AVIG. Deplafonierung des Solidaritätsprozents
Details
- ID
- 20130027
- Title
- AVIG. Deplafonierung des Solidaritätsprozents
- Description
- Botschaft vom 27. Februar 2013 zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung
- InitialSituation
- <p><b>Übersicht aus der Botschaft</b></p><p>Das Solidaritätsprozent soll deplafoniert werden, um den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung rascher zu entschulden.</p><p></p><p>Ausgangslage</p><p>Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat einen hohen Schuldenstand von 5 Milliarden Franken1. Für die Entschuldung wurde im Rahmen der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) per 1. Januar 2011 ein Beitragsprozent auf nicht-versicherten Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken eingeführt. Dieses sogenannte Solidaritätsprozent wird je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat am 5. Juli 2011 eine Motion eingereicht, die verlangt, dass das Solidaritätsprozent deplafoniert wird, um die Entschuldung zu beschleunigen. Der Bundesrat und eine grosse Mehrheit des Parlaments unterstützen die Motion.</p><p></p><p>Inhalt der Vorlage</p><p>Im AVIG werden die Übergangsbestimmungen und Artikel 90c AVIG so geändert, dass auf dem AHV-pflichtigen Lohnanteil ab dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von zurzeit 126 000 Franken ein Beitrag von 1 Prozent erhoben werden kann. Dieser Solidaritätsbeitrag wird bis zum Jahresende erhoben, an welchem das Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich des für den Betrieb notwendigen Betriebskapitals mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht.</p><p>Die Deplafonierung belastet vorübergehend und in verkraftbarem Mass Lohnanteile über 315 000 Franken. Die zusätzlichen Einnahmen können die Dauer der Entschuldung der ALV beschleunigen und damit die Belastung der Lohnanteile über 126 000 Franken um ein Viertel von 20 auf 15 Jahre verkürzen. Dies unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche Arbeitslosenquote während der Entschuldungszeit 3,2 Prozent beträgt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 27. Februar 2013 zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.06.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf 17.06.2013 2 Zustimmung 21.06.2013 1 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.2013 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 10.06.2013</b></p><p><b>Spitzenverdiener sollen mehr in Arbeitslosenkasse einzahlen</b></p><p>(sda) Spitzenverdiener sollen auch auf Löhnen über 315'000 Franken ein Prozent zu Gunsten der Arbeitslosenkasse abliefern. Der Nationalrat stimmte dem zusätzlichen Solidaritätsprozent zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung zu.</p><p>Heute wird auf Lohnanteilen zwischen 126'000 und 315'000 Franken ein Solidaritätsprozent für die Arbeitslosenkasse abgezogen. Künftig soll das Prozent auch auf den darüber liegenden Einkommensteilen erhoben werden, wie die vom Parlament selbst angestossene Vorlage vorsieht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen das Prozent je zur Hälfte.</p><p>Damit kämen pro Jahr rund 100 Millionen Franken mehr - total 400 Millionen Franken - zusammen, was zu einer beschleunigten Entschuldung führen soll. Ende 2012 lag der Schuldenstand bei 5 Milliarden Franken. Es wird davon ausgegangen, dass die Massnahme während rund 15 Jahren gelten soll. Ohne Zusatzbetrag durch das Solidaritätsprozent dürfte die Entschuldung 20 Jahre dauern.</p><p>Nichts wissen von der zusätzlichen Belastung der Spitzenverdiener wollte die SVP. Ihr Antrag, nicht auf das Geschäft einzutreten, scheiterte jedoch mit 133 zu 47 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Volkspartei kritisierte vor alle, dass die Belastung für die Wirtschaft steige.