Ausländergesetz. Änderung. Integration
Details
- ID
- 20130030
- Title
- Ausländergesetz. Änderung. Integration
- Description
- Zusatzbotschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes verabschiedet. Revidiert werden sollen Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration. Ausländerinnen und Ausländer sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Die Vorlage definiert zudem die Aufgaben von Bund und Kantonen bei der Integrationsförderung klarer. Diese baut auf dem Grundsatz auf, dass Integration eine Querschnittaufgabe ist, die vor Ort erfolgen soll: in der Schule, im Beruf und im Quartier.</b></p><p>Ausländerinnen und Ausländer sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Dies gilt auch für Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer Bürgern sowie von Niedergelassenen und von Personen aus EU- und EFTA-Staaten. Nach geltendem Recht haben Ausländerinnen und Ausländer auch bei guter Integration nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Das ändert sich mit der Revision: Migranten, die zehn Jahre lang hier gelebt haben, sollen künftig einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung geltend machen können, sofern sie integriert sind. Damit will der Bundesrat einen Anreiz schaffen für eine möglichst rasche Integration.</p><p>Den Kantonen wird es weiterhin möglich sein, gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren vorzeitig zu erteilen. Angehörige von Personen aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA), die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen wollen, müssen die Landessprache am Wohnort beherrschen oder bereit sein, sie zu erlernen, indem sie an einem Sprachförderkurs teilnehmen.</p><p></p><p>Integrationsdefizite konsequent angehen</p><p>Das Gesetz legt die Integrationskriterien fest, die nötig sind, damit eine ausländerrechtliche Bewilligung erteilt oder verlängert wird: Ausländerinnen und Ausländer müssen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Werte der Bundesverfassung respektieren, eine Landessprache sprechen sowie bereit sein, am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder sich zu bilden. Wenn sich bei einer ausländischen Person oder Familie Integrationsdefizite abzeichnen, sollen die zuständigen Behörden gezielt Integrationsvereinbarungen abschliessen. Damit sie diesen Auftrag wahrnehmen können, werden die heute im Ausländergesetz bestehenden Meldepflichten ausgebaut. Künftig sind grundsätzlich alle Behörden dazu gehalten, Entscheide, die auf einen ungünstigen Verlauf des Integrationsprozesses hindeuten, den kantonalen Migrationsbehörden zu melden. Werden Integrationsvereinbarungen nicht eingehalten, so müssen die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer damit rechnen, dass ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird.</p><p></p><p>Sprache als Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration</p><p>Ab 2014 werden in allen Kantonen Integrationsprogramme umgesetzt, welche Bund und Kantone gemeinsam finanzieren. Diese sehen Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration vor. Die Integrationspolitik des Bundes setzt dabei weiterhin auf den bereits bewährten Regelstrukturansatz: Integration soll primär in der Ausbildung, im Beruf und im Quartier erfolgen. Die Vorlage enthält daher auch die gezielte Anpassung des Berufsbildungs-, des Arbeitslosenversicherungs-, des Invalidenversicherungs- und des Raumplanungsgesetzes. Wo entsprechende Angebote fehlen oder nicht ausreichen, werden Lücken durch Programme und Projekte geschlossen, welche spezifisch die Integration fördern. Das Beherrschen einer Landessprache ist dabei eine zentrale Voraussetzung für die Integration. In diesem Zusammenhang wurde ein Rahmenkonzept für die Sprachförderung entwickelt, das gemeinsame Standards in den Bereichen der Lernziele, der Lerninhalte sowie der Beurteilung von Sprachkompetenzen festlegt (Sprachförderungskonzept fide).</p><p>Um die gesellschaftliche Bedeutung der Integration zu unterstreichen, soll das geltende Ausländergesetz zudem in "Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration" (AIG) umbenannt werden.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft vom 4. März 2016 zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. März 2013 zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Integration)
- Resolutions
-
