Wirksamen Risikoausgleich schnell einführen

Details

ID
20120446
Title
Wirksamen Risikoausgleich schnell einführen
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p></p><p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:</p><p></p><p>Art. 105 Risikoausgleich</p><p>Abs. 1</p><p>Versicherer, die unter ihren Versicherten weniger Frauen, ältere Personen und Personen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko haben als der Durchschnitt aller Versicherer, müssen der gemeinsamen Einrichtung (Art. 18) zugunsten von Versicherern mit überdurchschnittlich vielen Frauen, älteren Personen und Personen mit einem erhöhten Krankheitsrisiko Abgaben entrichten, welche die durchschnittlichen Risikounterschiede zwischen den massgebenden Risikogruppen in vollem Umfang ausgleichen.</p><p>Abs. 2</p><p>Kriterium für das erhöhte Krankheitsrisiko ist die durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidität der Versicherten.</p><p>Abs. 3</p><p>Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen zum Risikoausgleich unter Wahrung der Anreize zur Kosteneinsparung durch die Versicherer. Er legt die Indikatoren, die die Morbidität abbilden, fest.</p><p>Abs. 4</p><p>Für den Vergleich massgebend sind die Strukturen der Versichertenbestände im Kalenderjahr, für welches der Risikoausgleich erfolgt (Ausgleichsjahr). Die durchschnittlichen Risikounterschiede für das Geschlecht, das Alter und die Morbidität richten sich nach den Verhältnissen im Kalenderjahr vor dem Ausgleichsjahr.</p><p>Abs. 5</p><p>Die gemeinsame Einrichtung führt den Risikoausgleich unter den Versicherern innerhalb der einzelnen Kantone durch.</p><p>Abs. 6</p><p>Der Bundesrat regelt ferner:</p><p>Bst. a</p><p>die Erhebung von Verzugszinsen und die Ausrichtung von Vergütungszinsen;</p><p>Bst. b</p><p>die Leistung von Schadenersatz;</p><p>Bst. c</p><p>die Frist, nach deren Ablauf die gemeinsame Einrichtung eine Neuberechnung des Risikoausgleichs ablehnen darf.</p><p>Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 21. Dezember 2007 (Risikoausgleich)</p><p>Aufgehoben</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    12.10.2012 0 Folge geben (Erstrat)
    12.10.2012 0 Folge geben (Erstrat)
    22.01.2013 0 Zustimmung
    22.01.2013 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.12.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.03.2014 2 Zustimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 04.12.2013</b></p><p><b>Nationalrat verfeinert Risikoausgleich - und führt Hürden ein</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 137 zu 35 Stimmen bei 17 Enthaltungen den Risikoausgleich fix im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert. Er gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Kriterien für das erhöhte Krankheitsrisiko zu erweitern, damit die Jagd auf gute Risiken aufhört.</b></p><p>Den Risikoausgleich gebe es schon länger als das KVG, sagte Kommissionssprecherin Jacqueline Fehr (SP/ZH). Er sei bislang befristet gewesen und immer wieder verlängert worden. Neu soll er nicht mehr befristet sein.</p><p>Seine Funktionsweise ist einfach: "Für gute Risiken, sprich kostengünstige Versicherte, muss die Krankenkasse eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen. Pro teure Versicherte erhält die Krankenkasse einen Ausgleichsbeitrag", erklärte Fehr.</p><p></p><p>Jagd darf nicht Businessmodell sein</p><p>Den Risikoausgleich brauche es, "damit Versicherer die Jagd auf gute Risiken nicht zum Businessmodell machen", sagte Ignazio Cassis (FDP/TI) namens der Kommission. Fehr schränkte ein: Dieser könne die Risikoselektion mildern. "Er wird sie aber nicht zum Verschwinden bringen können."</p><p>Neben Alter und Geschlecht gelten derzeit der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim zu den Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Der Bundesrat möchte künftig auch die ambulanten Behandlungen abbilden - zunächst mit den Medikamentenkosten.</p><p>Im KVG sollen jedoch nur Alter und Geschlecht festgehalten werden. Für alle anderen Indikatoren erhält der Bundesrat freie Hand, diese auf dem Verordnungsweg zu ergänzen oder zu ändern, was Gesundheitsminister Alain Berset als Vertrauensbeweis wertete.