Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!
Details
- ID
- 20120413
- Title
- Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 400 Absatz 2 des revidierten ZGB (AS 2011 725, Inkrafttreten am 1. Januar 2013) wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 400</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die Person darf nur mit ihrem Einverständnis ernannt werden.</p><p>...</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 02.11.2012 0 Folge geben (Erstrat) 02.11.2012 0 Folge geben (Erstrat) 22.01.2013 0 Zustimmung 22.01.2013 0 Zustimmung 20.03.2015 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2017.
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch
- Resolutions
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Date Council Text 03.05.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf 11.09.2017 2 Zustimmung 29.09.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.05.2017</b></p><p><b>Keine Beistandschaft wider Willen </b></p><p><b>Niemand soll gegen seinen Willen eine Beistandschaft übernehmen müssen. Das hat der Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Heute steht die Pflicht zwar im Gesetz, wird aber nicht mehr angewendet.</b></p><p>Als letzter Kanton hat die Waadt 2014 darauf verzichtet. Die Übernahmepflicht habe heute keine praktische Bedeutung mehr, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW). Dennoch unterstützte die Rechtskommission deren Abschaffung. "Wir schaffen damit Rechtssicherheit", erklärte Vogler.</p><p>Den Anstoss für die Gesetzesänderung hatte SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab (VD) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Er argumentierte, die Pflicht zur Beistandschaft stehe im Widerspruch zu den Grundrechten, da sie im Gegensatz zum Verbot der Zwangsarbeit stehe.</p><p>Laut Schwaab ist sie auch nicht im Interesse der verbeiständeten Person, da die Gefahr besteht, dass der verpflichtete Beistand seine Aufgabe nicht gewissenhaft erfüllt. Ein Vertrauensverhältnis sei für eine funktionierende Beistandschaft wichtig, sagte auch Vogler.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.09.2017</b></p><p><b>Parlament will Zwang für Beistände abschaffen </b></p><p>Niemand soll gegen seinen Willen eine Beistandschaft übernehmen müssen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer Gesetzesänderung mit dieser Forderung zugestimmt. Heute steht die Pflicht zwar im Gesetz, wird aber nicht mehr angewendet.</p><p>Als letzter Kanton hat die Waadt 2014 darauf verzichtet. Die Übernahmepflicht habe heute in keinem Kanton mehr eine praktische Bedeutung, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). Das geltende Recht müsse angepasst werden.</p><p>Den Anstoss für die Gesetzesänderung hatte der Waadtländer SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab mit einer parlamentarischen Initiative gegeben. Er argumentierte, die Pflicht zur Beistandschaft stehe im Widerspruch zu den Grundrechten, da sie im Gegensatz zum Verbot der Zwangsarbeit stehe.</p><p>Laut Schwaab ist sie auch nicht im Interesse der verbeiständeten Person, da die Gefahr besteht, dass der verpflichtete Beistand seine Aufgabe nicht gewissenhaft erfüllt.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:28