Ausländergesetz. Änderung. Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme
Details
- ID
- 20130031
- Title
- Ausländergesetz. Änderung. Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme
- Description
- Botschaft vom 8. März 2013 zur Änderung des Ausländergesetzes (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2013</b></p><p><b>Fluggesellschaften sollen keine Passagiere ohne gültige Reisedokumente befördern</b></p><p><b>Durch wirksamere Sanktionen gegen Luftverkehrsunternehmen sollen in Zukunft weniger ausländische Personen ohne gültige Reisedokumente in die Schweiz einreisen. Dies ist ein wichtiges Element in der Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes, die der Bundesrat heute verabschiedet hat. Sie enthält zudem Massnahmen, um die Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen zu verbessern.</b></p><p>Der Bundesrat will die Zahl der Personen senken, die ohne die notwendigen Reisedokumente in die Schweiz einreisen wollen. Der Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes verbessert die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Luftverkehrsunternehmen, die ausländische Personen ohne die erforderlichen Reisedokumente befördern und denen die Einreise verweigert werden muss. Die geänderten Bestimmungen kommen für Luftverkehrsunternehmen zur Anwendung, die Passagiere von Destinationen ausserhalb des Schengen-Raums an einen internationalen Flughafen der Schweiz befördern.</p><p></p><p><b>Verschiebung der Beweislast</b></p><p>Wie bereits heute muss das Luftverkehrsunternehmen auch in Zukunft kontrollieren, ob die Passagiere, die es befördert, über die notwendigen Dokumente zur Einreise verfügen. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten jedoch eine Verschiebung der Beweislast. Bisher mussten Behörden den Luftverkehrsunternehmen eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht beweisen, wenn Passagiere trotz Zollkontrollen im Ausland ohne gültige Reisedokumente in die Schweiz einreisten. Ein Beweis, der in der Praxis kaum zu erbringen war. Neu muss die Behörde lediglich noch beweisen, dass das Luftverkehrsunternehmen einen Passagier befördert hat, der nicht über die notwendigen Reisedokumente verfügt. </p><p>Der neue Vorschlag führt weiterhin diejenigen Konstellationen auf, in denen keine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Die Luftverkehrsunternehmen werden hingegen nicht wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht sanktioniert, wenn die Fälschung oder die Verfälschung des Reisedokuments nicht offensichtlich erkennbar ist oder wenn die für die Grenzkontrolle zuständigen Behörden die Einreise in die Schweiz trotz fehlender Reisedokumente bewilligen.</p><p>Die geänderten Bestimmungen vereinfachen die Umsetzung der Sanktionsbestimmungen und verstärken damit die präventive Wirkung der Sanktionen.</p><p></p><p><b>Automatische Abgleiche durch verbessertes Passagier-Informationssystem</b></p><p>Verbessert wird schliesslich auch das bestehende Passagier-Informationssystem (API-System) des Bundesamtes für Migration (BFM). Über dieses System übermitteln die Luftverkehrsunternehmen auf bestimmten Flugrouten Angaben zum Reiseweg und den Personalien der Passagiere unmittelbar nach dem Start elektronisch an die zuständigen Grenzkontrollbehörden. Die Grenzkontrollbehörden können die Daten künftig vollautomatisiert in den relevanten Datenbanken abfragen und sich so optimal auf eventuelle Risikopassagiere vorbereiten. Zudem werden gewisse Angaben zu den verwendeten Reisedokumenten und dem Reiseweg neu der Meldepflicht unterstellt, soweit die Luftverkehrsunternehmen in ihren Buchungssystemen über diese Daten verfügen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. März 2013 zur Änderung des Ausländergesetzes (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen, Informationssysteme)