</p><p></p><p>Anhörung der Krankenkassen </p><p>Allerdings hat der Nationalrat dem Bundesrat dabei Hindernisse in den Weg gestellt: Er folgte in einem Punkt der Kommissionsminderheit unter der Federführung der SVP. Diese verlangt, dass die Krankenkassen angehört werden, bevor neue Indikatoren festgelegt werden. Zudem muss jeder zusätzliche Indikator auf seine Wirkung hin analysiert werden.</p><p>Berset warnte vergeblich davor, dass der Artikel der SVP zusätzlich den Begriff des "Kostenausgleichs" im Gesetz einführt. Die SVP, die den Risikoausgleich als "Reglementierungsmonster" bezeichnet, will mit dem Zusatz verhindern, dass der Risikoausgleich zu einem Kostenausgleich unter den Krankenkassen wird.</p><p>Dieser Argumentation folgten Teile der CVP und die FDP, womit der Artikel mit 95 zu 89 Stimmen durchkam. Einen Antrag der SVP, gar nicht auf die Gesetzesänderungen einzutreten, war zuvor deutlich mit 134 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen gescheitert.</p><p></p><p>Ziel sind bessere Leistungen </p><p>Die Mehrheit des Nationalrats war sich einig, dass die Risikoselektion der Krankenversicherer schädlich ist. Über die Parteigrenzen hinweg wurde die Jagd auf gute Risiken verurteilt.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 3.3.2014</b></p><p><b>Auch Ständerat für verfeinerten Risikoausgleich </b></p><p>(sda) Die Jagd nach kostengünstigen Versicherten soll kein Geschäftsmodell für Krankenkassen sein. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für einen verfeinerten Risikoausgleich ausgesprochen.</p><p>Den Risikoausgleich gibt es schon länger als das geltende Krankenversicherungsgesetz: Für gute Risiken müssen Krankenkassen eine Abgabe in die gemeinsame Einrichtung bezahlen, für teure Versicherte erhalten sie einen Ausgleichsbeitrag. Netto werden so rund 1,6 Milliarden Franken pro Jahr zwischen den Krankenversicherern verschoben.</p><p>Neben Alter und Geschlecht gelten heute der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr als Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Eine Verfeinerung dieses Systems war bereits im Rahmen der Managed-Care-Vorlage vorgesehen. Nachdem diese 2012 vom Volk abgelehnt worden war, nahm das Parlament die Arbeit an dem unumstrittenen Teil der Revision sofort wieder auf.</p><p></p><p>Neue Indikatoren</p><p>Den Entwurf, den die Gesundheitskommission des Nationalrats aufgrund von zwei parlamentarischen Initiativen ausarbeitete, überträgt die Festlegung der Kriterien für den Risikoausgleich weitgehend dem Bundesrat. Ausdrücklich erwähnt werden lediglich Alter und Geschlecht. Weitere Indikatoren für ein erhöhtes Krankheitsrisiko muss der Bundesrat festlegen.</p><p>Aus dessen Stellungnahme zu den beiden Initiativen geht hervor, dass er Aufenthalte im Spital oder Pflegeheim weiterhin als solche Indikatoren einzustufen gedenkt. Ein weiteres Anzeichen könnten pharmazeutische Kostengruppen sein, weil diese auf chronische Erkrankungen hinweisen.</p><p>Zur Verwendung diagnostischer Informationen und anderen neuen Morbiditäts-Indikatoren äusserte sich der Bundesrat im Bericht dagegen skeptisch. Im dort abgesteckten Rahmen dürfte sich auch die Umsetzung bewegen: Es werde keine Überraschungen geben, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Der Bundesrat werde den Spielraum so nutzen, wie dies im Bericht skizziert worden sei.</p><p></p><p>Auswirkungen analysieren</p><p>Die Räte machen dem Bundesrat jedoch noch zusätzliche Auflagen: Der Nationalrat hatte in die Vorlage eingefügt, dass dieser vor der Festlegung neuer Indikatoren die Krankenversicherer anhören muss. Das geschehe bereits heute, sagte Berset. Neu ist jedoch, dass der Bundesrat neue Indikatoren einer Wirkungsanalyse unterziehen muss.</p><p>Der Ständerat schloss sich sämtlichen Vorschlägen des Nationalrats stillschweigend an. In der Gesamtabstimmung stimmte er der Vorlage mit 41 zu 0 Stimmen zu. Weil er dem Nationalrat in allen Punkten folgte, ist die Revision des Krankenversicherungsgesetzes bereit für die Schlussabstimmung.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

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