Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative

Details

ID
20130074
Title
Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
InitialSituation
<p>Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der <b>Energiestrategie 2050</b> (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130074">13.074</a>) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. </p><p>Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Die vorliegende Botschaft zur Energiestrategie 2050 enthält ein erstes Massnahmenpaket, um diejenigen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auszuschöpfen, die mit den heute vorhandenen oder absehbaren Technologien und ohne eine weitergehende internationale Koordination der Energiepolitik erschliessbar sind.</p><p></p><p>Die <b>Atomausstiegsinitiative</b> fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und erneuerbaren Energien. Die Initiative verfolgt damit - mit Ausnahme der maximalen Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke - die gleichen Stossrichtungen wie die Energiestrategie 2050. Der Bundesrat empfiehlt die Atomausstiegsinitiative zur Ablehnung und stellt ihr die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Für die bestehenden Kernkraftwerke sollen keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Sie sollen nicht aufgrund politisch festgelegter Laufzeiten stillgelegt werden, sondern dann, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Energiegesetz (EnG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.12.2014 1 Diskussion
    02.12.2014 1 Fortsetzung (bis und mit Artikel 44 behandelt).
    03.12.2014 1 Fortsetzung (bis und mit Artikel 59 behandelt).
    04.12.2014 1 Fortsetzung (bis und mit Artikel 41 Ziffer 9 RLG).
    08.12.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    21.09.2015 2 Diskussion
    22.09.2015 2 Fortsetzung
    23.09.2015 2 Abweichung
    02.03.2016 1 Abweichung
    31.05.2016 2 Abweichung
    12.09.2016 1 Abweichung
    19.09.2016 2 Zustimmung
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)"
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2014 1 Diskussion
    08.12.2014 1 Fristverlängerung bis zum 16. Mai 2016.
    09.12.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2015 2 Fristverlängerung bis zum 16. Mai 2016.
    09.03.2016 2 Zustimmung
    18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Entwurf 1: Energiegesetz</b></p><p><b>Wintersession 2014: </b>Der Nationalrat berät das erste Massnahmenpaket als Erstrat. Aus dieser Beratung resultiert eine Gesetzesvorlage, welche in grossen Zügen dem Entwurf des Bundesrates folgt. Insbesondere in folgenden Bereichen hat der Rat allerdings Abweichungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates beschlossen: </p><p>- Förderung von Grosswasserkraftanlagen: Der Nationalrat will nicht nur kleine Wasserkraftwerke mit Investitionsbeiträgen fördern, sondern auch grosse Anlagen (&gt;10 MW). </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Gebäudesanierungen: Neu sollen auch Investitionen in Ersatzneubauten abzugsfähig sein. Weiter sollen die Kosten für eine energetische Sanierung über die nächsten vier Jahre abgezogen werden können. Allerdings soll als Voraussetzung ein energetischer Mindeststandard gelten. </p><p>- Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke: Der Nationalrat beschliesst besondere Bestimmungen für Kernkraftwerke, welche mehr als 40 Jahre in Betrieb sind. Insbesondere müssen diese alle zehn Jahre ein Langzeitbetriebskonzept einreichen, welches vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) freigegeben werden muss. Wenn ein Kernkraftwerk bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes älter als 40 Jahre ist, soll es spätestens mit 60 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Eine solche Regelung würde insbesondere die beiden Reaktoren Beznau I und II betreffen. </p><p></p><p><b>Herbstsession 2015: </b>Der Ständerat berät das erste Massnahmenpaket. Im Wesentlichen schliesst er sich dem Bundesrat an, nimmt aber einige zusätzliche Elemente auf: </p><p>- Befristung der Förderung: Das Gesetz soll festhalten, bis wann in der Schweiz die erneuerbaren Energien finanziell gefördert werden. </p><p>- Bestehende Grosswasserkraftwerke (&gt;10 MW): Der Ständerat will Anlagen in wirtschaftlicher Notlage mit Geld aus dem Netzzuschlagsfonds unterstützen. Allerdings sollen auch die Kantone über eine Wasserzinsreduktion und die Betreiber ihren Beitrag leisten. </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Gebäudesanierungen: Das Steuerrecht soll keine Änderung erfahren. </p><p>- Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke: Der Ständerat spricht sich gegen eine Laufzeitbeschränkung der Kernkraftwerke aus. Er lehnt auch die vom Nationalrat beschlossene gesetzliche Verpflichtung zu einem Langzeitbetriebskonzept ab. </p><p></p><p><b>Frühjahrssession 2016:</b> Der Nationalrat führt seine zweite