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 12.06.2014 1 Zustimmung 20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 19.3.2014</b></p><p><b>Illegale Einwanderung - Ständerat befürwortet Sanktionen gegen Airlines </b></p><p><b>(sda) Airlines drohen künftig Bussen, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz fliegen. Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat Gesetzesänderungen gutgeheissen, mit welchen der Bundesrat die Airlines im Kampf gegen illegale Einwanderung stärker in die Pflicht nehmen will.</b></p><p>Schon heute dürfen Fluggesellschaften keine Passagiere in die Schweiz transportieren, die nicht über die nötigen Papiere verfügen. Nach Einführung der entsprechenden Strafnorm im Jahr 2008 eröffnete das Bundesamt für Migration 25 Strafverfahren gegen 13 Fluggesellschaften.</p><p>Die Verfahren, die 188 Passagiere betrafen, wurden jedoch allesamt eingestellt, weil sie wegen rechtlicher und praktischer Probleme nicht mit einer Verurteilung hätten abgeschlossen werden können. Seither wurden keine neuen Verfahren eröffnet.</p><p>Selbst in klaren Fällen könne mit der heutigen Regelung keine Busse ausgesprochen werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Zwischen 2010 und 2013 hätten die Flughafenbehörden jährlich rund 1000 Personen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigern müssen. In keinem Fall sei die Fluggesellschaft gebüsst worden.</p><p></p><p>Umkehr der Beweislast</p><p>Deshalb soll nun soll das Gesetz geändert werden. Bisher mussten die Schweizer Migrationsbehörden beweisen, dass eine Fluggesellschaft ihre Kontrollpflichten verletzt hat.</p><p>Künftig sollen die Behörden nur noch nachweisen müssen, dass das Unternehmen einen Passagier ohne nötige Papiere befördert hat. Kann die Airline nicht nachweisen, dass es alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, damit nur Personen mit Reisedokumenten befördert werden, muss es eine Busse bezahlen.</p><p>4000 Franken Busse pro Person</p><p>Der Ständerat hat entsprechende Änderungen des Ausländergesetzes mit 35 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Die Sanktionen verschärfte er noch etwas.</p><p>Fluggesellschaften, die ihre Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzen, sollen zwingend mit einer Busse von 4000 Franken pro beförderte Person bestraft werden. Der Bundesrat hatte eine "kann"-Formulierung vorgeschlagen. Bei schweren Fällen soll die Belastung 16'000 Franken pro Person betragen. Bei leichten Verstössen könnte von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen werden.</p><p></p><p>Passagier-Informationssystem</p><p>Weitere Gesetzesanpassungen betreffen das Informatiksystem für Passagier-Informationen. Das Bundesamt für Migration kann von Fluggesellschaften für ausgewählte Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten vor dem Abflug die Übermittlung von Passagierdaten verlangen. Bisher genügten jedoch die Rechtsgrundlagen nicht, um das dafür entwickelte Informatiksystem in der Praxis einzusetzen.</p><p>Über die Gesetzesänderung muss nun noch der Nationalrat darüber befinden.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat 12.06.2014</b></p><p><b>Illegale Einwanderung - Parlament gibt Bundesrat Sanktionsmöglichkeiten gegen Airlines </b></p><p><b>(sda) Fluggesellschaften können künftig gebüsst werden, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz fliegen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch die grosse Kammer entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen.</b></p><p><b>Der Entscheid fiel mit 135 zu 0 Stimmen bei 34 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p></p><p>Alle Verfahren eingestellt</p><p>Mit den Gesetzesänderungen kann der Bundesrat die Airlines im Kampf gegen illegale Einwanderung stärker in die Pflicht nehmen. Schon heute dürfen Fluggesellschaften keine Passagiere in die Schweiz transportieren, die nicht über die nötigen Papiere verfügen. Nach Einführung der entsprechenden Strafnorm im Jahr 2008 eröffnete das Bundesamt für Migration (BFM) 25 Strafverfahren gegen 13 Fluggesellschaften.</p><p>Die Verfahren, die 188 Passagiere betrafen, wurden jedoch allesamt eingestellt, weil sie wegen rechtlicher und praktischer Probleme nicht mit einer Verurteilung hätten abgeschlossen werden können. Seither wurden keine neuen Verfahren eröffnet.</p><p>Selbst in klaren Fällen könne mit der heutigen Regelung keine Busse ausgesprochen werden, wiederholte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat. "Die Strafbestimmungen waren bis anhin ungenügend."</p><p>Zwischen 2010 und 2013 hätten die Flughafenbehörden jährlich rund 1000 Personen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigern müssen. In keinem Fall sei die Fluggesellschaft gebüsst worden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:32