Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen. Bericht des Bundesrates
Details
- ID
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20130018
- Title
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Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen. Bericht des Bundesrates
- Description
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- InitialSituation
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<p><b>Übersicht aus dem Bericht</b></p><p>Seit Jahren geniessen Fragen der inneren Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit; im Fokus des Interesses steht dabei meist die komplexe, nicht ohne weiteres nachvollziehbare Ausgestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit. Zunehmend ist in diesem Zusammenhang die einschlägige Gesetzgebungspraxis des Bundes Gegenstand der politischen Diskussion, aber auch der Kritik in der Lehre geworden. Auch die diversen sicherheitsrelevanten Unterstützungsleistungen des Bundes zugunsten der Kantone haben zu Kontroversen geführt und waren Anstoss für zahlreiche parlamentarische Vorstösse.</p><p>Der Bundesrat legt diesen Bericht in Erfüllung des Postulats Malama vom 3. März 2010 (10.3045 "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen") vor. Das Postulat hat folgenden Wortlaut:</p><p>"Der Bundesrat wird aufgefordert, zu prüfen und bis Ende 2010 zu berichten,</p><p>1. welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt;</p><p>2. inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt;</p><p>3. ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt;</p><p>4. wie eine allfällige umfassende Revision der Bundesverfassung im Bereich der inneren Sicherheit auszusehen hätte."</p><p></p><p>An der Auftragsstruktur des Postulats orientiert sich denn auch der Aufbau des vorliegenden Berichts: Der erste Teil enthält eine rechtliche Analyse des Ist- Zustandes sowie eine Bestandesaufnahme der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen in der Praxis. In einem weiteren Schritt werden die Schwachstellen des heutigen Systems aufgezeigt und anhand dieser Problemanalyse Vorschläge für mögliche Lösungsansätze präsentiert. Ziel des Berichts ist es, eine Gesamtübersicht zu erstellen und dabei den Hauptakzent auf die verfassungsrechtliche Fragestellung zu legen. Das federführende Bundesamt für Justiz hat für die Erarbeitung des Berichts eine Begleitgruppe eingesetzt, in der alle betroffenen Ämter wie auch Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz Einsitz hatten.</p><p>Die im Bericht vorgenommene Auslegeordnung hat im Bereich der inneren Sicherheit eine Reihe von Mängeln zutage gefördert. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse erscheint die Kompetenzausscheidung zwischen den Sicherheitsakteuren in verschiedener Hinsicht als verbesserungsbedürftig. Konkret wurden folgende Sachbereiche einer eingehenden Prüfung unterzogen:</p><p>- Sicherheitsaufgaben der Armee</p><p>- Sicherheitsaufgaben im Grenz- und Zollbereich</p><p>- Sicherheits-, kriminalpolizeiliche und gerichtspolizeiliche Aufgaben</p><p>- völkerrechtliche Schutzpflichten</p><p>- Luftfahrt</p><p>- Staatsschutz</p><p>- Übertragung von Sicherheitsaufgaben an Private</p><p>- Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.</p><p>Die festgestellten Unzulänglichkeiten und Mängel, die einer rechtlichen Bereinigung bedürfen, machen eine Anpassung oder Präzisierung der gesetzlichen Vorschriften notwendig; zum Teil sind aber auch Anpassungen auf verfassungsrechtlicher Ebene erforderlich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der ausserordentlichen Bedeutung einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit bewusst. Er ist daher bereit, die notwendigen Klärungen und Verbesserungen an die Hand zu nehmen. Wo er Handlungsbedarf auf Gesetzesstufe festgestellt hat, die Auswirkungen auf laufende Gesetzgebungsverfahren haben, ist er dafür besorgt, dass die Empfehlungen des vorliegenden Berichts direkt in die laufenden Projekte einfliessen. In den übrigen sanierungsbedürftigen Punkten wird mit konkreten Aufträgen zugewartet, bis der Bericht im Parlament diskutiert worden ist und allfällige Aufträge an den Bundesrat erteilt worden sind.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 10.06.2013 |
1 |
Kenntnisnahme |
- Proceedings
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- Updated
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10.04.2024 11:26
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