Personenbeförderungsgesetz (Fantransporte). Änderung

Details

ID
20130068
Title
Personenbeförderungsgesetz (Fantransporte). Änderung
Description
Botschaft vom 28. August 2013 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Fan-Transporte)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2013</b></p><p><b>Transport von Sportfans im öffentlichen Verkehr soll sicherer werden</b></p><p><b>Sport-Fangruppen sollen künftig verpflichtet werden können, anstelle des fahrplanmässigen öffentlichen Verkehrs Extrazüge oder -busse zu benutzen. Für allfällige Schäden, welche die Fans bei diesen Transporten verursachen, sollen unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs haften. Der Bundesrat will mit diesen Änderungen den Transport der Fans im öffentlichen Verkehr sicherer machen. Er hat die Vorlage heute ans Parlament überwiesen.</b></p><p>Das Verhalten von Fangruppen beim Transport zu Sportveranstaltungen stellt den öffentlichen Verkehr vor grosse Herausforderungen. Gewaltbereite Fans verursachen immer wieder Sachschäden an Zügen und Bussen, stören den Betrieb des öffentlichen Verkehrs und gefährden die Sicherheit anderer Reisender. Die Transportunternehmen bemühen sich heute, die Fans von den anderen Passagieren zu trennen und in Extrazügen zu befördern. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Transportpflicht konnten sie solche Fangruppen bisher aber nicht aus Zügen oder Bussen des fahrplanmässigen Verkehrs aussperren. Zudem fehlen Mittel, um Beschädigungen von Rollmaterial zu verhindern. Die negativen Begleiterscheinungen von Fantransporten können so nicht vollständig eingedämmt werden.</p><p>Die geplanten Neuerungen sollen die Grundlagen schaffen, um die Sicherheit bei Fantransporten zu verbessern. Der Bundesrat will dazu einen neuen Artikel in das Personenbeförderungsgesetz einfügen. Bahn- und Busbetriebe sollen demnach künftig für Passagiere, die als Fans zu Sportveranstaltungen reisen wollen, die Beförderung auf fahrplanmässigen Kursen einschränken oder verweigern können. Als Ersatz können sie den Fans den Transport in Charter- oder Extrazügen oder Extrabussen anbieten. Nach dem Willen des Bundesrates sollen überdies unter gewissen Voraussetzungen die Sportklubs für Schäden an Personen und Sachen haften, welche ihre Fans bei Transporten im öffentlichen Verkehr verursachen.</p><p>Die Lockerung der Transportpflicht für Transportunternehmen wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich gutgeheissen, die Umsetzbarkeit allerdings teilweise kritisch beurteilt. Der Bundesrat ist indes überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem interkantonalen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen für den öffentlichen Verkehr die gewünschte Wirkung entfalten wird. Das Konkordat enthält weitergehende Regelungen, wie etwa eine Bewilligungspflicht für Risikospiele.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. August 2013 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Fan-Transporte)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) (Fan-Transporte)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.03.2014 1 Rückweisung an den Bundesrat
    19.06.2014 2 Ablehnung der Rückweisung
    18.09.2014 1 Rückweisung an den Bundesrat
    02.03.2017 1 Abschreibung