</p><p></p><p>Zeitlich kürzere Belastung</p><p>Die Befürworter gaben zu bedenken, dass dank der Ausdehnung des Solidaritätsprozents auf alle Lohnteile die Zusatzbelastung zeitlich um mehrere Jahre reduziert werde. Zudem werde die Belastung gerechter verteilt, sagte Corrado Pardini (SP/BE) im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warb mit dem Sprichwort "Sorge in der Zeit, so hast du in der Not" für eine Aufhebung des Plafonds. Eine finanziell gesunde Arbeitslosenkasse sei wichtig für die Wirtschaft. Die Zusatzbelastung sei zudem bescheiden: Wer 400'000 Franken verdiene, bezahle 35 Franken mehr im Monat.</p><p>Gleichzeitig überwies der Nationalrat ein Postulat, das einen Bericht zum Vollzug der Arbeitslosenversicherung in den Kantonen verlangt. Schneider-Ammann räumte beträchtliche Unterschiede ein. Es stelle sich vielerorts die Frage nach Optimierungen. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.06.2013 </b></p><p><b>Spitzenverdiener müssen mehr in die Arbeitslosenkasse einzahlen </b></p><p>Bern (sda) Grossverdiener müssen sich künftig stärker an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beteiligen. Neu wird auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315'000 Franken ein Beitragsprozent erhoben. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die kleine Kammer hiess die Vorlage mit 26 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Das Parlament selbst hatte die Anpassung verlangt, es stimmte einem entsprechenden Vorstoss zu. </p><p>Heute wird auf Löhnen bis 126'000 Franken ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung von 2,2 Prozent erhoben. Lohnanteile zwischen 126'000 und 315'000 Franken werden seit 2011 mit einem so genannten Solidaritätsprozent belegt. Auf Lohnbestandteilen von über 315'000 Franken werden dagegen keine Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen. Nun wird die Deckelung aufgehoben, damit die Arbeitslosenversicherung rascher entschuldet werden kann. </p><p></p><p>Arbeitgeber und Arbeitnehmer </p><p>Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen das Prozent je zur Hälfte. Damit kommen pro Jahr gegen 100 Millionen Franken mehr zusammen. Insgesamt kann die Arbeitslosenversicherung so jährlich 400 Millionen Franken Schulden abbauen. Ende 2012 lag der Schuldenstand bei rund 5 Milliarden Franken. </p><p>Am Versicherungsprinzip wird nichts geändert: Nach wie vor sind Löhne nur bis 126'000 Franken versichert. Das Solidaritätsprozent wird so lange erhoben, bis die ALV ihre Schulden abgebaut und ihr Betriebskapital mindestens 0,5 Milliarden Franken erreicht hat. Dies dürfte laut Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann 15 Jahre dauern. </p><p></p><p>35 Franken pro Monat </p><p>Bei einem Einkommen von 400'000 Franken geht es um eine zusätzliche Abgabe von 35 Franken pro Monat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, bei einem Einkommen von einer Million um etwa 285 Franken. Aus Sicht der Mehrheit in den Räten ist dies für die Betroffenen verkraftbar. Nur ein Prozent der arbeitenden Bevölkerung verdiene mehr als 315'000 Franken, gab Urs Schwaller (CVP/FR) im Namen der vorberatenden Kommission zu bedenken. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von einer bescheidenen Massnahme. </p><p></p><p>SVP und FDP dagegen </p><p>Im Rahmen der 11. ALV-Revision hatte das Parlament ein Solidaritätsprozent ohne Obergrenze noch abgelehnt. Diesmal stellten sich nur noch die SVP und die FDP dagegen. Sie kritisierten vor allem, dass die Belastung für die Wirtschaft steige. Die hohen Löhne seien schon steuerlich stark belastet, gab Roland Eberle (SVP/TG) zu bedenken. Schneider-Ammann erwiderte, eine finanziell gesunde Arbeitslosenkasse sei wichtig für die Wirtschaft. Einzelne Wirtschaftszweige würden zwar tatsächlich stärker belastet, etwa die Finanz- und Dienstleistungsindustrie. Es handle sich aber um eine moderate Belastung. Gesamtwirtschaftlich seien keinen negativen Auswirkungen zu erwarten. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:19