Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden

Details

ID
20120470
Title
Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.07.2016</b></p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates möchte Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. </p><p>Mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission eine Vorlage zuhanden des Nationalrates verabschiedet, mit der sie Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, gezielt entlasten will. Ausgehend von der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20120470">12.470</a><b> Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden (Joder)</b> will die Kommission den Intensivpflegezuschlag erhöhen, damit betroffene Familien über einen grösseren finanziellen Spielraum verfügen und die zusätzlichen Mittel für konkrete Entlastungsmassnahmen einsetzen können. Zudem schlägt sie eine Ausnahmebestimmung vor, damit Familien, die einen Assistenzbeitrag erhalten, nicht benachteiligt werden: konkret soll der Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden. Nach Kenntnisnahme der <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk/vernehmlassung-sgk-12-470">Ergebnisse der Vernehmlassung</a> und erneuter Beratung bereinigte die Kommission ihren Erlassentwurf und unterbreitet ihn dem Nationalrat nun ohne Minderheitsantrag.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.10.2016</b></p><p>(...) Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass Familien, die schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause betreuen, mehr Unterstützung brauchen. Meist handelt es sich dabei um Kinder, die eine Entschädigung der Invalidenversicherung (IV) für Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades und einen Intensivpflegezuschlag (IPZ) erhalten. </p><p>Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Kommission, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) anzuheben. Er lehnt es hingegen ab darauf zu verzichten, den IPZ vom Betrag des Assistenzbeitrags abzuziehen. Denn dies würde eine Doppelentschädigung derselben Leistungen bedeuten. Er unterstreicht zudem die Notwendigkeit, das Projekt der Kommission mit dem Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen zu koordinieren.</p><p>Für den Intensivpflegezuschlag gibt es drei Grade, die sich nach dem Betreuungsaufwand richten (vier, sechs oder acht Stunden). Der Zuschlag (in Franken pro Monat) würde wie folgt erhöht:</p><p>IPZ 4 gegenwärtig: 470 CHF erhöht auf: 940 CHF</p><p>IPZ 6 gegenwärtig: 940 CHF erhöht auf: 1645 CHF</p><p>IPZ 8 gegenwärtig: 1410 CHF erhöht auf: 2350 CHF</p><p>Eine solche Anhebung des Intensivpflegezuschlags würde für die IV zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken führen. Nach Ansicht des Bundesrates hätten diese zusätzlichen Kosten keine Auswirkungen auf die Entschuldung der IV, die gemäss den aktuellen Projektionen weiterhin per 2030 möglich wäre. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.08.2013 0 Folge geben (Erstrat)
    15.08.2013 0 Folge geben (Erstrat)
    10.01.2014 0 Zustimmung
    10.01.2014 0 Zustimmung
    17.06.2016 1 Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2018.
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf
    01.03.2017 2 Zustimmung
    17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2016</b></p><p><b>Mehr Geld für Pflege von schwerkranken Kindern </b></p><p><b>(sda) Familien, die ihr schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, sollen mehr Geld erhalten. Der Nationalrat hat am Donnerstag einen Vorschlag seiner Gesundheitskommission mit 186 zu 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich gutgeheissen.</b></p><p>Heute erhalten betroffene Familien einen monatlichen Intensivpflegezuschlag (IPZ) zwischen 470 und 1410 Franken. Dieser soll nun erhöht werden. Je nach Pflegebedarf sollen Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken bekommen.</p><p>Mehrere Redner verwiesen auf die grosse Belastung der betroffenen Eltern, die sich manchmal 24 Stunden am Tag um ihre stark pflegebedürftigen Kinder kümmerten. Die Erhöhung führe zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten könnten und Kinder in Heimen platziert werden.</p><p>Eine weitere Änderung betrifft Familien, die zusätzlich zum IPZ einen Assistenzbeitrag erhalten. Mit 135 zu 54 Stimmen beschloss der Nationalrat, dass der IPZ nicht vom Assistenzbeitrag abgezogen werden soll. Ansonsten würden gerade jene Familien von zusätzlichen Mitteln ausgeschlossen, die sie am nötigsten hätten, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). Rund 400 minderjährige Bezüger seien davon betroffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2017</b></p><p><b>Mehr Geld für die Pflege schwerbehinderter Kinder </b></p><p><b>Wer ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind zu Hause pflegt, soll mehr Geld erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.</b></p><p>Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch oppositionslos zu. Damit ist diese bereit für die Schlussabstimmungen. Angestossen hatte die Gesetzesänderung der ehemalige Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder mit einer parlamentarischen Initiative. Im Parlament wurde das Anliegen von allen Parteien unterstützt.</p><p>Die Rednerinnen und Redner erinnerten an die grosse Belastung der betroffenen Familien. Die Änderung führe zwar zu Mehrkosten. Noch teurer werde es aber, wenn Eltern die Pflegearbeit nicht mehr leisten könnten und Kinder in Heimen unterbringen müssten. Hinzu komme der gesellschaftliche Wert der Pflege in der Familie. Dieser sei beinahe unermesslich, sagte Pascale Bruderer (SP/AG).</p><p></p><p>Bis zu 2350 Franken</p><p>Heute erhalten betroffene Familien monatlich zwischen 470 und 1410 Franken. Der Intensivpflegezuschlag (IPZ) wird nun erhöht. Je nach Pflegebedarf erhalten die Familien künftig zwischen 940 und 2350 Franken. Bei der IV führt dies zu jährlichen Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken.</p><p>Darüber hinaus gibt es beim Assistenzbeitrag eine Verbesserung: Der IPZ wird nicht mehr von diesem abgezogen. Diesen Punkt hatte der Bundesrat abgelehnt. Aus seiner Sicht führt das zu einer Doppelentschädigung derselben Leistungen. Die IV werde mit zusätzlichen 6,5 Millionen Franken belastet. </p><p>Sozialminister Alain Berset sagte allerdings, die Zusatzkosten seien für die IV verkraftbar und stellten den Zeitplan für deren Entschuldung nicht in Frage. </p>
Updated
09.04.2025 00:32

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