Strassentransportunternehmens- und Verkehrsstrafrecht. Änderung

Details

ID
20130072
Title
Strassentransportunternehmens- und Verkehrsstrafrecht. Änderung
Description
Botschaft vom 4. September 2013 zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2013</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur verstärkten Teilnahme der Schweiz am europäischen Strassentransportmarkt</b></p><p><b>Künftig sollen auch Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 6 Tonnen einer Lizenzpflicht unterstehen. Diese Erweiterung betrifft primär Kleinlastwagen und Lieferwagen mit Anhängern. Zudem werden Strafbestimmungen im Strassentransport an das EU-Recht angeglichen. Der Bundesrat hat die Änderungen beschlossen, damit inländische und europäische Strassentransportunternehmen weiterhin ungehindert in der Schweiz und Europa fahren können. Der Bundesrat hat heute die Botschaft dazu ans Parlament überwiesen.</b></p><p>Seit das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union (EU) in Kraft ist, wendet die Schweiz bei der Zulassung von Strassentransportunternehmen sowie bei Bewilligungen im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr gleichwertige Rechtsvorschriften an wie die EU. Die EU hat inzwischen verschiedene Regelungen überarbeitet. Damit die Schweiz weiterhin voll am europäischen Strassenverkehrsmarkt teilnehmen kann und für alle in der Schweiz und der EU tätigen Transportunternehmen die gleichen Vorschriften gelten, hat der Bundesrat beschlossen, die Schweizer Bestimmungen mit jenen der EU in Übereinstimmung zu bringen. Dazu hat er heute die Botschaft mit den Gesetzesänderungen verabschiedet.</p><p>Die wichtigste Änderung betrifft die Lizenzpflicht. Neu müssen Strassentransportunternehmen für sämtliche Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen eine Lizenz beantragen. Bisher galt in der Schweiz die Lizenzpflicht ab 6 Tonnen. Die Änderung gewährleistet, dass alle Strassentransportunternehmen, welche gewerbliche Transporte durchführen, gleich behandelt werden. Fahrzeuge, welche dem Werkverkehr, der Postzustellung und der Beförderung von Medikamenten oder medizinischem Gerät dienen, bleiben von der Lizenzpflicht ausgenommen.</p><p>Für die Zulassungsbewilligungen und die Verstösse wird ein elektronisches Register eingeführt. Zudem wird analog zur EU auch in der Schweiz die Funktion eines Verkehrsleiters geschaffen. Dieser Mitarbeiter des Strassentransportunternehmens, welcher die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung erfüllt, ist verantwortlich für die Aufgaben im Zusammenhang mit den Transporttätigkeiten - insbesondere Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge, Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente, Zuweisung der Ladung oder der Fahrdienste, Prüfung der Sicherheitsverfahren. Die Kabotage-Regelungen (als Kabotage wird das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen bezeichnet) bleiben unverändert.</p><p>Der Bundesrat schlägt dem Parlament zudem vor, gewisse Strafbestimmungen anzupassen: Strassentransporteure, die vorsätzlich ohne Bewilligung tätig sind, sollen mit einer Busse bis maximal 100'000 Franken bestraft werden können, statt wie bisher mit 10'000 Franken. Die Erhöhung ist notwendig, damit eine Abschreckung erzielt und verhindert werden kann, dass Bussen bewusst in Kauf genommen werden. </p><p>Mit der Botschaft werden überdies Bestimmungen in den Gesetzen über den öffentlichen Verkehr aktualisiert. So wird eine explizite Rechtsgrundlage für ein Register von Reisenden ohne gültigen Fahrausweis geschaffen und die Nebennutzung der Eisenbahnanlagen und Fahrzeuge geregelt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. September 2013 zu einer Änderung des Strassentransportunternehmens- und des Verkehrsstrafrechts
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.05.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.09.2014 2 Zustimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.05.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.09.2014 2 Abweichung
    18.09.2014 1 Zustimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 08.09.2014</b></p><p><b>Parlament will Schwarzfahrer in zentralem Register erfassen </b></p><p><b>Ständerat will kein generelles Bettelverbot an Bahnhöfen</b></p><p>(sda) Wer im Zug oder Bus ohne Billett erwischt wird, soll künftig in einem zentralen Register erfasst werden. Regelmässige Schwarzfahrer sollen dadurch schärfer bestraft werden können. Nach dem Nationalrat hat sich am Montag auch der Ständerat für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen.</p><p>Bus-, Bahn- und andere Transportunternehmen haben zwar schon heute die Möglichkeit, von Wiederholungstätern höhere Zuschläge zu verlangen. Das können sie aber nur, wenn sie Informationen über die Schwarzfahrer sammeln, wie Kommissionssprecher René Imoberdorf (CSP/VS) sagte.</p><p>Das Parlament will dem Branchenverband der Transportunternehmen deshalb erlauben, ein zentrales Schwarzfahrer-Register zu betreiben. Die Daten müssten nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.</p><p>Der Bundesrat hatte ursprünglich den Transportunternehmen nur erlauben wollen, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen. Der Nationalrat sprach sich jedoch für ein zentrales Schwarzfahrer-Register aus. Diesem Vorschlag schloss sich der Ständerat am Montag einstimmig an.