Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
Details
- ID
- 20130036
- Title
- Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
- Description
- Botschaft vom 8. Mai 2013 zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.05.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verabschiedet. </b></p><p><b>Der neue Artikel würde gemäss einem Auftrag der Bundesversammlung den Bund, die Kantone und die Gemeinden beauftragen, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer solchen Bestimmung ab, weil sie keinen praktischen Nutzen bringen würde.</b></p><p>In Erfüllung einer Motion aus dem Ständerat hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung durchgeführt. Gestützt auf die mehrheitlich ablehnenden Stellungnahmen beantragte er Ende 2011 dem Parlament, auf einen neuen Artikel zu verzichten. Das Parlament entschied jedoch anders und erhielt die Motion aufrecht. Mit der vorliegenden Botschaft wird sie nun erfüllt.</p><p>Die Grundversorgung hat für den geographischen und sozialen Zusammenhalt in der Schweiz eine zentrale Bedeutung. Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs sollen allen Bevölkerungsgruppen offenstehen. Betroffene Sachbereiche sind beispielsweise die Wasser- und Energieversorgung, der Personen- und Gütertransport, das Gesundheitswesen, das Fernmeldewesen und die Bildung.</p><p></p><p>Verfassungsartikel mit symbolischem Charakter</p><p>Der Bundesrat legt dem Parlament nun drei Varianten eines Verfassungsartikels vor, um die Motion zu erfüllen. Kern jeder Variante wäre die Verpflichtung aller staatlichen Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden -, sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen. Die Variante A enthält lediglich den Handlungsauftrag. Die Variante B formuliert zusätzlich eine explizite Definition des schwer fassbaren Begriffs "Grundversorgung" und zählt beispielhaft einige wichtige Sachbereiche auf. In der Variante C kommen inhaltliche Grundsätze hinzu. Diese bringen Erwartungen an die Qualität und den Preis der Güter und Dienstleistungen zum Ausdruck, sprechen aber auch die Finanzierungsproblematik an.</p><p>Allen Varianten ist gemeinsam, dass aus der neuen Bestimmung über die Grundversorgung keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden können. Vielmehr handelt es sich in jedem Fall um einen Verfassungsartikel mit symbolischem Charakter.</p><p></p><p>Haltung des Bundesrats</p><p>Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass auf eine solche Bestimmung verzichtet werden sollte. In keiner der Varianten können konkrete Regeln für die Grundversorgung festgeschrieben werden, da die erfassten Sachbereiche und die eingesetzten Regulierungsinstrumente zu unterschiedlich sind. Daher beantragt der Bundesrat dem Parlament keine der dargelegten Varianten. Sollte die Bundesversammlung dennoch eine solche Bestimmung schaffen wollen, würde er die Variante A vorziehen. Deren Beschränkung auf einen ganz knappen Grundsatz entspricht der zwangsläufig programmatischen Natur der Bestimmung.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 8. Mai 2013 zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Varianten A bis C – Bundesbeschluss über eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung
- Resolutions
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Date Council Text 25.09.2014 2 Beschluss nach Entwurf des Bundesrates; Gemäss Variante A. 11.03.2015 1 Nichteintreten. 03.06.2015 2 Festhalten (= Eintreten). 08.09.2015 1 Nichteintreten.
