Medizinalberufegesetz (MedBG). Änderung

Details

ID
20130060
Title
Medizinalberufegesetz (MedBG). Änderung
Description
Botschaft vom 3. Juli 2013 zur Änderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.07.2013</b></p><p><b>Mit dem revidierten Medizinalberufegesetz wird die medizinische Grundversorgung und die Stellung der Hausarztmedizin gestärkt</b></p><p><b>Die medizinische Grundversorgung und die Rolle der Hausarztmedizin sollen künftig ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärztinnen und Ärzte genannt werden. Dies sieht die Botschaft zur Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) vor, die der Bundesrat heute an das Parlament überwiesen hat.</b></p><p>Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes ist eine weitere Etappe der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates erreicht. Wie in der im Januar 2013 verabschiedeten Gesamtschau Gesundheit2020 angekündigt, soll die Hausarztmedizin und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen gefördert werden. </p><p>Die Nennung der Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen des MedBG stärkt die Stellung dieser medizinischen Fachrichtung. Damit wird eine wichtige Massnahme des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" umgesetzt. Der Masterplan zur Förderung der Grundversorgung hat das Eidg. Departement des Innern im Juni 2012 zusammen mit Partnern im Gesundheitswesen gestartet.</p><p>Im Gesetz werden als Ausbildungsziele neu auch Kenntnisse über Methoden der Komplementärmedizin festgeschrieben. Damit wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den das Volk und die Stände mit dem Gegenvorschlag zur Initiative "Ja zur Komplementärmedizin" 2009 erteilt hat.</p><p>Um den Gesundheitsschutz und namentlich den Patientenschutz zu erhöhen, wird ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem MedBG unterstellt: Künftig wird eine Berufsausübungsbewilligung nicht mehr für die "selbständige Berufsausübung", sondern für die "privatwirtschaftliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung" erforderlich sein. Damit werden alle Personen, die eine selbständige fachliche Verantwortung übernehmen, künftig der Bewilligungspflicht gemäss MedBG unterstehen, unabhängig davon, ob sie angestellt sind oder nicht. So sollen auch Fachpersonen unter das Gesetz fallen, die z.B. als Angestellte in einer Aktiengesellschaft (z.B. Gruppenpraxis) arbeiten.</p><p>Schliesslich werden bei der Anerkennung der Diplome ausländischer Medizinalpersonen Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Neu müssen die Kantone die Sprachkenntnisse einer Person aus dem Ausland prüfen, wenn sie eine Berufsbewilligung beantragt. So erfolgt die Prüfung der Sprachkenntnisse nicht mehr im Rahmen der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, sondern beim Antrag zur Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. Juli 2013 zur Änderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.09.2014 1 Abweichung
    27.11.2014 2 Abweichung
    05.03.2015 1 Abweichung
    12.03.2015 2 Abweichung
    18.03.2015 1 Abweichung
    19.03.2015 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    19.03.2015 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.03.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2014</b></p><p><b>Ständerat will Sprachtest für angestellte Mediziner oder Apotheker </b></p><p><b>Beim Medizinalberufegesetz zeichnet sich ein Kompromiss ab</b></p><p><b>(sda) Das revidierte Medizinalberufegesetz steht kurz vor der Verabschiedung durch das Parlament. Der Ständerat hat am Donnerstag in der Sprachenfrage einen Kompromissvorschlag gemacht. Demnach müssen Arbeitnehmer in universitären Medizinalberufen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen. Für die Kontrolle wäre der Arbeitgeber zuständig.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte stillschweigend dem Vorschlag ihrer vorberatenden Gesundheitskommission. Sie kommt damit dem Nationalrat ein Stück weit entgegen. Dieser muss nun noch über den Kompromissvorschlag befinden. Stimmt er diesem zu, ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Herbstsession beschlossen, dass eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will. Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf - etwa Arzt, Tierarzt, Zahnarzt oder Apotheker - ausüben zu können.</p><p>So weit will der Ständerat aus verschiedenen Gründen nicht gehen. "Der Nationalratsvorschlag wäre in der Praxis untauglich", sagte etwa Verena Diener Lenz (GLP/ZH). Christine Egerszegi (FDP/AG) pflichtete ihr bei: "Was würde das auslösen? Eine Unmenge an Bürokratie."</p><p>Der Ständerat wolle keine Zulassungsbeschränkung über die Sprache, sagte auch Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Das Risiko sei zu gross, dass mit einer restriktiven Sprachregelung keine Fachkräfte gefunden würden.</p><p></p><p>Berset lobt Kompromiss</p><p>Wird der Kompromiss vom Nationalrat gutgeheissen, ist künftig der Arbeitgeber zuständig für die Prüfung, ob eine universitäre Medizinalperson über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügt. Auch wird von einer Strafandrohung abgesehen, falls ein Arbeitgeber eine Person anstellt, die nicht über die notwendigen Sprachkompetenzen verfügt.</p><p>Bei den übrigen Differenzen ist der Ständerat auf den Kurs des Nationalrats eingeschwenkt. Gesundheitsminister Alain Berset lobte den Kompromiss als "eine gute Lösung". Er stelle ein Gleichgewicht zwischen der Wichtigkeit der Sprache und der Versorgungssicherheit dar.</p><p>Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin stärken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung tragen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2015</b></p><p><b>Ärzte sollen Landessprache beherrschen </b></p><p><b>Nationalrat will Sprachkenntnisse an Berufsregistereintrag koppeln</b></p><p><b>(sda) Ärztinnen und Ärzte sollen eine Landessprache beherrschen, wenn sie in der Schweiz ihren Beruf ausüben. Darin sind sich im Parlament alle einig. Wie dies am besten gewährleistet werden kann, bleibt aber umstritten.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, bei seinem Konzept zu bleiben. Er will im Medizinalberufegesetz verankern, dass sich nur ins Berufsregister eintragen lassen kann, wer eine Landessprache beherrscht. Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf - Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor - ausüben zu können.</p><p>Gegenüber einer früheren Fassung hat der Nationalrat jedoch ergänzt, dass der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Dabei geht es vor allem um Forscher, die keinen Kontakt mit Patienten haben. Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission hatte dennoch empfohlen, auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Die Sprachanforderung sollte nicht mit der Diplomanerkennung gekoppelt werden, sagten die Kommissionssprecher. Dies sei international nicht üblich.</p><p></p><p>Arbeitgeber in der Verantwortung</p><p>Der Nationalrat sprach sich aber mit 94 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen das Konzept des Ständerates aus. Gemäss diesem wären Sprachkenntnisse keine Voraussetzung für den Registereintrag. In der Verantwortung stünden stattdessen die Arbeitgeber, also die Spitäler und bei Praxisbewilligungen die Kantone. Sie müssten prüfen, ob die Ärzte über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit im Nationalrat geht diese Regelung zu wenig weit. Das Problem des Ärztemangels dürfe nicht mit fremdsprachigen Ärzten gelöst werden, die keine Landessprache beherrschten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). "Möchten Sie von einem Arzt behandelt werden, mit dem Sie nicht sprechen können?". Ärztin Yvonne Gilli (Grüne/SG) berichtete von einer Patientin, deren behandelnder Spitalarzt nur Englisch sprach.</p><p></p><p>Bundesrat regelt Einzelheiten</p><p>Noch nicht einig sind sich die Räte auch in der Frage, ob der Bundesrat die Einzelheiten betreffend der Sprachkenntnisse regeln muss oder lediglich regeln kann. Der Ständerat hatte sich für eine "Kann"-Formulierung ausgesprochen. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Einzelheiten regeln müssen. Er soll also festlegen, in welcher Form die Sprachkenntnisse nachgewiesen und überprüft werden.