Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten. Abkommen mit der EU

Details

ID
20130044
Title
Zusammenarbeit bei der Anwendung von Wettbewerbsrechten. Abkommen mit der EU
Description
Botschaft vom 22. Mai 2013 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.05.2013</b></p><p>Der Bundesrat hat am 22. Mai 2013 die Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts verabschiedet und zur Beratung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Mit diesem Abkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU gestärkt werden.</p><p>Das Abkommen wurde am 17. Mai 2013 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in Brüssel unterzeichnet (vgl. Medienmitteilung vom 17. Mai 2013). Die Botschaft zum Abkommen wurde nun zur Beratung ans Parlament weitergeleitet. Der Bundesrat hatte das Verhandlungsmandat am 18. August 2010 genehmigt. Die Verhandlungen dauerten von März 2011 bis April 2012.</p><p>Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU und trägt so zu einem wirksameren Vollzug der jeweiligen nationalen Wettbewerbsgesetze bei. Es stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Wettbewerbsbestimmungen der beiden Vertragsparteien und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus. Die Vertragsparteien wenden weiterhin ihre nationalen Gesetzgebungen an. Dank des Abkommens haben die Wettbewerbsbehörden bei grenzüberschreitenden wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen nun leichter Zugang zu Beweismitteln. Gleichzeitig wird aber an den im bestehenden Wettbewerbsrecht vorgesehenen Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen festgehalten, insbesondere was die Vertraulichkeit und die restriktive Verwendung von Informationen anbelangt. Gemäss dem Abkommen steht es zudem im freien Ermessen der jeweiligen Behörde, auf ein Ersuchen der Behörde der anderen Vertragspartei einzutreten oder nicht. Aufgrund der zunehmenden Integration der Weltwirtschaft kommen grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Verhaltensweisen immer häufiger vor. Angesichts der starken Verflechtung zwischen den Volkswirtschaften der Schweiz und der EU-Mitgliedsstaaten wird dieses Zusammenarbeitsabkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs beitragen. Dies liegt im Interesse beider Vertragsparteien.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Mai 2013 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts und über die Umsetzung (Änderung des Kartellgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.06.2014 2 Abweichung
    12.06.2014 1 Zustimmung
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 25.09.2013</b></p><p><b>Nationalrat für bessere Zusammenarbeit mit EU-Wettbewerbsbehörden</b></p><p><b>(sda) Die Wettbewerbskommission (WEKO) der Schweiz soll besser mit der europäischen Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten können. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Abkommen mit der EU gutgeheissen. Der Vertrag betrifft nur die Verfahren, nicht den Inhalt des Kartellrechts.</b></p><p>Der Nationalrat hiess die Vorlage mit 128 zu 44 Stimmen bei fünf Enthaltungen gut, gegen den Willen der SVP. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. In der EU muss das Abkommen vom EU-Parlament gutgeheissen werden.</p><p>Heute arbeiten die Wettbewerbsbehörden nur informell zusammen. Diese mangelnde Zusammenarbeit sei ein Nachteil, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) im Namen der vorberatenden Wirtschaftskommission. Der Zugang zu Beweismitteln sei erschwert, es komme zu Doppelspurigkeiten und Entscheide zu ähnlichen Fällen mangle es an Kohärenz.</p><p></p><p>Schädliche Praktiken bekämpfen</p><p>Durch die stärkere Zusammenarbeit könnten schädliche Praktiken vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften besser bekämpft werden. "Die Unternehmen sind bestens vernetzt, also müssen sich auch die Behörden besser vernetzen", sagte sie. Das nütze der Wirtschaft, aber auch den Konsumenten.</p><p>Das Abkommen erstreckt sich nur auf die Verfahren, es führt nicht zu einer Harmonisierung des Wettbewerbsrechts. Die Zusammenarbeit ist auch nicht zwingend, sondern geschieht auf freiwilliger Basis von Fall zu Fall.</p><p>Die Schweizer Wettbewerbsbehörde war in den vergangenen Jahren mehrere Male mit Fällen von grenzüberschreitenden Kartellen konfrontiert, bei denen die vorgeschlagene Zusammenarbeit die Arbeit wirksamer gemacht hätte, wie der Bundesrat in der Botschaft schrieb.</p><p>Als Paradebeispiel der heutigen beschränkten Zusammenarbeit gilt der Libor-Fall, bei dem Banken durch Absprachen den Referenzzinssatz manipuliert hatten. In der Schweiz und in der EU laufen dazu eigene Untersuchungen, Beweismittel dürfen aber nicht ausgetauscht werden. Mit dem Abkommen wäre laut Birrer-Heimo eine Koordination möglich.</p><p></p><p>SVP meldet Bedenken an</p><p>Die SVP hatte nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Sie meldete Bedenken wegen fehlender Rechtsschutzgarantien für Schweizer Firmen an. Da für Firmen im Visier der WEKO die Unschuldsvermutung gelte, dürften Unterlagen, die auch Geschäftsgeheimnisse enthalten könnten, nicht an ausländische Behörden geliefert werden, sagte Jean-François Rime (SVP/FR).</p><p>Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz hält die SVP für lückenhaft. Es gebe auch keine Garantie dafür, dass Informationen nicht gegen Personen verwendet würden, etwa Angestellte der kontrollierten Firmen. Und es sei zu befürchten, dass die Schweiz gegenüber der EU einmal mehr untendurch müsse.</p><p>Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann hielt dagegen, dass bei der Beschaffung und Verwendung der Informationen der Rechtsschutz sichergestellt sei. Die Weitergabe von Daten sei ausdrücklich ausgeschlossen. Nur die EU-Kommission - sie ist zuständig für Wettbewerbsverletzungen - dürfe die übermittelten Daten verwenden.</p><p>Die anderen Fraktionen unterstützten das Abkommen. Ruedi Noser (FDP/ZH) plädierte aber für ergänzende Bestimmungen zum Austausch von Informationen im revidierten Kartellgesetz, das das Parlament derzeit berät. Damit könnten Bedenken der SVP-Minderheit aufgenommen werden, etwa in Sachen Datenschutz und Widerspruchsrecht.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.06.2014</b></p><p><b>Wettbewerbsabkommen mit EU genehmigt</b></p><p>(sda) Der Ständerat hat beschlossen, die Zusammenarbeit der WEKO mit der EU-Wettbewerbsbehörde zu stärken. Einstimmig genehmigte er ein Abkommen mit der EU, mit dem grenzüberschreitende Wettbewerbsverfahren erleichtert werden sollen.</p><p>Um den Rechtsschutz der Betroffenen zu stärken, fügte er eine Bestimmung ins Kartellgesetz ein. Diese legt fest, unter welchen Bedingungen Informationen an die EU-Wettbewerbsbehörde herausgegeben werden dürfen. Insbesondere müssen die Unternehmen vorab über die Datenherausgabe informiert werden. Die Daten dürfen nicht in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren verwendet werden.</p>
Updated
09.04.2025 00:26

Back to List