Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Biologische Sicherheit. Haftung und Wiedergutmachung

Details

ID
20130062
Title
Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Biologische Sicherheit. Haftung und Wiedergutmachung
Description
Botschaft vom 14. August 2013 über die Genehmigung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2013</b></p><p><b>Schäden an Biodiversität durch GVO: Bundesrat für internationales Haftungsregime</b></p><p>Der Bundesrat hat am 14. August 2013 die Botschaft zur Genehmigung des Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokolls über Haftung und Wiedergutmachung an das Parlament verabschiedet. Dieses Protokoll sieht ein internationales Haftungsregime für Schäden an der Biodiversität vor, die von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verursacht werden. In der Schweiz ist dieser Bereich bereits umfassend in der Gentechnikgesetzgebung geregelt.</p><p>Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt<b></b>schafft das Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll einen internationalen Mindeststandard für die Haftung bei Biodiversitätsschäden, welche durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursacht wurden. Die Stossrichtung des Zusatzprotokolls entspricht der Strategie der Schweiz, für den Umgang mit GVO klare Rahmenbedingungen, Sicherheitsvorschriften und Verantwortlichkeitsregeln festzulegen. Das schweizerische Gentechnikrecht steht mit dem Zusatzprotokoll im Einklang. Es ist zudem konkreter und umfassender. Deshalb kann das Zusatzprotokoll ohne Anpassungen des schweizerischen Rechts ratifiziert werden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. August 2013 über die Genehmigung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
    03.03.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.06.2014 2 Zustimmung
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 3.3.2014</b></p><p><b>Nationalrat will Abkommen über Haftung für Gentech-Organismen </b></p><p>(sda) Die Schweiz soll ein internationales Protokoll unterzeichnen zur Haftungsregelung bei Schäden durch über Landesgrenzen gebrachte gentechnisch veränderte Organismen an der Biodiversität. Das beschloss der Nationalrat gegen den Willen der SVP und eines Teils der FDP.</p><p>Der Nationalrat folgte der Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) und hiess das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur mit 112 gegen 68 Stimmen gut. Gesetzesanpassungen sind für die Umsetzung des Abkommens nicht nötig. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.</p><p>Die SVP lehnte die Vorlage ab, drang mit ihrem Antrag auf Nichteintreten aber nicht durch. Ihr Sprecher Christoph Mörgeli (SVP/ZH) sagte dazu, das Zusatzprotokoll schade den Interessen der Schweiz. Die Angelegenheit sei in der schweizerischen Gentechnik-Gesetzgebung umfassend geregelt.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 04.06.2014</b></p><p><b>Gentechnologie - Ständerat stimmt Abkommen über Haftung für Gentech-Organismen zu </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll ein internationales Protokoll ratifizieren zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen an der Biodiversität, welche über Grenzen hinweg verbreitet wurden. Das hat der Ständerat am Mittwoch als Zweitrat beschlossen.</b></p><p></p><p>Im Nationalrat hatten sich SVP und ein Teil der FDP noch gegen das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur gestellt. Im Ständerat gab es kaum Widerstand: Die kleine Kammer stimmte der Vorlage mit 35 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Nagoya/Kuala Lumpur ist ein Unterprotokoll zum Protokoll von Cartagena aus dem Jahr 2000, welches den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen regelt.</p><p>Es legt fest, welche Massnahmen im Schadenfall zu treffen sind und wer diese ergreifen muss. Die Haftung wird so geregelt, dass Behörden der Vertragsländer von Personen, die mit gentechnisch veränderten Organismen Schäden an der Biodiversität anrichten, sämtliche entstandenen Kosten zurückfordern können.</p><p>Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Zusatzprotokolls bereits vollständig. Die Regeln der Schweiz gingen in einigen Punkten sogar weiter als jene des Abkommens, sagte Umweltministerin Doris Leuthard. Die Anpassung von Schweizer Gesetzen ist für die Umsetzung daher nicht nötig.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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