StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausländer
Details
- ID
- 20130056
- Title
- StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausländer
- Description
- Botschaft vom 26. Juni 2013 zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.06.2013</b></p><p><b>Vermittelnde Lösung für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative</b></p><p>Für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schlägt der Bundesrat eine vermittelnde Lösung vor, die mit gewissen Einschränkungen sowohl dem Ausweisungsautomatismus Rechnung trägt, den die Initianten anstrebten, als auch dem Verhältnismässigkeitsprinzip und den Menschenrechtsgarantien. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Strafrechts verabschiedet.</p><p>Volk und Stände haben am 28. November 2010 die Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer" angenommen. Die neuen Bestimmungen der Bundesverfassung sind nicht eindeutig abgefasst und müssen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden, so wie dies auch der Verfassungsartikel selbst vorsieht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sieht im Vergleich zu heute eine deutlich strengere Praxis bei der Ausschaffung krimineller Ausländer vor. Allerdings begrenzt die Vorlage den von den Initianten angestrebten Ausweisungsautomatismus, um das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Menschenrechtsgarantien und das Personenfreizügigkeitsabkommens mit der Europäischen Union so weit als möglich beachten zu können.</p><p></p><p>Nur bei schweren Delikten </p><p>Gemäss dem Gesetzesentwurf wird die strafrechtliche Landesverweisung vom Strafgericht ausgesprochen, das eine ausländische Person wegen klar definierter, schwerer Delikte verurteilt. Sie dauert 5 bis 15 Jahre, im Wiederholungsfall 20 Jahre. Der Deliktskatalog erfasst neben schweren Gewalt- und Sexualstraftaten auch schwere Vermögensdelikte. Zudem sollen nicht nur der unrechtmässige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe zu einer Landesverweisung führen, sondern folgerichtig auch das unrechtmässige Vorenthalten von Leistungen an das Gemeinwesen. </p><p>Die Festlegung einer Mindeststrafe von sechs Monaten verhindert, dass wegen Bagatelldelikten eine Landesverweisung ausgesprochen wird, und gewährleistet eine gewisse Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips. Gleichzeitig ermöglicht eine Ausnahmeregelung, dass namentlich Kriminaltouristen unabhängig von der Höhe der im Einzelfall verhängten Strafe des Landes verwiesen werden können.</p><p></p><p>Anordnung und Vollzug der Landesverweisung </p><p>Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit legt die Vorlage ferner die wichtigsten Grundsätze und Kompetenzen bei der Anordnung und dem Vollzug einer Landesverweisung fest. Demnach hat das Gericht schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsgarantien (namentlich die Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben) als Gründe zu berücksichtigen, die der Anordnung einer Landesverweisung entgegenstehen können. Die Vollzugsbehörde beachtet ihrerseits das Non-Refoulement-Gebot, also das Verbot der Ausschaffung eines Flüchtlings in einen Staat, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre. Gegebenenfalls schiebt die Vollzugsbehörde den Vollzug der Landesverweisung vorübergehend auf.Für Personen, die nicht des Landes verwiesen werden können, wird kein besonderer Aufenthaltsstatus geschaffen. Sie werden nicht gestützt auf das Ausländergesetz vorläufig aufgenommen, sondern sind ohne jegliche Rechtsansprüche in der Schweiz anwesend. Sie haben namentlich kein Recht auf Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Integrationsmassnahmen. Sie haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe; bei Bedarf wird Nothilfe ausgerichtet. Flüchtlingen muss gestützt auf die Flüchtlingskonvention in einzelnen Bereichen eine leicht bessere Rechtstellung zugestanden werden; sie haben namentlich einen Anspruch auf Sozialhilfe.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Juni 2013 zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer)
