Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Bundesgesetz

Details

ID
20130052
Title
Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 7. Juni 2013 zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.06.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft und den Gesetzesentwurf zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland verabschiedet. Mit der Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes soll die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland verstärkt werden. Die Schweizerschulen im Ausland erhalten mehr betriebliche Flexibilität und eine grössere Planungssicherheit. Zudem sind neue Fördermöglichkeiten vorgesehen, insbesondere für die beruflichen Grundbildung und für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen.</b></p><p>Die von Bundesrat und Parlament angestrebte Gesetzesrevision sieht die Aktualisierung und Optimierung des heutigen Fördermodells im Rahmen des gegenwärtigen Fördervolumens vor.</p><p></p><p>Mehr Flexibilität</p><p>Der Entwurf zu einem neuen Gesetz betont die Bedeutung der Schweizerschulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland. Bei der Bemessung des Bundesbeitrags soll nicht nur die Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler, sondern auch der Gesamtschülerbestand berücksichtigt werden. Der Verzicht auf den bisher vorgeschriebenen Mindestanteil an Schweizer Kindern gibt den Schweizerschulen mehr betriebliche Flexibilität, was dem Bund Einsparungen zu Gunsten neuer Fördermöglichkeiten erlaubt.</p><p></p><p>Berufliche Grundbildung und Investitionshilfen für Schulgründungen</p><p>Neue Fördermöglichkeiten sind insbesondere für die berufliche Grundbildung sowie Investitionshilfen für die Gründung und den Aufbau neuer Schweizerschulen vorgesehen. Zudem soll die Planungssicherheit der Schweizerschulen vergrössert werden. Aus diesem Grund wird ein vierjähriger Zahlungsrahmen vorgesehen.</p><p></p><p>Weltweit 17 Schweizerschulen</p><p>Heute unterstützt der Bund weltweit 17 Auslandschweizerschulen, die sich geografisch wie folgt verteilen: Europa sieben, Lateinamerika acht und Asien zwei. Sie werden von insgesamt 7'200 Kindern besucht; davon sind 1'800 Schweizer Schülerinnen und Schüler.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. Juni 2013 zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland (Schweizerschulengesetz, SSchG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.03.2014 1 Abweichung
    11.03.2014 2 Zustimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 12.12.2013</b></p><p><b>Ständerat stärkt Schweizer Schulen im Ausland</b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat am Donnerstag das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz durchgewunken. Damit erhalten die 17 Schweizer Schulen im Ausland künftig mehr wirtschaftliche Freiheit und grössere Planungssicherheit. Zugleich ermöglicht das geänderte Gesetz, das Erfolgsmodell der dualen Bildung zu exportieren.</b></p><p>Zufrieden blickte Bundesrat Alain Berset auf einen erfolgreichen Revisionsprozess zurück. Er bedankte sich bei der Kommission dafür, dass die geringfügigen Änderungsvorschläge nicht auf Desinteresse basierten, sondern auf Zustimmung zu den bundesrätlichen Vorschlägen.</p><p>Diese sehen vor, dass das heute 25-jährige Gesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland auf den neuesten Stand gebracht wird, da es nicht mehr der "Realität entspricht", wie Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD) erklärte.</p><p></p><p>Schülergrösse ausschlaggebend</p><p>Heute hängt die Subvention stark von der Anzahl Schweizer Schüler und Schülerinnen ab. Der Mindestanteil von Schweizer Schülern - 20 bis 30 Prozent - wird deshalb aufgehoben, da er wie eine Wachstumsgrenze wirkte und die Entwicklung hemmte.</p><p>Damit werde verhindert, dass Schweizer Schulen künstlich klein bleiben müssten, um Unterstützung zu erhalten, erklärte Berset. Künftig soll die Gesamtschülerzahl und die Mehrsprachigkeit für die finanzielle Unterstützung ausschlaggebend sein.</p><p>Neu sollen Investitionsshilfen für Neugründungen von Schweizer Schulen ausgeschüttet werden können: Die letzte neue Schule war 1983 aufgebaut worden. Allerdings muss die lokale Gemeinschaft einen bedeutenden Teil der Aufbaukosten selbst aufbringen.</p><p></p><p>Export der Berufslehre möglich</p><p>Besonders freudig nahm der Ständerat die neu geschaffene "Exportmöglichkeit" des dualen Bildungssystems zur Kenntnis. "Es ist ein offenes Geheimniss, dass die meisten Länder dieses System nicht kennen", sagte Ivo Bischofberger (CVP/AI).