Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung

Details

ID
20130048
Title
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
Description
Botschaft vom 29. Mai 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
InitialSituation
<p>Botschaft vom 29. Mai 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)</p><p><a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/4975.pdf">BBl 2013 4975</a></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Der Bundesrat hat den Entwurf zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes mit Botschaft vom 29.05.2013 ans Parlament überwiesen. </p><p></p><p>Schwerpunkt der Vorlage ist die Ablösung der bisherigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für Radio und Fernsehen, die nicht mehr an der Existenz eines Empfangsgerätes anknüpft. Die Abgabe soll grundsätzlich von jedem Haushalt und Unternehmen entrichtet werden - mit folgenden Ausnahmen:</p><p>Keine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen gemäss Entwurf nach wie vor Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beziehen. Auch kleine Unternehmen sollen künftig keinen Beitrag an den Service public leisten müssen. Damit wären rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Denn der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken auszunehmen. </p><p>Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind. </p><p>Zur Erhebung der Abgabe der Haushalte wird eine private Organisation (Erhebungsstelle) beauftragt. Sie erhält die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Die Abgabe der Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. </p><p>Die bisherigen Erträge sollen gleich bleiben (Ertragsneutralität). Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen voraussichtlich weniger. </p><p>Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute ermöglichen auch multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unveränderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public). (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2013)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.06.2014 2 Abweichung
    11.09.2014 1 Abweichung
    16.09.2014 2 Zustimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat </b>behandelte das Geschäft als Erstrat in einer fast siebenstündigen Debatte. Es lagen ein Nichteintretensantrag sowie zwei Rückweisungsanträge vor. Eine Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, stellte einen Nichteintretensantrag mit der Begründung, dass hier am Volk vorbei eine neue Mediensteuer eingeführt werde, welche verfassungswidrig sei. Künftig würden Personen ohne Radio- und Fernsehgeräte gezwungen, eine Mediensteuer zu entrichten. Mit dem Rückweisungsantrag verlangte die Kommissionsminderheit vom Bundesrat eine Botschaft zur genauen Definition des Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen. Zudem sollte das Volk über eine verfassungsrechtliche Grundlage für eine "neue Mediensteuer" abstimmen können. Jürg Grossen (GL, BE) verlangte mit seinem Rückweisungsantrag, die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen direkt über den Bundeshaushalt vorzusehen, weil die vorgesehene Gebühr faktisch eine Steuer sei. Der Nichteintretensantrag sowie die zwei Rückweisungsanträge wurden deutlich abgelehnt.</p><p>Bei der Detailberatung stellte die Kommissionsminderheit über ein Dutzend Anträge, die jedoch keinen Erfolg hatten. </p><p>Die Frage, ob Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten von der Abgabe befreit werden könnten, führte zu einer breiten Diskussion. Nach Ansicht von Mitgliedern der SVP- und der Grünen Fraktion sollten Haushalte, welche tatsächlich keinen Fernseh- und Radioempfang hätten, auch nichts bezahlen müssen. Der Mehrheit ging diese Forderung jedoch zu weit. Der Kontrollaufwand stünde in keinem Verhältnis zu den Effizienzgewinnen des Systemwechsels, wurde argumentiert. Weniger als 1 Prozent der Haushalte habe keine Empfangsgeräte und es gäbe auch kaum ein Unternehmen, das nicht über einen Internetanschluss oder einen Firmenwagen mit Autoradio verfüge. </p><p>Als Mittelweg stimmte der Nationalrat einem Antrag von Kurt Fluri (RL, SO) zu. Haushalte ohne Empfangsmöglichkeiten sollten bis fünf Jahre nach der Einführung der neuen Abgabe von dieser befreit werden können. Nachher müsste die Gebühr flächendeckend bezahlt werden. Ein Antrag von Seiten der SVP-Fraktion für eine unbegrenzte Opting-Out-Möglichkeit wurde abgelehnt.