</p><p>Offen ist auch noch, ob Spitäler und andere Arbeitgeber künftig bestraft werden können, wenn sie einen Arzt beschäftigen, der die notwendigen Sprachkenntnisse nicht mitbringt. Der Ständerat hatte sich dagegen ausgesprochen, der Nationalrat will an der Busse festhalten.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 19.03.2015</b></p><p><b>Keine Bussen bei mangelnden Sprachkenntnissen </b></p><p><b>National- und Ständerat einigen sich beim Medizinalberufegesetz</b></p><p><b>(sda) Das revidierte Medizinalberufegesetz ist unter Dach und Fach. National- und Ständerat haben am Donnerstag beim letzten umstrittenen Punkt dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Zuletzt war es in den Beratungen noch um die Sprachkenntnisse von Ärztinnen und Ärzten gegangen. National- und Ständerat waren sich uneinig, ob Spitäler und andere Arbeitgeber gebüsst werden sollen, wenn sie einen Arzt beschäftigen, dem es an Sprachkenntnissen mangelt.</p><p>Der Ständerat hielt einen neuen Straftatbestand für unnötig, der Nationalrat beharrte darauf. In der Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider Räte setzte sich die Haltung des Ständerates durch. In der Folge stimmten beide Räte dieser Lösung stillschweigend zu. Arbeitgebern drohen also auch in Zukunft keine Bussen, wenn Ärzte ungenügende Sprachkenntnisse haben.</p><p>Die neuen Regeln dürften dennoch ihre Wirkung entfalten, hiess es in den Räten. Dass Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in der Lage sein sollten, mit ihren Patienten in einer Landessprache zu sprechen, war im Parlament unbestritten. National- und Ständerat konnten sich jedoch zunächst nicht auf eine gesetzliche Regelung einigen.</p><p></p><p>Arbeitgeber in der Pflicht</p><p>Der Nationalrat wollte ursprünglich den Eintrag ins Berufsregister davon abhängig machen: Einen Eintrag sollte nur erhalten, wer eine Landessprache beherrscht. Der Eintrag ist Voraussetzung, um einen universitären Medizinalberuf - Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor - ausüben zu können. Dem Ständerat ging dies jedoch zu weit.</p><p>Aus seiner Sicht würde eine solche Regel gegen die zwischenstaatlichen Abmachungen zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen verstossen. Am Ende beschlossen die Räte deshalb, die Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen, also die Spitäler und bei Praxisbewilligungen die Kantone. Sie müssen künftig prüfen, ob die Ärzte über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Die Einzelheiten zu den Anforderungen regelt der Bundesrat.</p><p></p><p>Medizinische Grundversorgung stärken</p><p>Mit der Gesetzesrevision wird eine Massnahme des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" umgesetzt, den Gesundheitsminister Alain Berset im Juni 2012 gestartet hatte.</p><p>Die Revision soll dazu beitragen, die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin zu stärken. Neu werden diese ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärztinnen und Ärzte genannt. Auch Kenntnisse über Methoden der Komplementärmedizin gehören künftig zu den Ausbildungszielen. Dies ist eine Folge der Volksabstimmung zur Komplementärmedizin.</p><p></p><p>Busse für falsche Ärzte und Spitäler</p><p>Zudem wird ein grösserer Kreis von Medizinalpersonen dem Gesetz unterstellt. National- und Ständerat sind noch weiter gegangen als der Bundesrat und haben eine Registrierungspflicht für all jene eingeführt, die einen universitären Medizinalberuf ausüben.</p><p>Neu sollen ferner nicht nur "falsche Ärzte", sondern auch deren Arbeitgeber bestraft werden können: Wer eine Medizinalperson beschäftigt, die den Beruf ausübt, ohne im Register eingetragen zu sein, soll mit Busse bestraft werden.</p><p>Geregelt haben die Räte auch Versicherungsfragen: Wer in einem universitären Medizinalberuf selbständig tätig ist, soll zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen müssen. So könnten zum Beispiel ausländische Zahnärzte, die nur kurz in der Schweiz arbeiten, für unsorgfältige Arbeiten zur Rechenschaft gezogen werden.</p>
Updated
09.04.2025 00:33

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