Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Details

ID
20130050
Title
Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
Description
Botschaft vom 29. Mai 2013 zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2013</b></p><p><b>Jede Person in der Schweiz soll in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Die Daten stehen so zu jeder Zeit und überall zur Verfügung. Damit können die Patientinnen und Patienten in besserer Qualität, sicherer und effizienter behandelt werden. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet und an das Parlament überwiesen.</b></p><p>Mit seiner Strategie Gesundheit2020 will der Bundesrat die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich erhöhen. Ein wesentliches Element der Strategie ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste ("eHealth") und insbesondere des elektronischen Patientendossiers.</p><p>Das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, unter denen die im elektronischen Patientendossier enthaltenen medizinischen Daten bearbeitet werden können. Das elektronische Patientendossier ermöglicht allen an einer Behandlung Beteiligten einen von Ort und Zeit unabhängigen Zugang zu medizinischen Informationen. Einsicht in die Daten haben jedoch nur diejenigen Gesundheitsfachpersonen, die von ihren Patientinnen und Patienten die entsprechenden Zugriffsrechte erhalten haben. Über das elektronische Patientendossier können Patientinnen und Patienten zudem ihre eigenen medizinischen Daten selber konsultieren.</p><p>Die Patientinnen und Patienten entscheiden selber, ob sie ein elektronisches Patientendossier wollen oder nicht. Es kann niemand dazu verpflichtet werden. Die Freiwilligkeit des Erstellens eines elektronischen Patientendossiers gilt auch für die Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Bereich.</p><p>Damit die Daten sicher erfasst, zusammengeführt und bearbeitet werden können, müssen sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen eindeutig identifizierbar sein. Für die Patientinnen und Patienten soll dazu eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden. Als weitere Massnahme zur Gewährleistung einer sicheren Datenbearbeitung, legt das Gesetz für alle Beteiligten technische und organisatorische Mindestanforderungen fest. Deren Einhaltung wird mit einem Zertifizierungsverfahren sicher gestellt. </p><p>Um die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, unterstützt der Bund den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften während drei Jahren über Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt 30 Millionen Franken. Es handelt sich bei Gemeinschaften um Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitexorganisationen. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Mitfinanzierung in der gleichen Höhe durch die Kantone gebunden.</p><p>Die Kosten, welche den Gesundheitsfachpersonen und den stationären Einrichtungen durch die Anpassung ihrer Praxis- und Klinikinformationssysteme entstehen, werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht abgedeckt. Eine Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen soll dazu beitragen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen. Für deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zuständig.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2013 zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.03.2015 1 Abweichung
    09.06.2015 2 Abweichung
    11.06.2015 1 Abweichung
    16.06.2015 2 Abweichung
    18.06.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen nach dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.03.2015 1 Zustimmung
    07.07.2015 0
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2015</b></p><p><b>Elektronisches Patientendossier: Nationalrat weitet Pflichten aus </b></p><p><b>(sda) Patientendaten sollen künftig in einem elektronischen Dossier gespeichert werden können, darin sind sich die Räte einig. Bei den Mitmach-Pflichten gehen die Meinungen aber noch auseinander. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch für strengere Regeln ausgesprochen.</b></p><p>Bundesrat und Ständerat wollen auf eine "doppelte Freiwilligkeit" setzen. Demnach könnten sich sowohl Patienten als auch Ärzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich freiwillig für ein elektronisches Patientendossier entscheiden. Nur stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime sollten ein elektronisches Dossier zwingend anbieten müssen.