</p><p>Umstritten war auch die Frage, ob Unternehmen künftig überhaupt eine Abgabe bezahlen müssen. Freisinnige und Grünliberale verlangten, dass die Gebühren für Firmen ganz gestrichen werden. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken eine geräteunabhängige Abgabe bezahlen sollten. Rund 70 Prozent der Firmen wären somit von der Abgabe befreit. Die Ratsmehrheit lehnte den Antrag äusserst knapp ab (mit 93 zu 92 Stimmen) und folgte dem Vorschlag des Bunderates.</p><p>Ein weiterer Diskussionspunkt war die Verteilung der Gebührengelder. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass private Veranstalter künftig 3 bis 5 Prozent aus dem Gebührentopf erhalten sollten. Die Mehrheit wollte diese Spanne auf 4 bis 5 Prozent festlegen und damit verhindern, dass der Anteil unter die jetzige Grenze von 4 Prozent fallen könnte.</p><p>Der Nationalrat lehnte es zudem ab, die Werbebestimmungen zu lockern. Politische Werbung an Radio und TV soll weiterhin verboten bleiben. Eine Mehrheit befürchtete, dass sonst für Parteien mit viel Geld ein Vorteil geschaffen würde.</p><p>Im <b>Ständerat</b> wurde Eintreten auf die Vorlage einstimmig beschlossen. Mit einem Rückweisungsantrag verlangte Hans Altherr (RL, AR), es sei zuerst der Bericht des Bundesrates über die durch Steuern finanzierten Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter (Postulate 13.3581 und 14.3298) zu diskutieren. Darauf basierend sollten Anforderungen an die Gesetzesänderungen festgelegt werden. Die von der SRG erwarteten Service-Public-Leistungen sollten präzise umschrieben werden. Es sei ein Gebührenerhebungssystem vorzulegen, welches administrativ einfach ist, die Unternehmen im bisherigen Rahmen belastet und eine Opting-out-Möglichkeit vorsieht. Der Rückweisungsantrag wurde mit 31 zu 13 Stimmen abgelehnt.</p><p>Bei den einzelnen Bestimmungen folgte die kleine Kammer mehrheitlich dem Entwurf des Nationalrats. Im Laufe der vierstündigen Debatte brachte der Ständerat jedoch einige Änderungen an.</p><p>Während der Nationalrat bei der Gebührenpflicht für Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, zeitlich beschränkte Ausnahmen vorgesehen hatte, folgte der Ständerat oppositionslos seiner vorberatenden Kommission und lehnte Ausnahmen ab. Nach Ansicht des Ständerats blieben bei einer Gebührenpflicht mit Ausnahmen die Nachteile des heutigen Systems erhalten, während der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sogar noch steigen würde. Der Nationalrat beharrte jedoch in der Differenzbereinigung auf seiner Variante einer sogenannten Opting-out-Möglichkeit und der Ständerat schloss sich diesem Entscheid am Schluss an.</p><p>Die kleine Kammer strich die vom Nationalrat eingefügte fixe Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetz. Der Ständerat war der Meinung, dass sich eine fixe Festschreibung dieser Aufteilung auf Gesetzesstufe in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen würde.</p><p>Zudem forderte der Ständerat eine grössere Spanne des Abgabenanteils für private Veranstalter. Er folgte mit 28 zu 14 Stimmen einer Kommissionsminderheit und legte den Anteil bei 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages der Radio- und Fernsehabgabe fest. Der Nationalrat hatte die Abgabenspanne bei 4 bis 5 Prozent festgelegt, folgte in der Differenzbereinigung jedoch dem Ständerat. Laut Bundesrätin Leuthard würden regionale Programmanbieter mit dieser Lösung bis zu 81 Millionen Franken im Jahr erhalten. Aktuell seien es maximal 54 Millionen Franken.</p><p>Zu reden gab auch im Ständerat die Gebührenabgabe für Unternehmen. Er lehnte es schliesslich deutlich ab, alle Unternehmen künftig von der Gebührenpflicht zu befreien. Damit werden künftig Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken eine geräteunabhängige Abgabe zahlen müssen.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten alle Mitglieder der SVP-Fraktion und alle Grünliberalen sowie eine Mehrheit aus der Fraktion der FDP-Liberalen. Der Ständerat stimmte mit 28 zu 14 Stimmen zu.</p><p></p><p>Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen und kam am 27.01.2015 mit 91'308 gültigen Unterschriften formell zustande.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit 50,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:23

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