Bundesgesetz über die Weiterbildung

Details

ID
20130038
Title
Bundesgesetz über die Weiterbildung
Description
Botschaft vom 15. Mai 2013 zum Bundesgesetz über die Weiterbildung
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.05.2013</b></p><p>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft und den Entwurf zu einem Weiterbildungsgesetz verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Das Gesetz setzt den Verfassungsauftrag zur Weiterbildung um, ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. Ziel ist es, die Qualität der Weiterbildungsangebote zu verbessern und mit der Regelung und Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener einen Beitrag zur Stärkung des lebenslangen Lernens zu leisten.</p><p></p><p>Die Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 legen die Basis für einen kohärenten Bildungsraum Schweiz. Dabei wurde in Artikel 64a der Bundesverfassung neu die Weiterbildung aufgenommen und damit deren Bedeutung für den Bildungsraum in der Verfassung verankert. Der Bund erhält in der Verfassung den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Der Gesetzesentwurf setzt diesen Auftrag um.</p><p>Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Im Gesetzesentwurf werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Diese richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt der Gesetzesentwurf einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes fest.</p><p>Ebenfalls im Weiterbildungsgesetz geregelt wird die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Der Gesetzesentwurf hat zum Ziel, die Koordination der bestehenden Massnahmen zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und überdies dem Bund die Möglichkeit einzuräumen, den Kantonen gezielt Beiträge für Massnahmen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener auszurichten. Personen mit fehlenden Grundkompetenzen sollen praxisnah vermittelte, grundlegende Kompetenzen in Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik oder Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien erwerben können, was ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt verbessert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Mai 2013 zum Bundesgesetz über die Weiterbildung
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.12.2013 1 Diskussion
    11.12.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    05.03.2014 2 Abweichung
    18.03.2014 1 Abweichung
    05.06.2014 2 Abweichung
    12.06.2014 1 Zustimmung
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 05.03.2014</b></p><p><b>Ständerat sieht Arbeitgeber bei Weiterbildung in der Verantwortung </b></p><p><b>Auch kleine Kammer stimmt neuem Rahmengesetz zu</b></p><p><b>(sda) Anders als der Nationalrat sieht der Ständerat die Arbeitgeber bei der Weiterbildung in der Verantwortung: Diese sollen die Weiterbildung der Angestellten begünstigen müssen. Es ist nicht die einzige Differenz, die sich beim Weiterbildungsgesetzes zwischen den Räten ergab.</b></p><p>Die kleine Kammer befasste sich am Mittwoch mit der Vorlage, mit der die im Mai 2006 an der Urne angenommen Bildungsverfassung umgesetzt werden soll. Der Entwurf des Bundesrats folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben soll.</p><p>Bund und Kantone sollen nicht direkt in die Weiterbildung eingreifen, sondern die Rahmenbedingungen verbessern und Grundsätze festlegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Laut Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD) fallen für den Bund Zusatzkosten von rund 2 Millionen Franken pro Jahr an.</p><p></p><p>Umstrittene Informationsangebote </p><p>An den Grundsätzen will die Mehrheit beider Räte nichts ändern. Im Detail hatte der Nationalrat in der Wintersession aber einige Änderungen vorgenommen. Bei den Zielen ergänzte er etwa, dass mit Weiterbildung die Arbeitsmarktfähigkeit gering qualifizierter Personen verbessern soll. Zudem sprach er sich für kostenlose Informationsangebote zur Weiterbildung aus.</p><p>Diese hat der Ständerat jedoch wieder aus der Vorlage gekippt. Vorbehalte hatte er insbesondere dagegen, dass der Bund damit in die Kompetenz der Kantone eingreifen würde, ohne diese in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen zu haben. Auch die Projektförderung, die der Nationalrat in die Vorlage aufgenommen hatte, strich die kleine Kammer wieder.</p><p></p><p>Keine neuen Ansprüche </p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat unterstützt sie aber den Vorschlag des Bundesrats, dass öffentliche und private Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begünstigen sollen. Der Nationalrat hatte sich dagegen ausgesprochen, die Patrons in die Verantwortung zu nehmen.