Die Eizellenspende zulassen
Details
- ID
-
20120487
- Title
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Die Eizellenspende zulassen
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gemäss Artikel 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 sind die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft unzulässig. </p><p>Dieses Bundesgesetz wird zurzeit revidiert, ebenso Artikel 119 der Bundesverfassung zum selben Thema. </p><p>Die Initiative schlägt für Artikel 4 neu den folgenden Wortlaut vor:</p><p>Art. 4</p><p>Die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 16.01.2014 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 16.01.2014 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 10.04.2014 |
0 |
Zustimmung |
| 10.04.2014 |
0 |
Zustimmung |
| 18.03.2016 |
1 |
Abschreibung |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2016 </b></p><p>(sda) Der Nationalrat will nicht selber gesetzgeberisch tätig werden, um die Eizellenspende zu erlauben. Er folgte stillschweigend seiner Kommission, die beantragt hatte, eine parlamentarische Initiative abzuschreiben. Das sei nicht gleichzusetzen mit einem Nein zur Eizellenspende, betonte Martina Munz (SP/SH) im Namen der Kommission. Die Frage der Eizellenspende werde das Parlament bald wieder beschäftigen. In der Kommission habe sich aber gezeigt, dass der Weg der parlamentarischen Initiative nicht adäquat sei. Das Thema sei zu komplex. Um die Eizellenspende zu erlauben, müssten rund 30 Gesetzesartikel geändert werden.</p>
- Updated
-
10.04.2024 11:27
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