Internationale Arbeitsorganisation. Übereinkommen Nr. 189
Details
- ID
- 20130067
- Title
- Internationale Arbeitsorganisation. Übereinkommen Nr. 189
- Description
- Botschaft vom 28. August 2013 zum Übereinkommen (Nr. 189) der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011. Berichte über die Empfehlung (Nr. 201) betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011, sowie über die Empfehlung (Nr. 202) betreffend den sozialen Basisschutz, 2012
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat unterstützt den Schutz von Hausangestellten auf internationaler Ebene</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 28. August 2013 die Botschaft zur Ratifikation des internationalen Arbeitsübereinkommens von 2011 über Hausangestellte (Übereinkommen Nr. 189) verabschiedet. Das Übereinkommen schafft die Rahmenbedingungen, um die Beschäftigung von Hausangestellten zu fördern und gleichzeitig die grundlegenden Rechte bei der Arbeit und ein Mindestmass an sozialem Schutz zu gewährleisten.</b></p><p>Das Übereinkommen sieht vor, dass Hausangestellte nicht weniger günstig behandelt werden dürfen als andere Arbeitnehmer. Es enthält Bestimmungen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Entlöhnung sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Das Übereinkommen anerkennt ebenfalls, dass private Arbeitsvermittlungsagenturen zur Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen in diesem Sektor beisteuern können, insbesondere indem sie zum Schutz der Arbeitnehmer vor missbräuchlichen Praktiken beitragen. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen sozio-ökonomischen Situationen und Potenzialen in den Mitgliedstaaten räumt das Übereinkommen einen gewissen Spielraum und Flexibilitäten bei der Umsetzung ein.</p><p>Vor dem Hintergrund, dass einzelne Kategorien von Hausangestellten (Migranten, Jugendliche, Hausangestellte, die im Haushalt des Arbeitgebers wohnen) spezielle Schutzbedürfnisse haben, stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der sozialen und wirtschaftlichen Verwundbarkeit von Hausangestellten dar. Da es sich bei den Hausangestellten oft um Frauen aus benachteiligten Verhältnissen handelt, die unter den Geringverdienern überrepräsentiert sind, trägt das Übereinkommen auch signifikant zur Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt und zur Verringerung von Einkommensunterschieden bei.</p><p>Die Schweiz ist in der Lage, das Übereinkommen Nr. 189 zu ratifizieren. Das schweizerische Recht bietet einen hohen und effektiven Schutz von Hausangestellten. Die Umsetzung des Übereinkommens ist ohne Schaffung neuer oder Änderung bestehender gesetzlicher Bestimmungen möglich. Zudem engagiert sich die Schweiz auch aus Gründen internationaler Solidarität in diesem Bereich. Sie wird im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ihre positive Erfahrung mit der Sozialpartnerschaft - einem Schlüsselinstrument zur Umsetzung des Übereinkommens - einbringen können.</p><p>Die Förderung der menschenwürdigen Beschäftigung für alle Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist fester Bestandteil des Verfassungsauftrags der IAO und stellt ein wesentliches Mittel zur Erreichung des Millenniumsentwicklungsziels der Armutsbekämpfung dar. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, das mit diesem Übereinkommen verfolgt wird.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. August 2013 zum Übereinkommen (Nr. 189) der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011. Berichte über die Empfehlung (Nr. 201) betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, 2011, sowie über die Empfehlung (Nr. 202) betreffend den sozialen Basisschutz, 2012
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
- Resolutions
