Für eine öffentliche Krankenkasse. Volksinitiative
Details
- ID
- 20130079
- Title
- Für eine öffentliche Krankenkasse. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 20. September 2013 zur Volksinitiative ‘Für eine öffentliche Krankenkasse“
- InitialSituation
- <p><b>Die Volksinitiative, die in der Grundversicherung die bestehenden 61 Kassen durch eine öffentliche Krankenkasse ersetzen will, stiess in beiden Räten auf deutliche Ablehnung. Sie wurde lediglich von der links-grünen Seite unterstützt, die damit ein einfacheres, gerechteres und günstigeres Gesundheitssystem erreichen möchte. Insbesondere würden damit die Jagd nach guten Risiken beendet und unnötige Marketingkosten eingespart, wurde argumentiert. Die Gegner der Initiative warnten vor einer staatlichen Einheitskasse, die keine Wahlmöglichkeiten mehr zulasse und zu mehr Kosten und Qualitätsabbau führe. Das jetzige System sei zwar in einzelnen Bereichen zu verbessern, habe sich aber grundsätzlich bewährt.</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" wurde von links-grünen Kreisen mit Unterstützung der Konsumentenorganisationen der Schweiz lanciert. Im Zentrum der Initiative steht eine einzige Forderung: die Einrichtung einer öffentlichen Einheitskasse durch den Bund, die anstelle der heute tätigen 61 Krankenkassen die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführen soll. Zu diesem Zweck verlangt die Volksinitiative eine Änderung des geltenden Verfassungsartikels 117 (Abs. 3 und 4) und eine entsprechende Ergänzung der Übergangsbestimmungen (Art. 197 Ziff. 8).</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates drängt sich ein grundlegender Kurswechsel bei der Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von einer Kassenvielfalt zu einer öffentlichen Krankenkasse nicht auf. Vielmehr ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein System mit mehreren Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge gegenüber der Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse aufweist. Die Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung durch mehrere Krankenversicherer hat in der Schweiz eine lange Tradition. Die Erfahrungen, die seit Einführung des KVG gemacht werden konnten, haben aber gezeigt, dass gewisse Anpassungen notwendig sind, damit das System optimal funktioniert. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass bestehende Fehlanreize wie beispielsweise die Risikoselektion ohne einen grundlegenden Systemwandel behoben werden können.</p><p>Mit der vollen Freizügigkeit wird der Bevölkerung der Schweiz heute eine uneingeschränkte Freiheit bei der Wahl des Versicherers eingeräumt. Die Versicherten können sich entscheiden, ob sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei ihrem bisherigen Krankenversicherer fortführen oder zu einem anderen Versicherer wechseln wollen. Damit sind dem System wesentliche Wettbewerbselemente eigen, die auch die Anreize zu kostendämpfenden Massnahmen fördern. Daran will der Bundesrat festhalten und den Wettbewerb zur Gewährleistung eines qualitativ hochstehenden Krankenversicherungssystems beibehalten.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ziel der Kosteneindämmung mit wirtschaftlichen Anreizen für alle beteiligten Akteure besser erreicht werden kann als mit einem System mit nur einem Versicherer. Der Bundesrat ist sich aber auch bewusst, dass das heutige System noch optimiert werden muss. Er hat aus diesem Grunde bereits das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz an das Parlament überwiesen. Weitere Verbesserungen, insbesondere im Bereich der Risikoselektion und der Transparenz, sind notwendig. </p><p>Auch wenn der Bundesrat im Hinblick auf die Vielfalt der Krankenversicherer keine Strukturerhaltung anstrebt, sieht er in einem abrupten Systemwechsel zu einem einzigen Versicherer keine Lösung der vordringlichen Probleme der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.</p><p>Aus all diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Einführung einer einheitlichen öffentlichen Krankenkasse ab. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. September 2013 zur Volksinitiative ‘Für eine öffentliche Krankenkasse“
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse»
- Resolutions
