Transplantationsgesetz. Teilrevision
Details
- ID
- 20130029
- Title
- Transplantationsgesetz. Teilrevision
- Description
- Botschaft vom 8. März 2013 zur Änderung des Transplantationsgesetzes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat überweist die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes ans Parlament</b></p><p>Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre Angehörigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz sollen bei der Zuteilung von Organen zur Transplantation künftig gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Zudem sollen Bestimmungen geändert werden, bei deren Anwendung sich Probleme und Unsicherheiten ergeben haben. Die nächsten Angehörigen sollen künftig bereits dann für eine Organentnahme angefragt werden dürfen, wenn entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Zudem wird geregelt, wann bei urteilsunfähigen Spenderinnen und Spendern vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme vorgenommen werden können. Ein weiterer Aspekt betrifft die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern. Die Versicherer werden verpflichtet, die Kosten für die Nachsorge als einmalige Pauschale an den Lebendspende-Nachsorgefonds zu entrichten. Die Mittel dieses Fonds werden für das Lebendspende-Nachsorgeregister verwendet, an dessen Kosten sich neu auch der Bund beteiligt. Mit dieser Gesetzesrevision wird die Motion Maury Pasquier (08.3519) vom 24. September 2008 umgesetzt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. März 2013 zur Änderung des Transplantationsgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 28.11.2013 2 Beschluss gemäss Entwurf 05.03.2015 1 Abweichung 09.06.2015 2 Abweichung 11.06.2015 1 Zustimmung 19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2015</b></p><p><b>Organspende weiterhin nur bei ausdrücklicher Zustimmung </b></p><p><b>Nationalrat lehnt Widerspruchslösung ab</b></p><p><b>(sda) Spenderorgane dürfen auch künftig nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder allenfalls Angehörige diesem Eingriff explizit zugestimmt haben. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die sogenannte Widerspruchslösung abgelehnt, mit 108 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</b></p><p>Unterstützung fand der Systemwechsel mit Ausnahme der GLP bei Nationalräten aus allen Fraktionen. Die Befürworter erhofften sich vor allem eine höhere Spenderquote. Denn prinzipiell würde mit der Widerspruchsregelung jeder nach seinem Tod zum Organspender, sofern er sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatte.</p><p>Mit einer solchen Regelung könnten Leben gerettet werden, zeigten sich die Befürworter überzeugt. Zudem müssten Personen, die später vielleicht selber eine Organspende erhalten wollten, konsequenterweise auch solidarisch sein und zu einer Spende bereit. "Es gibt einen Gap zwischen Nachfrage und Angebot. Und dieser Gap wird nicht kleiner, sondern grösser", sagte Daniel Stolz (FDP/BS).</p><p></p><p>Dutzende Tote pro Jahr</p><p>In der Schweiz kamen im letzten Jahr auf eine Million Einwohner gerade einmal 14,4 Spender, wie die Stiftung Siwsstransplant im Januar bekannt gab. Die Spenderate liege damit im untersten Drittel Europas. Allein im Jahr 2014 starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten.</p><p>Trotz des Organmangels wollte eine Ratsmehrheit aber nichts von einem Systemwechsel wissen. Vor allem ethische Überlegungen sprächen dagegen, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Man müsse sich fragen, ob die Gesellschaft wirklich einen Anspruch auf Organe habe. Lohr warnte davor, dass Menschen bei einem falschen Verständnis als Ersatzteillager für andere Menschen angesehen werden könnten.</p><p>Daniel Stolz wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Es gehe nicht um Menschen als Ersatzteillager oder "Wild-West"-Methoden. Vorgeschlagen werde eine erweiterte Widerspruchslösung. Dies bedeute, dass die Angehörigen in jedem Fall vor einer möglichen Spende noch über ihr Widerspruchsrecht informiert würden, wenn kein ausdrücklicher Wille des Spenders vorliege.</p><p></p><p>Fachkräfte ausbilden</p><p>Es sei besser, bei den bereits bestehenden Strukturen anzusetzen, sagte hingegen Marina Carobbio (SP/TI). Es gehe etwa darum, die Ausbildung der Fachkräfte oder die Information der Bevölkerung zu verbessern, wie auch im bereits lancierten Aktionsplan des Bundes vorgesehen.</p><p>Mit solchen Massnahmen seien in anderen Ländern gute Resultate erzielt worden, sagten mehrere Nationalräte. Die Widerspruchslösung alleine hingegen habe nirgends zu einer höheren Spenderquote geführt.</p><p>Diskutiert wurde die Widerspruchslösung im Rahmen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Diesem stimmte der Nationalrat ohne Gegenstimme zu. Weitere Gesetzesänderungen waren weitgehend unbestritten. So sollen etwa künftig Grenzgänger mit einer Krankenversicherung in der Schweiz bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Die finanzielle Absicherung für Lebendspender soll verbessert werden.</p><p></p><p>Angehörige früher befragen</p><p>Zudem sollen die engsten Angehörigen früher als heute zu einer möglichen Organentnahme befragt werden dürfen. Dies soll bereits möglich sein, nachdem entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen. Mit der früheren Kontaktaufnahme mit den Angehörigen werde wertvolle Zeit gewonnen, sagte Maja Ingold (EVP/ZH). Denn in vielen Fällen liege nach wie vor kein Spenderausweis und keine Patientenverfügung des Sterbenden vor.