Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich
Details
- ID
- 20130073
- Title
- Doppelbesteuerung. Abkommen mit Frankreich
- Description
- Botschaft vom 4. September 2013 zur Genehmigung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2013</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich</b></p><p>Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Erbschaftssteuerabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen verhindert einen für die Steuerpflichtigen ungünstigen vertragslosen Zustand. Es ist auch ein erster konkreter Schritt im Steuerdialog mit Frankreich.<b></b></p><p>Am 11. Juli 2013 haben Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der französische Wirtschafts- und Finanzminister Pierre Moscovici in Paris die Aufnahme eines Dialogs über offene bilaterale Finanz- und Steuerfragen beschlossen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern unterzeichnet. </p><p>Dieses Abkommen tritt nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder und nach Ablauf der Referendumsfrist in der Schweiz in Kraft. Frankreich hat auf die geforderte Anwendung des neuen Abkommenstextes ab 1. Januar 2014 verzichtet. Der Abkommensentwurf folgt sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht weitgehend den Grundsätzen der OECD sowie der schweizerischen Abkommenspolitik. </p><p>Das bisherige Abkommen stammt aus dem Jahr 1953 und wurde seither nicht revidiert. Es beruht auf den damaligen Grundsätzen der beiden Vertragsstaaten, entspricht aber nicht mehr der heutigen Politik Frankreichs auf diesem Gebiet. 2011 informierte Frankreich die Schweiz über die Absicht, das Abkommen von 1953 zu kündigen. Die Schweiz teilte der französischen Seite mit, dass sie eine Revision einem vertragslosen Zustand und der damit verbundenen Gefahr von Doppelbesteuerungen vorziehe. Die beiden Länder nahmen daraufhin Verhandlungen auf. </p><p>Das neue Abkommen erhöht zwar die steuerliche Belastung namentlich der Steuerpflichtigen in Frankreich. Anders als ein vertragsloser Zustand gewährleistet es aber Rechtssicherheit und vermeidet die Gefahr von Doppelbesteuerungen. Denn ohne Abkommen wären die Steuerpflichtigen automatisch jeder Änderung des innerstaatlichen Rechts der beiden Länder und der Gefahr von Doppelbesteuerungen ausgesetzt. Sie könnten auch kein Verständigungsverfahren zur Beilegung allfälliger Streitfragen im Bereich der Erbschaftssteuern in Anspruch nehmen. Die Besteuerung von in Frankreich ansässigen Erben würde zu schlechteren Bedingungen erfolgen, und es würde keine Ausnahmeregelung für Immobiliengesellschaften im Besitz des Erblassers oder seiner Angehörigen gelten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. September 2013 zur Genehmigung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern
- Resolutions
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Date Council Text 12.12.2013 1 Nichteintreten. 18.03.2014 2 Rückweisung an den Bundesrat 04.06.2014 1 Ablehnung der Rückweisung 18.09.2014 2 Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2014</b></p><p><b>Nationalrat gegen Neuverhandlungen zu Erbschaftssteuerabkommen </b></p><p><b>Widmer-Schlumpf rechnet mit baldiger Kündigung</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hält neue Verhandlungen zum Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich für unrealistisch. Er lehnt es deshalb ab, das Abkommen an den Bundesrat zurückzuweisen. Stattdessen will er es ohne Auftrag an den Bundesrat ablehnen.</b></p><p>Mit 132 zu 52 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Nationalrat am Mittwoch gegen die Rückweisung aus. Nun ist erneut der Ständerat am Zug. Bleibt er bei seiner Haltung, ist die Rückweisung beschlossen, und der Bundesrat erhält den Auftrag, mit Frankreich neu zu verhandeln.</p><p>Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wäre der Auftrag allerdings wirkungslos, da Frankreich nicht neu verhandeln will. Der Bundesrat rechnet damit, dass Frankreich das alte Abkommen in den nächsten Tagen kündigt, wie sie im Nationalrat sagte.</p><p>Das neue Erbschaftssteuerabkommen war in beiden Räten durchgefallen. Der Nationalrat war gar nicht erst auf das Geschäft eingetreten. Auf diesem Vorgehen konnte er am Mittwoch jedoch nicht beharren. Er hatte bei der zweiten Beratung einzig über die Rückweisung zu entscheiden.</p><p></p><p>Auftrag bringt nichts</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat hielt es nicht für sinnvoll, den Bundesrat mit neuen Verhandlungen zu beauftragen. Solange Frankreich Verhandlungen ablehne, bringe ein solcher Auftrag nichts, argumentierten die Gegner der Rückweisung.