Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen

Details

ID
20120503
Title
Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.06.2014</b></p><p>Die Kommission hat mit 18 zu 6 Stimmen einer Vorlage zugestimmt, durch welche sehr kleine Versicherungsgenossenschaften von der Aufsicht im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ausgenommen werden. Die Vorlage wird dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und voraussichtlich in der kommenden Herbstsession im Nationalrat behandelt werden. </p><p>Der Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative wurde von der Kommission kaum bestritten; von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde aber geltend gemacht, dass die Änderung des VAG auch im Rahmen der an den Bundesrat zurückgewiesenen Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden könnte. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.08.2014 </b></p><p><b>Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme die parlamentarische Initiative "Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen". Diese will bestimmte Kleinstversicherer aus der Aufsicht ausnehmen.</b></p><p>Mit der Initiative sollen bestimmte kleine Genossenschaftsversicherungen aus der Aufsicht ausgenommen werden. Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass die Versicherung eng mit einem Verein oder Verband verbunden ist und einen beschränkten Versichertenkreis aufweist. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erachtet den administrativen Aufwand sowie die anfallenden Kosten der Aufsicht in Relation zur Tätigkeit der fraglichen Kleinstversicherer als unverhältnismässig gross. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass durch eine Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Abhilfe geleistet werden soll.</p><p>Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für die fraglichen Versicherungen, da den Versicherten in den betroffenen Fällen eine Doppelfunktion zukommt. Sie sind nicht nur Vertragspartei, sondern sie üben gleichzeitig die Aufsicht über das Versicherungsunternehmen aus und können damit die Prämienhöhe und die Versicherungsleistung festlegen. Mit der Umsetzung der Initiative kann auch die an den Bundesrat überwiesene Motion Bischofberger abgeschrieben werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    27.01.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    27.01.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    27.03.2014 0 Zustimmung
    27.03.2014 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf
    24.11.2014 2 Zustimmung
    12.12.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.12.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2014</b></p><p><b>Versicherungen - Nationalrat will Kleinversicherer von Aufsicht ausnehmen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden von der Versicherungs-Aufsicht befreien. Eine entsprechende Gesetzesänderung hiess der Nationalrat am Donnerstag einstimmig gut. Der Ständerat muss noch darüber befinden.</b></p><p>Die bestehende Aufsicht durch die FINMA sei für Kleinstversicherer eine grosse Hürde, sagte Kommissionssprecher Thomas Maier (GLP/ZH). Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen der Aufsicht. Von der Ausnahme wären laut Maier aktuell nur vier Kleinstversicherer betroffen, darunter die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes.</p><p>Der Bundesrat unterstützt die Änderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Bei Genossenschaftsversicherungen übten die Versicherten gleichzeitig die Aufsicht über das Versicherungsunternehmen aus und könnten damit die Prämienhöhe und die Versicherungsleistung festlegen, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme.</p><p>Von der Aufsicht befreit werden sollen Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das jährliche Prämienvolumen darf drei Millionen Franken nie überstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur für Genossenschaften, nicht jedoch für Aktiengesellschaften.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 24.11.2014</b></p><p><b>Parlament nimmt Genossenschaftsversicherungen von der Aufsicht aus </b></p><p><b>(sda) Kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden werden von der Versicherungsaufsicht befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Gesetzesänderung dazu gutgeheissen.</b></p><p>Die kleine Kammer sprach sich am Montag einstimmig für die Änderung aus. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.</p><p>Von der Aufsicht befreit werden Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das jährliche Prämienvolumen darf drei Millionen Franken nie überstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur für Genossenschaften, nicht jedoch für Aktiengesellschaften.</p><p>Als Beispiel wurde die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes genannt. Für solche Kleinstversicherer sei die bestehende Aufsicht durch die FINMA eine grosse Hürde, befanden die Räte. Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen.</p><p>Der Bundesrat unterstützte die Änderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich auch offen für weitergehende Ausnahmen. Solche müssten jedoch genauer geprüft werden.</p>
Updated
09.04.2025 00:26

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