Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl

Details

ID
20120434
Title
Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
Description
InitialSituation
<p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    22.05.2012 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    22.05.2012 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    31.08.2012 0 Zustimmung
    31.08.2012 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.05.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf
    05.05.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 19.03.2015</b></p><p><b>Ständerat will Regeln für Abgangsentschädigung von Richtern </b></p><p><b>(sda) Die Richter der eidgenössischen Gerichte sollen künftig eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn erhalten, wenn sie nicht wiedergewählt werden. Der Ständerat hat sich am Donnerstag für einen Vorschlag seiner Rechtskommission ausgesprochen.</b></p><p>Gemäss diesem kann einem Richter bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von höchstens einem Jahreslohn zugesprochen werden. Die Regelung gilt auch für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass der Einzelfall dies rechtfertigt und die Finanzdelegation des Parlaments einer Entschädigung zustimmt.</p><p>Berücksichtigt werden sollen dabei unter anderem das Alter, die berufliche und persönliche Situation sowie die Dauer der Tätigkeit. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die betreffende Person wegen schwerer Verletzung von Amtspflichten des Amtes enthoben oder abgewählt wird. Wer aus freien Stücken gekündigt oder das Rücktrittsalter erreicht hat, soll ebenfalls keinen Anspruch haben.</p><p></p><p>Fall Beyeler gab den Anstoss</p><p>Den Anstoss für die Vorlage gab der Fall des ehemaligen Bundesanwalts Erwin Beyeler. Beyeler war von der Bundesversammlung im Jahr 2011 nicht wiedergewählt worden, daraufhin forderte er eine Abgangsentschädigung. Die Finanzdelegation stellte dabei fest, dass die Rechtslage unklar ist. Die Aufsichtsbehörde und Beyeler einigten sich schliesslich auf einen Kompromiss - und die Rechtskommission des Ständerats machte sich daran, die rechtliche Lücke zu schliessen.</p><p>Kritik äusserte am Donnerstag der parteilose Thomas Minder (SH). Er bezeichnete die geplante Abgangsentschädigung als Fehler. Es sei paradox, einer demokratisch abgewählten Person einen "goldenen Fallschirm" zu ermöglichen, sagte Minder. "Damit belohnen wir eine Nichtwiederwahl geradezu."</p><p>Die Mehrheit sprach sich aber für die Einführung der neuen Regeln aus. Der Bundesrat begrüsst dies: Die vorgeschlagene Regelung schliesse eine bestehende Lücke. Im Vergleich zu den Entschädigungen, die für Kaderangestellte der Bundesverwaltung vorgesehen seien, sei die Lösung vertretbar. Im Vergleich zu den Ruhegehältern für abgewählte Bundesräte sei sie "sogar sehr zurückhaltend".</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2015</b></p><p><b>Gerichte - Abgewählte Richter können Abgangsentschädigung erhalten </b></p><p><b>(sda) Bundesrichter und Bundesanwälte haben künftig das Recht auf eine Abgangsentschädigung von bis zu einem Jahreslohn, wenn sie ohne gravierendes Verschulden nicht wiedergewählt werden. Nach dem Ständerat hat sich am Dienstag auch der Nationalrat dafür ausgesprochen.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess entsprechende Regeln mit 134 zu 49 Stimmen und 131 zu 48 Stimmen gut. Aus Sicht der Mehrheit wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen: Bundesrichter und Bundesanwälte sollen gleich behandelt werden wie andere Führungspersonen in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft.</p><p>Dagegen stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht hätte es gereicht, dafür zu sorgen, dass die Bundesversammlung mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer über die Wiederwahl entscheidet. Der Betroffene hätte damit genügend Zeit, eine neue Stelle zu finden, argumentierte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Die Mehrheit sah dies jedoch anders.</p><p>Gemäss dem Entscheid des Parlaments kann einem Richter eines eidgenössischen Gerichts bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung von höchstens einem Jahreslohn zugesprochen werden. Die Regelung gilt auch für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin.</p>
Updated
09.04.2025 00:34

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