</p><p>Für Diskussionen sorgte die Frage, ab wann bei einem Sterbenden vorbereitende medizinische Massnahmen durchgeführt werden dürfen, um die Organe zu bewahren. Gemäss dem Gesetzesentwurf könnten bei einer urteilsunfähigen Person die nächsten Angehörigen darüber befinden. Der Nationalrat will diese Bestimmung präzisieren. Der Bundesrat soll eine Negativliste von Eingriffen erstellen, die nicht durchgeführt werden dürfen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2015</b></p><p><b>Sanktion bei Verstössen gegen Transplantationsgesetz umstritten </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat bleibt dabei: Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.</b></p><p>Der Nationalrat hatte sich für eine härtere Sanktion ausgesprochen. Fahrlässig begangene Taten sollen nach seinem Willen mit einer "Gefängnisstrafe" von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis 180 Tagessätzen geahndet werden, wie es im Beschluss heisst.</p><p>Christine Egerszegi (FDP/AG) begründete den Antrag der Gesundheitskommission damit, dass die Version des Nationalrates mit dem heutigen Strafrecht nicht kompatibel sei. Deshalb wolle die Gesundheitskommission an dieser letzten Differenz zum Nationalrat festhalten. Auch der Bundesrat unterstützte diese Haltung.</p><p></p><p>Mehr Spenden dank besserer Information</p><p>Die übrigen vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen hiess der Ständerat am Dienstag stillschweigend gut. Insbesondere befürwortet auch die kleine Kammer eine verbesserte Information der Öffentlichkeit sowie der Spenderinnen und Spender von Organen.</p><p>Neu sollen Bund und Kantone den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende für die Patienten thematisieren können, beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen. Auch bei der Zustimmung von Patienten respektive Angehörigen zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an.</p><p>Ziel der Revision ist es unter anderem, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Beide Kammern wollen aber am geltenden System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen möglich ist. Für einen Wechsel zur Widerspruchslösung fand sich keine Mehrheit. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>Kein Spendevermerk auf Versichertenkarte</p><p>Ebenfalls am Dienstag hat der Ständerat eine Motion aus dem Nationalrat mit 25 zu 12 zu 4 abgelehnt. Der Vorstoss verlangte, dass die Ablehnung einer Organspende oder die Zustimmung dazu auf der Krankenkassen-Karte gespeichert werden muss.</p><p>Die Organspendebereitschaft in der Schweiz sei zu tief, sagte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG). Niemand dürfe aber gezwungen werden, seinen Willen zu einer so heiklen Frage zu äussern. Zudem könne der Versicherte den Eintrag nicht selber ändern, wenn er seine Meinung ändere.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) liess diesen Einwand nicht gelten, da die Versichertenkarte ja jedes Jahr ausgewechselt werde. Angesichts des Mangels an Spenderorganen sei eine Antwort auf die Frage, ob man zu einer Spende bereit sei, nicht zu viel verlangt. Gesundheitsminister Alain Berset wies darauf hin, dass dies künftig im elektronischen Patientendossier eingetragen werden könne. Dieses könnten die Versicherten bei Bedarf selber anpassen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Transplantationsgesetz unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz über die Ziellinie gebracht. Die Revision dürfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entschärfen. Denn das Parlament will am heutigen System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung möglich ist.</b></p><p>Die Fakten sind dramatisch: Im letzten Jahr starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. Mit einer Spenderrate von 14,4 pro Million Einwohner liegt die Schweiz laut Swisstransplant im unteren Drittel Europas.</p><p>Trotz des unbestreitbaren Organmangels wollten der Nationalrat und der Ständerat - vor allem aus ethischen Überlegungen - nichts von einem Systemwechsel wissen. Spenderorgane dürfen weiterhin nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder Angehörige diesen Eingriff explizit gutgeheissen haben. Gegen einen Systemwechsel war auch der Bundesrat.</p><p>Mit der Widerspruchsregelung wäre prinzipiell jeder nach seinem Tod zum Organspender geworden, sofern er sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hätte. Die Befürworter erhofften sich vor allem eine höhere Spenderquote.</p><p>Stattdessen setzt das Parlament auf den Aktionsplan des Bundes. Kernpunkte sind verbindliche Spenderprozesse in allen Spitälern, der Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung. Der Plan orientiert sich an Ländern wie Spanien, Österreich und den USA.</p><p></p><p>Revision unumstritten</p><p>Wenig umstritten waren in den Räten die eigentlichen Änderungen des Transplantationsgesetzes. In der Schweiz versicherte Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen künftig bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angehörigen bereits wegen einer Organentnahme angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden - nicht erst nach dem Tod.</p><p>Ebenfalls geregelt wird, wann bei urteilsunfähigen Spendern eine Organentnahme vorbereitet werden darf. Bei Todesfällen im Spital aufgrund schwerer Hirnschädigung soll die bereits begonnene Beatmung über den Hirntod hinaus weitergeführt und der Kreislauf stabilisiert werden, so dass die Organe bis zur Entnahme durchblutet werden.</p><p>Auch die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern wird geregelt: Die Versicherer müssen die Kosten für die Nachsorge als einmalige Pauschale in einen Fonds einzahlen.</p><p>Die letzte Differenz zum Ständerat hat der Nationalrat nun am Donnerstag bereinigt. Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Nationalrat ist oppositionslos von seiner Forderung nach härteren Sanktionen abgerückt.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35