</p><p>Der Nationalrat will diese Vorschrift nun ausweiten und sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum mitmachen verpflichten. Alle Ärzte, Apotheker, aber auch Hebammen und Chiropraktoren müssten das elektronische Patientendossier anbieten. Wer sich weigert, müsste mit Sanktionen rechnen. Nur die Patienten sollen auch gemäss Nationalrat frei entscheiden können, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen.</p><p>"Das elektronische Patientendossier bringt nur etwas, wenn alle Leistungserbringer mitmachen", sagte Sebastian Frehner (SVP/BS) im Namen der vorberatenden Kommission. Um den Ärzten die Umstellung zu erleichtern, soll im ambulanten Bereich eine relativ lange Übergangsfrist von zehn Jahren eingefügt werden. Die ältere Ärztegeneration ist dann pensioniert, für die Jüngeren ist die Umstellung mit der längeren Frist zumutbar, zeigte sich eine Mehrheit der Nationalräte überzeugt.</p><p>Kritiker warnten vergebens, die Akzeptanz der Vorlage werde mit dem Beteiligungszwang gefährdet. Es drohe ein Referendum der Ärzteschaft, die Umsetzung werde verzögert. Gesundheitsminister Alain Berset sagte, es brauche keine Vorschriften, das elektronische Patientendossier werde sich ohnehin durchsetzen. Der Nationalrat stimmte der Änderung schliesslich mit 114 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Daten jederzeit verfügbar</p><p>Im Grundsatz war die Einführung des elektronischen Patientendossiers - und die Rechtsgrundlage dazu - auch in der grossen Kammer nicht umstritten. Nur vier Nationalräte stimmten dagegen.</p><p>Hauptvorteil ist, betonten mehrere Redner, dass sie medizinischen Daten so jederzeit und überall zur Verfügung stehen. So könne zum Beispiel verhindert werden, dass Untersuchungen doppelt durchgeführt werden - oder dass ein Arzt eine suboptimale Therapie verordnet, weil er nicht die ganze Krankengeschichte kennt. Mit dem neuen Erfassungssystem sollen Patienten künftig besser, sicherer und effizienter behandelt werden.</p><p>"Noch immer bearbeitet die Mehrheit der Ärzte Daten auf Papier, kommuniziert wird per Post oder Fax", sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Eine reibungslose Kommunikation sei für die Qualität der Leistungen und die Patientensicherheit von zentraler Bedeutung.</p><p>Yvonne Gilli (Grüne/SG) warnte allerdings vor überhöhten Erwartungen. E-Health sei nichts mehr und nichts weniger als ein zeitgemässes Instrument der Datenbearbeitung. Über die Qualität und Effizienz dieses Instruments entschieden die Menschen, die das Instrument nutzten. "Mit 'copy/past' können mindestens so viele Behandlungsfehler generiert wie eliminiert werden", sagte Gilli.</p><p>Bundesrat Alain Berset verwies darauf, dass die Einführung des elektronischen Patientendossier in einigen Kantonen bereits weit fortgeschritten sei. Es sei höchste Zeit für ein Rahmengesetz auf Bundesebene. Auch müsse auf technischer Ebene sichergestellt werden, dass die Systeme miteinander kompatibel sind.</p><p></p><p>Patient legt Zugang fest</p><p>Mehrere Redner betonten, der Datenschutz sei sehr wichtig - und mit der Gesetzesvorlage gewährleistet. Vorgesehen ist, dass der Patient festlegen kann, welche Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Der Patient selbst kann über das Dossier die eigenen medizinischen Daten abrufen. Krankenkassen und Arbeitgeber erhalten keinen Einblick.</p><p>Als Ergänzung fordert der Nationalrat, dass der Patient auch Informationen zu einer allfälligen Organspende und zur eigenen Patientenverfügung in sein Dossier einfügen kann.</p><p></p><p>30 Millionen Franken Starthilfe</p><p>Um die Einführung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, soll der Bund finanzielle Anreize setzen können. Vorgesehen ist eine Finanzhilfe von 30 Millionen Franken über drei Jahre. Damit soll der Aufbau und die Zertifizierung von Zusammenschlüssen aus Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitexorganisationen unterstützt werden. Voraussetzung für die Zahlung des Bundes ist, dass die Kantone oder Dritte einen Beitrag in gleicher Höhe leisten.