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.12.2014 2 Abweichung 11.03.2015 1 Abweichung 16.03.2015 2 Zustimmung 20.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.03.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 20.03.2014</b></p><p><b>Ausschaffungsinitiative soll im Sinn der SVP umgesetzt werden </b></p><p><b>Nationalrat stützt sich auf den Text der Durchsetzungsinitiative</b></p><p><b>(sda) Zähneknirschend hat der Nationalrat am Donnerstag einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP zugestimmt. Um dem Volkswillen Genüge zu tun, nimmt er eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze in Kauf.</b></p><p>Mit 106 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen ist der Nationalrat als Erstrat dem Antrag seiner staatspolitischen Kommission gefolgt, für die Umsetzung den Text den Durchsetzungsinitiative heranzuziehen. Diese listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss.</p><p>Wiederholungstäter werden bereits bei leichteren Delikten wie einfacher Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft. Der Missbrauch von Sozialhilfe und Sozialversicherungen werden ebenfalls im Deliktskatalog aufgeführt.</p><p>Die Durchsetzungsinitiative wird aber nicht in allen Punkten umgesetzt: Als bedeutendste Abweichungen hat der Nationalrat weder die Definition des zwingenden Völkerrechts noch den Vorrang der Bestimmungen über die Ausschaffung vor dem Völkerrecht ins Gesetz übernommen.</p><p>Der Ausschaffungs-Automatismus jedoch soll im Strafgesetzbuch Eingang finden. Das bedeutet, dass der Richter den Landesverweis ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls aussprechen muss, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht gerade Verfolgung oder Folter drohen. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte damit nicht Genüge getan werden.</p><p></p><p>Bewusster Bruch der Verfassung </p><p>Dessen war sich die Kommission bewusst, und auch die bürgerlichen Fraktionen nahmen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien sehenden Auges in Kauf. Ziel sei es, das Dilemma zwischen Volkswillen und Verfassung nicht noch zu verschärfen, sagte Kommissionssprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG).</p><p>Würde die Durchsetzungsinitiative angenommen, stünden die problematischen Bestimmungen nämlich nicht nur im Gesetz, sondern in der Verfassung. Und die Chancen, dass sie angenommen würde, seien in der Kommission als gut eingeschätzt worden, sagte Pfister.</p><p>Einige Rednerinnen und Redner erwähnten am Rande auch, dass eine Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative im Wahljahr 2015 nicht wünschenswert wäre. Mehr Gewicht wurde in der Debatte aber dem Volkswillen eingeräumt: Das Volk habe das Risiko in Kauf genommen, die Europäische Menschenrechtskonvention zu verletzen, sagte Isabelle Moret (FDP/VD). Das müsse das Parlament akzeptieren.</p><p>Laut Kurt Fluri (FDP/SO) ist die geplante Umsetzung zwar "rechtsstaatlich unhaltbar", aber der Volkswille gehe vor. Die SVP sah kein Problem mit der Verhältnismässigkeit: Die Ausschaffungsinitiative sei nicht in der Absicht angenommen worden, dass die bisherige Praxis weitergeführt werde, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). "Das Volk will, dass sich etwas ändert."</p><p></p><p>"Rechtsstaat zu Grabe tragen"</p><p>Obwohl sie dies nicht bestritten, waren Vertreter von SP und Grünen nicht bereit, dafür Grundsätze der Verfassung zu opfern. "Es geht um die Frage, ob wir hier und heute unseren Rechtsstaat zu Grabe tragen", sagte Silvia Schenker (SP/BS). Es drohe eine "Tyrannei der Mehrheit", wenn die Verhältnismässigkeit geopfert und der Staat nicht mehr in die Schranke gewiesen werde, warnte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).