</p><p>Indem die Vermittlung der beruflichen Grundbildung im Gesetz festgehalten wird, werden künftig entsprechende Angebote beitragsberechtigt sein. Damit könnten in Zusammenarbeit mit Firmen und Kantonen auch Berufslehren im Ausland angeboten werden und ein Beitrag gegen die "beunruhigende Jugendarbeitslosigkeit im Ausland" geleistet werden, so Bischofberger.</p><p>Der Ständerat änderte am Donnerstag auf Antrag von Filippo Lombardi (CVP/TI) einzig ein Detail: Er hielt fest, dass Schweizer Schulen von einer Schweizer Trägerschaft geführt werden müssen.</p><p></p><p>Vorzugsbedingungen</p><p>Der Bund kann zudem ihm gehörende Liegenschaften unentgeltlich oder zu Vorzugsbedingungen auf anerkannte Schweizer Schulen oder die dafür begründeten Stiftungen zu übertragen.</p><p>Mit der Totalrevision des Gesetzes ändert der Fokus von der Bildung für Schweizer Kinder hin zur Vermittlung der Schweizer Bildung im Ausland an alle Interessierten.</p><p>Derzeit besuchen rund 7200 Kinder eine der 17 Schweizer Schulen im Ausland, davon rund 1800 Schweizer Kinder. Der Zahlungsrahmen von 20 Millionen Franken jährlich bleibt bestehen. Allerdings wird er nicht mehr jährlich, sondern jeweils für vier Jahre gesprochen, damit die Schweizer Schulen im Ausland mehr Planungssicherheit erhalten.</p><p></p><p>Auslandschweizer-Gesetz</p><p>Die Diskussion, ob das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz ins Auslandschweizer-Gesetz integriert wird, wurde verschoben. Zum jetzigen Zeitpunkt wünschte dies weder der Stände- noch der Bundesrat, weil sie die Änderungen für dringlich erachteten, insbesondere um die Schweizer Schule in Rio de Janeiro zu retten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2014</b></p><p><b>Schweizerschulen ohne Mindestquote für Schweizer </b></p><p><b>(sda) Schweizerschulen im Ausland sollen künftig auch als solche anerkannt werden, wenn dort kein einziges Schweizer Kind die Schulbank drückt. Dafür sollen die Schulen eine Berufslehre nach Schweizer Vorbild anbieten können. Dies besagt das revidierte Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz.</b></p><p>Der Nationalrat hat der Totalrevision des Gesetzes am Montag als Zweitrat im Grundsatz deutlich zugestimmt, mit 155 zu 29 Stimmen. Neu liegt der Fokus der Schweizerschulen nicht mehr auf der Bildung für Schweizer Kinder. Im Zentrum steht die Vermittlung der Schweizer Bildung und Kultur im Ausland für alle Interessierten.</p><p>Heute werden an den 17 Schweizerschulen im Ausland 7200 Kinder unterrichtet, ein Viertel davon hat einen Schweizer Pass. Vorgeschrieben ist je nach Grösse der Schule ein Mindestanteil von Schweizer Schülern zwischen 20 und 30 Prozent.</p><p></p><p>Wachstum ermöglichen</p><p>Diese Vorschrift hemme die Schulen am Wachstum, die betriebliche Flexibilität sei eingeschränkt, befand eine Ratsmehrheit. Denn eine Schule müsse heute nicht-schweizerische Schüler abweisen und können nicht wachsen, wenn sonst die Mindestquote unterschritten werde.</p><p>Ein Antrag einer Minderheit, zumindest einen Anteil von 10 Prozent vorzuschreiben, blieb erfolglos. Eine Mehrheit der Nationalräte sprach sich aber dafür aus, dass die Schweizerschulen zumindest verpflichtet werden, Kinder mit Schweizer Staatsbürgerschaft aufzunehmen. Aufgrund dieser Ergänzung geht die Vorlage nun nochmals zurück an den Ständerat.</p><p>Die starke Bindung zur Schweiz bleibe auch so erhalten, sagte Kommissionssprecher Mathias Reynard (SP/VS). Denn die Höhe der Subventionierung sei unter anderem immer noch vom Anteil der Schweizer Schüler abhängig, Schweizer Lehrpläne seien die Unterrichtsgrundlage, die Schweizer Landessprachen würden gefördert, mehrheitlich unterrichteten Lehrpersonen mit schweizerischer Lehrberechtigung.</p><p></p><p>Berufslehre exportieren</p><p>Weiter argumentierte eine Mehrheit, die Schulen seien mit der neuen Regelung flexibler und somit auf weniger Subventionen angewiesen. Das so frei werdende Geld könne für neue Fördermöglichkeiten gebraucht werden. Insbesondere soll das Geld für den "Export der Berufslehre" zur Verfügung stehen.</p><p>Schweizerschulen können künftig eine Berufslehre anbieten. "Das duale Bildungssystem der Schweiz kann so im Ausland bekannt gemacht werden. Dies kann einen entscheidenden Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit vor Ort leisten", sagt Christian Wasserfallen (FDP/BE) namens der vorberatenden Kommission.</p><p>Weiter würden mit dem freiwerdenden Geld auch Neugründungen von Schweizer Schulen finanziell unterstützt, argumentierte eine Mehrheit. Damit sollen vor allem Auslandschweizer in wirtschaftlich aufstrebenden Ländern zur Eröffnung einer Schweizerschule motiviert werden.