Date Council Text 11.12.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 12.03.2014 1 Rückweisung an den Bundesrat 02.06.2014 2 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat 14.09.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 01.12.2016 2 Abweichung 12.12.2016 1 Zustimmung 16.12.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.12.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 11.12.2013</b></p><p><b>Ständerat heisst neues Ausländer- und Integrationsgesetz gut </b></p><p><b>Kein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung</b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat als Erstrat das neue Ausländer- und Integrationsgesetz gutgeheissen. Dieses soll dazu beitragen, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz gut integrieren. Neu soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wer integriert ist.</b></p><p>Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnehmen will und eine Landessprache beherrscht. Dies ist im Gesetz verankert. </p><p>Nach dem Grundsatz "fördern und fordern" stellt das Gesetz höhere Anforderungen sowohl an die Ausländerinnen und Ausländer als auch an die Behörden. Erstere sollen sich stärker um Integration bemühen, letztere müssen prüfen, ob die Integration gelungen ist. </p><p></p><p>Mehr als schöne Worte</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe um Spielregeln für das Zusammenlegen, nicht bloss um schöne Worte. Die Regeln seien verbindlich. Die Zuwanderung trage wesentlich zum Wohlstand bei, berge aber auch Herausforderungen. Diesen sollte sich die Politik stellen. Die Folgen einer mangelhaften Integration müssten später teuer bezahlt werden.</p><p>Das Gesetz sieht vor, dass bei der Erteilung und der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) künftig die Integration berücksichtigt wird. Ist ein ungünstiger Verlauf des Integrationsprozesses absehbar, kann die Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verknüpft werden.</p><p>Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Damit überprüft werden kann, ob jemand die Vereinbarung einhält, soll die Meldepflicht der Behörden an die Migrationsämter ausgebaut werden. </p><p></p><p>Kein Rechtsanspruch auf C-Ausweis</p><p>Bei der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) soll die Integration nicht bloss berücksichtigt werden, sondern eine Voraussetzung sein: Einen C-Ausweis erhält nur noch, wer integriert ist. Der Bundesrat möchte im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung einführen für jene, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel eine Niederlassungsbewilligung, haben aber keinen Rechtsanspruch darauf. </p><p>Der Ständerat möchte dabei bleiben. Er hat eine Änderung mit 20 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Version des Bundesrates würde dazu führen, dass jemand wegen eines abgelehnten Gesuchs für einen C-Ausweis ans Bundesgericht gelangen könnte. Dies wollte die Mehrheit im Ständerat nicht. </p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, angesichts der Verschärfung der Voraussetzungen wäre es folgerichtig, einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einzuführen. Dass das Bundesgericht als letzte Instanz entscheiden würde, wäre sinnvoll, befand Pascale Bruderer (SP/AG). Dadurch würde sich eine einheitliche Praxis herausbilden.</p><p></p><p>"Integration lässt sich nicht verordnen"</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 24 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Eine von Peter Föhn (SVP/SZ) angeführte Minderheit hatte gar nicht erst darauf eintreten wollen. Nach Föhns Geschmack erhält die Integration zu viel Gewicht. Wichtiger wären Bestimmungen zu Zulassung und Ausweisung, sagte der SVP-Ständerat. Integration sei keine Staatsaufgabe, sondern müsse "in erster Linie vom Ausländer kommen".</p><p>Föhn stellte auch die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes in Frage. Volk und Stände hätten sich gegen Bestimmungen zur Integration ausgesprochen, indem sie den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt hätten, begründete er dies.</p><p>Auf die Seite der Gegner schlugen sich auch Stefan Engler (CVP/GR) und Paul Niederberger (CVP/NW). Engler sprach von "Symbolgesetzgebung" und "politischer Schönfärberei". Er sehe nicht, was das Gesetz bringe. "Ich habe nichts gegen Integration", versicherte der CVP-Ständerat. "Ich bin aber überzeugt, dass sich Integration nicht verordnen lässt."</p><p></p><p>An Lösungen nicht interessiert</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter des Gesetzes zeigten sich erstaunt ob des Widerstands. Sie warfen den Gegnern implizit vor, Missstände anzuprangern, aber an Verbesserungen nicht wirklich interessiert zu sein. Das Ziel des Gesetzes sei doch das, was auch die SVP stets fordere, nämlich besser integrierte Ausländerinnen und Ausländer, sagte Pascale Bruderer (SP/AG). </p><p>Fabio Abate (FDP/TI) gestand, er habe Mühe, die Gegner zu verstehen. Der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative sei nicht wegen der Integrationsbestimmungen abgelehnt worden. Auch Verena Diener (GLP/ZH) kritisierte die Haltung der SVP. "Gerade von rechts" werde immer wieder auf die mangelnde Integration von Ausländerinnen und Ausländern hingewiesen. Das Gesetz biete die Möglichkeit zu Verbesserungen. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.03.2014</b></p><p><b>Nationalrat weist Ausländer- und Integrationsgesetz zurück </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat weist den Entwurf für das neue Ausländer- und Integrationsgesetz an den Bundesrat zurück. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sieht er keinen Sinn mehr in weiteren Arbeiten an der Vorlage.</b></p><p>Der Nationalrat folgte am Mittwoch oppositionslos dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission. Er verlangt vom Bundesrat eine Vorlage, die die neue Verfassungsbestimmung berücksichtigt. Zudem sollen die Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse in einen neuen Entwurf integriert werden.</p><p></p><p>EU-Bürger und Einwanderer aus Drittstaaten</p><p>Die Integration sei Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens ihrer Fraktion. "Die Gesetzgebung muss aber kongruent sein mit anderen Erlassen". Dass gemäss Verfassung neu die Integrationsfähigkeit von Zuwanderern geprüft werden müsse, müsse in die überarbeitete Vorlage einfliessen.</p><p>Mehrere Fraktionssprecher wiesen darauf hin, dass die Vorlage auf der Personenfreizügigkeit beruhe und damit auf der Unterscheidung zwischen Einwanderern aus der EU und solchen aus Drittstaaten.</p><p>Die SVP wollte als einzige Fraktion nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten, drang damit aber nicht durch. Das Stimmvolk habe am 9. Februar Ja gesagt zu einer selektiven Zulassung von Ausländern, sagte Heinz Brand (SVP/GR).</p><p>Die Integrationsfähigkeit von Zuwanderern sei neben dem Arbeitsvertrag und der gesicherten Existenz ein Kriterium für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Damit habe das Volk einen Paradigmenwechsel vorgenommen, auf den sich die überarbeitete Vorlage ausrichten müsse.</p><p>Die Rückweisung und Neuausrichtung der Vorlage auf die geänderte Verfassungsgrundlage hielt auch Justizministerin Simonetta Sommaruga für sinnvoll. Sie betonte aber, dass der Bundesrat am übergeordneten Ziel festhalten wolle, dass die Integration aktiver zu fördern und einzufordern sei.</p><p>Der Ständerat hatte das neue Ausländer- und Integrationsgesetz in der Wintersession als Erstrat gutgeheissen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 02.06.2014</b></p><p><b>Ausländerpolitik - Bundesrat muss beim Ausländergesetz über die Bücher </b></p><p>(sda) Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative muss der Bundesrat das neue Ausländer- und Integrationsgesetz überarbeiten. Das Parlament hat den Gesetzesentwurf zurückgewiesen.</p><p>Der Ständerat stimmte am Montag als Zweitrat oppositionslos für die Rückweisung. Nun muss der Bundesrat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung berücksichtigt.</p><p>Zudem sollen die Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse berücksichtigt werden, welchen die zuständigen Parlamentskommissionen zugestimmt haben. Dazu gehört die Forderung, dass Integrationsunwilligen die Niederlassungsbewilligung entzogen werden kann.</p><p></p><p>Anpassungen nötig</p><p>Die Rückweisung und Neuausrichtung der Vorlage auf die geänderte Verfassungsgrundlage hält auch Justizministerin Simonetta Sommaruga für sinnvoll, wie sie im Ständerat sagte. Anpassungen seien nach der Abstimmung vom 9. Februar erforderlich.</p><p>Der Bundesrat wolle aber am übergeordneten Ziel festhalten, die Integration aktiver zu fördern und einzufordern, betonte Sommaruga. Der neue Verfassungsartikel zur Masseneinwanderung bietet laut der Justizministerin gar eine zusätzliche Legitimation dafür: Erstmals sei der Begriff "Integration" in der Verfassung verankert, sagte sie.</p><p></p><p>Ständerat stimmte zu</p><p>Der Ständerat hatte das neue Gesetz bereits gutgeheissen, vor der Abstimmung über die SVP-Initiative. Nach der Abstimmung sahen dann aber beide Räte keinen Sinn mehr in weiteren Arbeiten an der Vorlage. Das Gesetz basiert auf der Unterscheidung zwischen Personen aus der EU, für welche die Freizügigkeit gilt, und Personen aus Drittstaaten. Mit der neuen Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung ist diese Grundlage in Frage gestellt.</p><p>Der Volksentscheid habe eine neue Situation geschaffen, sagte Robert Cramer (Grüne/GE) im Namen der vorberatenden Kommission. Der Rückweisungsentscheid nehme aber nichts vorweg bezüglich des Inhalts der Vorlage, betonte er. Die Ständeratskommission hatte Skepsis bezüglich der parlamentarischen Initiativen geäussert.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat heisst neues Ausländer- und Integrationsgesetz gut </b></p><p><b>(sda) Neue Regeln sollen dazu beitragen, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz integrieren. Der Nationalrat hat am Mittwoch das Ausländer- und Integrationsgesetz angenommen. Künftig erhält nur noch eine Niederlassungsbewilligung, wer gut integriert ist.