</p><p>Linke und Grüne unterstützten darum den Vorschlag des Bundesrats, der eine aus seiner Sicht vermittelnde Lösung vorgelegt hatte. Der fundamentale Unterschied zur Durchsetzungsinitiative besteht darin, dass die Schwere der Straftat beim Ausschaffungsentscheid berücksichtigt werden könnte.</p><p>Gemäss Entwurf des Bundesrats ist im Normalfall eine Mindeststrafe von 6 Monaten nötig für einen Landesverweis von 5 bis 15 Jahren oder im Wiederholungsfall 20 Jahren. Diese Regelung soll Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten verhindern.</p><p>Es gebe nicht nur eine Möglichkeit, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Es treffe auch nicht zu, dass der Vorschlag der Kommission dem Volkswillen entspreche: Beim Deliktskatalog gehe die Vorlage weit über die Ausschaffungsinitiative hinaus.</p><p></p><p>"Gipfel der Inkohärenz"</p><p>Geringfügige Vergehen und sogar Antragsdelikte sollen gemäss Nationalrat zwingend zur Ausschaffung führen, während Steuerbetrüger im Land verbleiben dürfen - für Sommaruga der "Gipfel der Inkohärenz".</p><p>Sie erinnerte auch daran, dass die fundamentalen rechtsstaatlichen Garantien mit der Abstimmung über die Initiative nicht abgeschafft worden seien. Und auch diese seien vom Volk abgesegnet und in der Verfassung verankert worden. "Sie sind demokratisch genauso legitimiert wie die neue Verfassungsbestimmung aufgrund der Ausschaffungsinitiative", sagte Sommaruga.</p><p>Der Rat lehnte es jedoch ab, auch nur eine Hintertür für eine verhältnismässige Umsetzung wenigstens in krassen Fällen zu öffnen. Er verwarf einen Antrag von GLP, SP und Grünen, dass der Richter in Härtefällen von einer Landesverweisung absehen kann.</p><p></p><p>Durchsetzungsinitiative teilweise ungültig</p><p>Im Anschluss an die Debatte über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beriet der Nationalrat auch über die Durchsetzungsinitiative selber. Gegen die Stimmen der SVP beschloss er, diese für teilweise ungültig zu erklären. Grund ist, dass die Initiative den Umfang des zwingenden Völkerrechts definiert, und erst noch zu eng.</p><p>Die Initiative selber empfahl der Nationalrat mit 131 zu 51 Stimmen zur Ablehnung. SVP-Präsident Toni Brunner (SG) stellte einen Rückzug in Aussicht, falls der Ständerat bei der Umsetzung Ausschaffungsinitiative nicht hinter den Nationalrat zurückfällt. Beide Vorlagen gehen nun an die kleine Kammer.</p><p>Volk und Stände haben die Ausschaffungsinitiative im November 2010 angenommen. Weil die Umsetzungsarbeiten nicht im Sinne der SVP vorangingen, reichte die Partei Ende 2012 die Durchsetzungsinitiative ein.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2014</b></p><p><b>Ausschaffungsinitiative: Ständerat beschliesst Härtefall-Klausel </b></p><p><b>Rücksicht auf Secondos - Rechte spricht von "Hintertür"</b></p><p><b>(sda) Die Ausschaffungsinitiative spaltet die Räte. Der Nationalrat hatte sich aus Angst vor einer neuen Volksabstimmung bei der Umsetzung an der Durchsetzungsinitiative orientiert. Dafür hat der Ständerat kein Verständnis. Er setzt auf eine Härtefallklausel, um die sich widersprechenden Verfassungsbestimmungen zu versöhnen.</b></p><p>Der Widerspruch ist mit der Volksabstimmung vom November 2010 in die Verfassung geraten: Straffällige Ausländerinnen und Ausländer sollen automatisch des Landes verwiesen werden, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. Das verträgt sich nicht mit dem Verfassungsgrundsatz, wonach alles staatliche Handeln verhältnismässig sein muss. </p><p>Der Bundesrat will das Problem lösen, indem eine Ausschaffung nicht automatisch, sondern abhängig der von der Höhe der Strafe verfügt werden soll. Damit setzte er sich dem Vorwurf aus, den Volkswillen zu missachten. Der Nationalrat seinerseits versuchte, dem mutmasslichen Volkswillen zuvorzukommen: Aus dem Text der 2012 eingereichten Durchsetzungsinitiative schmiedete er einen Gesetzestext, der weit über den Inhalt der Ausschaffungsinitiative hinausgeht. </p><p>Viel mehr Delikte als in der Verfassung vorgesehen würden zu einer automatischen Ausschaffung führen. Wiederholungstäter könnten auch wegen weniger schweren Straftaten oder gar wegen Antragsdelikten des Landes verwiesen werden, selbst wenn sie in der Schweiz aufgewachsen sind und das Land nie betreten haben, in das sie ausgeschafft werden.