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Date Council Text 20.03.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf 12.06.2014 1 Zustimmung 20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 20.3.2014</b></p><p><b>Ständerat befürwortet besseren Schutz für Haushaltsangestellte </b></p><p><b>Ja zur Ratifizierung des ILO-Abkommens</b></p><p><b>(sda) Der Ständerat will Hausangestellte bei der Arbeit besser schützen. Er hat die Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation gutgeheissen. Es soll Hausangestellten grundlegende Rechte und ein Mindestmass an sozialem Schutz garantieren.</b></p><p>Der Ständerat folgte am Donnerstag mit 35 Stimmen und ohne Gegenstimme dem Antrag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Das Geschäft geht an den Nationalrat.</p><p>Das Übereinkommen enthält Bestimmungen über Arbeitszeit, Lohn sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Für Hausangestellte in der Schweiz wird sich durch die Vereinbarung aber nichts ändern. Diese kann in der Schweiz ohne neue Gesetze respektive Gesetzesänderungen umgesetzt werden.</p><p>Gemäss einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) arbeiten weltweit über 50 Millionen Personen als Hausangestellte. Überwiegend sind es Migrantinnen aus armen Ländern.</p><p>Gemäss einem IAO-Hintergrundpapier leiden Hausangestellte in vielen Fällen unter schlechter Bezahlung, übermässig langen Arbeitszeiten, dem Fehlen eines freien Tags in der Woche und zuweilen unter physischem, psychischem und sexuellem Missbrauch.</p><p>Das Abkommen ist bereits in Kraft. Bisher haben es zwölf Länder unterzeichnet, darunter Deutschland und Italien, wie Liliane Maury Pasquier (SP/GE) namens der Sozialkommission ausführte. Eine Ratifizierung des Vertrages sei ein Zeichen der Solidarität seitens der Schweiz.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat 12.06.2014</b></p><p><b>Besserer Schutz für Hausangestellte: Parlament stimmt Abkommen zu </b></p><p><b>(sda) Auch der Nationalrat will dem Schutz von Hausangestellten stärken. Wie bereits der Ständerat hat er sich am Mittwoch für die Ratifizierung eines Übereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ausgesprochen. Die Vorlage war allerdings umstritten.</b></p><p>Das Abkommen sieht vor, dass Hausangestellte gegenüber anderen Arbeitnehmenden nicht benachteiligt werden dürfen. Es enthält Bestimmungen über Arbeitszeit, Lohn sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Für Hausangestellte in der Schweiz ändert sich nichts. Weil die Schweiz die Anforderungen bereits erfüllt, drängen sich keine Gesetzesänderungen auf.</p><p>Die Gegner sahen daher keinen Handlungsbedarf. "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen sind in unserem Land geschützt", sagte Roland Borer (SVP/SO). Zudem wäre es das erste Mal, dass Vorschriften für eine spezielle Erwerbsgruppe erlassen würden. Borer erinnerte auch daran, das sämtliche Wirtschaftsverbände Vorbehalte gegenüber dem Abkommen geäussert hatten.</p><p>Die FDP befürchtet, dass sich allenfalls doch gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben könnte. Wenn nicht, sei die die Ratifikation eine reine "Symbolhandlung", sagte Daniel Stolz (BS).</p><p></p><p>Druck auf andere Länder</p><p>Die Befürworter möchten mit der Ratifizierung nicht zuletzt ein Zeichen der Solidarität mit den Hausangestellten setzen. "Wir können diesen Frauen und Männern nicht genug Anerkennung und Wertschätzung entgegenbringen", sagte Silvia Schenker (SP/BS). Mit der Ratifikation zeige die Schweiz, dass ihr die Hausangestellten nicht egal seien.</p><p>Allein dadurch würden sich die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern nicht ändern, sagte die Grüne Yvonne Gilli (SG). Mit jedem Land, welches das Abkommen ratifiziere, steige aber der Druck auf jene Länder, welche die Bedingungen noch nicht erfüllten.</p><p>Auch die BDP sprach sich für die Genehmigung des IAO-Abkommens aus: "Wenn man in einer Frage Standhaftigkeit beweisen und ein starkes Zeichen setzen will, sollte das nicht unbedingt bei den Schwächsten geschehen", konterte Lorenz Hess (BE) die Argumente von SVP und FDP. Da auch die CVP der Ratifikation zustimmte, kam schliesslich eine Mehrheit von 106 zu 73 Stimmen für das Abkommen zustande.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:16