Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20130066
- Title
- Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 28. August 2013 zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2013</b></p><p><b>Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften</b></p><p><b>Die Qualität der Aufsicht über die Revision soll gestärkt werden. Die bisher getrennte Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften wird daher zusammengelegt und in zwei Schritten bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB konzentriert. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.</b></p><p>Aktuell üben die RAB und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA teilweise überschneidende Aufsichtsfunktionen über Revisionsunternehmen bzw. Prüfgesellschaften aus. Aufgrund der Erfahrungen der letzten fünf Jahre und der Lehren aus der Finanzkrise wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft. FINMA und RAB haben in der Folge einen Vorschlag zur Neuordnung der Zuständigkeiten ausgearbeitet. Nach diesem Vorschlag sollen sämtliche Kompetenzen der FINMA, welche die Beaufsichtigung von Prüfgesellschaften betreffen, auf die RAB übertragen werden. Ziel ist es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten, Fachwissen zu bündeln und die Qualität der Aufsicht zu steigern. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag am 15. Juni 2012 im Grundsatz gutgeheissen und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage beauftragt.</p><p></p><p>Vorgehen in zwei Schritten</p><p>Die Übertragung der Kompetenzen von der FINMA auf die RAB erfolgt in zwei Etappen. Bereits am 1. September 2012 ist es im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen zu einem ersten Schritt gekommen: Die Aufsicht über die Rechnungsprüfung bei börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen wird seither von der RAB wahrgenommen. Die Übernahme der übrigen Verantwortlichkeiten durch die RAB erfolgt in einem zweiten Schritt, sobald das Parlament die heute verabschiedete Vorlage gutgeheissen hat. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. August 2013 zur Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz) (Bündelung der Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften)
- Resolutions
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Date Council Text 11.03.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 02.06.2014 2 Abweichung 12.06.2014 1 Zustimmung 20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2014</b></p><p><b>Nationalrat für Bündelung der Aufsicht über Prüfgesellschaften </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat ist grundsätzlich damit einverstanden, die Aufsicht über Prüfgesellschaften im Finanzwesen bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu bündeln. Gegen den Willen der Mehrheit der SVP hiess er am Dienstag einen Gesetzesentwurf mit 129 zu 51 Stimmen gut.</b></p><p>Zurzeit üben die RAB und die Finanzmarktaufsicht (Finma) sich zum Teil überschneidende Aufsichtsfunktionen über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften aus. Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Finanzkrise wurde die Zusammenarbeit der beiden Behörden auf Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft.</p><p>Diese schlugen vor, dass die Aufsicht über Prüfgesellschaften künftig von der RAB wahrgenommen werden soll. Ziel sei es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten und Fachwissen zu bündeln.</p><p></p><p>SVP: bei materieller Aufsicht ansetzen</p><p>Schon seit September 2012 übt die RAB die Aufsicht über die Rechnungsprüfung bei börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen aus. Mit dem dem Nationalrat vorgelegenen Gesetzesentwurf soll nun in einem zweiten Schritt die Übernahme der Aufsicht über die Prüfgesellschaften durch die RAB geregelt werden.</p><p>Die SVP hatte nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Sprecher Pirmin Schwander (SVP/SZ) begründete dies damit, dass bei der materiellen Aufsicht und bei der Analyse der Prozesse angesetzt werden müsste und nicht bei der Änderung des Organigramms. Ihr Antrag wurde jedoch mit 127 zu 53 Stimmen abgelehnt.</p><p>Thomas Müller (SVP/SG), Vorstandsmitglied einer mit der Aufsicht über Finanzintermediäre betrauten Selbstregulierungsorganisation (SRO), kritisierte, dass mit den geplanten Zulassungsauflagen die von den SRO eingesetzten Prüfgesellschaften aus dem Markt gedrängt würden. Profitieren würden die 21 grössten Prüfgesellschaften im Land. Nach seinen Angaben sind 6500 Finanzintermediäre den SRO angeschlossen.</p><p>In der Detailberatung wollten SP und Grüne für Personen mit ausreichender einschlägiger Fachpraxis keine Ausnahmen von den Zulassungsauflagen für die Leitung von Aufsichtsprüfungen erlauben und den entsprechenden Passus streichen, drangen damit aber nicht durch. Gabi Huber (FDP/UR) hielt dagegen, dass auch Ausgenommene die Voraussetzungen für Revisionsexperten erfüllen müssten.</p><p></p><p>Prüfungsintervall gelockert</p><p>Weiter beantragte eine rot-grüne Minderheit vergeblich, für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen den bisherigen Überprüfungsrhythmus von drei Jahren ohne Ausnahme beizubehalten und auf die vom Bundesrat beantragten "unverständlichen" Lockerungen zu verzichten, wie Sprecherin Margret Kiener Nellen (SP/BE) sagte.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte dazu, drei Jahre Prüfungsintervall seien nicht angemessen, wenn ein Revisionsunternehmen nur Aufsichtsprüfungen bei direkt der Finma unterstehenden Finanzintermediären durchführe. Fünf Jahre genügten. Auch die Finma und die RAB hielten dies für vertretbar.</p><p>FDP, CVP-EVP und GLP wollten auf die von der Mehrheit verlangte Überprüfung des Vollzugs und der Wirksamkeit der neuen Kompetenzregelung verzichten und brachten ihren Antrag durch. Die RAB werde in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten über Auswirkungen der Gesetzesänderung Auskunft geben, sagte Sprecherin Gabi Huber. </p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 02.06.2014</b></p><p><b>Auch Ständerat für Bündelung der Aufsicht über Prüfgesellschaften </b></p><p><b>(sda) Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, die Aufsicht über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften zu bündeln. Künftig soll die Aufsicht bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) konzentriert werden.</b></p><p>Heute übt neben der RAB auch die Finanzmarktaufsicht (Finma) eine Aufsichtsfunktion über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften aus. Dabei überschneiden sich die beiden Behörden teilweise, wie der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments festhielt.</p><p>Auf Anregung von RAB und Finma schlug die Landesregierung deshalb vor, sämtliche Kompetenzen in die Hände der Revisionsaufsichtsbehörde zu legen. Ziel sei es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Strukturen effizienter zu gestalten und Fachwissen zu bündeln.</p><p></p><p>Anwälte kontrollieren Anwälte</p><p>Wie zuvor bereits der Nationalrat hat sich am Montag nun auch der Ständerat für diese Bündelung der Aufsichtskompetenzen ausgesprochen - der Entscheid fiel ohne Gegenstimme.</p><p>Die kleine Kammer änderte den Entwurf des Bundesrates aber leicht ab. Selbstregulierungsorganisationen sollen Prüfungen von Anwälten und Notaren nur von Anwälten beziehungsweise Notaren durchführen lassen. Der Ständerat will damit das Berufsgeheimnis dieser beiden Berufsstände gewährleisten.</p><p>Mit der Änderung könne sich auch der Bundesrat abfinden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Zwar verfügten Anwälte und Notare oft nicht über die nötige Ausbildung für die Prüftätigkeit. Mit den Auflagen, die der Ständerat ebenfalls in die Vorlage aufnahm, sei die Qualität der Prüfungen aber gewährleistet.</p><p>So sollen Anwälte und Notare nachweisen müssen, dass sie über einschlägige Kenntnisse verfügen. Auch die Unabhängigkeit vom zu prüfenden Mitglied muss gegeben sein.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:19