</p><p></p><p>Gespaltene Mitte-Parteien</p><p>Neben der SVP stimmten im Nationalrat FDP und BDP geschlossen, die CVP nahezu geschlossen für diese Umsetzungsvariante. Im Ständerat zeigten die Bürgerlichen dafür kein Verständnis. Der Weg des Nationalrats sei "von Angst getrieben", stellte Urs Schaller (CVP/FR) fest. Auch Christine Egerszegi (FDP/AG) unterstellte den Fraktionskollegen "Angst vor der Angstmacherei einer Partei". </p><p>Sowohl Schwaller wie Egerszegi gehören der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK) an. Diese hatte den vom Nationalrat eingeschlagenen Weg von Anfang an verworfen. Für die Ausarbeitung einer Alternative nahm sie sich mehrere Monate Zeit. Die Lösung, die die Kommission schliesslich präsentierte, fand im Ständerat breite Zustimmung: Die Gesamtabstimmung fiel mit 28 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen aus. Die meisten Enthaltungen kamen von der Linken.</p><p>Der Ständerat orientierte sich bei der Umsetzung nicht an der Durchsetzungsinitiative, sondern an der Ausschaffungsinitiative. Alle Delikte, die darin genannt werden, führen zu einer obligatorischen Ausschaffung, auch Sozialhilfemissbrauch. Darüber hinaus wird der Deliktskatalog um jene schweren Straftaten ergänzt, die sowohl in der Variante des Nationalrats wie auch in jener des Bundesrats fehlten - beispielsweise Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung.</p><p></p><p>Keine Mindeststrafe </p><p>Die Umsetzungsvorlage beschränkt sich auf Verbrechen, also Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Das bedeutet aber nicht, dass Landesverweisungen nur ab einem bestimmten Strafmass ausgesprochen werden könnten. Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, soll ausgeschafft werden, auch wenn die tatsächlich ausgesprochene Strafe weniger als drei Jahre beträgt.</p><p>Der Ständerat will auch die nicht obligatorische Landesverweisung wieder einführen: Nach Ermessen soll der Richter auch bei weniger schweren Delikten eine Landesverweisung anordnen können. </p><p>Kern der Vorlage und gleichzeitig Stein des Anstosses ist jedoch die Härtefallklausel: Das Gericht soll auf eine Ausschaffung verzichten können, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Diese Bestimmung ist insbesondere auf Secondos gemünzt. Wer in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, soll nicht leichtfertig in ein fremdes Land abgeschoben werden, nur weil er keinen Schweizer Pass besitzt.</p><p></p><p>Einschränkung für Richter</p><p>Die Ausschaffungsinitiative soll dadurch aber nicht ausgehebelt werden. SPK-Präsidentin Verena Diener (GLP/ZH) stellte klar, dass ein Härtefall nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen vorliege. Eine Härtefallklausel sei aber nötig, damit die Verhältnismässigkeit gewahrt werden könne, betonte Egerszegi. "Auch diese Vorgabe steht in der Verfassung." </p><p>Dieser Grundsatz lässt sich auch nicht einfach so aushebeln: Das Bundesgericht hat in einem Urteil von 2012 festgehalten, dass es auf die Verhältnismässigkeitsprüfung nicht verzichten werde. Der Nationalrat habe darum einen "Schein-Automatismus" beschlossen, sagte Schwaller. Die Variante des Ständerats hingegen schränke das Ermessen der Richter ein. Die Definition, was ein Härtefall sei, werde nicht nach Strassburg delegiert.