</p><p>Im Ständerat setzte sich Peter Föhn (SVP/SZ) dagegen zur Wehr: Weiterbildung sei keine staatliche Aufgabe, zudem sei die Situation von Branche zu Branche unterschiedlich. Die Bestimmung sei auch unnötig, sagte Föhn: Schon heute würden die meisten Arbeitnehmenden, die eine Weiterbildung absolvierten, von ihren Arbeitgebern unterstützt.</p><p>Joachim Eder (FDP/ZG) erinnerte daran, dass Arbeitnehmer aus der Bestimmung keinen Anspruch gegenüber den Arbeitgebern ableiten können. Es handle sich vielmehr um einen Appell, sagte er. Mit 33 zu 7 Stimmen hielt der Ständerat schliesslich am Vorschlag des Bundesrates fest.</p><p></p><p>Wiedereinstieg erleichtern </p><p>Er nahm auch einen von Anita Fetz (SP/BS) eingebrachten Zusatz auf, mit der Weiterbildung den Wiedereinstiegs in Berufsleben zu erleichtern. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, nicht aber der berufliche Wiedereinstieg von tausenden von Frauen unterstützt werden solle, sagte Fetz.</p><p>Eine weitere Differenz ergab sich bei der Vorschrift, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote den Wettbewerb nicht beeinträchtigen dürfen. Der Nationalrat verlangte, dass solche Weiterbildungen zu Marktpreisen angeboten werden müssen, falls sie mit privaten Angeboten im Wettbewerb stehen. Das lehnte die kleine Kammer ab.</p><p>Beim einzigen neuen Fördertatbestand, der Bekämpfung des Illetrismus, sind sich die beiden Kammern jedoch einig. Gemäss Entwurf gehören zu den Grundkompetenzen Erwachsener neben dem Lesen und Schreiben die Alltagsmathematik sowie die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien.</p><p>Stillschweigend übernahm der Ständerat die Ergänzung, dass auch die mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache dazu gehören soll. Für die Förderung dieser Grundkompetenzen kann der Bund Beiträge an die Kantone ausrichten.</p><p></p><p>Keine Mehrheit für Weiterbildungstage</p><p>Auch der bereits vom Nationalrat verworfene bezahlte Weiterbildungsurlaub kam wieder aufs Tapet. Die Linke zeigte sich in der kleinen Kammer bescheidener und stellte nicht eine Woche pro Jahr, sondern lediglich drei Tage zur Diskussion.</p><p>In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen seien Weiterbildungstage die Regel, sagte Roberto Zanetti (SP/SO). Bildungsminister Johann Schneider-Ammann rief dazu aus, solche Abmachungen in der Kompetenz der Sozialpartner zu belassen. Der Ständerat lehnte den Antrag deutlich mit 28 zu 12 Stimmen ab.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das Weiterbildungsgesetz mit 36 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2014</b></p><p><b>Weiterbildung: Nationalrat entlässt Arbeitgeber aus Verantwortung</b></p><p><b>(sda) Die eidgenössischen Räte sind sich beim Weiterbildungsgesetz noch nicht einig geworden. Auch bei der zweiten Beratung im Nationalrat am Dienstag gab die Rolle der Arbeitgeber zu reden. Die Mehrheit wollte diese bei der Weiterbildung nach wie vor nicht in die Verantwortung nehmen.</b></p><p>Anders als der Ständerat lehnte der Nationalrat die Formulierung ab, dass öffentliche und private Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zumindest begünstigen müssten. Bildungsminister Johann Schneider-Ammann hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass damit keine neuen Ansprüche geschaffen würden.</p><p>Auch Jean-François Steierts (SP/FR) Appell, dass damit etwas gegen die Trittbrettfahrer unter den Arbeitgebern unternommen werde, blieb bei der Mehrheit ungehört. Diese stimmte Peter Schilligers (FDP/LU) liberaler Version zu. Er hatte daran erinnert, dass die Wirtschaft schon heute ohne gesetzliche Verpflichtung einen grossen Beitrag zur Weiterbildung leiste.</p><p></p><p>Besorgte Hochschulen</p><p>Auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Angeboten blieb der Nationalrat mit Stichentscheid des Präsidenten bei seiner Version. Diese sieht vor, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen dürfen, wenn sie zu Marktpreisen angeboten werden.</p><p>Ständerat und Bundesrat möchten Konkurrenz generell verhindern. Dies hatte Universitäten und Fachhochschulen auf den Plan gerufen, die einen Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Anbietern - oft ausländischen Universitäten - befürchten. Die Sorge sei unbegründet, weil Weiterbildung zu deren Leistungsauftrag gehöre, sagte Schneider-Ammann zwar. Er konnte aber nicht garantieren, dass den Hochschulen kein gerichtliches Verbot ihrer Angebote drohen würde.</p><p>Die bei der ersten Beratung eingefügten kostenlosen Beratungs- und Informationsangebote strich der Nationalrat wieder aus dem Gesetz. Das Weiterbildungsangebot sei derart breit, dass staatliche Stellen gar keinen Überblick haben könnten, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).</p><p></p><p>Keine Projekt-Beiträge</p><p>Auch bei den Beiträgen des Bundes für Projektförderung folgte der Nationalrat dem Ständerat und strich diese wieder aus dem Gesetz. Schilliger hatte vor neuen Subventionstatbeständen gewarnt, während Vertreter der Linken daran erinnerten, dass es dabei vor allem um die Bekämpfung des Illetrismus gehe.