</p><p>Die Ausgangslage sei unverändert, sagte Thomas Maier (GLP/ZH) im Namen der Wirtschaftskommission. Die Zeichen aus Frankreich seien klar, eine Wiederaufnahme von Verhandlungen sei ausgeschlossen.</p><p></p><p>Frankreich will nicht verhandeln</p><p>Frankreich hatte sich wiederholt gegen neue Verhandlungen ausgesprochen. So machte der damalige französische Finanzminister Pierre Moscovici im März bei einem Besuch in Bern deutlich, dass Frankreich nicht auf das Verhandlungsresultat zurückkommen will. Sein Nachfolger vertrete dieselbe Position, sagten die Gegner einer Rückweisung.</p><p>Die Befürworter aus dem Lager der Linken beurteilen die Lage anders. Mit den neuen französischen Ministern bestünden Chancen für neue Verhandlungen, befand Jacques-André Maire (SP/NE). Der Bundesrat müsse es zumindest versuchen. Louis Schelbert (Grüne/LU) warnte vor einem vertragslosen Zustand. Schweizer Bürger könnten nicht mehr vor einer Doppelbesteuerung geschützt werden.</p><p></p><p>Von Anfang an umstritten</p><p>Das neue Erbschaftssteuerabkommen war in der Schweiz von Beginn weg umstritten. Der Bundesrat liess sich zum einen darauf ein, weil Frankreich damit gedroht hatte, das alte Abkommen zu kündigen. Zum anderen erhoffte sich Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, dass dies einen Durchbruch in anderen Differenzen mit Frankreich bringen könnte.</p><p>Mit dem revidierten Erbschaftssteuerabkommen würden die französischen Behörden neu die Möglichkeit erhalten, Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht zu besteuern, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Frankreich könnte damit Immobilien in der Schweiz besteuern.</p><p></p><p>Besser als kein Abkommen</p><p>Vor allem in der Westschweiz löste dies Protest aus. Befürchtet wurde, dass reiche Franzosen wegziehen könnten. Im Parlament wurden aber auch grundsätzliche Einwände geltend gemacht. Das Abkommen beschneide die Schweizer Steuerhoheit, monierten die Kritiker. Ein vertragsloser Zustand sei besser als ein solches Abkommen.</p><p>Der Bundesrat sieht dies anders. Widmer-Schlumpf erklärte erneut, aus Sicht von Frankreich brauche es kein Abkommen, aus Sicht der Schweiz dagegen schon. Auch der neue französische Finanzminister Michel Sapin, den sie demnächst treffen werde, vertrete die Haltung "dieses Abkommen oder keines". Das neue Abkommen sei aus Schweizer Sicht zwar kein gutes Abkommen, aber besser als keines.</p><p>Widmer-Schlumpf betonte, dass ein vertragsloser Zustand in verschiedenen Fällen zu einer Doppelbesteuerung führe. Auch werde es keine Regelung mehr geben für Fälle von doppeltem Wohnsitz. Und es werde kein Verständigungsverfahren mehr geben. Niemand werde behaupten können, das habe man nicht gewusst. Die Konsequenzen müssten allen klar sein.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.09.2014</b></p><p><b>Ständerat beerdigt Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat einen Schlussstrich unter das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich gezogen. Mit grosser Mehrheit lehnte er den Staatsvertrag am Donnerstag ab. Kommissionssprecher Christian Levrat (SP/FR) nannte es eine "schickliche Beerdigung".</b></p><p>Tatsächlich handelte es sich bei dem Entscheid eher um eine Formalität. Der Nationalrat hatte das Abkommen nämlich abgelehnt, der Ständerat seinerseits verlangte vom Bundesrat zunächst Neuverhandlungen.</p><p>Frankreich jedoch lehnte dies kategorisch ab und machte im Juni seine Drohung war, das seit 1953 geltende Abkommen zu kündigen. Damit herrscht ab 2015 zwischen der Schweiz und Frankreich in Sachen Doppelbesteuerung von Erbschaften ein vertragsloser Zustand.</p><p>"Die Verhandlungen sind vorbei, das Abkommen ist gekündigt", sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Mit dieser Situation müsse und werde man nun fertig werden. Vor vollendete Tatsachen gestellt, zog der Ständerat seine Forderung nach Neuverhandlungen zurück und lehnte den Vertrag mit 27 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab.</p><p>Der Bundesrat hatte dem neuen Vertrag letztes Jahr unter dem Druck Frankreichs zugestimmt. Im Parlament wies Widmer-Schlumpf stets darauf hin, dass dieser immer noch vorteilhafter sei als ein vertragsloser Zustand. Zudem hatte der Bundesrat gehofft, mit dem Einlenken auch die Verhandlungen in anderen Dossiers zu erleichtern.</p><p>Dazu gehört etwa die Pauschalbesteuerung vermögender Ausländer, eine Vergangenheitslösung für unversteuerte französische Gelder auf Schweizer Bankkonten oder die Besteuerung am Flughafen Basel-Mülhausen. Diese "Baustellen" mit Frankreich gebe es nach wie vor, sagte Widmer-Schlumpf.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:34