</p><p></p><p>Warnung vor Hintertür</p><p>Der Ratsrechten passte die Härtefallklausel nicht. Thomas Minder (parteilos/SH) bezeichnete sie als "Hintertür". Die Bürger wollten weg von der "Kuscheljustiz", da machten sie sich auch keine Gedanken, ob jemand in der Schweiz aufgewachsen sei. </p><p>Auch Peter Föhn (SVP/SZ) ortete "Unmut" in der Bevölkerung, es gelte, ein Zeichen zu setzen. Die Härtefallklausel entspreche nicht dem, was das Volk angenommen habe. Der Souverän habe sich "klipp und klar" für den Ausschaffungs-Automatismus ausgesprochen. </p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte ihn daran, dass der Automatismus sehr wohl in der Umsetzung des Ständerats enthalten sei. Diese trage aber auch den anderen Verfassungsbestimmungen Rechnung. Weiter wollte der Ständerat aber nicht gehen: Er lehnte einen Antrag der Linken ab, Secondos grundsätzlich nicht auszuschaffen.</p><p></p><p>Tausende zusätzliche Ausschaffungen</p><p>Der geänderte Deliktskatalog war nicht umstritten - das sei auch den Bürgerinnen und Bürgern nicht so wichtig, sagte Föhn. Auf seinen Antrag hin wurde dieser noch um die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland ergänzt, obwohl eine entsprechende Strafbestimmung fehlt.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat setzt Ausschaffungsinitiative mit Härtefallklausel um </b></p><p><b>SVP will Anliegen mit der Durchsetzungsinitiative weiter verfolgen</b></p><p><b>(sda) Ausländerinnen und Ausländer, die wegen eines schweren Delikts verurteilt wurden, sollen automatisch ausgeschafft werden. In schweren persönlichen Härtefällen kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch dieser Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zugestimmt - gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Diese hatte sich bei der ersten Beratung der Vorlage vor einem Jahr durchgesetzt: Der Nationalrat beschloss damals, den Text der noch hängigen Durchsetzungsinitiative als Vorlage für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu nehmen. Damit ging er aber weit über den Verfassungsauftrag hinaus.</p><p>Selbst relativ geringfügige Straftaten wie etwa Schwarzarbeit sollten unter Umständen zu einer Landesverweisung führen - unabhängig von den konkreten Umständen. Der Nationalrat versuchte, die SVP damit zum Rückzug der Durchsetzungsinitiative zu bewegen, setzte sich aber dem Vorwurf des "vorauseilenden Gehorsams" aus.</p><p>Der Ständerat mochte sich dem Entscheid nicht anschliessen. Er stimmte in der Wintersession mit grosser Mehrheit einem neuen Umsetzungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Diese Variante hat nun auch im Nationalrat eine klare Mehrheit gefunden. Dagegen sprachen sich nur SVP und wenige FDP-Vertreter aus.</p><p>Nur die schwersten Delikte sollen zu einer automatischen Ausschaffung führen. Hinzu kommt der Missbrauch von Sozialversicherungen und Sozialhilfe, da der Initiativtext dies ausdrücklich verlangt. Ausnahmsweise soll das Gericht von einer Ausschaffung absehen können, wenn diese für den Ausländer oder die Ausländerin einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Gleichzeitig wird die nicht obligatorische Landesverweisung wieder eingeführt.</p><p></p><p>Konflikt mit Bundesgericht vermieden</p><p>Mit diesem Konzept sollen stossende Entscheide vermieden werden, insbesondere die Ausweisung von in der Schweiz geborenen Ausländerinnen und Ausländern oder Ausweisungen wegen Bagatelldelikten. Zudem lassen sich jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ohnehin nicht gestützt würden.</p><p>Die Ratslinke hatte sich vehement gegen die ursprüngliche Umsetzungsvorlage zur Wehr gesetzt. Der Version des Ständerats stimmte sie aber zu. Nach Ansicht von SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin (SZ) gewährleistet die Härtefallklausel die Verhältnismässigkeit. Das Parlament nehme damit eine "unangenehme Aufgabe rechtsstaatlich wahr", sagte der Grüne Balthasar Glättli (ZH).