Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+
Details
- ID
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20130019
- Title
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Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+
- Description
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Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2012
- InitialSituation
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<p><b>Übersicht aus dem Bericht</b></p><p>Der vorliegende Bericht soll darlegen, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivil-schutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt, angepasst und verbessert werden können, damit die zuständigen Stellen die Bewältigung von technik- und naturbe-dingten Katastrophen und Notlagen noch effizienter und wirksamer wahrnehmen können. Zudem soll damit eine solide Grundlage geschaffen werden, um die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen miteinander in Einklang zu bringen.</p><p>Der Bundesrat kündigte im Bericht vom 23. Juni 2010 über die Sicherheitspolitik der Schweiz an, zusammen mit den Kantonen (konkret: der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr, RK MZF) eine Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015 zu formulieren. Im Oktober 2010 wurde Regierungsrat Josef Dittli, Finanzdirektor des Kantons Uri und ehemaliger Präsi-dent der RK MZF, zum Projektleiter für dieses Vorhaben ernannt.</p><p>Der vorliegende Strategiebericht ist das Resultat der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Bei der Erarbeitung des Berichts standen zwei Ziele im Vordergrund: Erstens soll der Bericht darlegen, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt, angepasst und verbessert werden können, damit die zustän-digen Stellen ihre primären Aufgaben - die Bewältigung von technik- und naturbe-dingten Katastrophen und Notlagen - noch effizienter und wirksamer wahrnehmen können. Zweitens soll der Bericht eine neue, möglichst solide Grundlage sein, um die Interessen und Bedürfnisse von Bund und Kantonen soweit wie möglich dauer-haft miteinander in Einklang zu bringen.</p><p>Der Bericht behandelt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz (als sicherheitspolitisches Instrument) und den Zivilschutz (als eine der fünf Partnerorganisationen dieses Verbundsystems) in separaten Kapiteln. Beide Kapitel sind jeweils in einen Standbericht und einen Strategieteil gegliedert. In Ersterem wird eine Bestandesaufnahme der aktuellen Situation vorgenommen und - daraus abgeleitet - im zwei-ten Teil die künftige Ausrichtung der beiden Instrumente dargelegt. Dabei wird jeweils unterschieden zwischen Elementen, die sich bewährt haben und deshalb beibehalten werden, und solchen, die verstärkt oder neu geregelt werden sollen.</p><p>Im Bevölkerungsschutz sollen folgende Elemente gleich bleiben: die primäre Aus-richtung auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, die grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für den Bevölkerungsschutz sowie dessen Einsatzmittel und die Einsatzführung, das Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung sowie die subsidiäre Unterstützung durch die Armee bei der Katastrophenhilfe. Die wichtigsten neuen Elemente der Strategie sind: eine verstärkte Koordination des Gesamtsystems durch den Bund, die Bezeichnung von zentralen Ansprechstellen auf Stufe Bund und Kantone, Schaffung und Betrieb eines gemeinsamen Lageverbundsystems, eine grundlegende Überprüfung des aktuellen Dienstpflichtsystems sowie die Bereinigung von gewissen Schnittstellen im Verbundsystem, zwischen den einzelnen Partnerorganisationen, aber auch mit Dritten.</p><p>Im Zivilschutz sollen folgende Elemente beibehalten werden: die primäre Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen, die föderalistische Struktur, die primäre kantonale Zuständigkeit sowie die Werterhaltung der bestehenden Schutzbauten. Die wichtigsten neuen Elemente sind: gewisse Anpassungen beim Dienstpflichtsystem, eine Überprüfung der Bestände, die Schaffung von interkantonalen Zivilschutz-Stützpunkten und Massnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität.</p><p>Die im Bericht skizzierten Massnahmen für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes müssen anschliessend im Detail ausgearbeitet und konkretisiert werden. Dazu wird je eine - wiederum paritätisch und unter Beizug der Partnerorganisationen zusammengesetzte - Projektorganisation für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz eingesetzt, die Umsetzungsvorschläge und -konzepte erarbeiten müssen. Zudem wird eine breit abgestützte Studiengruppe eingesetzt, die das Dienstpflichtmodell überprüfen und Vorschläge für ein möglichst gerechtes und an den realen Bedürfnissen ausgerichtetes System ausarbeiten soll.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Bericht des Bundesrates vom 9. Mai 2012
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 20.06.2013 |
1 |
Kenntnisnahme |
- Proceedings
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- Updated
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10.04.2024 11:25
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