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Date Council Text 09.12.2013 2 Beschluss gemäss Entwurf 05.03.2014 1 Zustimmung 21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Ständera</b>t beantragte Urs Schwaller (CE, FR) namens der Kommissionsmehrheit, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die geringen Einsparmöglichkeiten stünden in keinem Verhältnis zu den enormen Kosten des Systemwechsels, die auf 1,5 Milliarden Franken geschätzt werden. Unabhängig davon habe der Versicherte in einer staatlichen Einheitskasse keine Wahlfreiheit mehr und könne die Kasse bei schlechter Dienstleistung nicht mehr wechseln. Zudem werden in Kantonen mit mehreren Prämienregionen Prämienanstiege befürchtet. Paul Rechsteiner (S, SG) vertrat den Antrag einer rot-grünen Kommissionsminderheit und plädierte für die Initiative. Er stellte fest, dass die Leistungen der Grundversicherung gesetzlich festgelegt seien und die Kassen in diesem Bereich keinen Gewinn machen dürfen. Die Konkurrenzmöglichkeiten der Krankenkassen lägen einzig darin, dass sie sich gegenseitig die guten Risiken abjagen würden. Eine einzige und öffentliche Krankenkasse sei dagegen als System effizient. Zudem könnte man sich dadurch pro Jahr etwa 200 Millionen Franken Marketing- und Werbekosten sparen. Von bürgerlicher Seite wurde vor einem solchen Monopolsystem gewarnt. Karin Keller-Sutter (RL, SG) sah in einer Einheitskasse den ersten Schritt zu einem vollständig steuerfinanzierten Gesundheitswesen, in welchem die Bürgerinnen und Bürger nur noch Bittsteller seien und keine Wahl mehr hätten. Mit monopolistischen Gesundheitssystemen habe man zudem im Ausland schlechte Erfahrungen gemacht, bezüglich gleichmässigem Zugang und Qualität der Leistungen sowie der Kostenentwicklung, gab Felix Gutzwiller (RL, ZH) zu bedenken. Alex Kuprecht (V, SZ) rechnete vor, dass 95 Prozent der Kosten auf die Versicherungsleistungen entfielen und lediglich 5 Prozent auf die Verwaltungskosten, das würde sich mit einer Einheitskasse nicht ändern. Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) wie auch Verena Diener Lenz (GL, ZH) kündeten an, sich der Stimme zu enthalten. Egerszegi machte ihre definitive Haltung zur Vorlage davon abhängig, ob das Parlament am jetzigen System ernsthaft Verbesserungen vornehmen wolle. Sie erinnerte daran, dass das vom Ständerat gutgeheissene Aufsichtsgesetz über die Krankenversicherungen eben erst vom Nationalrat zurückgewiesen wurde. Sie kritisierte, dass die Krankenversicherer viel Geld ausgäben, um möglichst viele Gesunde anzuziehen. Das sei aber nicht der Zweck der Krankenversicherung. Zudem sei in der Grundversicherung eigentlich gar kein Wettbewerb möglich. Sie rief deshalb dazu auf, Modelle einer Einheitskasse für die Basisversicherung ohne ideologische Scheuklappen zu prüfen. Vorstellbar sei ein Modell SUVA oder ein Modell mit kantonalen oder regionalen Kassen. Nach ausführlicher Debatte schloss sich der Ständerat seiner Kommission an und empfahl die Initiative mit 28 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> zeigte sich hinsichtlich der politischen Fronten und der Argumente in etwa das gleiche Bild wie im Ständerat. Namens der vorberatenden Kommission beantragte Toni Bortoluzzi (V, ZH) die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Vielfalt des Angebots sei einem Einheitsangebot überlegen. Im jetzigen System seien die Kassen daran interessiert, am Markt zu bestehen und möglichst günstige Prämien anzubieten. Bei einer Einheitskasse entfalle dieser Wettbewerbsdruck. Es sei zudem zu befürchten, dass eine staatliche Kasse mit politisch motivierten Defiziten leben müsse, wie etwa bei der Arbeitslosenversicherung oder der Invalidenversicherung. Die Folge seien steigende Prämien und Staatsbeiträge befürchtet die Kommission. Anderer Meinung war Jacqueline Fehr (S, ZH). Sie warb für ein Ja zu Initiative und für ein System das einfacher, gerechter und günstiger sei. Sie argumentierte, dass sich die Kassen mehr um ihr Business als um das Wohl der Patientinnen und Patienten kümmern. Sie seien daran interessiert möglichst viel Zahlende und möglichst wenig Beziehende zu haben. Die Risikoselektion, die Marketingkosten und die Telefonwerbung seien ein Ausdruck dieser Haltung. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die SUVA, die ihre Versicherten nicht loswerden kann, sei demgegenüber interessiert, die Mitglieder gesundzupflegen und in die Prävention zu investieren. In einer ausführlichen Debatte meldeten sich zahlreiche Rednerinnen und Redner zu Wort. Unterstützt wurde die Initiative von Vertreterinnen und Vertretern der links-grünen Seite. Die Einheitskasse, so wurde argumentiert, könne zwar nur einen Teil der Probleme des Gesundheitswesens lösen. Zumindest werden aber ein Scheinwettbewerb und die Jagd nach guten Risiken unterbunden. Ebenfalls würden unnötige Marketing- und Verwaltungskosten eingespart. Die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien warnten ihrerseits von einem schädlichen Staatsmonopol, das keine Probleme löse, sondern im Gegenteil Kosten verursache und zu Qualitätsabbau führe. Ein bewährtes System solle nicht für ein riskantes Experiment über den Haufen geworfen werden. Zudem seien nicht die Werbe- und Verwaltungskosten die grossen Kostentreiber im Gesundheitswesen, argumentierten die Gegner. Der Rat schloss sich schliesslich seiner Kommission an und empfahl die Initiative mit 124 zu 61 Stimmen zur Ablehnung.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen und im Nationalrat mit 132 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</b></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. September mit 61,8 Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:35