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.06.2015</b></p><p><b>Keine Einigkeit beim elektronischen Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hält daran fest, dass nur stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime verpflichtet sein sollen, ein elektronisches Patientendossier anzubieten. Das hat er am Dienstag einstimmig beschlossen. Gleichzeitig verwarf er die vom Nationalrat verkürzten Übergangsfristen.</b></p><p>Patienten sowie Ärzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich sollen sich freiwillig für ein elektronisches Patientendossier entscheiden können. Der Ständerat folgt damit den Anträgen des Bundesrats. Der Nationalrat dagegen will sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Mitmachen verpflichten, während die Sammlung von Gesundheitsdaten für Patienten freiwillig bleiben würde.</p><p>In der grossen Kammer hatten die Gegner erfolglos davor gewarnt, dass der Beteiligungszwang die Akzeptanz der Vorlage gefährde. Der Ständerat hingegen stellte sich geschlossen gegen die Pflicht für ambulante Leistungserbringer.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset erinnerte an die geplanten finanziellen Anreize, zudem seien stationäre Einrichtungen zum Mitmachen verpflichtet. "Damit ist sichergestellt, dass sich das elektronische Patientendossier dort durchsetzt, wo es nötig ist", sagte er.</p><p>Eine weitere Differenz betrifft die Datenbearbeitung durch das Personal öffentlich-rechtlicher Einrichtungen und kantonaler Einrichtungen. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.</p><p>Im Grundsatz ist die Einführung des elektronischen Patientendossiers in beiden Räten unbestritten. Dank diesem würden medizinische Daten jederzeit und überall zur Verfügung stehen, was die Qualität der Behandlung verbessern soll. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass Untersuchungen doppelt durchgeführt werden oder dass ein Arzt eine suboptimale Therapie verordnet, weil er nicht die ganze Krankengeschichte kennt.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat beharrt auf Obligatorium beim Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat bleibt dabei: Nicht nur Spitäler und andere stationäre Einrichtungen, sondern auch ambulante Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker sollen ein elektronisches Patientendossier anlegen müssen. Das hat er am Donnerstag mit 115 zu 67 Stimmen beschlossen.</b></p><p>Nur die Patienten sollten frei entscheiden können, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen. Damit verbleibt beim elektronischen Patientendossier auch nach der zweiten Beratungsrunde in einem zentralen Punkt eine Differenz zwischen den beiden Räten.</p><p>Der Ständerat folgte nämlich von Anfang an den Anträgen des Bundesrats und hatte, mit Ausnahme des stationären Bereichs, auf Freiwilligkeit bei Leistungserbringern wie Patienten gesetzt. Damit soll die Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers erhöht und eine rasche Inkraftsetzung ermöglicht werden. Die Ärzteschaft droht mit dem Referendum, falls für sie ein Obligatorium eingeführt werden sollte.</p><p>GLP-Sprecher Thomas Weibel (ZH) sprach von "Erpressung". Die Ärzte verweigerten sich der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Gesundheitsminister Alain Berset warnte jedoch davor, es auf eine Konfrontation ankommen zu lassen. Dadurch gehe nur Zeit verloren, sagte er. Im Gesetz seien finanzielle Anreize vorgesehen, um dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch zu verhelfen.</p><p>Weitere Differenzen betreffen die Übergangsfristen und die Datenbearbeitung durch das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen. Die Mehrheit will dafür eine Grundlage schaffen, damit nicht jeder einzelne Kanton seine Gesetzgebung anpassen muss. Berset wies vergebens darauf hin, dass es dafür keine Verfassungsgrundlage gebe. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.06.2015</b></p><p><b>Ständerat will kein Obligatorium bei Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat bleibt dabei: Er will nur stationäre Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime verpflichten, ein elektronisches Patientendossier zu führen. Damit stellt sich die kleine Kammer erneut gegen den Nationalrat, der sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen will.</b></p><p>Patienten sowie Ärzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich sollen sich freiwillig für ein elektronisches Patientendossier entscheiden können. Der Ständerat blieb am Dienstag ohne Gegenstimmen auf der Linie des Bundesrates.