</p><p></p><p>Umstrittenes Bettelverbot</p><p>Nicht einig sind sich die Räte hingegen beim Bettelverbot im öffentlichen Verkehr. Heute entscheidet das Bahnunternehmen, ob es Betteln zulässt oder nicht. Der Nationalrat möchte hierzu eine einheitliche Regelung schaffen: Betteln in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnhofgebiet soll gebüsst werden können.</p><p>Das geht dem Ständerat jedoch zu weit. Die Regelung solle den Unternehmen überlassen werden, sagte Imoberdorf. Auf Antrag eine Busse erhalten soll deshalb nur, wer entgegen den Benützungsvorschriften bettelt, findet der Ständerat. Er folgte damit dem bundesrätlichen Vorschlag.</p><p></p><p>Zugriff auf Daten für Transportpolizei</p><p>Angenommen hat der Ständerat indes eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission zur Transportpolizei. Für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen soll diese künftig online auf dieselben Personendaten zugreifen können, welche auch dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen.</p><p>Dadurch soll die Identität rascher geklärt werden können. Der Nationalrat hat der Motion bereits zugestimmt; der Bundesrat muss nun eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen.</p><p></p><p>Anpassung an EU-Vorschriften</p><p>Einstimmig gutgeheissen wurden im Ständerat zudem mehrere Gesetzesänderungen, mit denen das Schweizer Recht an neue Vorschriften der EU für Strassentransportunternehmen angepasst wird. Neu müssen die Unternehmen auch für Lastwagen zwischen 3,5 und 6 Tonnen Gesamtgewicht eine Zulassungsbewilligung beantragen. Von der Pflicht befreit sind nur noch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen.</p><p>Transporteure, die gegen die Lizenzvorschriften verstossen, sollen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden können - statt wie bisher mit bis zu 10'000 Franken.</p><p>Ferner will die Schweiz die Bezeichnung "Verkehrsleiter" einführen, da diese in EU-Verordnungen eine wichtige Rolle spielt. Der Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin ist die verantwortliche Person eines Unternehmens beim Antrag für die Zulassung als Strassentransportunternehmen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2014</b></p><p><b>Verkehr - Parlament lehnt generelles Bettelverbot an Bahnhöfen ab </b></p><p><b>Schwarzfahrer werden künftig in zentralem Register erfasst</b></p><p><b>(sda) Das Parlament will das Betteln an Bahnhöfen nicht generell verbieten. Der Nationalrat ist am Donnerstag auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat ein Verbot abgelehnt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Der Nationalrat wollte die Bestimmungen ursprünglich verschärfen: Betteln in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnhofgebiet sollten gebüsst werden können. Dadurch sollte eine landesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.</p><p>Dem Ständerat ging der Vorschlag des Nationalrats jedoch zu weit. Die Regelung solle den Unternehmen überlassen werden, lautete der Tenor in der kleinen Kammer. Auf Antrag eine Busse erhalten solle deshalb nur, wer entgegen den Benützungsvorschriften bettelt.</p><p>Auch der Bundesrat setzte sich für diese Variante ein. Dadurch ergebe sich auch eine klare Verantwortungszuteilung, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat stillschweigend dem Ständerat an.</p><p></p><p>Schwarzfahrer werden registriert</p><p>Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte auf eine schärfere Vorgehensweise gegen Schwarzfahrer. Künftig darf der Branchenverband der Transportunternehmen ein zentrales Schwarzfahrer-Register betreiben. Dadurch können Wiederholungstäter einfacher zur Kasse gebeten werden.</p><p>Der Bundesrat hatte ursprünglich den Transportunternehmen erlauben wollen, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen. Das Parlament ging noch einen Schritt weiter und entschied sich für ein zentrales Schwarzfahrer-Register.</p><p>Die registrierten Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.</p><p></p><p>3,5-Tönner brauchen Bewilligung</p><p>Bereits früher unter Dach gebracht haben die Räte Änderungen am Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen, mit denen das Schweizer Recht an neue Vorschriften der EU angepasst wird. Neu müssen die Unternehmen auch für Lastwagen zwischen 3,5 und 6 Tonnen Gesamtgewicht eine Zulassungsbewilligung beantragen.</p><p>Von der Pflicht befreit sind nur noch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Transporteure, die gegen die Lizenzvorschriften verstossen, sollen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden können - statt wie bisher mit bis zu 10'000 Franken.</p><p></p><p>Neue Bezeichnung "Verkehrsleiter"</p><p>Ferner führt die Schweiz die Bezeichnung "Verkehrsleiter" ein, da diese in EU-Verordnungen eine wichtige Rolle spielt. Der Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin ist die verantwortliche Person eines Unternehmens beim Antrag für die Zulassung als Strassentransportunternehmen.</p><p>Angenommen hat das Parlament im Rahmen der Vorlage auch eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission zur Transportpolizei. Für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen soll diese künftig online auf dieselben Personendaten zugreifen können, welche auch dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen. Dadurch soll die Identität rascher geklärt werden können.</p>
Updated
09.04.2025 00:35

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