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Service public - Nationalrat gegen Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung </b></p><p><b>(sda) In der Bundesverfassung soll kein neuer Grundsatz zum Service public verankert werden. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten. Der Ständerat hatte dem neuen Artikel zugestimmt.</b></p><p>Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 101 zu 85 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Gegner aus den Reihen der SVP, FDP, BDP und GLP versicherten, die Grundversorgung sei auch ihnen wichtig. Die geplante Verfassungsbestimmung sei aber überflüssig.</p><p>Post und der öffentlicher Verkehr funktionierten, das Stimmvolk sollte nicht für eine rein symbolische Verfassungsänderung bemüht werden, hiess es im Rat. Beat Walti (FDP/ZH) sprach von einem "Bluff für die Galerie".</p><p></p><p>Bröckelnde Solidarität</p><p>Mit den Gegnern stimmte auch ein Teil der CVP. Die CVP-Fraktion hatte sich für den Artikel ausgesprochen, zusammen mit SP und Grünen. Die Befürworter argumentierten, es gehe um ein Bekenntnis zur Grundversorgung und zu den Randregionen - "ausserhalb der Profitlogik", wie es Regula Rytz (Grüne/BE) ausdrückte.</p><p>Würden die Preise für öffentliche Dienste rein betriebswirtschaftlich berechnet, wäre die Beförderung eines Briefes von Zürich nach Meiringen teurer als von Zürich nach Bern, gab sie zu bedenken. Der Grundversorgung gelte es Sorge zu tragen. Viola Amherd (CVP/VS) erklärte, es gehe um die nationale Kohäsion. Die Solidarität drohe zu bröckeln, dem könne ein neuer Verfassungsartikel etwas entgegensetzen.</p><p></p><p>Ständerat für schlanke Variante</p><p>Dies überzeugte die Mehrheit im Nationalrat aber nicht. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der sich für den Artikel ausgesprochen hatte. Umstritten war jedoch auch in der kleinen Kammer, was darin genau stehen sollte. Mit Stichentscheid seines Präsidenten wählte der Ständerat die schlankste Variante. Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission wollte dagegen eine umfassendere Bestimmung.</p><p>Bereits heute wird die Grundversorgung in der Verfassung erwähnt. In Artikel 43a steht, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen müssen. Nach dem Willen des Ständerates soll ein einziger Satz dazukommen: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein." Die Nationalratskommission wollte darüber hinaus definieren, was unter "Grundversorgung" zu verstehen ist.</p><p></p><p>Dauerhaft verfügbar und erschwinglich</p><p>In der Verfassung sollte demnach verankert werden, dass die Grundversorgung die Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs umfasst. Diese sollten in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung dauerhaft verfügbar und erschwinglich sein. Explizit festhalten wollte die Kommission indes, dass aus diesen Bestimmungen keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abzuleiten wären.</p><p>Das Parlament selbst hatte zusätzliche Bestimmungen zur Grundversorgung verlangt. Vor über zehn Jahren hatte es einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Der Bundesrat sieht keinen Nutzen darin, erfüllte aber den Auftrag und legte drei Varianten vor.</p><p>Initiative der Konsumentenzeitschriften</p><p>Sollte das Parlament am Ende einem neuen Verfassungsartikel doch noch zustimmen, hätte das Volk das letzte Wort. Die Befürworter sehen eine solche Verfassungsbestimmung auch als Gegenvorschlag zur Initiative "Pro Service public", wenngleich dies formell nicht zutrifft. Die Initiative sollte nicht unterschätzt werden, warnten mehrere Redner im Nationalrat.</p><p>Die Konsumentenzeitschriften "K-Tipp", "Saldo", "Bon à Savoir" und "Spendere Meglio" wollen mit dem Volksbegehren erreichen, dass Post, Swisscom oder SBB der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten.</p><p></p><p>Grundsätze für Post und SBB</p><p>Die Initianten fordern neue Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Bund kontrolliert werden oder einen Auftrag zur Grundversorgung haben. Diese sollen nicht nach Gewinn streben dürfen und auf Quersubventionierungen verzichten müssen. Die Löhne der Mitarbeitenden sollen nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.</p><p>Die Gegner der Initiative befürchten, diese könnte das Gegenteil dessen bewirken, was die Initianten beabsichtigen, nämlich den Service public gefährden. Bei einem Ja würde die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Betriebe geschwächt, warnen sie.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2015</b></p><p><b>Service public - Ständerat beharrt auf Verfassungsartikel zur Grundversorgung </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat bleibt dabei: In der Bundesverfassung soll ein neuer Grundsatz zum Service public verankert werden. Die kleine Kammer hat am Mittwoch beschlossen, an ihrem früheren Entscheid festzuhalten.</b></p><p>Der Nationalrat ist gegen einen solchen Verfassungsartikel. Er hat es in der Frühjahrssession abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Die Gegner aus den Reihen der bürgerlichen Parteien versichern, die Grundversorgung sei auch ihnen wichtig. Die geplante Verfassungsbestimmung sei aber überflüssig, die Post und der öffentliche Verkehr funktionierten.