</b></p><p>Der Ausgang war ungewiss. Die vorberatende Kommission hatte die Vorlage abgelehnt, weil am Ende sowohl die Rechte als auch die Linke unzufrieden waren. Im Plenum resultierte nun ein deutliches Ja: Mit 113 Stimmen zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen hiess der Rat die Vorlage gut. </p><p>Dagegen stellte sich nur die SVP. SP und Grüne votierten dafür, weil der Nationalrat - anders als die Kommission - auf radikale Massnahmen beim Familiennachzug verzichtete. </p><p></p><p>Überarbeitete Version</p><p>Der Ständerat hatte den Gesetzesänderungen bereits 2013 zugestimmt. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Frühjahr 2014 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Vorlage zu überarbeiten. Kern bleibt indes die Integration, die nach dem Motto "Fordern und Fördern" mehr Bedeutung erhalten soll. </p><p>Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Das soll im Gesetz verankert werden, das neu Ausländer- und Integrationsgesetz heisst.</p><p></p><p>C-Ausweis nur für Integrierte</p><p>Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) soll nur noch erhalten, wer die Kriterien erfüllt. Der Bundesrat wollte dafür einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel einen C-Ausweis, haben aber keinen Anspruch darauf. </p><p>Einen Rechtsanspruch hat aber nach dem Ständerat auch der Nationalrat abgelehnt, mit 125 zu 65 Stimmen. Die Mehrheit befand, die Behörden müssten Spielraum haben, ein Automatismus sei nicht sinnvoll. SP, Grüne und Grünliberale argumentierten vergeblich, die Perspektive auf einen gesicherten Aufenthalt sei der beste Integrationstreiber. Zudem würde der Rechtsanspruch Willkür verhindern.</p><p></p><p>Integrationsvereinbarung</p><p>Die kantonalen Behörden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) berücksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, können sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.</p><p>Eine Verschärfung beschloss der Nationalrat beim Widerruf von C-Ausweisen. Bereits heute gibt es Gründe dafür. Dazu gehören der Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder der dauerhafte Bezug von Sozialhilfe - künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat. Der Nationalrat möchte darüber hinaus, dass die Behörden C-Ausweise widerrufen können, wenn eine Person nicht bereit ist, sich zu integrieren. </p><p></p><p>Hürden für Arbeit senken</p><p>Die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden soll auch über die Erwerbsarbeit gefördert werden. Deshalb wird die Sonderabgabe auf Löhnen abgeschafft. Heute müssen Betroffene zehn Prozent ihres Lohnes an den Bund abgeben, wenn sie erwerbstätig sind.</p><p>Für die Arbeitgeber wollen der Bundesrat und der Nationalrat ebenfalls Anreize setzen. Wer Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene anstellt, soll kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen müssen. Die Bewilligungspflicht soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden. </p><p>Nein sagte der Nationalrat allerdings zum Vorschlag des Bundesrats, dass Arbeitgeber einen Beitrag zur Integration leisten sollten, indem sie ausländische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen.</p><p></p><p>Familiennachzug erschweren</p><p>Besonders umstritten waren die Regeln zum Familiennachzug. Die vorberatende Kommission beantragte dem Rat eine radikale Massnahme: Vorläufig aufgenommene Personen sollten ihre Familie nicht mehr ins Land holen können. Dagegen stellten sich im Plenum neben der Linken auch die CVP sowie einige FDP-Vertreter. Der Nationalrat lehnte den Kommissionsantrag mit 104 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. </p><p>Vorläufig aufgenommene Personen behalten damit das Recht auf Familiennachzug. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte vor einem Verbot gewarnt. Der Vorschlag der Kommission sei schwer nachvollziehbar, sagte sie. Er sei unmenschlich, denn Frauen und Kinder würden damit Schleppern ausgeliefert.</p><p></p><p>Nicht bei Ergänzungsleistungen</p><p>Vorläufig aufgenommen werden Personen, die zum Beispiel wegen eines Krieges nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Sie dürfen gemäss geltendem Recht frühestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen. </p><p>Voraussetzung ist, dass eine genügend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Dabei soll es bleiben. Künftig soll der Familiennachzug allerdings auch jenen verwehrt werden, die Ergänzungsleistungen beziehen. Dem Nationalrat lagen etliche weitere Vorschläge für Verschärfungen vor, etwa ein Verbot des Familiennachzugs für Kurzaufenthalter. Die Anträge blieben aber chancenlos.