Beratung zum Massnahmenpaket. Diverse Differenzen können bereinigt werden. Es verbleiben insbesondere in zwei Bereichen offene Fragen: </p><p>- Bestehende Grosswasserkraftwerke: Grosse Wasserkraftwerke sollen eine Prämie erhalten, wenn sie mit dem Stromverkauf ihre Kosten nicht mehr decken können. Letzteres ist bei der gegenwärtigen Lage auf dem Strommarkt oft der Fall. Die vom Ständerat als Voraussetzung beschlossene Notlage muss also nicht eintreten; auch die Beteiligung der Kantone fällt weg. </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Gebäudesanierungen: Der Nationalrat hält an seinen Beschlüssen fest; er geht sogar noch weiter, indem er keinen energetischen Mindeststandard als Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit verlangt. </p><p></p><p><b>Sommersession 2016: </b>Der Ständerat führt seine zweite Beratung zum Massnahmenpaket. </p><p></p><p><b>Herbstsession 2016: </b>National- und Ständerat führen ihre dritte Beratung zum Massnahmenpaket. Das Parlament nimmt das erste Massnahmenpaket am 30. September 2016 in der <b>Schlussabstimmung</b> an. Der Nationalrat stimmt mit 120 gegen 72 Stimmen und 6 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 35 gegen 6 Stimmen und 3 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>Entwurf 2: Atomausstiegsinitiative</b></p><p>Die Atomausstiegsinitiative<b></b>wurde vom <b>Nationalrat</b> in der Wintersession 2014 mit 120 gegen 71 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Zuvor hatten sich über 50 Nationalrätinnen und Nationalräte zu Wort gemeldet.</p><p>Kommissionsprecher Stefan Müller-Altermatt (CE, SO) erklärte: "Würde man die AKW strikt nach 45 Jahren stilllegen und gemäss Energiestrategie eben nicht durch neue ersetzen, würden Versorgungslücken auftreten und würde unter dem Strich eine Importstrategie zum Tragen kommen. Ein Import von französischem Atom- oder deutschem Kohlestrom kann aber nicht in unserem Sinne sein." Von Seiten der Initianten konterte Bastien Girod (G, ZH): "Von Versorgungssicherheit zu sprechen und dabei auf Uralt-AKW zu setzen ist ein völliger Widerspruch. Es ist ja ganz klar, dass man (...) eben nicht von Versorgungssicherheit sprechen kann, weil jederzeit, und das mit steigender Wahrscheinlichkeit, ein Unfall geschehen kann." Sein Fraktionskollege Balthasar Glättli (G, ZH) kritisierte die Beschlüsse der Mehrheit des Nationalrates zugespitzt mit: "ein Ausstieg ohne Ausstieg ist kein Ausstieg!" Martina Munz (S, SH) versuchte mit dem Hinweis auf den radioaktiven Abfall zu überzeugen: "Unterstützen Sie die Atomausstiegs-Initiative, damit nicht noch mehr und mehr und mehr hochgiftiger Atommüll produziert wird."</p><p>Als Gegner der Initiative machte Christian Wasserfallen (RL, BE) darauf aufmerksam, dass Schadenersatzklagen vor Gericht sehr gute Chancen hätten durchzukommen, wenn ein Kernkraftwerk aus politischen Gründen abgeschaltet werde. Christian Miesch (V, BL) warnte vor den Folgen bei einer Annahme der Volksinitiative: sie "ist eine gigantische Geldvernichtungsmaschine. Inländische Investitionen werden wertlos, Erträge können nicht mehr realisiert werden, ungedeckte Kosten für die Entsorgung und Stilllegung fallen an, und die Zeche bezahlt so oder so das Volk."</p><p>Der <b>Ständerat</b> behandelte die Volksinitiative im März 2016 in einer kurzen Debatte. Ivo Bischofberger (C, AI) erklärte als Sprecher der UREK: "Die Kommissionsmehrheit teilt zwar das Ziel dieser Initiative, nämlich den Ausstieg aus der Kernenergie, ist aber der dezidierten Überzeugung, die Initiative gehe in ihren Forderungen zu weit. Die richtige Alternative bzw. den sinnvollen Weg zeigt der umfassende Gegenvorschlag, nämlich das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050." Robert Cramer (G, GE) argumentierte als Minderheitssprecher, aus der Katastrophe von Fukushima würden keine umfassenden Schlussfolgerungen gezogen. Es sei paradox den Bau neuer, sicherheitstechnisch verbesserter Kernkraftwerke zu verbieten und gleichzeitig alte Reaktoren weiterlaufen zu lassen. </p><p>Beide Kammern beschlossen, Energiestrategie und Ausstiegsinitiative rechtlich gesehen zu entkoppeln (Entwurf 1, Art. 79 Energiegesetz). So konnte die Referendumsfrist für die Energiestrategie nicht erst nach der Volksabstimmung über die Ausstiegsinitiative zu laufen beginnen und so auch eine allfällige Inkraftsetzung früher ermöglicht werden.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Volksinitiative vom Nationalrat mit 134 gegen 59 und vom Ständerat mit 32 gegen 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.</b></p><p></p><p>Entwurf 2:</p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 mit 54,2 Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 4 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p></p><p>Entwurf 1</p><p>Energiegesetz (EnG):</p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:34

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