Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Änderung

Details

ID
20130026
Title
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 27. Febraur 2013 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
InitialSituation
<p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Das primäre Ziel der vorliegenden Gesetzesrevision besteht darin, die unrechtmässige Auszahlung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung zu verhindern. Hierfür sollen neu insbesondere die Einsatzdaten der Schutzdienstpflichtigen in PISA erfasst werden, damit das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Einhaltung der Diensttageobergrenzen überwachen kann.</p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Im Rahmen der letzten Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, SR 520.1), die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport am 8. September 2010 vom Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit welcher die durch die Operation Argus (Kontrolle der Erwerbsersatzordnung im Zivilschutz) aufgedeckten Mängel behoben werden können. Inhalt der Gesetzesvorlage soll insbesondere der Aufbau eines Datenführungssystems für den Zivilschutz und der Rahmen des Aufgebots für das Personal der für den Zivilschutz zuständigen kantonalen und kommunalen Stellen sein.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Das primäre Ziel dieser Vorlage besteht darin, unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. die unrechtmässige Auszahlung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung an Schutzdienstpflichtige zu verhindern. Der Bericht des Bundesrats vom 26. Oktober 2011 zu den missbräuchlichen Abrechnungen von geleisteten Zivilschutztagen zeigte Gründe und Umfang der Missbräuche sowie Massnahmen zu deren Verhinderung auf. Mit den seit dem 1. Januar 2010 von den Ausgleichskassen und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz durchgeführten Plausibilitätskontrollen wurde bereits eine erste Massnahme ergriffen. Zudem wurden im Rahmen der letzten Teilrevision des BZG per 1. Januar 2012 neu Diensttageobergrenzen insbesondere für Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft eingeführt. Der vorliegende Entwurf zu einer Teilrevision des BZG sieht nun weitere Massnahmen vor, um künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen bzw. Bezüge aus der Erwerbsersatzordnung zu verhindern. Im Rahmen des zu ändernden Rechts werden soweit notwendig das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG, SR 510.91) und das Erwerbsersatzgesetz (EOG, SR 834.1) angepasst.</p><p>Darüber hinaus sollen weitere Anpassungen des BZG vorgenommen werden. Diese betreffen die Nichtrekrutierung von Schutzdienstpflichtigen, die Ausbildung sowie das Beschwerdeverfahren.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. Febraur 2013 zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.06.2013 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2013 1 Zustimmung
    27.09.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    27.09.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 11.9.2013</b></p><p><b>Zivilschutz - Auch Nationalrat für schärfere Kontrollen im Zivilschutz </b></p><p>(sda) Der Nationalrat will dem Missbrauch beim Zivilschutz einen Riegel schieben. Er hat am Mittwoch einer Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes zugestimmt. Der Bundesrat hatte die Vorlage als Reaktion auf falsch abgerechnete Zivilschutztage in fast allen Kantonen ausgearbeitet.</p><p>Der Nationalrat nahm keine Änderung am Vorschlag des Bundesrats vor und hiess die Vorlage mit 142 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Der Ständerat hatte sich bereits in der Sommersession für die Änderung ausgesprochen. Damit ist die Vorlage unter Dach.</p><p>Sie sieht stärkere Kontrollmöglichkeiten vor, um die unrechtmässige Auszahlung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) zu verhindern. Neu sollen die Einsatzdaten der Zivilschützer im Personalinformationssystem der Armee (PISA) erfasst werden.</p><p>Die Daten in PISA werden dann mit jenen im EO-Register der Zentralen Ausgleichsstelle abgeglichen und auf mögliche Betrugsfälle untersucht. Ausserdem wäre sichergestellt, dass die Obergrenze der Zivilschutzdiensttage nicht überschritten wird. Für die Überwachung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zuständig.</p><p></p><p>Normale Gemeindearbeiten abgerechnet</p><p>Bisher werden im Zentralen Zivilschutz-Informationssystem lediglich die Rekrutierungsdaten der Schutzdienstpflichtigen registriert, nicht aber die bereits geleisteten Diensttage. In fast allen Kantonen war es in den vergangenen Jahren zu Missbräuchen gekommen.</p><p>Gemeinden und Zivilschutzorganisationen hatten über die Erwerbsersatzordnung Leistungen abgerechnet, obwohl die betroffenen Personen nicht Schutzdienstleistungen, sondern normale Gemeindearbeit verrichteten.</p><p>Sie reparierten etwa Wanderwege und Spielplätze, mähten den Rasen oder hängten die Weihnachtsbeleuchtung auf. Die Gemeinden sparten auf diese Weise Lohnkosten. Laut einem Bericht gab es zwischen 2003 und 2009 falsche Abrechnungen im Umfang von sechs Millionen Franken.</p><p>Plausibilitätskontrollen und Obergrenzen</p><p>Einige Massnahme zur Verhinderung von Missbrauchsfällen sind bereits in Kraft. So führen die Ausgleichskassen seit Anfang 2010 zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz Plausibilitätskontrollen durch. Zudem wurden per Anfang 2012 Diensttagsobergrenzen für Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft eingeführt.</p>
Updated
14.11.2025 07:33

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