</p><p>Potenzielle Schulgründer müssen allerdings nachweisen, dass sie mindestens die Hälfte der Gründungskosten selber finanzieren können. Ein Antrag, nur eine Beteiligung "in angemessenem Rahmen" zu verlangen, blieb erfolglos.</p><p>In der Summe führt die Gesetzesrevision zu keinen Mehrkosten. Der Zahlungsrahmen von jährlich 20 Millionen Franken bleibt bestehen. Allerdings wird er nicht mehr jährlich, sondern jeweils für vier Jahre gesprochen. Dies, um die Planungssicherheit zu vergrössern.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.3.2014</b></p><p><b>Schweizerschulen: Mindestquote für Schweizer Schüler fällt </b></p><p><b>(sda) Bisher mussten Schweizerschulen im Ausland je nach Grösse mindestens 20 bis 30 Prozent Schweizer Schüler unterrichten. Nun fällt diese Mindestquote. Allerdings werden die Schulen verpflichtet, bei entsprechenden Anfragen Kinder mit Schweizer Pass aufzunehmen.</b></p><p>Der Ständerat hat sich am Dienstag mit dieser letzten kleinen Ergänzung einverstanden gezeigt. Die Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes ist damit unter Dach und Fach und bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Der Verzicht auf die Mindestquote soll den Schweizerschulen mehr Flexibilität geben. Heute werden einige Schulen am Wachstum gehemmt, wurde in den Ratsdebatten argumentiert. Denn sie können auch bei grosser Nachfrage keine neuen Schüler aufnehmen, wenn dadurch der Schweizer-Anteil verkleinert würde.</p><p>Zudem blieben die Schweizerschulen auch ohne vorgeschriebene Mindestquoten stark an die Schweiz gebunden. Das Schulsystem und die Lehrpläne orientieren sich an der Schweiz, die Schulleitung muss eine Schweizer Lehrberechtigung haben und der Unterricht muss zumindest teilweise in einer Landessprache der Schweiz gehalten werden.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16.05.2014</b></p><p>Der vom Ständerat unterbreitete Entwurf für die Schaffung eines Auslandschweizergesetzes (ASG) fand in der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates positive Aufnahme. Im Gegensatz zum Ständerat spricht sich die SPK des Nationalrates aber für eine freiwillige Anmeldung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus. Wer sich anmeldet, ist damit auch im Stimmregister aufgenommen. </p><p>Mit 15 zu 5 Stimmen hat sich die SPK in der Gesamtabstimmung für den Entwurf für ein "Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, Auslandschweizergesetz (ASG)" ausgesprochen. Der Entwurf ist von der SPK des Ständerates in Umsetzung der parlamentarischen Initiative <b>" </b><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110446">11.446</a><b> s pa. iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz" </b>ausgearbeitet worden. Der Ständerat hat ihn am 17. März 2014 einstimmig angenommen.</p><p>Die Nationalratskommission begrüsst, dass die heute in mehreren Gesetzen und Verordnungen enthaltenen und damit wenig übersichtlichen Bestimmungen betreffend Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Erlass zusammengefasst werden. Mit 8 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin spricht sich die Kommission dafür aus, dass auch der Bereich der schweizerischen Bildung im Ausland integriert wird. Die Bestimmungen der von den Räten in der Frühjahrssession 2014 verabschiedeten Vorlage " <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130052">13.052</a> Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland. Bundesgesetz" sollen unverändert in das ASG übernommen werden. </p><p>Im Gegensatz zum Ständerat ist die SPK des Nationalrates mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der Auffassung, dass es in der Eigenverantwortung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer liegt, ob sie sich registrieren lassen oder nicht. Indem die Registrierung freiwillig erfolgt, kann sie zugleich auch als Registrierung im Stimmregister gelten: Wer als Auslandschweizer oder Auslandschweizerin den Kontakt zur Schweiz pflegen möchte, lässt sich registrieren und erhält dadurch die Abstimmungsunterlagen. Diesem Antrag stimmte die Kommission mit 17 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Anders als der Ständerat schlägt die Nationalratskommission mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zudem vor, dass im Gesetz festgehalten wird, dass die Auslandschweizer-Organisation (ASO) einen Auslandschweizerrat bestellen kann, der die Auslandschweizer repräsentiert und demokratisch gewählt werden muss. </p>
Updated
09.04.2025 00:28

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