Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Änderung
Details
- ID
- 20130064
- Title
- Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Änderung
- Description
- Botschaft vom 14. August 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2013</b></p><p><b>Botschaft und Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) vom Bundesrat verabschiedet</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft und den Entwurf für die Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes zu Handen des Parlamentes verabschiedet. Damit will er dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ermöglichen, die auf sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen aus dem Ausland anwendbare Datenbank ISAS auch nach Juni 2015 weiterzubetreiben, wenn bis dahin das neue Gesetz über den Nachrichtendienst des Bundes (NDG) noch nicht in Kraft getreten ist.</b></p><p>Das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Nach der Fusion des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) und des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) zum NDB sah sich dieser in der besonderen Situation, dass für die Bearbeitung seiner Informationen unterschiedlich strenge gesetzliche Grundlagen gelten. Folge davon ist, dass heute die spezifischen Inlanddaten im Informationssystem "Innere Sicherheit" (ISIS) und die Auslanddaten (d.h. Daten ohne direkten Bezug zur Schweiz) im Informationssystem "Äussere Sicherheit" (ISAS) bearbeitet werden. Während ISIS in seiner heutigen Form bereits 2005 den Betrieb aufnahm, wurde ISAS seit dem 21. Juni 2010 als Pilotbetrieb geführt, der sich auf eine Verordnung stützt. Liegt bis zum Juni 2015 keine formellgesetzliche Grundlage vor, muss der Pilotbetrieb von Gesetzes wegen eingestellt werden.Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) kann frühestens ab Mitte 2015 die heutigen Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitungssysteme des NDB ablösen. Da nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass das NDG Mitte 2015 in Kraft treten kann, soll durch die Änderung des ZNDG vorsorglich eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann.Im geänderten ZNDG werden die formellgesetzlichen Grundlagen geschaffen:</p><p>- für den Betrieb und den Zugriff auf die Datenbank ISAS durch Berechtigte; </p><p>- für die Datenweitergabe an in- und ausländische Partner und Dritte; </p><p>- für ein direktes Auskunftsrecht nach Artikel 8 und 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG); </p><p>- für eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat in Bezug auf den Katalog der Personendaten, die Zuständigkeiten bei der Datenbearbeitung, die Zugriffsrechte, die Häufigkeit der Qualitätssicherung, die Aufbewahrungsdauer, die Löschung der Daten, die Datensicherheit und die Aufbewahrung und Vernichtung von Daten aus Akten, die aus dem direkten Verkehr mit ausländischen Sicherheitsdienst stammen; </p><p>- für die Regelung der Datenfelder durch das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 14. August 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG)
- Resolutions
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Date Council Text 03.12.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.03.2014 1 Zustimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 03.12.2013</b></p><p><b>Ständerat heisst Gesetz zu Nachrichtendienst-Datenbank gut</b></p><p><b>(sda) Für die Ausland-Datenbank ISAS des Nachrichtendienstes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Ständerat hat diese am Dienstag als Erstrat gutgeheissen. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass der Nachrichtendienst die Datenbank weiter benutzen kann.</b></p><p>Das Vorgehen war nicht umstritten, der Ständerat hiess das Gesetz oppositionslos gut. Heute wird das Informationssystem "Äussere Sicherheit" (ISAS) auf Basis einer Verordnung betrieben. Liegt bis Mitte 2015 keine gesetzliche Grundlage vor, muss der Pilotbetrieb eingestellt werden.</p><p>Da das neue Nachrichtendienstgesetz 2015 möglicherweise noch nicht in Kraft sein wird, wird nun die Gesetzesgrundlage für ISAS vorgezogen. Das neue Nachrichtendienstgesetz soll kommendes Jahr ins Parlament kommen.