezuschlag für erneuerbare Energien ab 2014 von 0,45 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde steigen.</p><p></p><p>Zucker für Grossverbraucher</p><p>Das spült jährlich 300 Millionen Franken zusätzlich in die Kasse der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). SVP und FDP opponierten heftig gegen den Aufschlag. Filippo Leutenegger (ZH) bezeichnete ihn als Erhöhung auf Vorrat.</p><p>Konsumenten und KMU zahlten einmal mehr die Zeche, bilanzierte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Bastien Girod (Grüne/ZH) beruhigte, die Mehrkosten hielten sich in engen Grenzen.</p><p>Um die Grossverbraucher vor allem aus der Papier-, Stahl- und chemischen Industrie nicht zusätzlich zu belasten, erhalten diese ihre Zuschläge zurück. Profitieren dürften 300 bis 600 Firmen.</p><p>Macht die Stromrechnung mindestens zehn Prozent ihrer Wertschöpfung aus, wird der ganze Zuschlag zurückerstattet. Liegt die Rechnung zwischen 5 und 10 Prozent, erfolgt die Rückerstattung teilweise. Allerdings sind Massnahmen zur Energieeffizienzsteigerung Voraussetzung.</p><p>SVP und FDP stimmten dem zu, allerdings auf Basis des geltenden Zuschlags. Leutenegger erklärte, die Vorlage sei ein Kuhhandel zwischen Unternehmen und Subventionsempfängern.</p><p></p><p>Vereinfachung für Kleinanlagen</p><p>Die angepeilten Mehreinnahmen sollen den Antragsstau auf der Warteliste für die Förderung von Projekten der erneuerbaren Energie abbauen helfen. Dort harren rund 21'000 Projekte eines Entscheids. Kleinprojekte mit einer Leistung von 10 Megawatt sollen neu eine Einmalvergütung von maximal 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Das soll den Abbau zusätzlich beschleunigen.</p><p>Bundesrätin und Energieministerin Doris Leuthard begrüsste die ganze Revision, diesen Punkt aber besonders. Das honoriere die Anstrengungen vieler kleiner Investoren und Haushalte. Zudem sei einem Familienbudget mit einem Einmalbeitrag mehr gedient, als mit kleinen Beiträgen über Jahre hinweg.</p><p>Im weiteren regelt die Gesetzesrevision den Eigenverbrauch selbst produzierter Energie neu. Produzenten dürfen den eigenen Strom selber brauchen, erhalten aber nur noch dann Einspeisevergütung, wenn sie auch Strom ins Netz liefern. Bisher müssen sie ihren Strom zuerst beim Elektrizitätswerk einspeisen und ihn dann wieder - zu höherem Preis - zurückkaufen.</p><p></p><p>Bürgerliche wollen Volksabstimmung über Cleantech-Initiative</p><p>Das revidierte Energiegesetz bildet nach dem Willen des Nationalrats den indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative der SP. Es soll erst im Bundesblatt publiziert und damit dem Referendum zugänglich gemacht werden, wenn die Initiative abgelehnt oder zurückgezogen ist. Die SP hielt sich trotz euphorischer Voten ihrer Vertreter im Rat bedeckt, muss die Revision doch noch in den Ständerat.</p><p>Von solchen Zügen gar nichts wissen wollten allerdings FDP und SVP. Christian Wasserfallen (FDP/BE) erklärte, bei der Energie gehe es um eine kohärente Strategie mit einem roten Faden. Es gehe nicht an, dass Initiativkomitees in derart wichtigen Fragen als "Geiselnehmer" agieren dürften.</p><p>Leutenegger sah nicht ein, weshalb der Rat eine überholte Initiative würdig beerdigen sollte. Knecht verlangte, die Initiative müsse vors Volk. Seit den politischen Bestrebungen zur Energiewende nach Fukushima habe sich der Souverän noch nicht zu Energiefragen äussern können. Der Nationalrat lehnte den Streichungsantrag Wasserfallens ab.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 13.06.2013 </b></p><p><b>Energiewende - Ständerat einverstanden mit dem Kompromiss zur Cleantech-Initiative</b></p><p>(sda) Für mittelgrosse Solaranlagen auf Gebäuden sollen Eigentümer zwischen einer Investitionshilfe und der KEV wählen können. Diese letzte Differenz im indirekten Gegenentwurf zur Cleantech-Initiative hat der Ständerat am Donnerstag ausgeräumt. Ein Rückzug der Initiative rückt näher.</p><p>Kernstück des Gegenentwurfs, den das Parlament ausgearbeitet hat, ist eine Erhöhung der Abgabe auf Strom zur Förderung erneuerbarer Energie von heute 0,45 auf maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Damit soll zusätzliches Geld für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung stehen, was erlaubt, die Warteliste mit über 21'000 Solar-, Wind- und Biomasse-Projekten ab 2014 abzutragen.</p><p>Rund 300 Millionen Franken sollen dank der Erhöhung zusätzlich in die KEV-Kasse fliessen. Geschont werden allerdings Betriebe mit hohem Stromverbrauch, weil diese um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten müssten, wenn sie die volle KEV-Abgabe bezahlen müssten. Sie müssen die Abgabe nicht bezahlen, wenn sie sich freiwillig zu mehr Energieeffizienz bekennen.</p><p></p><p>Schwellenwert für Investitionshilfe</p><p>Zur Beschleunigung der Gesuchsbehandlung beitragen soll auch eine neue Einmalvergütung für kleinere Energieprojekte. Zwischen Nationalrat und Ständerat herrschte bis zuletzt Uneinigkeit, bis zu welcher Leistung von Kleinkraftwerken diese einmalige Investitionshilfe gewährt werden soll.</p><p>Durchgesetzt hat sich nun ein Kompromiss. Dieser sieht vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt die Einmalvergütung, aber keine KEV erhalten. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt kann zwischen Einmalvergütung und KEV gewählt werden. Bei über 30 Kilowatt kommt nur die KEV in Frage, bei der die Einspeisung von Strom ins Netz vergütet wird.</p><p>Der Ständerat schloss sich am Donnerstag ohne Gegenstimme dieser Lösung aus dem Nationalrat an. Zunächst hatte die kleine Kammer verlangt, dass Solaranlagen bis 30 Kilowatt generell die Einmalvergütung erhalten sollen.</p><p></p><p>KEV für Bauernhöfe</p><p>Plädiert hatte der Nationalrat für die Wahlmöglichkeit für mittelgrosse Anlagen, weil beispielsweise Bauern mit Solaranlagen auf den Dächern ihrer Höfe mit dem höheren Schwellenwert schlechter gefahren wären, wie Energieministerin Doris Leuthard in Erinnerung rief. Aus ihrer Sicht stellen beide Varianten einen gangbaren Weg dar, um die Warteliste rasch zu verkleinern.</p><p>Eine Rolle spielte für die Räte auch die zeitliche Komponente: Soll die Änderung auf Anfang 2014 in Kraft treten, muss das Parlament in dieser Session das Geschäft noch unter Dach bringen.</p><p></p><p>Am Freitag in einer Woche müssen National- und Ständerat in der Schlussabstimmung das Geschäft absegnen, das als "Energiewende light" bezeichnet wird. Danach will die SP als Initiantin entscheiden, ob sie die Initiative zurückzieht, wie sie auf Anfrage mitteilte. Die Cleantech-Initiative verlangt, dass bis 2030 die Hälfte des Energieverbrauch in der Schweiz über erneuerbare Energie gedeckt wird.</p>
Updated
09.04.2025 00:35

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