Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China

Details

ID
20130071
Title
Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China
Description
Botschaft vom 4. September 2013 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China sowie des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2013</b></p><p>Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China sowie zum gleichzeitig abgeschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verabschiedet und zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen.</p><p>Die am 6. Juli 2013 unterzeichneten Abkommen umfassen den Waren- und Dienstleistungshandel und den Schutz des geistigen Eigentums. Weiter enthalten sie Bestimmungen zu Wettbewerb, Investitionsförderung, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, handelsbezogenen Umwelt- und Arbeitsfragen, zur wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie institutionelle Bestimmungen. Das Freihandelsabkommen wird den Zugang für Schweizer Waren- und Dienstleistungen auf dem grossen und wachstumsstarken chinesischen Markt verbessern. Es wird den gegenseitigen Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken und die Rechtssicherheit für den wirtschaftlichen Austausch allgemein verbessern. Zusammen mit dem gleichzeitig abgeschlossenen Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen wird es die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China fördern und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen. </p><p>Das Abkommen mit China erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, welches die Schweiz seit Beginn der 1990er-Jahre mit Drittländern ausserhalb der EU aufbaut, um ein Freihandelsabkommen mit einem sehr bedeutenden Handelspartner. China ist nach den USA die zweitgrösste Volkswirtschaft der Welt und einer der wichtigsten Aussenwirtschaftspartner der Schweiz. China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste weltweit (nach der EU und den USA). 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China (3,7 Prozent aller Ausfuhren der Schweiz), die Importe aus China beliefen sich auf 10,3 Milliarden Franken (5,5 Prozent aller Einfuhren).</p><p>Für die Schweiz als import- und exportorientiertes Land stellt der Abschluss von FHA neben der Mitgliedschaft bei der WTO und den bilateralen Verträgen mit der EU einen der drei Hauptpfeiler ihrer Politik der Marktöffnung und der Stärkung der aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Freihandelsabkommen fördern die Diversifikation und Dynamisierung des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Austauschs mit wichtigen Partnern, sichern Wettbewerbsvorteile und verringern Diskriminierungen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. September 2013 zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China sowie des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China sowie des Abkommens zwischen der Schweiz und China über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2013 1 Diskussion
    10.12.2013 1 Beschluss gemäss Entwurf
    20.03.2014 2 Zustimmung
    08.04.2014 0
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2013</b></p><p></p><p><b>Nationalrat lehnt Nachverhandlungen zu Menschenrechten ab</b></p><p><b>Beratung des Freihandelsabkommens wird am Dienstag fortgesetzt</b></p><p><b>(sda) Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China hat im Nationalrat die erste Hürde genommen. Die grosse Kammer lehnte am Montag die Forderung zu Nachverhandlungen über Menschenrechte ab. Die Mehrheit erachtet es als unmöglich, ein besseres Ergebnis zu erreichen.</b></p><p>Die Rückweisung an den Bundesrat hatte die SP verlangt, welche bemängelte, dass im mehr als tausendseitigen Wirtschaftsvertrag die Menschenrechte nicht erwähnt werden. SP und Grüne kritisierten Menschenrechtsverletzungen in China. Die Vorwürfe reichten von Unterdrückung religiöser Minderheiten wie Tibetern und Uiguren über Umweltschäden zu mangelnder Beachtung der Arbeitnehmerrechte.</p><p>Die Einhaltung Schweizer Standards gewährleiste das Abkommen nicht, räumte Gerhard Pfister (CVP/ZG) ein. Allerdings müsse China daran gemessen werden, wie weit das Land in den vergangenen Jahrzehnten fortgeschritten sei. Und diese Entwicklung gehe in die richtige Richtung. "Vor einer Generation wäre ein solches Abkommen nicht denkbar gewesen."</p><p></p><p>"Im Bereich des Möglichen"</p><p>Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und seine Verhandlungsdelegation erhielten von bürgerlicher Seite viel Lob für das Verhandlungsresultat. Bei den Menschenrechten liege das Ergebnis im Bereich des Möglichen, sagte Andreas Aebi (SVP/BE).</p><p>Selbst Menschenrechtsexperten hätten bei Anhörungen von einem "beeindruckenden Ergebnis" bezüglich Menschenrechten gesprochen, sagte Elisabeth Schneider (CVP/BL) im Namen der vorberatenden Wirtschaftskommission. "Letztlich sind Handelsverträge nicht Instrumente zur Durchsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards."</p><p>Die Abkommensbefürworter hoben hervor, dass der Vertrag ein Kapitel zu Arbeits- und Umweltfragen beinhalte. Zudem werde auf UNO-Erlasse verwiesen, die wiederum auf die Einhaltung der Menschenrechte verwiesen, sagte Schneider-Ammann. Auch werde der Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China bestätigt und ein Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen abgeschlossen.</p><p>Um Verbesserungen zu erreichen, brauche es Diskussionskultur und kein Diktat, sagte Walter Müller (FDP/SG). Auch Tiana Moser (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass mit einem Nein zum Vertrag keine Verbesserungen erreicht werden könnten. Die Umsetzung werde entscheidend sein.</p><p></p><p>Fast nur Linke für Nachverhandlungen</p><p>Die Linke wollte den Bundesrat dazu auffordern, mit China ein Zusatzprotokoll auszuhandeln, das zahlreiche Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte in beiden Ländern festlegen sollte. "Mehr wäre in Nachverhandlungen nicht zu bekommen", sagte Wirtschaftsminister Schneider-Ammann dazu.</p><p>Jacqueline Fehr (SP/ZH) begründete den Rückweisungsantrag damit, dass das Abkommen wirtschaftlich massiv überschätzt werde. Allein der Handel mit dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sei doppelt so gross wie jener mit China. Die geringe wirtschaftliche Bedeutung lasse es nicht zu, dass die Schweizer Standards nicht eingehalten würden.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Antrag mit 130 zu 56 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Mit der fast kompletten SP stimmten eine Mehrheit der Grünen und sechs CVP-Parlamentarier.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2013</b></p><p><b>Referendumsklausel für Freihandelsabkommen abgelehnt</b></p><p><b>(sda) Zum Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China soll es keine Volksabstimmung geben. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat und lehnte es deutlich ab, den Vertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</b></p><p>Ein Referendum und damit eine Abstimmung ermöglichen wollten SP und Grüne. Ihr Antrag scheiterte aber mit 109 zu 52 Stimmen bei 21 Enthaltungen. Nebst einer Mehrheit der Linken stimmten auch neun Parlamentarier der SVP-Fraktion für die Referendumsunterstellung. 15 SVP-Politiker enthielten sich der Stimme.</p><p>Nachdem die Bürgerlichen das Abkommen als einen der bedeutendsten Verträge der letzten Jahre bezeichnet hätten, sei nicht einzusehen, warum das Volk dazu nichts zu sagen haben solle, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Zu einer Preiserhöhung der Autobahnvignette könne es sich schliesslich auch äussern.</p><p>Fehr zog zur Begründung auch einen Vergleich zum Umgang der Schweiz mit dem Apartheid-Regime Südafrikas. Hätte das Volk damals über die von der Schweiz nicht mitgetragenen Wirtschaftssanktionen abstimmen können, wäre das Ergebnis allenfalls ein anderes gewesen. Daher gelte nun für China: "Wir haben keine weisse Weste und deshalb eine besondere Verantwortung."</p><p>Im Rat musste sie sich Kritik für den Vergleich anhören. Im Gegensatz zum damaligen Südafrika seien in China deutliche Fortschritte erkennbar, sagte etwa Geri Müller (Grüne/AG).</p><p></p><p>"Keine wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen"</p><p>Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann verteidigte den Entscheid gegen eine Referendumsklausel. Der Vertrag enthalte keine "wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen". "Gewöhnliche" Bestimmungen in einem Staatsvertrag verlangten nicht nach einem Referendum.</p><p>Anders sah dies Andreas Gross (SP/ZH), der im über tausendseitigen Abkommen mindestens neun "gesetzesträchtige" Artikel ausmachte. Diese hielten etwa fest, was Inspektoren auf Wunsch Chinas in der Schweiz kontrollieren dürften.</p><p>Das Freihandelsabkommen mit China passierte den Nationalrat als Erstrat komfortabel. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Vertrag mit 120 zu 46 Stimmen bei 16 Enthaltungen gut. Als nächstes ist der Ständerat an der Reihe.</p><p></p><p>Keine Nachverhandlungen zu Menschenrechten</p><p>Bereits am Montagabend hatte es der Nationalrat im ersten Teil der Debatte abgelehnt, den Bundesrat zu Nachverhandlungen mit China zu verpflichten. Die Linke hatte ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen verlangt, in dem die Einhaltung der Menschenrechte sowie Instrumente bei Verletzungen hätten vereinbart werden sollen.</p><p>Der Verweis auf die Menschenrechte ist im Abkommen indirekt enthalten, was der Bundesrat und die bürgerliche Ratsmehrheit als Erfolg der Verhandlungen werteten. Ausserdem schloss das Wirtschaftsdepartement ein Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen ab. "Mehr wäre in Nachverhandlungen nicht zu bekommen", sagte der FDP-Bundesrat Schneider-Ammann.</p><p>Keine Chance hatten am Dienstag auch Vorschläge, den Bundesrat explizit zu beauftragen, sich Informationen über Arbeitsbedingungen und Umweltschutz bei Produzenten und Lieferanten zu beschaffen sowie die Einhaltung der Bestimmungen zu Umwelt und Arbeitsbedingungen zu beaufsichtigen. All dies werde der Bundesrat selbstverständlich tun, sagte Schneider-Ammann dazu.