</p><p></p><p>Keine Staatsaufgabe</p><p>Die SVP stellte sich gegen das Gesetz, weil aus ihrer Sicht Integration keine Staatsaufgabe ist, wie Andreas Glarner (SVP/AG) erklärte. Er warnte vor einer teuren "Integrationsindustrie". Bezahlen müssten die Gemeinden.</p><p>Die Befürworter des Gesetzes widersprachen. Es sei viel mehr mangelnde Integration, die später koste, argumentierten sie. Die Probleme sollten gelöst und nicht bewirtschaftet werden, befand Matthias Jauslin (FDP/AG) am Ende der Beratungen. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) sagte, die Grünen müssten mit diesen Beschlüssen einige Kröten schlucken. Die positiven Aspekte überwögen aber.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2016</b></p><p><b>Räte nähern sich beim Integrationsgesetz einer Einigung </b></p><p><b>(sda) Beim neuen Ausländer- und Integrationsgesetz ist eine Einigung in Sicht. Der Ständerat ist am Donnerstag in vielen Punkten dem Nationalrat gefolgt. Dabei hiess er auch eine umstrittene Verschärfung gut: Wer einen C-Ausweis hat, kann diesen wieder verlieren.</b></p><p>Mit den neuen Regeln wollen der Bundesrat und das Parlament die Integration fördern. Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält künftig nur noch, wer gut integriert ist. </p><p>Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.</p><p></p><p>Rückstufung möglich</p><p>Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Schon heute ist das möglich, zum Beispiel bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat. </p><p>Neu sollen die Behörden den C-Ausweis nun auch widerrufen beziehungsweise auf eine B-Ausweis zurückstufen können, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin nicht bereit ist, sich zu integrieren. Der Ständerat hat die vom Nationalrat eingebaute Bestimmung mit 27 zu 14 Stimmen gutgeheissen.</p><p></p><p>Sinnvoll bei "Integrationssabotage"</p><p>Die Ratslinke stellte sich vergeblich dagegen. Die Bestimmung sei unnötig, befand Hans Stöckli (SP/BE). Die Hürden für die Niederlassungsbewilligung würden ja erhöht. Wer nicht vollständig integriert sei, erhalte gar keinen C-Ausweis. </p><p>Stefan Engler (CVP/GR) widersprach. Die Bestimmung sei sinnvoll, falls jemand doch zu einer Niederlassungsbewilligung gekommen sei und sich dann als integrationsunwillig erweise. Sie sei für jene gedacht, die "Sabotage an der Integration betrieben, ohne kriminell geworden zu sein".</p><p></p><p>Wenig wirksames Instrument</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Bestimmung sei keine Katastrophe, aber sie sehe nur so aus, als ob sie ein hartes Instrument im Umgang mit Integrationsunwilligen wäre. Die Rückstufung zur Aufenthaltsbewilligung sei kompliziert, da die Betroffenen Beschwerde erheben könnten. </p><p>Ausserdem bringe das nicht viel. Was man den tun wolle, wenn die Person nur noch eine Aufenthaltsbewilligung habe und sich trotzdem immer noch nicht wunschgemäss verhalte, fragte Sommaruga. Sie gehe davon aus, dass die Kantone die Bestimmung kaum anwenden würden. Integrationsvereinbarungen seien das bessere Instrument.</p><p></p><p>Das Arbeiten erleichtern</p><p>Die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden soll auch über die Erwerbsarbeit gefördert werden. Das soll gleichzeitig dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend ergänzt.</p><p>Der Ständerat hiess die zusätzlichen Bestimmungen nun als Zweitrat gut. Diese beinhalten Anreize für Asylsuchende und für Arbeitgeber. Zum einen wird die Sonderabgabe auf den Löhnen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen müssen Arbeitgeber, die Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene anstellen, kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.</p><p></p><p>Keine Pflichten für Arbeitgeber</p><p>Die Arbeitgeber bei der Integration in die Pflicht nehmen will das Parlament dagegen nicht. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Bestimmung gestrichen, wonach sie ausländische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen sollten. </p><p>Umstritten ist nun noch, welche Personen überhaupt arbeiten dürfen. Der Bundesrat möchte Flüchtlingen, Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ermöglichen, in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit auszuüben.</p><p></p><p>Ständerat gegen Ausnahme</p><p>Der Nationalrat dagegen will einem Teil der vorläufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten - jenen nämlich, die vorläufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gründen nicht weggewiesen werden können. Arbeiten dürften nach seinem Willen nur jene, für welche die Wegweisung aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig oder wegen einer Gefährdung im Herkunftsland unzumutbar ist. </p><p>Der Ständerat hat diese Einschränkung mit 32 zu 5 Stimmen abgelehnt. Stefan Engler (CVP/GR) gab im Namen der Kommission zu bedenken, die Betroffenen trügen keine Schuld daran, dass die Rückführung nicht möglich sei. Sonst würden sie keine vorläufige Aufnahme erhalten.