    15.06.2017 2 Abschreibung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat 19.06.2014</b></p><p><b>Hooligans - Ständerat will gesetzliche Fanzugpflicht </b></p><p><b>Verkehrsministerin Leuthard: "Fünf Jahre Leerlauf"</b></p><p><b>Nach jahrelangen erfolglosen Gesprächen zwischen den Fussballklubs und der SBB will der Ständerat eine gesetzliche Lösung für die Fantransporte. Anders als der Nationalrat hat er es am Donnerstag abgelehnt, die entsprechende Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. </b></p><p>Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes will der Bundesrat eine bessere Handhabe gegen Randale in und um die Fanzüge schaffen. Eine Lockerung der Transportpflicht soll es den Verkehrsunternehmen erlauben, Sportfans auf spezielle Züge oder Busse zu verweisen. Zudem soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Sportklubs unter gewissen Voraussetzungen für die Schäden haften, die ihre Fans verursachen.</p><p></p><p>Nicht umsetzbar</p><p>Der Nationalrat hatte die Vorlage im Frühling an den Bundesrat zurückgewiesen. Nach Ansicht der Mehrheit ist diese gar nicht umsetzbar. Zudem werde eine einzelne Gruppe willkürlich kriminalisiert. Der Nationalrat verlangte, dass die Regierung mit Kantonen, Transportunternehmen, Sportklubs und anderen Beteiligten praktikable Lösungen ausarbeitet.</p><p>Als Vorbild soll der Kooperationsvertrag der SBB mit den Berner Young Boys dienen. Der Klub haftet zwar nicht für Sach- und Personenschäden, entlastet aber das Personal der SBB, weil die Züge von eigenen Fanarbeitern begleitet werden.</p><p>Der Ständerat ist anderer Meinung. Es besteht Handlungsbedarf, sagte Kommissionssprecher René Imoberdorf (CSP/VS). "Was mit dem Rückweisungsantrag verlangt wird, hat der Bundesrat in den letzten fünf Jahren bereits getan", sagte er.</p><p>Peter Föhn (SVP/SZ) wollte aus Gesprächen wissen, dass die betroffenen Körperschaften und Organisationen zwar eine Lösung suchten, aber nicht im Sinne der vorgeschlagenen Regelung. Mit der Rückweisung könnten alle Player ins Boot geholt werden, sagte Föhn.</p><p></p><p>Kochende Volksseele</p><p>Die beteiligten Organisationen seien bereits zu Wort gekommen, sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Trotz jahrelangen intensiven Gesprächen zwischen Kantonen, Transportunternehmen, Sportklubs und Fanorganisationen sei keine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Eine Rückweisung würde nur zu einer Verzögerung, aber nicht zu neuen Lösungen führen.</p><p>Konrad Graber (CVP/LU) hatte kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet jene Kreise, die sonst für "Law and Order" seien, bei diesem Problem auf Zeit spielten. Es brauche dringend eine Lösung, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). "Es brodelt in der Bevölkerung."</p><p>Föhn blieb mit seiner Haltung nicht ganz allein. Auch Claude Janiak (SP/BL) bezweifelte, dass die Probleme mit dem Gesetz gelöst werden könnten. "Ich glaube nicht, dass wir damit weiterkommen", sagte er. Anita Fetz (SP/BS), die die Randalierer als "vertrottelte Idioten" bezeichnete, hielt die Vorschriften gar nicht für umsetzbar: "Das ist eine Alibiübung", sagte sie.</p><p></p><p>Verkehrsministerin Doris Leuthard erinnerte an die vergeblichen Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung. Nach "fünf Jahren Leerlauf" glaube sie nicht, dass der Fussballverband oder die Klubs ihre Verantwortung anerkennen würden. Die Mehrheit des Ständerats war der gleichen Meinung und lehnte die Rückweisung mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ab.</p><p>Der Ständerat konnte nur über die Rückweisung befinden. Aus Verfahrensgründen konnte er sich nicht inhaltlich mit der Vorlage befassen. Hält der Nationalrat an seinem Entscheid fest, geht die Vorlage zurück an den Bundesrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2014</b></p><p><b>Hooligans - Nationalrat wischt Fanzug-Pflicht für Sportfans vom Tisch </b></p><p><b>Das Parlament will Sportfans vorderhand nicht per Gesetz zwingen, in für sie vorgesehenen Zügen oder Bussen an Spiele zu fahren. Der Nationalrat hat Änderungen im Personenbeförderungsgesetz mit einer Aufgabenliste an den Bundesrat zurückgewiesen.