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.3.2014</b></p><p><b>Freihandelsabkommen mit China ist unter Dach </b></p><p><b>(sda) Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist unter Dach. Der Ständerat hat dem Abkommen am Donnerstag als Zweitrat zugestimmt. Umstritten waren zuletzt noch Fragen zu den Menschenrechten, zur Vereinbarkeit mit der Zuwanderungsinitiative und zu einer allfälligen Volksabstimmung.</b></p><p>Die Streitpunkte führten zu vielen Enthaltungen. Der Ständerat stimmte dem Geschäfts schliesslich mit 25 zu 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen zu. Das Freihandelsabkommen ist damit beschlossene Sache.</p><p>Eine links-grüne Minderheit hatte erfolglos Nachverhandlungen verlangt. Die Minderheit forderte Anpassungen in zwei Bereichen. Erstens sollten zwingende Menschenrechtsbestimmungen und arbeitsrechtliche Regelungen in das Abkommen aufgenommen werden. Um dem Bundesrat die Verhandlungen in diesem Punkt zu erleichtern, sollte er den Chinesen dafür im Bereich Finanzdienstleistungen entgegenkommen. </p><p>Als zweite Anpassung sollte es chinesischen Banken erleichtert werden, eine Niederlassung in der Schweiz zu gründen. Hier könnte man der Gegenseite einen Vorteil anbieten und so auf ein Entgegenkommen bei den Menschenrechten hoffen, sagte Minderheitssprecher Luc Recordon (Grüne/VD). </p><p>Unterstützung erhielt er von Markus Stadler (GLP/UR). Der Bundesrat setze auf "Geschäfte statt Menschenrechte", statt auf "Geschäfte machen und Menschenrechte beachten". Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bezeichnete es hingegen als "illusorisch, dass wir mit Nachverhandlungen weiterkommen könnten".</p><p></p><p>"Über den Erwartungen"</p><p>Die Mehrheit sprach sich mit 24 zu 6 Stimmen bei 10 Enthaltungen gegen Nachverhandlungen aus. Im Abkommen werde auf menschenrechtsrelevante Dokumente verwiesen, unter anderem auf die UNO-Charta, sagten mehrere Redner. Parallel zum Freihandelsabkommen sei ein rechtsverbindliche Zusatzabkommen zu den Arbeitsrechten abgeschlossen worden. Zu den Umweltstandards gebe es ein spezielles Kapitel im Freihandelsabkommen. "Was die Nachhaltigkeit betrifft, ist das Verhandlungsergebnis angesichts der Ausgangslage eher über den Erwartungen", sagte Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH).</p><p>Die Schweiz werde auch nicht verpflichtet, Produkte aus Gefangenenarbeit zuzulassen, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Dies werde manchmal fälschlicherweise behauptet. Im Gegenteil, die Schweiz könne mit dem Abkommen in diesem Zusammenhang neu Massnahmen ergreifen. </p><p>Ebenfalls erfolglos blieb ein Rückweisungsantrag an die Kommission von Christian Levrat (SP/FR). Dieser verlangte, erst zu prüfen, ob das Freihandelsabkommen nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative noch mit der Verfassung vereinbar sei. </p><p></p><p>Keine Volksabstimmung</p><p>Der Ständerat hat sich zudem mit 23 zu 16 Stimmen dagegen ausgesprochen, das Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Bedingungen dafür seien nicht erfüllt, sagte Gutzwiller. Denn das Abkommen sei kündbar, es gehe nicht um den Beitritt zu einer internationalen Organisation und die Umsetzung erfordere weder eine Änderung von Bundesgesetzen noch enthalte es wichtige rechtssetzende Bestimmungen. </p><p>Damit ist klar, dass es zum Freihandelsabkommen mit China keine Volksabstimmung geben wird. Bereits der Nationalrat hatte es abgelehnt, den Vertrag dem Referendum zu unterstellen. </p><p></p><p>Wettbewerbsvorteile für Schweizer Firmen</p><p>Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit der weltweit zweitgrössten Volkswirtschaft hatten rund zweieinhalb Jahre gedauert. Das über 1100 Seiten starke Abkommen umfasst den Waren- und Dienstleistungshandel und soll Schweizer Firmen Wettbewerbsvorteile bringen. Dazu werden beispielsweise Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftliche Produkten schrittweise abgebaut. Der Schutz von geistigem Eigentum wird verstärkt und der Rechtsschutz verbessert.</p><p>Gutzwiller betonte die Wichtigkeit des Abkommens für die Schweiz. "China ist der grösste Abnehmer von Schweizer Industrieprodukten in Asien und der drittgrösste Abnehmer weltweit, nach der EU und den USA." 2012 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 7,8 Milliarden Franken nach China (3,7 Prozent aller Ausfuhren der Schweiz), die Importe aus China beliefen sich auf 10,3 Milliarden Franken (5,5 Prozent aller Einfuhren).</p><p>Mehrere Redner verwiesen darauf, das Abkommen mit China sei gerade nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative wichtig, da die Weiterführung des bilateralen Weges ungewiss sei. Schweizer Betriebe erhielten gegenüber Mitbewerbern aus der EU und den USA einen Wettbewerbsvorteil. Davon könnten nicht nur grosse Betriebe, sondern insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren. </p>
Updated
09.04.2025 00:17

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