</p><p>Sommaruga stellte fest, es sei schlecht nachvollziehbar, weshalb der Nationalrat ausgerechnet für diese Personen eine Ausnahme schaffen wolle. Ausserdem wäre es ein Schuss ins eigene Knie. Erwerbstätig sein heisse ja, nicht Sozialhilfe zu beziehen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2016</b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich beim Integrationsgesetz </b></p><p><b>(sda) Das Parlament will der Integration von Ausländerinnen und Ausländern mehr Gewicht geben. Es hat das revidierte Ausländergesetz bereinigt, das neu Ausländer- und Integrationsgesetz heisst.</b></p><p><b>Am Montag hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>"Mit dieser Gesetzesänderung können wir einiges zur Integration ohnehin hier anwesender Personen tun, und damit auch zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials", sagte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE). "Wer integriert werden möchte, muss auch selber dazu beitragen", betonte FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG).</p><p></p><p>C-Ausweis nur für Integrierte</p><p>Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält künftig nur noch, wer gut integriert ist, also die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.</p><p>Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Das ist schon heute möglich, etwa bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.</p><p></p><p>Rückstufung möglich</p><p>Neu können die Behörden den C-Ausweis zudem widerrufen beziehungsweise durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen, wenn die Integrationskriterien nicht erfüllt sind. Diese Bestimmung baute das Parlament ein. Ein neues Gesuch um einen C-Ausweis könnte die betroffene Person frühestens nach fünf Jahren stellen.</p><p>Eine linke Minderheit hatte sich erfolglos für eine nur dreijährige Frist ausgesprochen. Damit wäre der Anreiz grösser, die offenbar notwendigen Integrationsleistungen zu erbringen, argumentierte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).</p><p></p><p>Integrationsvereinbarung</p><p>Die kantonalen Behörden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) berücksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, können sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.</p><p>Der Bundesrat wollte im Gegenzug zu den Verschärfungen einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Das lehnte das Parlament aber ab.</p><p></p><p>Arbeit statt Sozialhilfe</p><p>Fördern will es die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden indes über die Erwerbsarbeit. Das soll die Sozialhilfequote senken und gleichzeitig dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend ergänzt.</p><p>Zum einen wird die Sonderabgabe auf den Löhnen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen müssen Arbeitgeber, die Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge anstellen, kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.</p><p></p><p>Verzicht auf Ausnahme</p><p>Umstritten war zuletzt noch, welche Personen überhaupt arbeiten dürfen. Der Nationalrat wollte zunächst einem Teil der vorläufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten - jenen nämlich, die vorläufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gründen nicht weggewiesen werden können.</p><p>Am Montag folgte er jedoch dem Ständerat, der kein Verständnis gezeigt hatte für eine solche Ausnahme. Damit dürfen alle Flüchtlinge, Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn sie einen Arbeitgeber finden.</p><p></p><p>Keine Pflichten für Arbeitgeber</p><p>Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, bei der Integration die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Nach der Vernehmlassung schwächte er die Bestimmung ab: Die Arbeitnehmer sollten Ausländerinnen und Ausländer lediglich bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen. Das Parlament lehnte das jedoch ab.</p><p>Erschwert wird der Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen. Heute dürfen diese frühestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen. Voraussetzung ist, dass eine genügend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das gilt weiterhin. Künftig wird der Familiennachzug aber auch jenen verwehrt, die Ergänzungsleistungen beziehen.</p><p>Gegen das Gesetz stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht ist Integration keine Staatsaufgabe. Die Befürworter des Gesetzes wiesen auf die hohen Kosten hin, die mangelnde Integration verursache.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35