Gewässerschutzgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20130059
- Title
- Gewässerschutzgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 26. Juni 2013 zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.06.2013 </b></p><p><b>Mikroverunreinigungen: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Finanzierung</b></p><p><b>Der Bundesrat will, dass Mikroverunreinigungen im Abwasser eliminiert werden. Er schlägt deshalb eine gesamtschweizerische Finanzierungslösung vor, die 75 Prozent der erforderlichen Investitionen in rund 100 Abwasserreinigungsanlagen deckt. Dazu ist eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes erforderlich. Am 26. Juni 2013 hat die Landesregierung eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.</b></p><p>Damit die Mikroverunreinigungen in ausreichendem Masse aus dem Abwasser eliminiert werden können, müssen rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Schweiz speziell aufgerüstet werden. Bei diesen Mikroverunreinigungen (auch organische Spurenstoffe genannt) handelt es sich um Substanzen wie Medikamente, Hormone oder Biozide. Sie werden heute in den ARA nur zu einem geringen Teil herausgefiltert. Bereits in sehr tiefen Konzentrationen im Bereich von wenigen Mikro- oder Nanogramm pro Liter können sie die Gesundheit und die Fortpflanzung der Fische gefährden. Aber auch andere Wasserlebewesen und die Trinkwasserressourcen können durch Einträge von Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden.</p><p>Breit angelegte Untersuchungen haben gezeigt, dass der Anteil von Mikroverunreinigungen im gereinigten Abwasser durch Massnahmen in den ARA deutlich verringert werden kann. Ende 2009 führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) deshalb eine Anhörung zu einer Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) durch. Diese sah vor, rund 100 ARA in den am dichtesten besiedelten Regionen des Landes mit einer zusätzlichen Klärstufe auszustatten (siehe Kasten 1). </p><p>Im Zuge dieser Anhörung vermochte die vorgeschlagene Finanzierung, nämlich über die betroffenen ARA, nicht zu überzeugen. Namentlich die Kantone plädierten für eine gesamtschweizerische und möglichst verursachergerechte Finanzierungslösung. Diese Forderung wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) in einer Motion aufgegriffen, welche vom Parlament 2011 überwiesen wurde.</p><p></p><p><b>Finanzierung im Gewässerschutzgesetz geregelt</b></p><p>Im April 2012 schickte der Bundesrat einen neuen Finanzierungsvorschlag in die Vernehmlassung, der sich am Verursacherprinzip orientiert. In Anbetracht der Tatsache, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zur Belastung durch Mikroverunreinigungen beitragen, schlug der Bundesrat vor, 75 Prozent der Kosten der Aufrüstung der betroffenen ARA über eine gesamtschweizerische Abwasserabgabe zu decken, welche bei den ARA auf der Basis der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner erhoben wird. Der Höchstbetrag der Abgabe wurde auf 9 Franken pro Jahr und Einwohner festgesetzt (Kasten 2). Damit diese Finanzierung eingeführt werden kann, ist eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erforderlich. </p><p>Dieser Vorschlag stiess 2012 in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung und wurde unverändert in die Botschaft an das Parlament übernommen. Um den in der Vernehmlassung geäusserten Stellungnahmen dennoch Rechnung zu tragen, will der Bundesrat ausserdem ARA, die mit einer zusätzlichen Klärstufe ausgestattet wurden, von der Abwasserabgabe befreien. Damit soll für die ARA ein Anreiz geschaffen werden, die erforderlichen Arbeiten an die Hand zu nehmen, und die höheren Betriebskosten werden ausgeglichen. </p><p>Das Parlament dürfte sich ab Herbst 2013 mit dem Vorschlag des Bundesrates befassen. Die Änderungen der Gewässerschutzverordnung, welche die Massnahmen zur Verminderung der Mikroschadstoffe im gereinigten Abwasser präzisieren, können erst in Kraft gesetzt werden, wenn die Finanzierungsfrage gelöst ist.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Juni 2013 zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 03.03.2014 1 Zustimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 3.3.2014</b></p><p><b>Gewässerschutz - Mikroverunreinigungen besser aus dem Abwasser filtern </b></p><p><b>(sda) Rund 100 Kläranlagen werden aufgerüstet, damit keine Kleinst-Verunreinigungen mehr in die Gewässer gelangen. Der Nationalrat hat am Montag einer entsprechenden Spezialfinanzierung als Zweitrat mit 130 zu 49 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.</b></p><p>Substanzen wie Medikamente, Hormone oder Biozide werden heute in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nur ungenügend entfernt. Sie gelangen in Gewässer, wo sie schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen bedeuten. Auch das Trinkwasser kann beeinträchtigt werden.</p><p>Darum sollen rund 100 der 700 Kläranlagen über die nächsten 20 Jahre eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen. Es handelt sich um grosse Anlagen in dicht besiedeltem Gebiet sowie im Einzugsgebiet von Seen und Gewässern. Die Umsetzung kostet rund 1,2 Milliarden Franken.</p><p>Ein Viertel der Kosten tragen die Betreiber der betroffenen Anlagen, für drei Viertel soll die Bevölkerung aufkommen. Mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes wurde eine gesetzliche Grundlage für diese Spezialfinanzierung geschaffen. Diese ist bis spätestens 2040 befristet und beträgt maximal neun Franken pro Einwohner und Jahr. Der Bund erhält dadurch jährlich 45 Millionen Franken, mit welchen er die Umrüstung unterstützen kann.</p><p></p><p>SVP hält Revision für unnötig</p><p>Nach der Zustimmung im Nationalrat ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. Gegen die Revision sprach sich die SVP aus. Die Schweiz habe weltweit das beste Wasser, das besser sei als manches Mineralwasser, das auf den Tisch komme, sagte Nationalrat Felix Müri (SVP/LU). Es gebe keinen, oder nur punktuell, Handlungsbedarf. Zudem würden die Kosten nicht verursachergerecht verteilt. </p><p>Verschiedene Nationalräte sowie Bundesrätin Doris Leuthard bezeichneten die Kostenverteilung nur als zweitbeste Lösung. "Im Idealfall würde man eine Abgabe an der Quelle der Verunreinigung erheben, etwa auf ein Medikament oder ein Kosmetikprodukt", so Leuthard. Dies sei aber nicht praktikabel, zeigte sich die Bundesrätin und eine Ratsmehrheit überzeugt. </p><p>Abgesehen von der SVP-Fraktion war sich der Nationalrat im Grundsatz einig, dass Handlungsbedarf besteht. "Die zunehmende Belastung durch Mikroverunreinigungen muss gestoppt werden, um die Gesundheit der Wasserlebewesen, aber auch die Qualität des Trinkwassers, langfristig zu sichern", sagte Beat Jans (SP/BS) namens der vorberatenden Umweltkommission. Die Gesetzesrevision sei "absolut zwingend". </p><p></p><p>Keine Finanzierung von Stickstoffbehandlung</p><p>Eine Minderheit beantragte zudem, zusätzlich auch die Stickstoffbehandlung in die Vorlage einzuführen und diese finanziell zu unterstützen. Der Antrag wurde mit 111 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen aber klar abgelehnt. </p><p>Der Bund habe die sogenannte Nitrifikation von 1960 bis 1997 subventioniert, sagte Kommissionssprecher Beat Jans. "Die Kantone hatten somit rund 40 Jahre Zeit, Subventionen zu beantragen." Es stimme auch nicht, dass bei den damaligen Subventionen Westschweizer Kantone benachteiligt worden seien, wie es jetzt im Rat moniert werde. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:34