</p><p>Der Nationalrat dagegen will sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Mitmachen verpflichten. Ob Gesundheitsdaten elektronisch gesammelt werden, entscheidet aber schliesslich der Patient.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset erklärte, es gelte das Patientendossier möglichst rasch einzuführen. Es sei deshalb wichtig, den ambulanten Bereich vom Obligatorium auszunehmen.</p><p>Entgegengekommen ist der Ständerat dem Nationalrat bei den Übergangsfristen für Spitäler und hat diese auf drei Jahre reduziert. Damit könne das ganze Projekt beschleunigt werden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) im Namen der Kommission.</p><p>Ausgeräumt hat der Ständerat auch eine Differenz bei der Datenbearbeitung durch das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen. Diese soll erlaubt werden, wenn ein Patient dem elektronischen Patientendossier zugestimmt hat.</p><p>Vorgesehen war, dass der Patient festlegen kann, welche Ärzte und Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Krankenkassen und Arbeitgeber sollen aber nicht auf die Daten zugreifen können.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.06.2015</b></p><p><b>Spitäler und Heime müssen elektronische Patientendossiers anbieten </b></p><p><b>(sda) Die Vorlage zum elektronischen Patientendossier ist unter Dach und Fach. Spitäler und Pflegeheime müssen künftig solche Dossiers anbieten. Für Arztpraxen ist dies freiwillig. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Ob ein elektronisches Dossier über sie geführt wird, entscheiden in jedem Fall die Patientinnen und Patienten. Spitäler und Pflegeheime müssen den Service jedoch anbieten. Im Parlament war umstritten, ob die Pflicht für alle Leistungserbringer gelten sollte.</p><p>Der Nationalrat verlangte dies zunächst. Er wollte, dass auch ambulante Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker elektronische Patientendossiers anlegen müssen. Nun hat die grosse Kammer beschlossen, darauf zu verzichten. Die Ärzteschaft hatte mit dem Referendum gedroht, falls für sie ein Obligatorium eingeführt werden sollte.</p><p>Der Ständerat war von Anfang an den Anträgen des Bundesrats gefolgt und hatte auf Freiwilligkeit gesetzt, sowohl bei den Patienten als auch bei den Leistungserbringern im ambulanten Bereich. In diesem Zusammenhang ist die Rede von "doppelter Freiwilligkeit".</p><p></p><p>Bericht im Sommer</p><p>Vom Tisch ist die Pflicht zu elektronischen Dossiers für ambulante Leistungserbringer indes nicht: Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat vom Bundesrat einen Bericht zur Frage gefordert, ob Ärzte, die neu eine Praxisbewilligung erhalten, zu elektronischen Dossiers verpflichtet werden sollen. Für bisherige Ärzte gäbe es diese Pflicht nicht.</p><p>Innenminister Alain Berset erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden und kündigte an, den Bericht bis Ende August vorzulegen. Er hoffe, dass das neue Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt werden könne. Spitäler müssen die elektronischen Dossiers gemäss den Beschlüssen der Räte bis drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einführen. Pflegeheime und Geburtshäuser dagegen haben für die Umstellung fünf Jahre Zeit.</p><p></p><p>Behandlungsqualität erhöhen</p><p>Das elektronische Patientendossier soll dazu beitragen, die Behandlungen sicherer zu machen und die Behandlungsqualität zu erhöhen. Wenn der Arzt die ganze Krankengeschichte kennt, können doppelte Untersuchungen oder Fehler vermieden werden. In einigen Kantonen ist die Einführung von E-Health bereits weit fortgeschritten.</p><p>Bei den Beratungen im Parlament betonten die Rednerinnen und Redner, dass der Datenschutz gewährleistet sei. Vorgesehen war, dass der Patient festlegen kann, welche Ärzte und Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Die Räte haben sich aber darauf geeinigt, dass das Personal öffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtung die Daten bearbeiten kann, wenn ein Patient dem elektronischen Patientendossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben Krankenkassen und Arbeitgeber.</p>
Updated
09.04.2025 00:23

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