</p><p>CVP und FDP schwenkten ebenfalls um: Man könne auch gescheiter werden, sagte CVP-Sprecherin Ruth Humbel (AG). Kurt Fluri (FDP/SO) führte terminliche Gründe ins Feld: Die Initiative müsse bis im November umgesetzt sein, und es sei vorhersehbar, dass sich der Ständerat ohnehin durchsetzen werde. Fluri bestritt auch, dass mit der Härtefallklausel die automatische Ausschaffung ausgehebelt wird.</p><p></p><p>Rückzug vom Tisch</p><p>Das sieht die SVP anders. Ihrer Meinung nach wird damit die heutige Ausweisungspraxis nahtlos weitergeführt. "Das ist nicht der Sinn der Übung", sagte der Zürcher Gregor Rutz. Die Härtefallklausel entspreche ziemlich genau dem, was Volk und Stände mit dem Gegenvorschlag zur Initiative 2010 abgelehnt hätten. Die Vorlage sei darum ein grosser Schritt rückwärts.</p><p>Toni Brunner (SG) sah sich durch den Entscheid des Nationalrats darin bestätigt, dass es die Durchsetzungsinitiative braucht. "Das ist der Auftakt eines Abstimmungskampfs", sagte er. Das Parlament wolle es offenbar nicht anders. Der SVP-Präsident ist überzeugt, dass die Zustimmung deutlicher sein wird als zur Ausschaffungsinitiative. "Dann haben Sie dann den Salat."</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga bestätigte, dass bei einer Annahme das gleiche Problem widersprüchlich und auf unterschiedlichen Erlassstufen geregelt würde. Sie bestärkte den Nationalrat aber darin, dem Ständerat zu folgen. Ihrer Meinung nach hat die grosse Kammer mit ihrem ursprünglichen Entscheid nämlich nicht die Ausschaffungsinitiative konkretisiert, sondern die Durchsetzungsinitiative.</p><p>Diese sei aber noch nicht angenommen, sagte die Bundesrätin. Sie erinnerte die Ratsmitglieder auch daran, dass sie geschworen hätten, die Verfassung zu beachten. Wenn es das Parlament zulasse, dass das Bundesgericht korrigierend eingreifen müsse, beweise es keinen Respekt vor der Gewaltentrennung.</p><p></p><p>Der Reihe nach</p><p>Die beiden Kammern haben nun auch wieder Ordnung in die sich überschneidenden Verfahren gebracht: Die Durchsetzungsinitiative soll erst zur Abstimmung kommen, wenn die Ausschaffungsinitiative endgültig umgesetzt ist.</p><p>Wenn die Bevölkerung mit dem Gesetz nicht zufrieden sei, könne sie sich in einem Referendum dazu äussern, sagte Sommaruga. Sie sehe keinen Grund, von diesen bewährten Abläufen abzuweichen, nur weil eine Partei zwei Volksinitiativen zum gleichen Thema einreiche.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.03.2015</b></p><p><b>Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bereinigt </b></p><p><b>(sda) Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat der Ständerat am Montag die letzten Differenzen ausgeräumt. Es handelte sich insbesondere um Bestimmungen über den Vollzug der nicht obligatorischen Landesverweisung.</b></p><p>Zudem folgte die kleine Kammer dem Nationalrat, der die Teilnahme an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen als speziellen Ausschaffungsgrund aus dem Gesetz gestrichen hatte. Ein solcher Tatbestand hätte zu Doppelspurigkeiten geführt, weil die entsprechenden Straftaten bereits im Deliktskatalog enthalten sind. Auch diesem Entscheid schloss sich der Ständerat stillschweigend an.</p><p>Die entscheidenden Beschlüsse waren schon letzte Woche gefallen. Der Nationalrat schloss sich dem Konzept des Ständerats an, die Ausschaffungsinitiative mit einem systematisierten Deliktskatalog, einer Härtefallklausel und einer neuen, nicht obligatorischen Landesverweisung umzusetzen. Ursprünglich hatte die grosse Kammer beschlossen, den Text der Durchsetzungsinitiative als Vorlage für die Umsetzung zu nehmen.</p><p>Nach diesem Kurswechsel steht für die SVP ein Rückzug der Durchsetzungsinitiative nicht mehr zur Diskussion. Die Initiative wird aber erst nach Inkraftsetzung der nun bereinigten Gesetzesänderungen zur Abstimmung kommen. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35