Bundesgesetz über Bauprodukte. Totalrevision

Details

ID
20130076
Title
Bundesgesetz über Bauprodukte. Totalrevision
Description
Botschaft vom 4. September 2013 zum Bundesgesetz über Bauprodukte
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2013</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Bauprodukterechts</b></p><p><b>Das Bauprodukterecht des Bundes soll an die neue europäische Bauprodukteverordnung angepasst werden. Dies schlägt der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevision der Schweizer Bundesgesetzgebung über Bauprodukte vor, die er an seiner heutigen Sitzung dem Parlament überwiesen hat. </b></p><p>Ziel der Totalrevision des Bauprodukterechts ist es, die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz zu erhalten.<b></b>Das im Jahr 2012 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren ergab, dass die Revisionsvorlage mehrheitlich begrüsst wird. Die Befürwortenden begründen ihre Zustimmung zur Vorlage damit, dass der Handel der Schweiz mit der EU im Bereich Bauprodukte von grosser wirtschaftlicher Bedeutung ist und ein Verzicht auf die Revision zu technischen Handelshemmnissen führen würde. Das MRA gewährleiste, dass der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten verhältnismässig und "mit gleich langen Spiessen" vorgenommen werden könne.</p><p>Das Bauprodukterecht des Bundes aus dem Jahre 2001 regelt die Grundsätze für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der Schweiz. Mit dieser Referenzgesetzgebung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass das MRA im Jahre 2008 um ein Kapitel für Bauprodukte erweitert werden konnte. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und gewährleistet für die schweizerischen Exporteure den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte. Dank diesem Zugang entfallen Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile. Ausserdem eröffnet das MRA den schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen einen europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen. Schliesslich profitieren dank einem deutlich ausgeweiteten Produkteangebot, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und dem entsprechenden Wettbewerb in der Branche auch die Konsumenten von der Marktöffnung durch das MRA.</p><p>Die bisherige europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG wurde von der seit dem 1. Juli 2013 voll anwendbaren europäischen Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 abgelöst. Da sich das geltende Bauprodukterecht der Schweiz auf die europäische Bauprodukterichtlinie bezieht, ist eine Anpassung der schweizerischen Bauproduktegesetzgebung an die neue EU-Bauprodukteverordnung und eine anschliessende Revision des MRA notwendig. Dies soll sicherstellen, dass die Vorteile des MRA für die schweizerische Volkswirtschaft nicht verloren gehen und keine neuen Handelshemmnisse entstehen.</p><p>Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmenden reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen, das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestalten sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.</p><p>Die Bedeutung des MRA für die schweizerische Volkswirtschaft illustrieren folgende Zahlen: Im Bauproduktesektor ist die EU die mit grossem Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Im Jahre 2011 wurden Bauprodukte aus der EU im Wert von 5,3 Mrd. Franken importiert und für 2,4 Mrd. Franken in die EU exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies bei den Importen rund 90 und bei den Exporten etwa 81 Prozent des Handelsvolumens aus.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 4. September 2013 zum Bundesgesetz über Bauprodukte
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG)
    Resolutions
    Date Council Text
    27.11.2013 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.03.2014 1 Zustimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2013</b></p><p><b>Ständerat heisst neues Bauproduktegesetz gut</b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat am Mittwoch die Totalrevision desBauproduktegesetzes oppositionslos gutgeheissen. Notwendig istdiese Revision, um Schweizer Produzenten von Bauproduktengegenüber europäischen Herstellern nicht zu benachteiligen. Kernist die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.</b></p><p>Weil die EU ihre einstige Bauprodukterichtlinie mit der europäischen Bauprodukteverordnung ersetzt hat, sind die technischen Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bildet jedoch die Voraussetzung für den Fortbestand des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA).</p><p>Um dessen Vorteile nicht zu verlieren und ins Hintertreffen zu geraten, wird das schweizerische Bauprodukterecht der neuen europäischen Verordnung angepasst. Es erlaubt schweizerischen Exporteuren von Bauprodukten den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, ohne ihre Produkte doppelt prüfen lassen zu müssen. So entfallen Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile.</p><p>Ausserdem erhalten die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen dank dieses bilateralen Abkommens Zugang zum europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen.</p><p>Wichtigste Neuerung ist die Leistungserklärung: Sie dient der europaweiten Vergleichbarkeit der Produktleistungen. Damit übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</p><p>Wie wichtig der Bauproduktemarkt ist, zeigen Zahlen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL): Im Jahre 2011 wurden aus der EU Bauprodukte im Wert von 5,3 Milliarden Franken importiert. Schweizer Hersteller exportierten Bauprodukte für 2,4 Milliarden Franken in die EU. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2014</b></p><p><b>Nationalrat stimmt neuem Bauproduktegesetz zu </b></p><p><b>(sda) Schweizer Bauprodukte können heute dank der gegenseitigen Anerkennung von Zertifikaten problemlos in die EU exportiert werden. Damit dies so bleibt, muss das Schweizer Bauprodukterecht einer neuen europäischen Verordnung angepasst werden. Der Nationalrat hat am Montag der Totalrevision des Gesetzes als Zweitrat mit 129 zu 42 Stimmen zugestimmt.</b></p><p>Schweizer Exporteure sollen so weiterhin einen gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte haben. Dank diesem Zugang entfallen um Beispiel Doppelprüfungen, neue Produkte können schneller auf den Markt gebracht werden. Ein weiterer Vorteil: Prüfstellen in der Schweiz können Produkteprüfungen für den ganzen europäischen Markt durchführen.</p><p>Mehrere Redner betonten, man wolle Rechtssicherheit, keine neuen technischen Handelshemmnisse und man fordere "gleich lange Spiesse wie die EU". Deshalb sei die Revision zu befürworten. Ein Nein hätte zur Folge, dass der Marktzugang für Schweizer Firmen in die EU unterbunden werde, warnte Louis Schelbert (Grüne/LU). Umgekehrt würde der Marktzugang hingegen nicht eingeschränkt. "Schweizer Firmen würden so benachteiligt", sagte Hansjörg Hassler (BDP/GR).</p><p>Die EU sei im Bereich Bauprodukte der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz, betonte Kommissionssprecher Beat Jans (SP/BS). Im Jahr 2011 wurden Bauprodukte für 2,4 Milliarden Franken aus der Schweiz in die EU exportiert und für 5,3 Milliarden Franken importiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten machte dies bei den Importen rund 90 und bei den Exporten rund 80 Prozent des Handelsvolumens aus.</p><p>Wichtigste Neuerung im neuen Gesetz ist die sogenannte Leistungserklärung. Dank dieser sollen die Produkteleistungen europaweit vergleichbar werden. Der Konsument weiss so künftig genauer, was er von einem Produkt erwarten darf.</p><p></p><p>SVP scheiterte mit Anträgen</p><p>Die SVP scheiterte mit mehreren Minderheitsanträgen. Wichtigstes Anliegen war der Partei eine "KMU-freundliche Ausgestaltung des Gesetzes", wie Nationalrat Caspar Baader (BL) sagte. Denn laut Gesetzesentwurf kann der Bundesrat für Kleinstunternehmen Vereinfachungen vorsehen.</p><p>Die SVP wollte nur all jene Firmen zu den Kleinstunternehmen zählen, die einen Jahresumsatz mit Bauprodukten von bis zu 3 Millionen Franken erzielten. Die Anzahl der Beschäftigten oder die Höhe der Jahresbilanz würden hingegen, anders als im Gesetz vorgesehen, nicht berücksichtigt.</p><p>Die Ratsmehrheit teilte zwar das Anliegen, wollte die Definition aber nicht im Gesetz regeln, da dieses sonst nicht mehr EU-konform wäre. Stattdessen sollte sich der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU für die entsprechende Definition einsetzen. Der Nationalrat hat eine Motion mit diesem Auftrag an den Bundesrat überwiesen.</p><p>Weiter forderte die SVP, die Übergangsfrist sollte bis Ende 2018 verlängert werden. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, eine Mehrheit wollte am Datum vom 30. Juni 2015 festhalten. "Längere Übergangsfristen bedeuten längere Ungewissheit für Schweizer Unternehmen", argumentierte Christophe Darbellay (CVP/VS). Schweizer Produkte könnten an der Grenze blockiert werden, warnte er. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.</p>
Updated
14.11.2025 07:27

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