Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt. Änderung
Details
- ID
- 20130069
- Title
- Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt. Änderung
- Description
- Botschaft vom 28. August 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesbiatt
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2013</b></p><p><b>Primatwechsel bei den amtlichen Veröffentlichungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) verabschiedet. Bei dieser Gesetzesänderung geht es zur Hauptsache darum, dass künftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Veröffentlichung das Primat zukommen soll, das heisst: Die elektronische Fassung soll rechtsverbindlich sein.</b></p><p>Die elektronische Fassung der amtlichen Veröffentlichungen ist heute schon online zugänglich. Die Seiten auf www.admin.ch mit diesen Texten gehören zu den meistbesuchten (monatlich über 20 Millionen Abfragen). Nur wenige wissen jedoch, dass eigentlich nur die gedruckte Fassung rechtlich verbindlich ist.</p><p>Die Zahl der Abonnemente auf die gedruckte Fassung von Bundesblatt und Amtlicher Sammlung des Bundesrechts sinkt laufend (-56 Prozent seit 2007; im Jahr 2012 waren es weniger als 2000 Abonnemente). Auf der andern Seite nimmt die Nutzung des Internets als allgemeine Informationsquelle laufend zu; so haben etwa zwischen April 2012 und September 2012 85,2 Prozent der Bevölkerung über 14 Jahren in der Schweiz mehrmals pro Woche das Internet benützt (Quelle: Bundesamt für Statistik). </p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass es an der Zeit ist, zum Primat der elektronischen Fassung zu wechseln, sodass diese künftig rechtlich verbindlich ist. In den letzten Jahren haben verschiedene Länder und Institutionen diesen Schritt gemacht (z. B. der Kanton Aargau mit seiner Gesetzessammlung, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO mit dem Schweizerischen Handelsamtsblatt, rund zehn europäische Länder - darunter Österreich - und die Europäische Union mit ihren amtlichen Veröffentlichungen). Sie haben positive Erfahrungen gemacht. Der Wechsel zum Primat der elektronischen Fassung bringt auch mehr Flexibilität im Publikationsrhythmus mit sich; eine tägliche Erscheinungsweise wird möglich und kann den bisherigen Wochenrhythmus ablösen, der sich von Druck und Vertrieb her aufdrängte. </p><p>Der Bundesrat plant, eine Plattform zu schaffen, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, online frei und gesichert auf das gesamte Bundesrecht zuzugreifen. Die Texte der Bundesverwaltung, die heute in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts oder im Bundesblatt bloss mit ihrem Titel veröffentlicht werden, sollen in Zukunft auf dieser Plattform ebenfalls zugänglich sein. Mit der Plattform soll zudem dem Bundesrecht auch eine grössere internationale Sichtbarkeit verschafft werden. </p><p>Die geplante Gesetzesänderung ist in der Legislaturplanung 2011-2015 (Leitlinie 1 Ziel 7 "Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien") sowie in den Jahreszielen 2013 des Bundesrates enthalten. </p><p>In dem von November 2012 bis März 2013 durchgeführten Vernehmlassungsverfahren wurde der Vorentwurf der Gesetzesänderung überwiegend positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat nun eine Botschaft verabschiedet, die auf der Linie des Vernehmlassungsentwurfs liegt und Anregungen der Vernehmlassungsteilnehmer berücksichtigt.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 28. August 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesbiatt
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG)
- Resolutions
-
Date Council Text 06.05.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 06.05.2014</b></p><p><b>Publikation - Elektronische Form amtlicher Publikationen künftig massgebend </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will die amtlichen Veröffentlichungen dem Internet-Zeitalter anpassen. Er hat am Dienstag dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung der amtlichen Sammlung, sondern die elektronische Version massgeblich sein soll.</b></p><p>In der amtlichen Sammlung werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben veröffentlicht, ausserdem Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge und Verträge zwischen Bund und Kantonen. Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrats drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt. Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. "Wer heute einen Erlass konsultieren will, tut dies in der Regel im Internet."</p><p>Der Wechsel ermögliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Grundsätzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich sein.</p><p>Auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten soll mit der Revision des Bundesgesetzes über die Sammlung des Bundesrechts und das Bundesblatt verbessert werden. Dazu soll eine umfassende Internet-Plattform aufgebaut werden. Nach heutiger Planung zur Erneuerung der technischen Infrastruktur sollte der Primatswechsel per 2016 möglich sein, sagte Casanova.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission und mit Unterstützung des Bundesrats machte der Nationalrat mehrere Änderungen am Entwurf, behielt die Stossrichtung aber bei. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage ohne Gegenstimme gut.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2014</b></p><p><b>Bundesblatt - Elektronische Form amtlicher Publikationen künftig massgebend </b></p><p><b>(sda) Die amtlichen Veröffentlichungen des Bundes werden dem Internet-Zeitalter angepasst. National- und Ständerat haben beschlossen, dass künftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.</b></p><p>Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweirat Änderungen des Publikationsgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Das Geschäft, das in beiden Räten unbestritten war, ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Das Publikationsgesetz regelt die Veröffentlichung des Bundesrechts und des Bundesblatts, dem Mitteilungsorgan der Eidgenossenschaft. Veröffentlicht werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben, Bundesbeschlüsse, völkerrechtliche Verträge oder Verträge zwischen Bund und Kantonen.</p><p>Diese sind schon heute im Internet verfügbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments drängt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Benützerinnen und Benützer nicht mehr widerspiegelt.</p><p>Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. Wer heute einen Erlass konsultieren wolle, tue dies in der Regel im Internet.</p><p>Der Wechsel ermögliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Veröffentlichungstermine überzugehen. Grundsätzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsgültige Veröffentlichung amtlicher Publikationen möglich sein. Mit der Revision soll auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten verbessert werden.</p>
- Updated
- 14.11.2025 07:55