</p><p>Die regelmässige Überprüfung von Beiträgen an Weiterbildungs-Organisationen strich der Nationalrat ebenfalls wieder aus dem Gesetz. Dieses geht nun zurück an den Ständerat.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 05.06.2014</b></p><p><b>Räte uneinig über die Rolle der Arbeitgeber bei der Weiterbildung </b></p><p><b>(sda) Beim neuen Weiterbildungsgesetz sind sich die Räte noch nicht einig geworden. Der Ständerat besteht darauf, Arbeitgeber bei der Weiterbildung in die Pflicht zu nehmen. Die umstrittene Bestimmung ist allerdings programmatischer Natur, neue Leistungspflichten werden damit nicht begründet.</b></p><p></p><p>Trotzdem hat sie der Nationalrat aus dem Gesetz gestrichen. Im Rat hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Wirtschaft ohne gesetzliche Verpflichtung schon heute einen grossen Beitrag zur Weiterbildung leiste.</p><p>Es sei problematisch, wenn der Staat Weiterbildung verordne, sagte Roland Eberle (SVP/TG) am Donnerstag im Ständerat. Er habe gute Rahmenbedingungen zu schaffen, sich aber nicht in die Art und Weise einzumischen, wie Weiterbildung durchgeführt werde. Zudem sei die fragliche Bestimmung unklar und führe daher zu Rechtsunsicherheit.</p><p>Wenn sich die Unternehmen bereits an der Weiterbildung beteiligten, sei die neue Bestimmung ohnehin unproblematisch, sagte Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD). Die Bestimmung widerspiegle die Kaskade der Verantwortung für die Weiterbildung vom Individuum über die Arbeitgeber zum Staat. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.</p><p></p><p>Gleich lange Spiesse </p><p>Weiterhin uneinig sind sich die Räte auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Angeboten. Der Nationalrat verlangt, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote zu Marktpreisen angeboten werden, wenn sie in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen.</p><p>Der Ständerat wollte bisher Konkurrenz generell verhindern. Dies hatte die Schweizer Universitäten und Fachhochschulen auf den Plan gerufen, die sich gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt sahen.</p><p>Auf Antrag seiner Bildungskommission ist der Ständerat nun auf eine Formulierung umgeschwenkt, mit welcher weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.</p><p>Eingelenkt hat die kleine Kammer im Bereich der Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt sowie den hochschulpolitischen Organen sollen gesetzlich verankert werden.</p><p></p><p>Umsetzung der Bildungsverfassung</p><p>Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben und der Staat nur subsidiär zum Zug kommen soll.</p><p>Die Rolle von Bund und Kantonen ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Grundsätze festzulegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Die Zusatzkosten betragen rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Stossrichtung sind die Räte bisher treu geblieben.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat 12.06.2014</b></p><p><b>Letzte Differenzen zum Weiterbildungsgesetz ausgeräumt </b></p><p><b>Rahmengesetz legt Grundsätzliches fest - Kaum neue Subventionen</b></p><p><b>(sda) Im Mai 2006 haben Volk und Stände die neue Bildungsverfassung angenommen. Acht Jahre später ist das Gesetz, das die Grundsätze der Weiterbildung festlegt, unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzten Differenzen bereinigt.</b></p><p>Bis zuletzt umstritten war, welche Rolle den Arbeitgebern zukommen soll. Der Nationalrat wollte diesen zunächst keinerlei Verantwortung für die Weiterbildung übertragen. Der Ständerat beharrte jedoch auf einer Bestimmung, wonach Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen sollen.</p><p>Dem hat sich der Nationalrat nun angeschlossen. Eine rechts-bürgerliche Minderheit leistete bis zuletzt Widerstand, obwohl der umstrittene Artikel rein programmatischer Natur ist und keine neuen Leistungspflichten begründet. Peter Schilliger (FDP/LU) befürchtete, dass die Arbeitnehmerorganisationen trotzdem Ansprüche daraus ableiten könnten.</p><p>Zudem bestehe das Risiko, dass ein Gericht eines Tages trotzdem Pflichten für Arbeitnehmer begründen könnte. Auch Peter Keller (SVP/NW) sprach von einem "juristischen Experimentierfeld". Er erinnerte daran, dass der Schweizer Weiterbildungsmarkt funktioniere und die Verantwortung für die Weiterbildung nach wie vor bei den Arbeitnehmende liege. Der Nationalrat hiess die Bestimmung jedoch mit 119 zu 66 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Weiterbildungsangeboten. Er übernahm den Kompromissvorschlag, mit welchem weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.</p>
Updated
09.04.2025 00:29

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