</b></p><p>Damit sind die Vorschläge vorläufig vom Tisch. Der Nationalrat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 119 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen und bekräftigte seinen Beschluss vom Frühjahr. Eine Fanzug-Pflicht sei nicht umsetzbar und tauge nicht dazu, die Probleme mit randalierenden Hooligans in den Griff zu bekommen, lautete der Tenor bei den Befürwortern der Rückweisung.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung sei der falsche Weg und nicht umsetzbar, sagte Thomas Hurter (SVP/SH) namens der Mehrheit der Verkehrskommission (KVF). An die Adresse der Sportklubs sagte er, es müsse weiter an einer Verbesserung der Situation gearbeitet werden.</p><p></p><p>"Chaotentum einen Riegel schieben"</p><p>Die Mehrheit wolle deshalb die Vorlage zurückweisen, sagte Hurter. Der Bundesrat müsse mit den betroffenen Kreisen nach Lösungen suchen. Die KVF nannte in ihrem Rückweisungsantrag Kantone und Gemeinden, Sportclubs, Fanarbeit, Verbände sowie Transportunternehmen.</p><p>Eine Minderheit wollte die Anpassungen im Personenbeförderungsgesetz beraten, um "dem Chaotentum einen Riegel zu schieben und die Clubs in die Verantwortung zu nehmen", wie Edith Graf-Litscher (SP/TG) sagte. Es sei blauäugig, zu glauben, dass noch mehr Gespräche der Akteure Lösungen brächten.</p><p>Mit Ausnahme der Berner Young Boys (YB) lehnten die Fussballclubs freiwillige Regelungen ab, konstatierte Gabi Huber (FDP/UR). Aus Gründen der Effizienz sei es sinnvoller, die Gesetzesänderungen zu beraten und allenfalls abzulehnen als mit der Rückweisung eine Zusatzschlaufe zu verlangen.</p><p></p><p>Kein Verständnis</p><p>Die Grünen plädierten für eine gesellschaftspolitische Diskussion. Gesetze gebe es bereits, argumentierte die Bernerin Aline Trede. Das Hooligan-Konkordat und auch dessen Verschärfung hätten keine Lösungen gebracht. Rechtsgrundlagen, um Menschen aus Zügen zu weisen, gebe es bereits.</p><p>Für randalierende Fans in Zügen gebe es kein Verständnis, sagte Jürg Grossen (GLP/BE). Er verwies auf das funktionierende Pilotprojekt von YB, Fanorganisationen und der SBB und wandte ein, dass die Gesetzesrevision zu hohem Kontrollaufwand und hohen Kosten führen würde.</p><p>"Wir hören die Botschaft, doch uns fehlt der Glaube", plädierte Martin Candinas (CVP/GR) für die Beratung der Vorlage. Max Binder (SVP/ZH) hingegen bemängelte, mit der Gesetzesänderung würden "keine Nägel mit Köpfen" gemacht wie die Minderheit argumentiere, sondern "schwache Nieten".</p><p>Binder spielte den Ball den Fanclubs zu: "Sie sind verantwortlich für das, was ihre Leute tun. Sie sollen schwarze Schafe ausschliessen." Zum Einwand von Christian Wasserfallen (FDP/BE), dass Randalierer häufig nicht organisiert seien, sagte er, die Arbeit müsse in den Fanclubs beginnen.</p><p></p><p>Fünf Jahre lang Gespräche geführt</p><p>Verkehrsministerin Doris Leuthard zitierte Schlagzeilen über gezündete Knallkörper, bedrohte Busfahrer, verletzte Polizisten und Ausschreitungen und forderte eine Debatte. "Kaum eine Stadt ist noch bereit, den Cupfinal auszutragen."</p><p>Fünf Jahre lang seien Diskussionen und Gespräche geführt worden. Doch Bewegung habe es nach der Vereinbarung von YB und SBB nicht mehr gegeben, konstatierte Leuthard. Dass die Öffentlichkeit für von Fans verursachte Schäden aufkommen müsse, sei nicht zumutbar. Die Debatte sei nötig. "Rückweisung bedeutet Kneifen vor der Diskussion."