</p><p>Die Befürworter sehen darin ein Bekenntnis zur Grundversorgung und zu den Randregionen. Im Ständerat setzten sie sich erneut durch, mit 24 zu 18 Stimmen. "Der Verfassungsartikel hilft jenen Gebieten, die am Ende des Feldes radeln", sagte Markus Stadler (GLP/UR). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Bleibt er beim Nein, ist die Vorlage vom Tisch. Sollte das Parlament dem neuen Verfassungsartikel am Ende zustimmen, hätte das Volk das letzte Wort.</p><p></p><p>Schlanke oder umfassende Bestimmung</p><p>Umstritten ist nicht nur, ob es den Artikel braucht. Auch über den Inhalt herrscht keine Einigkeit. Der Ständerat hatte sich bei den ersten Beratungen mit Stichentscheid seines Präsidenten für die schlankste Variante ausgesprochen. Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission wollte dagegen eine umfassendere Bestimmung.</p><p>Bereits heute wird die Grundversorgung in der Verfassung erwähnt. In Artikel 43a steht, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen müssen. Nach dem Willen des Ständerates soll ein einziger Satz dazukommen: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein."</p><p></p><p>Verfügbar und erschwinglich</p><p>Die Nationalratskommission wollte darüber hinaus definieren, was unter "Grundversorgung" zu verstehen ist. In der Verfassung sollte demnach verankert werden, dass die Grundversorgung die Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs umfasst. Diese sollten in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung dauerhaft verfügbar und erschwinglich sein.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2015</b></p><p><b>Nationalrat versenkt neuen Grundversorgungsartikel </b></p><p><b>(sda) In der Bundesverfassung werden keine neuen Bestimmungen zur Grundversorgung verankert. Der Nationalrat hat sich am Dienstag zum zweiten Mal gegen die geplante Änderung ausgesprochen. Diese ist damit vom Tisch.</b></p><p>Mit 110 zu 75 Stimmen beschloss der Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Für den Verfassungsartikel votierten SP, Grüne und ein Teil der CVP. Ihnen ging es um ein Bekenntnis zur Grundversorgung und zu den Randregionen. Der Service public gerate im Zuge von Sparmassnahmen zunehmend unter Druck, gab Edith Graf-Litscher (SP/TG) zu bedenken.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner versicherten, die Grundversorgung sei auch ihnen wichtig. Die geplante Verfassungsbestimmung sei aber überflüssig. Post und der öffentlicher Verkehr funktionierten, das Stimmvolk sollte nicht für eine rein symbolische Verfassungsänderung bemüht werden.</p><p>Wenn es nicht nötig sei, neue Bestimmungen zu erlassen, sei es nötig, keine zu erlassen, sagte Hans Killer (SVP/AG). Kurt Fluri (FDP/SO) stellte fest, die Bundesverfassung sei keine "Zeichensammlung", sollte also nicht dazu benutzt werden, Zeichen zu setzen.</p><p></p><p>Ausreichende Grundversorgung</p><p>Umstritten war im Parlament im Laufe der Beratungen nicht nur, ob es den Artikel braucht. Auch über den Inhalt herrschte keine Einigkeit. Der Ständerat hatte sich mit Stichentscheid seines Präsidenten für die schlankste Variante ausgesprochen. Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission favorisierte dagegen ursprünglich eine umfassendere Bestimmung.</p><p>Bereits heute wird die Grundversorgung in der Verfassung erwähnt. In Artikel 43a steht, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen müssen. Nach dem Willen des Ständerates sollte ein einziger Satz dazukommen: "Bund und Kantone setzen sich für eine ausreichende, allen zugängliche Grundversorgung ein."</p><p></p><p>Verfügbar und erschwinglich</p><p>Die Nationalratskommission wollte darüber hinaus definieren, was unter "Grundversorgung" zu verstehen ist. In der Verfassung sollte demnach verankert werden, dass die Grundversorgung die Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs umfasst. Diese sollten in allen Landesgegenden und für die gesamte Bevölkerung dauerhaft verfügbar und erschwinglich sein.</p><p>Das Parlament selbst hatte zusätzliche Bestimmungen zur Grundversorgung verlangt. Vor über zehn Jahren hatte es einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Der Bundesrat sah keinen Nutzen darin, erfüllte aber den Auftrag und legte verschiedene Varianten vor.</p><p></p><p>Initiative der Konsumentenzeitschriften</p><p>Die Befürworter hätten die geplante Verfassungsänderung auch als Gegenvorschlag zur Initiative "Pro Service public" gesehen, wenngleich formell kein Zusammenhang bestanden hätte. Die Konsumentenzeitschriften "K-Tipp", "Saldo", "Bon à Savoir" und "Spendere Meglio" wollen mit dem Volksbegehren erreichen, dass Post, Swisscom oder SBB der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten.</p><p>Die Initianten fordern neue Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Bund kontrolliert werden oder einen Auftrag zur Grundversorgung haben. Diese sollen nicht nach Gewinn streben dürfen und auf Quersubventionierungen verzichten müssen. Die Löhne der Mitarbeitenden sollen nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:29