</p><p></p><p>Zwei Datenbanken</p><p>In ISAS werden Daten ohne direkten Bezug zur Schweiz bearbeitet. Die Daten mit Bezug zur Schweiz werden im Informationssystem "Innere Sicherheit" (ISIS) gespeichert. Die Vorschriften für die Bearbeitung der Daten sind unterschiedlich streng. </p><p>Das heutige System ist darauf zurückzuführen, dass der Nachrichtendienst des Bundes früher in zwei Dienste unterteilt war. Im neuen Nachrichtendienstgesetz ist ein anderes Konzept vorgesehen, das die Informationssysteme ISIS und ISAS ablösen soll. Bis dieses in Kraft ist, muss nun aber der Betrieb von ISAS geregelt werden.</p><p></p><p>Präzisierungen nach Anhörung</p><p>Umstritten war im Vorfeld unter anderem die Doppelerfassung von Daten in ISAS und ISIS. Diese soll weiterhin möglich sein - und zwar dann, wenn sich ein Sachverhalt nachweislich nicht eindeutig ISAS oder ISIS zuweisen lässt. </p><p>Nach der Anhörung hatte der Bundesrat indes präzisiert, dass bei Doppelerfassungen die Vorgaben der ISIS-Qualitätskontrolle anzuwenden sind. Befürchtet wurde, dass der Nachrichtendienst Daten in ISAS erfasst, um sie länger aufbewahren zu können.</p><p></p><p>Einsicht ins Archiv</p><p>Entscheiden musste der Rat lediglich über die Formulierung eines Abschnitts, der die Archivierung von Daten betrifft. Es ging dabei um die Einsicht in Archivgut, das von ausländischen Nachrichtendiensten stammt. </p><p>Nach dem Willen des Ständerates soll der Bundesrat die Kompetenz haben zu entscheiden, ob die Schutzfrist verlängert wird, wenn der ausländische Nachrichtendienst Vorbehalte gegen die Einsicht hat. Verteidigungsminister Ueli Maurer warf die Frage auf, ob es wirklich sinnvoll sei, für jede Historikeranfrage den Bundesrat zu bemühen, stellte sich aber nicht gegen die Formulierung.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.3.2014</b></p><p><b>Parlament heisst Gesetz zu Nachrichtendienst-Datenbank gut </b></p><p>(sda) Für die Ausland-Datenbank ISAS des Nachrichtendienstes existiert neu eine gesetzliche Grundlage. Der Nationalrat hat diese am Donnerstag als Zweitrat gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Die gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass der Nachrichtendienst die Datenbank weiterführen kann. Das Vorgehen war in den Räten wenig umstritten. Heute wird das Informationssystem "Äussere Sicherheit" (ISAS) auf Basis einer befristeten Verordnung betrieben. Ohne gesetzliche Grundlage hätte der Betrieb bis Mitte 2015 eingestellt werden müssen.</p><p>Weil das neue Nachrichtendienstgesetz bis dahin wohl noch nicht in Kraft sein wird, wurde die Grundlage für ISAS vorgezogen. In ISAS werden Daten ohne direkten Bezug zur Schweiz bearbeitet. Die Daten mit Bezug zur Schweiz werden im Informationssystem "Innere Sicherheit" (ISIS) gespeichert. Die Vorschriften für die Bearbeitung der Daten sind unterschiedlich streng.</p><p></p><p>"Nichts Aufregendes"</p><p>Das heutige System ist darauf zurückzuführen, dass der Nachrichtendienst früher in zwei Dienste unterteilt war. Im neuen Nachrichtendienstgesetz, das voraussichtlich in der nächsten Session im Parlament beraten wird, ist ein anderes Konzept vorgesehen. Bis dieses Gesetz in Kraft ist, wird nun der Betrieb von ISAS geregelt.</p><p>Es handle sich um nichts Aufregendes, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer. Zur Debatte stehe lediglich eine Übergangsgesetzgebung. Die heutige Praxis für einige Monate zu ändern, wäre nicht sinnvoll. Grundsatzfragen könnten die Räte bei der Beratung des neuen Nachrichtendienstgesetzes diskutieren.</p><p>Im Nationalrat gab es dennoch Anträge auf Änderungen. So verlangte eine Minderheit, der Nachrichtendienst müsse Erkenntnisse, die der Verhinderung von Straftaten dienen könnten, aus eigener Initiative unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Der Rat lehnte dies jedoch ab. Nein sagte er auch zu einer Präzisierung der Regeln für die Qualitätssicherung bei der Datenerfassung.</p><p></p><p>Präzisierungen nach Anhörung</p><p>Umstritten war im Vorfeld unter anderem die Doppelerfassung von Daten in ISAS und ISIS. Diese soll weiterhin möglich sein - und zwar dann, wenn sich ein Sachverhalt nachweislich nicht eindeutig ISAS oder ISIS zuweisen lässt.</p><p>Nach der Anhörung hatte der Bundesrat indes präzisiert, dass bei Doppelerfassungen die Vorgaben der ISIS-Qualitätskontrolle anzuwenden sind. Befürchtet worden war, dass der Nachrichtendienst Daten in ISAS erfasst, um sie länger aufbewahren zu können. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Gesetzesgrundlage für ISAS mit 167 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:22