</p><p>Der Ständerat hätte wie der Bundesrat eine Fanzug-Pflicht im Personenbeförderungsgesetz verankern und die Vorlage deshalb beraten wollen. Mit einer Lockerung der Transportpflicht für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sollten Fans gezwungen werden, mit für sie vorgesehenen speziellen Zügen oder Bussen an Spiele zu reisen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2017</b></p><p><b>Nationalrat will Diskussion über Fanzug-Pflicht beenden </b></p><p><b>Demolierte Züge, Drohungen gegen Bahnpersonal und Saubannerzüge durch die Bahnhöfe sollen der Vergangenheit angehören - und das ohne neues Gesetz. Der Nationalrat will von der Pflicht für Fans, in für sie vorgesehenen Zügen und Bussen zu reisen, nichts mehr wissen.</b></p><p>Stillschweigend schrieb der Nationalrat am Donnerstag die für die Fanzugpflicht nötige Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ab. Er folgte dem einstimmigen Antrag seiner Verkehrskommission (KVF). Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Sportfans in speziellen Zügen oder Bussen an Spiele fahren müssen.</p><p>Diese Fanzug-Pflicht kam im Nationalrat nicht gut an. Er wies die Vorlage 2014 an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, mit Sportverbänden, Clubs, Fanorganisationen, Verkehrsunternehmen und Kantonen Lösungen zu suchen. Auf Einladung von Verkehrsministerin Doris Leuthard trafen sich die Betroffenen zu einem Runden Tisch.</p><p>Die Ergebnisse wurden im November 2016 vorgestellt. Unter anderem wurde eine polizeiliche Koordinationsplattform Sport eingerichtet. Diese koordiniert die Aktivitäten der Sicherheitsorgane und sorgt für ein Reporting über Fanaktivitäten. Dieses soll unter anderem sicherstellen, dass beispielsweise Reisen mit Fanzügen einheitlich erfasst werden.</p><p>Zudem haben die Swiss Football League und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des Hooligan-Konkordats veröffentlicht. Im Zentrum steht die einheitliche Regelung zur Beweissicherung.</p><p>Mit einer Lockerung der Transportpflicht für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sollten Fans gezwungen werden, mit für sie vorgesehenen speziellen Zügen oder Bussen an Spiele zu reisen.</p><p>Ausserdem hätte mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden sollen, um Sportclubs unter bestimmten Voraussetzungen für Schäden haften zu lassen, die ihre Fans angerichtet haben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat 15.06.2017</b></p><p><b>Hooligans - Fantransporte werden nicht gesetzlich geregelt </b></p><p><b>Sportfans sollen nicht per Gesetz dazu gezwungen werden, in für sie vorgesehenen Zügen oder Bussen an Spiele zu fahren. Das hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen. Er folgte dem Nationalrat, der das Geschäft schon abgeschrieben hatte.</b></p><p>Das Parlament wies die Vorlage zunächst an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, mit Sportverbänden, Clubs, Fanorganisationen, Verkehrsunternehmen und Kantonen Lösungen zu suchen. In der Zwischenzeit seien Verbesserungen erreicht worden, erklärte Kommissionssprecher Olivier Français (FDP/VD).</p><p>Er verwies auf die Ergebnisse des Runden Tisches. Unter anderem wurde eine polizeiliche Koordinationsplattform Sport eingerichtet. Zudem haben die Swiss Football League und die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine gemeinsame Empfehlung zur Umsetzung des Hooligankonkordats veröffentlicht. Die Mehrheit beider Räte sah damit keine Notwendigkeit mehr für die ohnehin nicht mehrheitsfähigen Vorschläge des Bundesrats.</p>
Updated
14.11.2025 08:24

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